Wir verhelfen Verbrauchern zu Ihrem Recht, wenn es um strittige Bank- und Börsengeschäfte, Kapitalanlagen, eine falsche Anlagenberatung oder den Wertpapierhandel geht. Wir nehmen Geldgeschäfte rechtlich unter die Lupe.
Ob Rückabwicklung bzw. Fortführung von Kapitalanlagen und Anpassung von Kreditverträgen – oder die Haftung von Finanzdienstleistern und Abwehr von Forderungen: Wir vertreten Mandanten als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowohl Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen auf der einen Seite, als auch Banken und freien Anlage-, Finanz-, Vermögensberater auf der anderen Seite. Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund ums Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Augsburg?
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
Das Bankrecht regelt das Verhältnis zwischen gewerblichen oder privaten Kapitalanlegern bzw. Kreditnehmern und Finanzunternehmen: Wir stehen beiden Seiten beim Thema Zahlungsverkehrsrecht rechtlich bei. Dazu gehören z. B. Uneinigkeiten im Hinblick auf fehlerhafte Anlageberatung, Kreditgewährung oder Sicherheitenbestellung. Mit hoher fachlicher Expertise und Fachwissen zu aktuellen gesetzlichen Regelungen setzen wir uns für Sie ein!
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Das Kapitalmarktrecht dient dem Schutz des Kapitalmarktes, welcher Auswirkungen auf den einzelnen Kunden haben kann: Wenn sich ein Anleger beispielsweise aufgrund eines Prospektes für eine Kapitalanlage entscheidet, kann er Schaden erleiden, wenn der Prospekt Fehler oder irreführende Angaben enthält. Im Falle der komplexen Prospekthaftung beraten wir beide Seiten – am besten vor einer möglichen Verjährung!
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