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Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

pixabay @ Raten-Kauf

Hinterziehungszinsen spielen im Steuerrecht bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung eine zentrale Rolle. Wer in seiner Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben macht und diese später durch eine Selbstanzeige offenlegt, kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung erlangen, muss jedoch mit den Nachforderungen des Finanzamts rechnen – inklusive der sogenannten Hinterziehungszinsen. Doch was genau sind Hinterziehungszinsen und wie wirken sie sich bei einer Selbstanzeige aus? Im Folgenden erhalten Sie eine umfassende Übersicht.

1. Was sind Hinterziehungszinsen?

Hinterziehungszinsen entstehen, wenn Steuerpflichtige ihre Steuerverpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht korrekt erfüllen. Diese Zinsen sollen den finanziellen Vorteil ausgleichen, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung der Steuern erlangt hat. Die Festsetzung dieser Zinsen erfolgt durch das Finanzamt gemäß den gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung (AO § 235) – Hinterziehungszinsen werden also auf die hinterzogene Steuerschuld berechnet.

Konkret bedeutet dies: Die Hinterziehungszinsen betragen 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Der Zinssatz dient dazu, den finanziellen Vorteil auszugleichen, den Steuerpflichtige durch verspätete Steuerzahlungen erhalten haben. Das Finanzamt beginnt in der Regel mit der Berechnung der Zinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer hätte entrichtet werden müssen. Der genaue Zinslauf beginnt dabei ab der ursprünglichen Steuerfälligkeit und endet mit der tatsächlichen Begleichung der Steuerschuld.

2. Wie berechnen sich Hinterziehungszinsen?

Wie berechnen sich Hinterziehungszinsen?

pixabay @ schäferle

Die Hinterziehungszinsen werden auf Grundlage der nachzuzahlenden Steuerschuld sowie des Zeitraums berechnet, in dem die Steuerschuld nicht ordnungsgemäß beglichen wurde. Dabei beträgt der Zinssatz 0,5 % pro Monat, was einem jährlichen Zinssatz von 6 % entspricht.

Der Berechnungszeitraum erstreckt sich von der ursprünglichen Fälligkeit der Steuer bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuer tatsächlich beglichen wird. Ein frühzeitiger Abschluss des Zinslaufs kann die finanzielle Belastung erheblich reduzieren.

3. Die Rolle der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Die Selbstanzeige ist ein Instrument des Steuerrechts, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, straffrei zu bleiben, wenn sie ihre steuerlichen Verfehlungen eigenständig offenlegen. Damit die Selbstanzeige erfolgreich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Vollständige Offenlegung: Alle unversteuerten Einkünfte oder unrichtigen Angaben müssen offengelegt werden.
  2. Fristgerecht: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Steuerbehörden von der Tat erfahren oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet haben.
  3. Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern und die darauf entfallenden Hinterziehungszinsen müssen vollständig nachgezahlt werden.

Die Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung bietet Steuerpflichtigen eine Chance, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, setzt jedoch voraus, dass alle ausstehenden Beträge beglichen werden und die genannten Bedingungen erfüllt sind.

4. Hinterziehungszinsen bei einer erfolgreichen Selbstanzeige

Hinterziehungszinsen bei einer erfolgreichen Selbstanzeige

pixabay @ NoName_13

Auch bei einer erfolgreichen Selbstanzeige sind Hinterziehungszinsen zu zahlen. Die Festsetzung der Hinterziehungszinsen erfolgt dabei unabhängig von der Straffreiheit und berücksichtigt die Höhe der hinterzogenen Steuer sowie den Zeitraum des Zinslaufs. Das Finanzamt verzichtet also auf strafrechtliche Konsequenzen, fordert jedoch die entgangenen Steuern inklusive der Zinsen ein. Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um einen Ausgleich für den finanziellen Vorteil, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung erhalten hat. Wichtig: Auch bei gewährter Straffreiheit bleibt die finanzielle Belastung durch Steuernachzahlungen und Hinterziehungszinsen bestehen. Eine professionelle Beratung kann hier helfen, den Prozess gezielt zu steuern und unnötige Fehler und damit weitere Nachzahlungen zu vermeiden.

