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Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

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Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

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Verfahrensdokumentation – Kassenprüfung

Rechtlicher Beistand bei der gewissenhaften Buchhaltung
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Rechtzeitig Recht fordern

Schnelle, kompetente Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Dokumentation: Unsere Anwälte prüfen Ihre Steuerdokumente und beraten für die prüfsichere Buchhaltung.

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Weitere Informationen

Verfahrens­dokumentation und Kassenführung

Digitale Buchführung für Unternehmen ist Pflicht

Nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind Unternehmen verpflichtet, steuerlich relevante Dokumente digital zu archivieren. Dabei sind bei der Dokumentation von Buchführung und Kassenführung viele formale Aspekte zu berücksichtigen. Andernfalls gilt die Dokumentation schnell als unsachgemäß und es drohen der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.

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Verfahrens­dokumentation und Kassenführung

Digitale Buchführung für Unternehmen ist Pflicht

Nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind Unternehmen verpflichtet, steuerlich relevante Dokumente digital zu archivieren. Dabei sind bei der Dokumentation von Buchführung und Kassenführung viele formale Aspekte zu berücksichtigen. Andernfalls gilt die Dokumentation schnell als unsachgemäß und es drohen der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.

Sie wünschen detaillierte Informationen zur ordnungsgemäßen Dokumentation Ihrer geschäftlichen Unterlagen?

Sie möchten Sie kompetent beraten lassen?

Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965

Ordnungsgemäße Archivierung Ihrer Steuerdokumente

Wir zeigen Ihnen wie

Die Steuerkanzlei Mauss in Augsburg betreut Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation all Ihrer Steuerdokumente und berät Sie, wie Sie Ihre Buchhaltung prüfungssicher einrichten. Darüber hinaus betreuen wir auch Mandanten, deren Buchhaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet wurde und klären alle Möglichkeiten, die damit verbundenen Auflagen und Strafen für Sie so gering wie möglich zu halten und Ihre Buchhaltung präventiv künftig auf standsichere Beine zu stellen.

Vorschriftsmäßige Führung von Geschäftskassen

Eine wichtige Angelegenheit

Für die Aufzeichnung von Barzahlungen in Geschäften und der Gastronomie gelten strenge Vorschriften. Hier ist größte Genauigkeit und Sorgfalt gefragt. Aufzeichnungen, die nicht nach GoBD-Vorschriften erfolgen (z.B. Kassenbücher in Excel-Form) oder der Einsatz von unzulässigen Kassensystemen können für einen Unternehmer kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Kasse vorschriftsgemäß führen.

Kanzlei Mauss: Rechtsanwälte in Augsburg
Quelle: Adobe Stock Von: joyfotoliakid
Kanzlei Mauss: Verfahrensdokumentation
Quelle: Adobe Stock Von: Robert Hoetink

Verfahrens­dokumentation und Kassenführung:

Wir sind an Ihrer Seite

  • Betreuung bei der ordnungsgemäßen Buchführung nach GoBD
  • Beratung zur digitalen Archivierung Ihrer Steuerdokumente
  • prüfungssichere Dokumentation von Belegen, Unterlagen
  • vorschriftsmäßige Kassenführung
  • Beistand bei Beanstandungen durch die Finanzbehörden
  • Minimierung von finanziellen und strafrechtlichen Risiken

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Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965