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Kanzlei Mauss & Mauss
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Strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige: So erstellen Sie eine Selbstanzeige richtig.

Was ist eine Selbstanzeige und wozu dient sie?

Steuerhinterziehung wird bestraft. Ein rechtlicher Sonderfall ist die Selbstanzeige. Sie stellt im Strafrecht einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar: Jeder, der wirksam eine Selbstanzeige erstattet und seine Tathandlung korrigiert, kann trotz vollendeter Steuerhinterziehung nicht bestraft werden. Wir erklären im Detail alles Wissenswerte rund um die Erstattung einer erfolgreichen Selbstanzeige und was man dabei alles zu beachten hat.

Was passiert bei einer Selbstanzeige?

Wer Steuerhinterziehung begangen hat, kann durch Selbstanzeige bei seinem zuständigen Finanzamt straffrei ausgehen – sei es als Täter, Mittäter, Gehilfe oder Anstifter. Sind mehrere Täter beteiligt, müssen alle gleichzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde Selbstanzeige erstatten. Damit eine Selbstanzeige wirksam wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

So müssen gegenüber der Finanzbehörde zu allen nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart falsche Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt und unterlassene Angaben nachgeholt werden. Zudem tritt nur dann Straffreiheit ein, wenn die hinterzogenen Steuern binnen einer vom Finanzamt festgelegten Frist entrichtet werden. Dafür darf die Steuerhinterziehung noch nicht vom Finanzamt entdeckt worden sein.

Wer hilft beim Erstellen einer Selbstanzeige?

Wer unterstützt bei der Erstellung einer Selbstanzeige?

Der Vorgang der Selbstanzeige ist komplex und nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich. Deshalb empfiehlt es sich, für die Selbstanzeige einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt – wie etwa einen Fachanwalt für Steuerrecht – ins Boot zu holen. Ist eine Selbstanzeige fehlerhaft, droht Strafverfolgung mit sämtlichen Folgen: Berufsrechtliche Konsequenzen wie eine Gewerbeuntersagung sind keine Seltenheit.

Nur mit fachkundiger Begleitung sowie professioneller Interessen-Vertretung wird die Selbstanzeige zu einer sicheren Angelegenheit. Wissenswertes Plus: Rechtsanwälte unterliegen der Schweigepflicht, können also diskret agieren.

Der größte Vorteil für unsere Mandanten: Als ehemalige Steuerfahnderin kennt Steuerexpertin Isabella Mauss die Abläufe und Arbeitsweisen des Finanzamtes sehr genau. Sie verfügt über viel wertvolles Insiderwissen, das für Mandanten bei Steuerhinterziehungsdelikten zum großen Vorteil wird. Die von der Kanzlei Mauss erstellten Selbstanzeigen erreichten deswegen eine 100%ige Wirksamkeit.

Selbstanzeige mit der Anwalts- und Steuerkanzlei Mauss & Mauss

Die Anwaltskanzlei Mauss & Mauss berät und vertritt Sie professionell und zeitnah zum Thema Selbstanzeige. Unsere auf Steuerstrafverfahren und Steuerhinterziehung spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei steht Ihnen mit einem Steuer-Fachanwalt und einer Expertin im Steuerwesen sowie erfahrenen Steuerberaterin mit Insidererfahrungen aus dem Finanzamt persönlich, schnell, diskret und fachkundig zur Seite. Deswegen: Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie mit uns Ihre Angelegenheit einmal unverbindlich durch.

Der größte Vorteil für unsere Mandanten: Als ehemalige Steuerfahnderin kennt Steuerexpertin Isabella Mauss die Abläufe und Arbeitsweisen des Finanzamtes sehr genau. Sie verfügt über viel wertvolles Insiderwissen, das für Mandanten bei Steuerhinterziehungsdelikten zum großen Vorteil wird. Die von der Kanzlei Mauss erstellten Selbstanzeigen erreichen deswegen eine 100%ige Wirksamkeit.

Unser Vorgehen bei der Erstellung einer Selbstanzeige

Bei der Ausarbeitung einer Selbstanzeige für Mandanten gehen wir folgendermaßen vor:

1. Beratung

Unsere Zusammenarbeit beginnen wir mit einem ausführlichen Gespräch über die Sachlage und einer anwaltlichen Beratung zu Ihren Möglichkeiten: Ihre persönliche Situation wird von einem Rechtsanwalt eingehend analysiert. Darauf aufbauend erhalten Sie konkrete Tipps für das weitere Vorgehen. Da eine Selbstanzeige oft zeitnah erfolgen muss, erhalten Sie bei uns auch sehr kurzfristig Termine.

2. Prüfung und Strategie

Sind wir in der Beratung zu dem Schluss gekommen, dass eine Selbstanzeige für Sie infrage kommt, prüfen wir, ob alle Voraussetzungen für eine wirksame Anzeige gegeben sind. Danach erarbeiten wir eine individuell auf Sie zugeschnittene Strategie. Dabei nehmen wir folgende Aspekte ins Visier:

      • Wir definieren den relevanten steuerstrafrechtlichen Sachverhalt: darunter fallen die Höhe der Steuerhinterziehung, die Steuerarten sowie Veranlagungszeiträume.
      • Wir prüfen, ob die Steuerhinterziehung verjährt sein könnte.
      • Wir bewerten den Sachverhalt aus steuer- und strafrechtlicher Perspektive.
      • Wir prüfen die Ausschlussgründe der Selbstanzeige.
      • Wir prüfen etwaige rechtliche Nebenfolgen.