Wichtige Fakten zu Hinterziehungszinsen 

      • Höhe: 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr)
      • Berechnungsgrundlage: nachzuzahlende Steuerschuld
      • Beginn: ab der ursprünglichen Steuerfälligkeit
      • Fälligkeit: Zinsen sind gleichzeitig mit der Nachzahlung der Steuern zu entrichten

5. Beispiel-Berechnung von Hinterziehungszinsen

Angenommen, ein Steuerpflichtiger hat im Jahr 2020 Steuern in Höhe von 10.000 Euro hinterzogen. Wenn er sich im Jahr 2025 selbst anzeigt, berechnet das Finanzamt folglich die Zinsen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Berechnung der Hinterziehungszinsen in diesem Fall sieht demnach folgendermaßen aus: 10.000 € x 6 % x 5 Jahre = 3.000 € Hinterziehungszinsen. Die hinterzogene Steuer sowie die Hinterziehungszinsen – also insgesamt 13.000 € – müssen in diesem Fall ans Finanzamt nachgezahlt werden. Bitte beachten Sie: In der Praxis können weitere Faktoren wie etwa Verzugszeiten, zusätzliche Steuerschätzungen oder gesetzliche Zinsänderungen die Höhe der Nachzahlung beeinflussen.

6. Wie vermeidet man unnötige Hinterziehungs­zinsen?

Um unnötige Hinterziehungszinsen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung der beste Weg. Sobald Steuerpflichtige erkennen, dass sie unrichtige Angaben gemacht haben, sollten sie unverzüglich handeln. Wichtige Schritte zur Vermeidung unnötiger Kosten sind dann:

  1. Schnelle Reaktion: Je früher die Selbstanzeige eingereicht wird, desto geringer fällt der Zeitraum aus, für den Hinterziehungszinsen berechnet werden. Dadurch kann der Zinslauf frühzeitig beendet und unnötige Zusatzkosten vermieden werden.
  2. Professionelle Beratung: Ein erfahrener Steuerberater kann sicherstellen, dass die Selbstanzeige vollständig und korrekt ist und eine ungültige Selbstanzeige vermieden wird.
  3. Kooperation mit dem Finanzamt: Offenheit und Transparenz helfen, den Prozess zu beschleunigen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Tipps vom Steuerexperten 

Schnell sein zahlt sich aus: Je früher eine Selbstanzeige erfolgt, desto geringer fallen die Hinterziehungszinsen aus. Professionelle Beratung kann dabei helfen, den gesamten Prozess rechtssicher und maximal effizient zu gestalten – und damit schlussendlich die finanzielle Belastung möglichst niedrig zu halten.

7. Fazit

Fazit: Experte konsultieren, schnell reagieren, finanzielle Belastung nach Selbstanzeige minimieren

pixabay @ motionstock

Hinterziehungszinsen sind ein unvermeidlicher Bestandteil der steuerlichen Nachzahlung bei Selbstanzeigen. Sie dienen dazu, den Vorteil auszugleichen, den Steuerpflichtige durch verspätete oder unvollständige Steuerangaben erhalten haben. Während die Selbstanzeige die Möglichkeit bietet, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, bleibt die finanzielle Belastung durch Hinterziehungszinsen und Steuernachzahlungen bestehen. Die Festsetzung der Hinterziehungszinsen verdeutlicht die Verpflichtung zur vollständigen Nachzahlung aller geschuldeten Beträge. Um die Belastung zu minimieren, ist eine frühzeitige Selbstanzeige und die Zusammenarbeit mit einem Steuerexperten ratsam. Eine sorgfältige Planung und die richtige Vorgehensweise können helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess effizient zu gestalten.

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