Strafbefreiende Selbstanzeige

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Die Kanzlei Mauss & Mauss in Augsburg ist auf Selbstanzeige und Steuerstrafrecht spezialisiert. Wir begleiten Mandanten in belastenden Ausnahmesituationen mit Klarheit, Diskretion und einer strukturierten Strategie. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist, wie sie abläuft und welche Schritte wir für Sie übernehmen.
Selbstanzeige im Steuerrecht: was Sie wissen sollten
Eine Selbstanzeige eröffnet die Möglichkeit, eine bereits begangene Steuerhinterziehung zu korrigieren und strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Die Kanzlei Mauss & Mauss hat bereits über 1.500 strafbefreiende Selbstanzeigen mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent vorbereitet und begleitet. Dieses Erfahrungswissen geben wir an Sie weiter und zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Ablauf beim Finanzamt aussieht, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und wie wir Sie in dieser sensiblen Situation rechtlich und steuerlich Schritt für Schritt begleiten.
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Inhaltsverzeichnis:
1. Selbstanzeige im Steuerrecht: was Sie wissen sollten
2. Was ist eine Selbstanzeige und wozu dient sie?
3. Voraussetzungen der wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO
4. Ablauf der Selbstanzeige mit der Kanzlei Mauss & Mausss
5. Straffreiheit, Strafen und Zuschläge bei Selbstanzeige
6. Besondere Konstellationen bei der Selbstanzeige
7. Kosten der Selbstanzeige und Anwaltskosten
8. Kanzlei Mauss & Mauss: Spezialisierung auf Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
9. Checkliste für eine erfolgreiche strafbefreiende Selbstanzeige
Was ist eine Selbstanzeige und wozu dient sie?
Eine Selbstanzeige im Steuerrecht ist die Möglichkeit, eine bereits begangene Steuerhinterziehung vollständig offenzulegen und trotzdem ohne Strafe zu bleiben. Sie wirkt als persönlicher Strafaufhebungsgrund nach § 371 AO und kann einen rechtssicheren Neuanfang ermöglichen.
Ziel ist zum einen die strafrechtliche Entlastung, zum anderen die steuerliche Bereinigung. Alle bisher nicht erklärten oder fehlerhaften Sachverhalte werden nachgemeldet und nachberechnet, damit Ihre Steuern für die betroffenen Jahre vollständig festgesetzt werden. Im Unterschied zu einer bloßen Nacherklärung genügt bei der strafbefreienden Selbstanzeige keine Teilkorrektur, sondern es müssen alle noch nicht verjährten Sachverhalte vollständig erfasst werden.
Voraussetzungen der wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO

Damit eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tatsächlich zur Straffreiheit führt, müssen die gesetzlichen Vorgaben des § 371 AO vollständig erfüllt sein. Vereinfacht geht es immer um vier Kernpunkte: Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit, Nachzahlung und Form.
1. Sachliche Vollständigkeit: alle Sachverhalte offenlegen
Für eine wirksame Selbstanzeige genügt es nicht, einzelne Punkte nachzureichen. Entscheidend ist, alle falschen oder fehlenden Angaben zu einer Steuerart vollständig zu berichtigen und sämtliche Einkünfte, Konten sowie Mieteinnahmen und Immobilien mit einzubeziehen.
2. Zeitliche Vollständigkeit: alle unverjährten Jahre erfassen
Die Selbstanzeige muss alle noch nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen. In der Praxis heißt das, dass regelmäßig bis zu zehn Jahre der Vergangenheit betrachtet werden.
3. Rechtzeitigkeit und keine Sperrgründe
Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange der Staat die Steuerhinterziehung noch nicht offiziell „aufgedeckt“ hat. Typische Sperrgründe sind zum Beispiel:
- bereits versandte Prüfungsanordnungen,
- mitgeteilte Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren,
- das Erscheinen von Prüfern zur Betriebsprüfung oder steuerlichen Nachschau.
4. Vollständige und fristgerechte Nachzahlung von Steuer und Zinsen
Zur strafbefreienden Selbstanzeige gehört immer die finanzielle Bereinigung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist:
- Die hinterzogenen Steuern müssen in voller Höhe nachgezahlt werden.
- Zusätzlich fallen in der Regel Hinterziehungszinsen an, häufig mit einem Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr.
5. Formale Anforderungen und saubere Aufbereitung
In der Praxis sollten Selbstanzeigen beim Finanzamt immer schriftlich erfolgen. Sie enthalten
- Name, Anschrift und Steuernummer,
- eine strukturierte Darstellung der Sachverhalte,
- nachvollziehbare Berechnungen.
