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Selbstanzeige bei Schwarzarbeit: Rechtssicher handeln, bevor der Zoll ermittelt

Selbstanzeige bei Schwarzarbeit: Das müssen Sie wissen.

pixabay: © geralt

Die Anwaltskanzlei Mauss & Mauss begleitet Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Privatpersonen, die wegen Schwarzarbeit in eine rechtliche Ausnahmesituation geraten sind. Wir entwickeln für Sie eine individuelle Strategie mit dem Ziel einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Strafen drohen, wie eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit funktioniert und welche Kosten auf Sie zukommen.

Schwarzarbeit in Deutschland: strafbar, komplex und folgenreich

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder beauftragt, ohne Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Gewerbepflichten zu erfüllen, verstößt gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Die Folgen reichen von empfindlichen Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Wer jetzt handelt, hat noch Optionen. Eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Entscheidend ist dabei: Vollständigkeit, Timing und fachkundige Begleitung.

Verdacht auf Schwarzarbeit?

Sprechen Sie vertraulich mit uns. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen den nächsten Schritt. Jetzt Kontakt aufnehmen. Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Anwalt-Notfallnummer: +49 (0) 15111721006

Was ist Schwarzarbeit? Definition und Abgrenzung

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) definiert Schwarzarbeit als die Erbringung oder Beauftragung von Dienst- oder Werkleistungen, bei der steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Pflichten verletzt werden. Konkret liegt Schwarzarbeit vor, wenn:

  • Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden
  • Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten aus der Tätigkeit nicht erfüllen
  • Empfänger von Sozialleistungen ihre Mitteilungspflichten verletzen
  • ein Gewerbe nicht angemeldet oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt wird

Gefälligkeit oder Schwarzarbeit? Wer gelegentlich dem Nachbarn beim Umzug hilft oder Einkäufe für ältere Mitmenschen erledigt und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, betreibt keine Schwarzarbeit, solange keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Der Grat ist jedoch schmal und im Zweifel juristisch zu klären.

Sonderfall Scheinselbständigkeit: Wer formal als Selbständiger auftritt, aber ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, gilt sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer. Sozialversicherungsabgaben werden so umgangen, was den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen kann.

Ist Schwarzarbeit zugleich Steuerhinterziehung?

Wann liegt keine Schwarzarbeit vor? – Gefälligkeit oder Scheinselbständigkeit
Unsplash: © Annie Gray [sägende Herren]

Ja, in den meisten Fällen. Wer Einnahmen aus Schwarzarbeit nicht versteuert, erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Das bedeutet: Schwarzarbeit ist nicht nur ein Verstoß gegen das SchwarzArbG, sondern gleichzeitig eine Steuerstraftat mit eigenem Verfolgungsrisiko.

Das ist für die Selbstanzeige entscheidend. Denn nur im Steuerrecht gibt es das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige. Wer die steuerliche Seite der Schwarzarbeit vollständig und fristgerecht offenlegt, kann strafrechtliche Konsequenzen aus der Steuerhinterziehung abwenden. Für die sozialversicherungsrechtliche Seite gilt das ausdrücklich nicht: Hier sieht § 266a StGB keine strafbefreiende Selbstanzeige vor.

Diese Zweiteilung ist einer der häufigsten Irrtümer in der Praxis und einer der häufigsten Fehler bei einer Selbstanzeige ohne fachkundige Begleitung.

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?

Strafen für Schwarzarbeit richten sich nach der Rolle im Sachverhalt. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Privatpersonen haften unterschiedlich, die Bandbreite reicht von Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen.

Schwarzarbeit-Strafe für Arbeitgeber und Auftraggeber

Als Arbeitgeber oder Auftraggeber tragen Sie die größte Verantwortung und das höchste Strafrisiko. Folgende Sanktionen sind möglich:

  • Nichtanmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung: Geldstrafe bis zu 25.000 Euro
  • Fehlende Gewerbeanmeldung: Geldstrafe bis zu 50.000 Euro
  • Beauftragung von Schwarzarbeit: Geldstrafe bis zu 500.000 Euro
  • Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren in schweren Fällen

Hinzu kommen die Nachzahlung aller hinterzogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie Hinterziehungszinsen. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung ist in diesen Fällen die Regel, nicht die Ausnahme.

