Ein Fachanwalt für alle Fälle: Unsere Anwälte stehen Architekten bei, wenn es am Bau zu Planungsfehler, Überwachungsfehler oder Abrechnungsprobleme nach HOAI kommt.
Schon die kleinste Unaufmerksamkeit kann großen Schaden am Bauobjekt zur Folge haben. Ob Planungsfehler oder Bau-Überwachungsfehler: Peter Mauss, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Architekten aus Augsburg durch zielgerichtetes Verhandeln und Koordinieren aus dieser misslichen Situation heraus: bevorzugt außergerichtlich, damit zusätzliche Kosten vermieden werden und der Bau eines Objekts schnellstmöglich fortgeführt werden kann. Darüber hinaus unterstützt er Architekten sowie Bauherren bei Abrechnungsprobleme nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Wir klären die Angelegenheit für Sie und finden eine Lösung! Sprechen Sie mit uns!
Anwaltliche Soforthilfe über unsere Kanzleinummer: 0821 71007969
Im Falle von Schäden am Bau, für die der Architekt verantwortlich gemacht wird, greift die Architekten-Berufshaftpflichtversicherung. Oftmals kann sich die Klärung der Schadensursache jedoch lange hinziehen: die Bestandaufnahme gestaltet umfangreich, mehrere Instanzen sind häufig beteiligt. Dann ist geschicktes Verhandeln gefragt. Wir koordinieren im Schadensfall alle beteiligten Parteien (Bauherr, Baufirma, Versicherung) und erwirken im Idealfall eine außergerichtliche Lösung.
Sollte eine außergerichtliche Einigung auch mithilfe eines Gutachtens nicht gelingen, vertreten wir Architekten natürlich auch kompetent vor Gericht und kümmern uns um eine faire Einigung, die dem Architekten optimal entgegenkommt. Mit unserer 13jährigen Expertise wissen wir um die Komplexität von Baumängeln und lösen auftretende Probleme und Streitigkeiten umsichtig, gewissenhaft und souverän.
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