Die Kanzlei Mauss & Mauss übernimmt die steuerliche Aufbereitung und die juristisch saubere Formulierung Ihrer Selbstanzeige beim Finanzamt.
Der größte Vorteil für unsere Mandanten: Als ehemalige Steuerfahnderin kennt Steuerexpertin Isabella Mauss die Abläufe und Arbeitsweisen des Finanzamtes sehr genau. Sie verfügt über viel wertvolles Insiderwissen, das für Mandanten bei Steuerhinterziehungsdelikten zum großen Vorteil wird. Die von der Kanzlei Mauss erstellten Selbstanzeigen erreichten deswegen eine 100%ige Wirksamkeit.
Ablauf der Selbstanzeige mit der Kanzlei Mauss & Mausss
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt wird bei Mauss & Mauss nach einem klar strukturierten Verfahren vorbereitet. Ziel ist, dass Sie jederzeit den Überblick behalten, während wir die fachlich komplexen Schritte übernehmen.
1. Erstgespräch und Risikoanalyse
In einem vertraulichen Gespräch klären wir, welche Steuerarten und Zeiträume betroffen sind, wie hoch die voraussichtlichen Beträge sind und ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von uns eine steuerliche Erstdiagnose.
2. Abstimmung des gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten
Sind mehrere Personen beteiligt, stimmen wir das gemeinsame Vorgehen ab. Ziel ist, dass Haupttäter, Mittäter, Anstifter und Gehilfen rechtlich sinnvoll eingebunden werden und ihre Selbstanzeige abgestimmt erfolgt.
3. Sammlung und Aufbereitung der Unterlagen
Anschließend erfassen wir gemeinsam alle relevanten Informationen für eine lückenlose Datengrundlage.
- Steuerbescheide, Steuererklärungen, Buchhaltungsunterlagen,
- Kontoauszüge, Depotauszüge, Verträge, Unterlagen zu Mieteinnahmen und Kapitalerträgen,
- besondere Konstellationen, etwa Auslandskonten oder Beteiligungen.
4. Berechnung, Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige
Wir berechnen die nachzuzahlenden Steuern und Zinsen, bewerten die strafrechtliche Lage und erstellen die schriftliche Selbstanzeige für das zuständige Finanzamt. Sie entscheiden, ob wir die Einreichung übernehmen oder Sie diese selbst vornehmen.
5. Begleitung der Finanzamtprüfung, Nachzahlung und Abschluss
Wir begleiten die Korrespondenz mit dem Finanzamt, beantworten Rückfragen, prüfen Bescheide und achten auf Fristen. Nach Zahlung von Steuern und Zinsen wird das Strafverfahren bei wirksamer Selbstanzeige in der Regel eingestellt. Anschließend besprechen wir, wie Sie Ihre steuerlichen Pflichten künftig so organisieren, dass kein neues Risiko entsteht.
Straffreiheit, Strafen und Zuschläge bei Selbstanzeige

Straffreiheit durch wirksame Selbstanzeige
Bei einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO bleibt der Steuerpflichtige wegen der angezeigten Steuerhinterziehung strafrechtlich unbehelligt. Es kommt zu keiner strafrechtlichen Verurteilung, die Situation wird finanziell bereinigt und strafrechtlich beruhigt.
Hohe Beträge und § 398a AO
Bei hohen Hinterziehungsbeträgen sieht § 398a AO vor, dass zusätzlich zur Nachzahlung von Steuer und Zinsen Zuschläge zu zahlen sind. In der Praxis kann so trotz hoher Summen eine Lösung erreicht werden, bei der von einer Strafe abgesehen wird. Die Kanzlei Mauss & Mauss prüft in diesen Fällen, wie sich Zuschläge und Risiken bestmöglich begrenzen lassen.
Unwirksame oder unvollständige Selbstanzeige
Ist eine Selbstanzeige unvollständig, verspätet oder formell fehlerhaft, tritt keine Strafbefreiung ein. Dann droht ein reguläres Steuerstrafverfahren mit Geldstrafe oder in schweren Fällen Freiheitsstrafe. Die Selbstanzeige kann nur noch strafmildernd berücksichtigt werden. Die sorgfältige Vorbereitung durch einen spezialisierten Anwalt für Selbstanzeige ist daher zentral.