Schwarzarbeit-Strafe für Arbeitnehmer

Auch als Arbeitnehmer, der schwarz arbeitet, drohen empfindliche Konsequenzen. Die strafrechtlichen Risiken sind mit denen des Arbeitgebers vergleichbar. Zusätzlich riskieren Sie:

  • Abmahnung oder fristlose Kündigung durch den Hauptarbeitgeber, wenn dieser nicht informiert wurde
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für den gesamten Zeitraum der Schwarzarbeit
  • Rückforderung von Sozialleistungen, sofern diese während der Schwarzarbeit bezogen wurden

Schwarzarbeit-Strafe für Privatpersonen, Bauherren und Kunden

Wer als Privatperson, Bauherr oder Kunde Schwarzarbeit beauftragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 8 SchwarzArbG. Die Folgen:

  • Bußgeld bis zu 50.000 Euro
  • Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen über zwei Jahre; der Zoll darf bei einer Prüfung Einsicht verlangen
  • Im Schadensfall: kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Schwarzarbeiter

Auch ohne aktives Zutun reicht die bloße Beauftragung ohne offizielle Rechnung aus, um in den Fokus der Behörden zu geraten.

Was passiert, wenn ich bei Schwarzarbeit erwischt werde?

Schwarzarbeit bei (gewerblichem) Arbeitgeber
Unsplash: © Erich Masur [Fensterputzer]

Wer ohne Selbstanzeige von den Behörden entdeckt wird, verliert die wichtigste Handlungsoption: die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige. Ab dem Moment, in dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Prüfung angekündigt wird, ist dieses Instrument nicht mehr nutzbar und Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen.

In der Praxis läuft eine Entdeckung häufig so ab:

  • Der Zoll oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt eine unangemeldete Kontrolle durch
  • Ein Hinweis aus dem Umfeld des Betroffenen löst Ermittlungen aus
  • Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt deckt Unstimmigkeiten auf

Die Folge ist ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, verbunden mit Nachzahlungsforderungen, Hinterziehungszinsen und im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe. Wer hingegen proaktiv handelt, behält die Kontrolle über den Prozess. Der Unterschied zwischen einer freiwilligen Selbstanzeige und einer erzwungenen Entdeckung kann über Straffreiheit oder Verurteilung entscheiden.

Welche Rolle spielt der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?

Viele Betroffene denken beim Thema Schwarzarbeit zuerst an das Finanzamt. Das ist ein Irrtum, der folgenreich sein kann. Für die Ermittlung und Verfolgung von Schwarzarbeit ist in Deutschland primär die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, eine Sondereinheit des Zolls mit bundesweit über 8.000 Mitarbeitern.

Die FKS prüft unter anderem:

  • die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten
  • den Missbrauch von Sozialleistungen nach SGB II und III
  • die Einhaltung des Mindestlohns und die Korrektheit von Leiharbeitsverhältnissen
  • das Vorliegen von Scheinselbständigkeit
  • die Arbeitserlaubnis ausländischer Beschäftigter

Entscheidend: Die Kontrollen erfolgen ohne Vorankündigung, sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig, und können vergangene Zeiträume von bis zu zehn Jahren umfassen.

Trotzdem gilt: Die Selbstanzeige bei Schwarzarbeit wird nicht beim Zoll, sondern beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Mehr zum genauen Ablauf nach der Einreichung lesen Sie auf unserer Seite zur Selbstanzeige beim Finanzamt.

Schwarzarbeit nachträglich anmelden: Ist das möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine nachträgliche Legalisierung von Schwarzarbeit möglich. Der richtige Begriff dafür ist die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO, ergänzt um die Nachmeldung bei den Sozialversicherungsträgern.

Konkret bedeutet das:

  • Steuerliche Seite: Alle nicht deklarierten Einnahmen der letzten zehn Jahre werden vollständig und korrekt beim Finanzamt nachgemeldet. Hinterzogene Steuern und Hinterziehungszinsen werden nachgezahlt.
  • Sozialversicherungsrechtliche Seite: Nicht abgeführte Beiträge werden nachträglich an die zuständigen Träger abgeführt. Eine strafbefreiende Wirkung entfaltet die Nachmeldung hier jedoch nicht automatisch.

