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Weitere InformationenNach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind Unternehmen verpflichtet, steuerlich relevante Dokumente digital zu archivieren. Dabei sind bei der Dokumentation von Buchführung und Kassenführung viele formale Aspekte zu berücksichtigen. Andernfalls gilt die Dokumentation schnell als unsachgemäß und es drohen der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.
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Sie möchten Sie kompetent beraten lassen?
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
Die Steuerkanzlei Mauss in Augsburg betreut Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation all Ihrer Steuerdokumente und berät Sie, wie Sie Ihre Buchhaltung prüfungssicher einrichten. Darüber hinaus betreuen wir auch Mandanten, deren Buchhaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet wurde und klären alle Möglichkeiten, die damit verbundenen Auflagen und Strafen für Sie so gering wie möglich zu halten und Ihre Buchhaltung präventiv künftig auf standsichere Beine zu stellen.
Für die Aufzeichnung von Barzahlungen in Geschäften und der Gastronomie gelten strenge Vorschriften. Hier ist größte Genauigkeit und Sorgfalt gefragt. Aufzeichnungen, die nicht nach GoBD-Vorschriften erfolgen (z.B. Kassenbücher in Excel-Form) oder der Einsatz von unzulässigen Kassensystemen können für einen Unternehmer kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Kasse vorschriftsgemäß führen.
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