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Besondere Konstellationen bei der Selbstanzeige
Selbstanzeige bei Mieteinnahmen und Immobilien
Häufig wurden Mieteinnahmen nicht versteuert, Kosten oder Abschreibungen unklar behandelt oder ausländische Immobilien nicht vollständig erklärt. Die Kanzlei Mauss & Mauss prüft:
- welche Mieteinnahmen nachzuerklären sind,
- welche Werbungskosten und Abschreibungen berücksichtigt werden können,
- welche Jahre in die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einbezogen werden müssen.
Ziel ist eine vollständige, aber steuerlich optimierte Nacherklärung Ihrer Immobilienerträge.
Selbstanzeige bei Kapitalanlagen und Auslandskonten
Nicht erklärte Zinsen, Dividenden, Fonds und Auslandsdepots führen häufig zur Selbstanzeige im Steuerrecht. Wir unterstützen Sie dabei:
- Konto und Depotauszüge auszuwerten,
- alle Kapitalerträge der betroffenen Jahre zusammenzustellen,
- eine rechtssichere Steuer Selbstanzeige zu erstellen, die Inlands- und Auslandssachverhalte umfasst.
Gerade beim automatischen Informationsaustausch mit ausländischen Banken ist schnelles, strukturiertes Handeln wichtig.
Selbstanzeige bei Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer geht es oft darum, dass Umsätze zu niedrig erklärt oder nicht angemeldet wurden, etwa im Onlinehandel oder bei Barumsätzen. Typische Themen sind:
- fehlende oder unvollständige Umsatzsteuervoranmeldungen,
- nicht berücksichtigte Umsätze über Plattformen,
- fehlerhafte Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen.
Die Kanzlei Mauss & Mauss klärt, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige Umsatzsteuer erforderlich ist oder eine Berichtigung nach § 153 AO ausreicht und bereitet die Korrekturen so auf, dass das Finanzamt die Umsätze lückenlos nachvollziehen kann.
Kosten der Selbstanzeige und Anwaltskosten

Viele Mandanten beschäftigen vor allem die finanziellen Folgen einer Selbstanzeige. Die Kosten einer Selbstanzeige setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen.
Nachzahlung von Steuern und Zinsen
Im Mittelpunkt stehen die nachzuzahlenden Steuern für alle betroffenen Jahre und die dazugehörigen Hinterziehungszinsen. Je nach Umfang der nicht erklärten Einkünfte kann die Summe moderat oder erheblich sein. Der Vorteil ist, dass Sie ein dauerhaftes Strafrisiko beenden und wieder Klarheit gewinnen.
Zuschläge bei hohen Beträgen
Bei hohen Hinterziehungsbeträgen können zusätzlich Zuschläge nach § 398a AO hinzukommen, damit von einer Strafe abgesehen werden kann. Diese Beträge planen wir mit Ihnen ein und erläutern die Auswirkungen.
Anwaltskosten für die Selbstanzeige
Die Anwaltskosten bei einer Selbstanzeige hängen von der Komplexität des Falles, der Zahl der Jahre und der Frage ab, ob nur eine Person oder mehrere Beteiligte vertreten werden. Üblich sind:
- transparente Abrechnung nach Stundensatz oder
- eine klar definierte Pauschalvereinbarung.
Im Erstgespräch erhalten Sie von der Kanzlei Mauss & Mauss eine offene Einschätzung zum zu erwartenden Kostenrahmen.
Warum sich professionelle Begleitung lohnt
Fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeigen können die Straffreiheit kosten und ein reguläres Steuerstrafverfahren nach sich ziehen. Die professionelle Vorbereitung durch die Kanzlei Mauss & Mauss ist daher ein zentraler Baustein, um Risiken zu begrenzen und ein rechtssicheres Ergebnis zu erreichen.
Kanzlei Mauss & Mauss: Spezialisierung auf Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Spezialisierung und Insiderblick
Frau Isabella Mauss ist Diplom Finanzwirtin und war mehrere Jahre als Steuerfahnderin tätig. Sie kennt die Arbeitsweise der Finanzverwaltung und nutzt dieses Wissen, um Selbstanzeigen fachlich belastbar und nachvollziehbar vorzubereiten. Ihr Engagement als ehrenamtliche Richterin und Fach- und Vertrauensperson in der Steuerberaterkammer unterstreicht die fachliche Tiefe und Glaubwürdigkeit.