Schwarzarbeit nachträglich anmelden ist kein einfacher Verwaltungsakt. Die Nachmeldung muss lückenlos, vollständig und fristgerecht erfolgen. Bereits ein einziger fehlender Zeitraum oder eine unvollständige Angabe kann die gesamte Selbstanzeige unwirksam machen. Hinzu kommt die Koordination zwischen Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, die zeitlich aufeinander abgestimmt sein muss.

Wer diesen Schritt ohne fachkundige Begleitung geht, riskiert mehr als er gewinnt. Die Anwaltskanzlei Mauss & Mauss übernimmt die vollständige Koordination für Sie, von der Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Bestätigung der Behörden.

Selbstanzeige bei Schwarzarbeit

Strafen für Schwarzarbeit
pixabay: © Succo [50er unterm Hammer]

Die Selbstanzeige bei Schwarzarbeit ist das einzige rechtliche Instrument, das eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung noch abwenden kann, wenn bereits Schwarzarbeit stattgefunden hat. Sie ist im Steuerrecht als Sonderregelung verankert und setzt strikte Voraussetzungen voraus.

So funktioniert die Selbstanzeige bei Schwarzarbeit

Die Selbstanzeige wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, nicht beim Zoll oder der Staatsanwaltschaft. Sie muss sämtliche unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben der letzten zehn Jahre vollständig korrigieren. Nur eine lückenlose Selbstanzeige entfaltet strafbefreiende Wirkung.

Die Selbstanzeige verliert ihre Wirksamkeit, sobald:

  • ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde
  • eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde
  • ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist
  • die Tat bereits entdeckt war und der Täter damit rechnen musste

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen.

Selbstanzeige bei Schwarzarbeit: Kosten und Konsequenzen

Eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit ist kein kostenloser Neustart. Folgende Positionen sind realistisch einzukalkulieren:

  • Steuernachzahlung für alle hinterzogenen Zeiträume der letzten zehn Jahre
  • Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr auf die Nachzahlungsbeträge
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
  • Strafzuschlag ab 25.000 Euro hinterzogener Steuer pro Tat gemäß § 398a AO
  • Beratungskosten für die fachkundige Begleitung durch einen spezialisierten Steueranwalt

Die Gesamtbelastung kann erheblich sein. Sie ist jedoch in nahezu allen Fällen deutlich geringer als die Konsequenzen einer Entdeckung ohne Selbstanzeige.

Lohnt sich eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit?

In den meisten Fällen: ja. Die Selbstanzeige ist die einzige Möglichkeit, die strafrechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit noch abzuwenden. Wer ohne Selbstanzeige entdeckt wird, hat keine Wahl mehr: Es drohen Strafverfahren, Verurteilungen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen.

Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wann und wie die Selbstanzeige gestellt wird. Jeder Tag ohne Handlung erhöht das Entdeckungsrisiko. Die Kanzlei Mauss & Mauss analysiert Ihre individuelle Situation und bewertet gemeinsam mit Ihnen, welche Strategie den größten Schutz bietet.

Wirksame Selbstanzeige bei Schwarzarbeit mit der Kanzlei Mauss & Mauss

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Eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit erfordert fachliche Tiefe, präzises Timing und eine Strategie, die alle beteiligten Behörden koordiniert. Die Anwaltskanzlei Mauss & Mauss ist auf Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen spezialisiert und begleitet Mandanten deutschlandweit in genau dieser Situation.

Unsere Gründerin Isabella Mauss ist Diplom-Finanzwirtin und ehemalige Steuerfahnderin. Sie kennt die Ermittlungsmethoden der Behörden aus eigener Erfahrung und weiß, worauf Prüfer achten. Dieses Insiderwissen ist Ihr Vorteil. Ergänzt wird sie durch ein interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten, das komplexe Fälle vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens begleitet.
Für wen ist unsere Beratung besonders relevant?