3. Erstellung und Abgabe

Steht fest, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige wirksam für Sie erstellt werden kann, stehen wir Ihnen bei der Ausarbeitung zur Seite. Dabei haben Sie dabei zwei Möglichkeiten:

      • Wir übernehmen die komplette Erstellung und Abwicklung einer Selbstanzeige für Sie, inklusive der Einreichung beim zuständigen Finanzamt.
      • Wir erstellen die Selbstanzeige für Sie. Ihre Aufgabe ist es dann noch, die Selbstanzeige bei der Behörde einzureichen.

4. Begleitung im Verfahren

Wurde die Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht, folgt anschließend noch das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Ziel dieses Verfahrens ist es zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Wirksamkeit Ihrer Selbstanzeige erfüllt sind. Trifft dies zu, wird das Verfahren eingestellt. Es ist normal, dass das Ermittlungsverfahren oftmals mehrere Monate dauert. Wir beraten Sie über das komplette Verfahren hinweg und übernehmen auf Wunsch auch die direkte Korrespondenz mit der Finanzbehörde.

Sie haben steuerrelevante Einkünfte nicht vollständig angegeben?

Es sind ggf. hohe Summen im Spiel und Sie möchten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten, die 100% wirksam ist? Nehmen Sie jetzt
unverbindlich Kontakt zu unseren Steuerrechtsexperten auf und vereinbaren Sie ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch!

Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Selbstanzeige

Welche Voraussetzungen muss eine Selbstanzeige erfüllen?

Hier kommt es auf die richtige Wortwahl, die richtigen Formulierungen an. Als rechtschaffener Unternehmer ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, eine ordentliche Buchführung vorweisen zu können? Sie können Ihrer Nachweispflicht nachkommen? Dann ist an dieser Stelle zumindest ein Aufatmen erlaubt: Die Ausgangsposition für die Strafverteidigung ist somit sehr vorteilhaft. Es sieht nicht so schlecht für Sie aus.

1. Sachliches Vollständigkeitsgebot/vollständige Berichtigung bzw. Nachholung von Angaben

Nicht nur die Mitteilung, dass Steuerstraftaten begangen wurden, ist wichtig – es ist essenziell komplett reinen Tisch zu machen: Alle Angaben müssen nachträglich so gemacht werden, dass die Finanzbehörde die kompletten Informationen richtig und vollständig vorliegen hat.

2. Zeitliches Vollständigkeitsangebot

Der Steuerpflichtige muss alle Angaben berichtigen oder nachholen, die sich auf noch nicht verjährte Steuerstraftaten einer Steuerart beziehen. Das gilt mindestens für alle Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre. Dabei ist es nicht relevant, ob die Straftaten bereits verjährt sind oder nicht. Hintergrund ist, dass steuerliche und strafrechtliche Verjährungsfristen unterschiedlich zu laufen beginnen.

3. Fristgerechte Nachzahlung von Steuern und Zinsen

Um Straffreiheit durch Selbstanzeige zu erreichen, muss zusätzlich zu den komplett berichtigten und ergänzten Angaben eine fristgerechte Nachzahlung der Steuern erfolgen. Auch anfallende Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr müssen binnen der festgesetzten Frist entrichtet werden. Zweck der Hinterziehungszinsen ist die Abschöpfung des Liquiditätsvorteils, den der Steuersünder durch das Zurückhalten der Steuersumme erreicht hat.

4. Es darf kein Sperrgrund vorliegen

Damit eine Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung erreichen kann, dürfen keine Ausschlussgründe bzw. Sperrgründe vorliegen. Diese Ausschlussgründe definieren, ab welchem Punkt eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei bleibt. Im Gesetz sind u. a. diese Ausschlussgründe verankert:

      • Eine Prüfungsanordnung wurde bereits bekannt gegeben.
      • Die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wurde bereits bekannt gegeben.
      • Ein Amtsträger der Finanzbehörde erscheint bei einer Person zur Steuerprüfung, zur Steuer-Ordnungswidrigkeits-Ermittlung, zur Steuerstraftat-Ermittlung oder zur steuerlichen Nachschau.
      • Es werden Steuersünden zum Zeitpunkt der Ergänzung, Berichtigung oder Nachholung begangen.
      • Steuerhinterziehung eines erheblichen Betrags: die hinterzogene Steuer pro Tat überschreitet den Betrag von 25.000 Euro.
      • Es liegt ein besonders schwerer Fall gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 AO vor. Durch die Zahlung eines Strafzuschlags bietet der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit, auch bei gravierenden Fällen Straffreiheit erlangen zu können.