Interdisziplinäres Team
In der Kanzlei Mauss & Mauss arbeiten Steuerberater, Rechtsanwälte für Steuerrecht und Experten mit Hintergrund in der Finanzverwaltung eng zusammen. So entstehen Lösungen, die steuerliche und strafrechtliche Aspekte gleichzeitig berücksichtigen und Mandanten vom ersten Gespräch bis zum Abschluss der Selbstanzeige begleiten.
MM Secure und 24 Stunden Selbstanzeige
Mit MM Secure hat die Kanzlei Mauss & Mauss eine eigene digitale Lösung entwickelt, um Selbstanzeigen effizient und diskret vorzubereiten. Sie ermöglicht
- schnelle, sichere Übermittlung sensibler Unterlagen,
- strukturierte Erfassung aller relevanten Daten,
- Vorbereitung einer 24 Stunden Selbstanzeige, wenn zeitlicher Druck besteht.
So stehen in kurzer Zeit alle Informationen zur Verfügung, die eine rechtssichere Selbstanzeige beim Finanzamt erfordert.
Checkliste für eine erfolgreiche strafbefreiende Selbstanzeige

Eine strafbefreiende Selbstanzeige erfordert Klarheit und Vorbereitung. Die fachliche Prüfung übernimmt die Kanzlei Mauss & Mauss, folgende Punkte sollten Sie im Blick haben.
Checkliste: wirksame Selbstanzeige
- Sachverhalte klären
Überblick über alle Einkünfte, Konten, Depots, Immobilien, Mieteinnahmen und sonstigen relevanten Sachverhalte der vergangenen Jahre.
- Zeiträume und Steuerarten erfassen
Einschätzung, welche Jahre und welche Steuerarten wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder gegebenenfalls Zoll betroffen sind. - Unterlagen zusammentragen
Steuerbescheide, Steuererklärungen, Konto und Depotauszüge, Mietverträge, Verträge zu Beteiligungen, Unterlagen zu Auslandskonten. - Finanzielle Mittel und rechtliche Einordnung klären
Erste Vorstellung zur Größenordnung von Steuern, Zinsen und Zuschlägen sowie die Frage, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige erforderlich ist oder eine Berichtigung genügt.
Die Kanzlei Mauss & Mauss geht diese Punkte strukturiert mit Ihnen durch und formt daraus eine fachlich tragfähige und rechtssichere Selbstanzeige.
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Häufig gestellte Fragen zur Selbstanzeige
Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist ein gesetzlich geregelter Weg, eine bereits begangene Steuerhinterziehung offenzulegen und trotzdem ohne Strafe zu bleiben. Sie wirkt als persönlicher Strafaufhebungsgrund. Das bedeutet: Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden, soll es wegen der angezeigten Taten zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommen.
Wichtig ist, dass die Selbstanzeige vollständig ist, rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingeht und keine Sperrgründe vorliegen. Dann kann die Selbstanzeige die Grundlage für einen rechtssicheren Neuanfang bilden.
Was passiert bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung?
Bei einer Selbstanzeige informieren Sie das Finanzamt freiwillig und vollständig über bisher nicht erklärte oder falsch erklärte Sachverhalte. Das Finanzamt prüft die Angaben, berechnet Steuern und Zinsen nach und erlässt entsprechende Bescheide. Wird die Selbstanzeige wirksam und die Beträge fristgerecht gezahlt, kommt es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung wegen der angezeigten Steuerhinterziehung. Die Situation wird finanziell bereinigt und strafrechtlich beruhigt.
Wann lohnt sich eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige ist immer dann sinnvoll, wenn Sie erkennen, dass frühere Steuerangaben unzutreffend oder unvollständig waren. Indem Sie Fehler korrigieren und die Steuersituation in Ordnung bringen, schaffen Sie klare Verhältnisse, reduzieren strafrechtliche Risiken und erlangen wieder Sicherheit im Umgang mit Finanzamt und Behörden.
Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich und welche Sperrgründe gibt es?
Eine Selbstanzeige ist nur so lange möglich, wie die Steuerhinterziehung noch nicht offiziell entdeckt ist. Sobald das Finanzamt zum Beispiel eine Prüfungsanordnung verschickt, ein Steuerstrafverfahren bekannt gibt oder Prüfer zur Betriebsprüfung erscheinen, ist der Weg der klassischen strafbefreienden Selbstanzeige in der Regel versperrt. Deshalb ist frühzeitiges Handeln wichtig.
Welche Strafe droht bei Selbstanzeige?
