Die Folgen einer Selbstanzeige beim Finanzamt

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Innerhalb des Steuerstrafrechts dient die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung als persönliches Instrument, um eine potenzielle Strafverfolgung aufzuheben. Wem eine strafbefreiende Selbstanzeige gelingt, der wird für eine vorangegangene Steuerhinterziehung nicht belangt. Die Hauptintention dieser entlastenden Regelung ist es, der Finanzbehörde bisher verborgene Steuereinnahmen zugänglich zu machen, die durch die Selbstanzeige enthüllt werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Folgen eine Selbstanzeige beim Finanzamt hat.
Inhaltsverzeichnis:
1. Prüfung der Selbstanzeige beim Finanzamt
2. Konsequenzen bei Wirksamkeit einer Selbstanzeige beim Finanzamt
3. Reguläres Steuerverfahren zur Ermittlung von Nachzahlungen
4. Schätzung wegen fehlender Angaben
5. Steuerschuldberechnung nach Selbstanzeige und Nachzahlung der Steuern
6. Konsequenzen bei Unwirksamkeit der Selbstanzeige beim Finanzamt
1. Prüfung der Selbstanzeige beim Finanzamt
Die rechtlichen Konsequenzen einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sind mitunter davon abhängig, ob diese unwirksam oder wirksam ist. Sobald eine Selbstanzeige beim Finanzamt eingegangen ist, leitet die Bußgeld- und Strafsachenstelle deshalb ein Untersuchungsverfahren ein. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt vor dem Beginn des Verfahrens zusätzliche Dokumente und Angaben anfordert, die für die Bewertung notwendig sind.
Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens wird geprüft, ob eine Selbstanzeige alle notwendigen Bedingungen erfüllt, um eine Straffreiheit zu gewähren.
2. Konsequenzen bei Wirksamkeit einer Selbstanzeige beim Finanzamt

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Wenn ein Steuerzahler eine gültige strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet hat, ist er vor strafrechtlichen Maßnahmen sicher. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu keinen Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft, es wird keine Anklage erhoben und es folgt keine strafrechtliche Sanktionierung.
Allerdings können trotzdem außerstrafrechtliche Folgen eintreten. Beispielsweise bietet eine Selbstanzeige keinen Schutz vor möglichen disziplinarischen Maßnahmen im Beamtenrecht.
3. Reguläres Steuerverfahren zur Ermittlung von Nachzahlungen
Wenn Sie dem Finanzamt alle erforderlichen Informationen bereitstellen, ermöglicht dies die Festlegung Ihrer Steuerschuld oder die Anpassung früherer Steuerbescheide auf Grundlage der neu ermittelten Steuerbeträge. Zusätzlich wird auf die zuvor hinterzogenen Steuerbeträge ein Zuschlag von 0,5 % pro Monat auf den Hinterziehungsbetrag erhoben.
4. Schätzung wegen fehlender Angaben

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Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Voraussetzungen zu erfüllen, also die angeforderten Informationen zu liefern, etwa weil Kontoauszüge fehlen, oder sollten Sie sich weigern, bei der Aufklärung mitzuwirken, führt das Finanzamt eine Schätzung durch. Diese Schätzung erstreckt sich üblicherweise über die letzten 10 Jahre, da in diesem Zeitrahmen die Geltendmachung von Rückforderungen möglich ist.
In der Regel resultieren aus der Schätzung Nachteile für Sie, da das Finanzamt dazu neigt, die Steuerlast in solchen Fällen eher höher anzusetzen.
5. Steuerschuldberechnung nach Selbstanzeige und Nachzahlung der Steuern
Selbst nach der Mitteilung über die Gültigkeit Ihrer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verbleibt die Situation zunächst in einem Zustand der vorläufigen Straffreiheit, bis die entgangenen Beiträge zurückgezahlt sind, wie in § 371 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) verankert. Nur nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Betrags innerhalb des festgesetzten Zeitrahmens wird das Verfahren beendet, und Sie sind vor weiteren strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.
Das unterstreicht die Wichtigkeit, Ihre finanziellen Möglichkeiten zur Rückzahlung der entgangenen Steuern bereits vor der Abgabe der Selbstanzeige zu prüfen. Bei der Feststellung der Steuerschuld infolge einer strafbefreienden Selbstanzeige ist es entscheidend, die zusätzlich anfallenden Hinterziehungszinsen, die sich auf 0,5 % monatlich belaufen, nicht zu übersehen. Falls sich die erforderlichen Nachzahlungen auf bislang nicht eingereichte Steuererklärungen beziehen, müssen Sie zusätzlich mit der Erhebung von Verspätungszuschlägen rechnen.
6. Konsequenzen bei Unwirksamkeit der Selbstanzeige beim Finanzamt

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Wird die Selbstanzeige wegen Steuerstraftaten als unwirksam angesehen, profitiert der Steuerpflichtige in der Regel nicht von Straffreiheit. Das Ausmaß der Strafe hängt vom individuellen Fall der vorliegenden Steuerstraftat ab. Eine Ausnahmeregelung tritt jedoch in Kraft, falls die Ungültigkeit der Selbstanzeige lediglich auf einer Überschreitung der Hinterziehungssumme von 25.000 € pro Delikt oder auf einem besonders schweren Fall beruht.
In solchen Fällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, sofern der Steuerpflichtige nicht nur die ausstehenden Steuern und die Zinsen für die Hinterziehung fristgemäß begleicht, sondern auch einen zusätzlichen Zuschlag für die Hinterziehung leistet. Die Höhe dieses Zuschlags bemisst sich nach dem Umfang des hinterzogenen Betrags.
Entrichtung von Zuschlägen für Straffreiheit
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur für hinterzogene Beträge bis zu 25.000 € möglich. Für höhere Summen ist die Voraussetzung zur Erlangung von Straffreiheit die Entrichtung der folgenden Zuschläge bei der Finanzbehörde:
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- für Beträge über 25.000 €: ein Zuschlag von 10 %
- für Beträge ab 100.000 €: ein Zuschlag von 15 %
- für Beträge über eine Million €: ein Zuschlag von 20 %
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7. Finanzierung der Steuernachzahlung

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Sollten Ihnen die finanziellen Mittel für die erforderliche Nachzahlung fehlen, könnte eine Kreditfinanzierung eine Option sein. Die Selbstanzeige stellt trotz der zusätzlichen Kosten meist die günstigere Alternative dar, verglichen mit den Konsequenzen, die sich aus der Aufdeckung der Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörde ergeben würden.
8. Fazit
Das Steuerstrafrecht bietet mit der Selbstanzeige eine bedeutende Möglichkeit, sich von potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen einer vorangegangenen Steuerhinterziehung zu befreien. Angesichts der Komplexität und der schwerwiegenden Folgen, die mit Steuerhinterziehung und der Abgabe einer Selbstanzeige verbunden sind, ist es dringend zu empfehlen, einen Steuerexperten an seiner Seite zu haben. Dies gewährleistet nicht nur eine korrekte Abwicklung des Verfahrens, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern und den damit verbundenen schwerwiegenden Konsequenzen.
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