  • Unternehmer und Auftraggeber: Wer im gewerblichen Umfeld Schwarzarbeit beauftragt oder geduldet hat, steht vor dem höchsten Strafrisiko. Wir entwickeln eine Strategie, die steuerliche Nachzahlungen minimiert, Verfahren koordiniert und Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit schützt.
  • Beamte: Für Beamte hat eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit besondere Konsequenzen: Sie gefährdet unmittelbar den Beamtenstatus und kann zu Disziplinarverfahren bis hin zur Entlassung führen. Diskretion und ein lückenloser Ablauf der Selbstanzeige sind hier keine Option, sondern Voraussetzung.
  • Ärzte und Akademiker: Für Ärzte, Zahnärzte und promovierte Fachkräfte steht neben der strafrechtlichen Konsequenz auch die Approbation und die berufliche Zulassung auf dem Spiel. Eine Verurteilung kann berufsrechtliche Verfahren auslösen. Wir handeln schnell, diskret und mit dem Ziel, Ihre berufliche Existenz zu schützen.

Unser standardisiertes Krisen-Onboarding ermöglicht es uns, innerhalb weniger Stunden einsatzbereit zu sein, ohne dass die individuelle Fallstrategie darunter leidet. Vertraulichkeit und Diskretion sind dabei selbstverständlich. Mit unserem eigens entwickelten Tool MM Secure können Mandanten erste Schritte anonym und rechtssicher einleiten.

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FAQs zur Selbstanzeige bei Schwarzarbeit

Was ist der Unterschied zwischen Schwarzarbeit und einer Gefälligkeit?

Eine Gefälligkeit liegt vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Tätigkeit auf persönlicher Verbundenheit beruht. Sobald eine regelmäßige Entlohnung erfolgt oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit entsteht, kann der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Einschätzung.

Kann ich Schwarzarbeit nachträglich anmelden?

Ja, über das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO können hinterzogene Steuern nachgemeldet und nachgezahlt werden. Für die sozialversicherungsrechtliche Seite ist eine Nachmeldung bei den zuständigen Trägern erforderlich. Beide Schritte müssen koordiniert und vollständig erfolgen.

Führt eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit immer zur Straffreiheit?

Nur wenn sie vollständig, fristgerecht und vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingereicht wird. Bereits ein fehlender Zeitraum oder eine unvollständige Angabe kann die Selbstanzeige unwirksam machen. Eine fachkundige Begleitung ist daher unbedingt empfehlenswert.

Wo wird die Selbstanzeige bei Schwarzarbeit eingereicht?

Die Selbstanzeige wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, nicht beim Zoll oder der Staatsanwaltschaft. Obwohl die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls für die Ermittlung zuständig ist, liegt die steuerrechtliche Zuständigkeit beim Finanzamt.

Was kostet eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit?

Die Kosten setzen sich aus Steuernachzahlungen, Hinterziehungszinsen, Sozialversicherungsbeiträgen, einem möglichen Strafzuschlag ab 25.000 Euro hinterzogener Steuer sowie den Beratungskosten zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall sind die Kosten einer Selbstanzeige geringer als die Folgen einer Entdeckung ohne Selbstanzeige.

Was passiert, wenn ich bei Schwarzarbeit erwischt werde, ohne Selbstanzeige gestellt zu haben?

Es droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO, verbunden mit Nachzahlungen, Hinterziehungszinsen und im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige entfällt ab dem Moment der Entdeckung.

Welche Verjährungsfristen gelten bei Schwarzarbeit?

Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei schwerer Steuerhinterziehung zehn Jahre. Der Zoll kann Prüfungen also auch für weit zurückliegende Zeiträume durchführen.

Ist eine Selbstanzeige bei Schwarzarbeit auch für Beamte und Ärzte möglich?

Ja. Das Instrument der Selbstanzeige steht grundsätzlich allen Personengruppen offen. Für Beamte und Ärzte ist eine schnelle und diskrete Bearbeitung jedoch besonders wichtig, da eine Verurteilung den Beamtenstatus oder die Approbation gefährden kann. Die Kanzlei Mauss & Mauss ist auf diese Fälle spezialisiert und handelt mit höchster Vertraulichkeit.