Bei einer wirksamen Selbstanzeige soll es zu keiner Strafe wegen der angezeigten Steuerhinterziehung kommen. Sie zahlen Steuern und Zinsen nach, Strafverfahren werden eingestellt oder gar nicht erst bis zur Verurteilung geführt. Ist die Selbstanzeige jedoch unvollständig, verspätet oder formell fehlerhaft, kann ein reguläres Steuerstrafverfahren mit Geldstrafe oder in schweren Fällen Freiheitsstrafe folgen. In Fällen mit hohen Hinterziehungsbeträgen kommen statt einer Strafe häufig Zuschläge hinzu, damit von einer Verurteilung abgesehen werden kann.
Ist eine Selbstanzeige straffrei?
Ziel der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO ist Straffreiheit. Das bedeutet: Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die festgesetzten Steuern und Zinsen vollständig zahlen, bleiben Sie wegen der angezeigten Steuerhinterziehung in der Regel straffrei. Die strafbefreiende Wirkung entfällt jedoch, wenn Sperrgründe vorliegen oder die Anzeige nicht vollständig ist. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung so wichtig.
Wie viel kostet eine Selbstanzeige?
Die Kosten einer Selbstanzeige setzen sich zusammen aus den nachzuzahlenden Steuern, den Hinterziehungszinsen, möglichen Zuschlägen bei hohen Beträgen und den Anwaltskosten. Die Höhe ist stark vom Einzelfall abhängig, insbesondere von der Zahl der Jahre, der Art der Einkünfte und der Höhe der Hinterziehung. In der Kanzlei Mauss & Mauss erhalten Sie im Erstgespräch eine transparente Einschätzung zum voraussichtlichen Kostenrahmen und dazu, in welchem Verhältnis dieser Aufwand zu der gewonnenen rechtlichen Sicherheit steht.
Kann ich eine Selbstanzeige selbst verfassen?
Rein formal können Sie eine Selbstanzeige selbst verfassen. In der Praxis ist dies jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Bereits kleine Lücken oder Rechenfehler können dazu führen, dass die Anzeige ihre strafbefreiende Wirkung verliert. Für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind fundierte steuerliche Kenntnisse, Erfahrung im Steuerstrafrecht und ein sicherer Umgang mit Fristen, Verjährung und Formulierungen notwendig. Die Kanzlei Mauss & Mauss rät daher dringend dazu, eine Selbstanzeige gemeinsam mit spezialisierten Anwälten und Steuerexperten zu erstellen.
Kann ich eine Teilselbstanzeige machen?
Gemäß § 371 AO wird Straffreiheit gewährt, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständige und korrekte Angaben nachgereicht werden. Dies schließt die Berichtigung unrichtiger, die Ergänzung unvollständiger und die Nachholung unterlassener Angaben ein. Im Gegensatz zur früheren Gesetzesfassung, die Straffreiheit nur für den Teil der Nacherklärung gewährte, der zur Aufklärung und korrekten Steuerfestsetzung beitrug, ist nun eine vollständige Selbstanzeige erforderlich.
Eine Teilselbstanzeige, die nur Teilbereiche korrigiert, ist also nicht ausreichend. Die Intention des Täters, ob bewusst oder unbewusst unvollständig, ist irrelevant; unvollständige Selbstanzeigen erfüllen nicht die Kriterien für Straffreiheit.
Wie hoch sind die Erfolgschancen bei einer Selbstanzeige?
Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Selbstanzeige wegen Hinterziehung von Steuern hängt wesentlich davon ab, ob der Ablauf der Selbstanzeige passt und alle Voraussetzungen erfüllt sind: Wurde sie fristgerecht eingereicht, wurde die hinterzogen Summe zurückgezahlt und wurden die Zinsen beglichen? Gelingt es zudem, sämtliche fehlerhafte oder ausgelassene Informationen zu korrigieren. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt steigert die Erfolgschancen beträchtlich.
Ist eine Selbstanzeige strafmildernd, wenn sie nicht wirksam ist?
Auch wenn eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen für die Strafbefreiung nicht vollständig erfüllt, kann sie im Strafverfahren als Zeichen von Einsicht und Kooperation strafmildernd berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafzumessung berücksichtigen kann, dass Sie aktiv zur Aufklärung beigetragen haben. Ziel der Kanzlei Mauss & Mauss ist es jedoch stets, bereits im Vorfeld eine Gestaltung zu wählen, die möglichst zur Strafbefreiung führt und eine bloße Strafmilderung zur Ausnahme macht.