5. Formale und inhaltliche Voraussetzungen

Straffrei geht nur aus, wer bei der Selbstanzeige die folgenden formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt:

      • Die Selbstanzeige sollte in schriftlicher Form erfolgen. Obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, sollten Sie die Anzeige schriftlich verfassen: Das beugt Missverständnisse vor und sorgt für eine bessere Beweisbarkeit.
      • Der Empfänger der Selbstanzeige muss das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt sein. Das Dokument muss zudem die Steuernummer und den Namen des Steuerhinterziehers enthalten. Es ist dabei egal, ob der Briefkopf des vertretenden Rechtsanwalts oder der eigene Briefbogen verwendet wird.
      • Den Begriff „Selbstanzeige“ sollten Sie in Ihrer Selbstanzeige unbedingt vermeiden: Andernfalls bestünde die Gefahr, dass das Finanzamt sofort die Staatsanwaltschaft informiert und Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden. Bessere Begriffe sind „Korrektur“ oder „Berichtigungserklärung“.
      • Die Selbstanzeige endet mit der eigenhändigen Unterschrift des Steuerpflichtigen.
      • Die Selbstanzeige muss rechtzeitig abgegeben werden, also bevor die Straftat entdeckt wurde.
      • Die Unterlagen zur Selbstanzeige müssen vollständig sein. Dieses Kriterium kann schwierig werden: Einige Unterlagen müssen zeitnah von der Bank beschafft werden. Rechtsunsicherheiten bezüglich der Fristberechnung können erschwerend hinzukommen.
      • Eine Prüfungsanordnung wurde bereits bekannt gegeben.
      • Die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wurde bereits bekannt gegeben.
      • Ein Amtsträger der Finanzbehörde erscheint bei einer Person zur Steuerprüfung, zur Steuer-Ordnungswidrigkeits-Ermittlung, zur Steuerstraftat-Ermittlung oder zur steuerlichen Nachschau.

Sie hatten mit dem Thema Steuerhinterziehung zu tun?

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Die Folgen einer Selbstanzeige

Je nachdem, ob eine Selbstanzeige wirksam oder unwirksam ist, ergeben sich verschiedene Konsequenzen:

Die Folgen bei Unwirksamkeit der Selbstanzeige

Wird die Selbstanzeige als unwirksam erklärt, tritt keine Straffreiheit ein. Ein Ausnahmefall existiert, wenn der alleinige Grund für die Unwirksamkeit darin besteht, dass ein besonders schwerer Fall vorliegt oder die Hinterziehungssumme höher als 25.000 Euro ist. Eine Strafverfolgung findet nicht statt, wenn der Steuerpflichtige einen Hinterziehungszuschlag zusätzlich zur fristgerechten Steuernachzahlung und zur Zahlung von Hinterziehungszinsen entrichtet. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom hinterzogenen Betrag und gestaltet sich folgendermaßen:

      • Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 1.000.000 Euro: 20% der hinterzogenen Steuern
      • Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 100.000 Euro, aber nicht 1.000.000 Euro: 15% der hinterzogenen Steuern
      • Geht der Hinterziehungsbetrag bis einschließlich 100.000 Euro: 10% der hinterzogenen Steuern

Die Folgen bei Wirksamkeit einer Selbstanzeige

Ist die Selbstanzeige wirksam, ergeben sich keine strafrechtlichen Konsequenzen: Es werden keine Ermittlungen vonseiten der Staatsanwaltschaft angestellt, es wird keine Anklage erhoben und es erfolgt keine Bestrafung des Steuerpflichtigen. Das schließt außerstrafrechtliche Konsequenzen jedoch leider nicht aus: So sind z. B. beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen oder Strafen wegen Urkundenfälschung weiter möglich.

Was kostet eine Selbstanzeige?

Was kostet eine Selbstanzeige?

Die anfallenden Kosten für eine Selbstanzeige bestehen im Wesentlichen aus den nachzuzahlenden Steuern, den Hinterziehungszinsen und dem Honorar für den Anwalt. Wurde an der falschen Stelle gespart und kein Anwalt hinzugezogen, kann es sein, dass eine missglückte Selbstanzeige zusätzliche Kosten wie Bußgelder oder Strafen nach sich zieht.

Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich ist, wenn die Steuerhinterziehung ausschließlich in der Nichtabgabe von Steuererklärungen besteht.

Individualvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant

Der beauftragte Anwalt und sein Mandant können die Vergütung für die Arbeit im Zusammenhang mit der Selbstanzeige frei vereinbaren. In der Regel wird nach einem festgelegten Stundensatz abgerechnet oder eine Pauschale festgesetzt. Wegen ihrer Kostensicherheit sind Pauschalen bei Mandanten sehr beliebt. Dabei ist es jedoch wichtig, klar zu formulieren, welche Leistungen in die Pauschale eingeschlossen sind. So wird späteren Unstimmigkeiten Vorschub geleistet.

Sie brauchen Hilfe bei der Selbstanzeige?

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Kann ich eine Selbstanzeige selbst verfassen?

Nicht umsonst gilt die erfolgreiche Selbstanzeige als eine der schwersten Disziplinen im Steuerstrafrecht. Da viele Fallstricke lauern und das Alles-oder-nichts-Prinzip gilt, hat ein einziger winziger Fehler in der Selbstanzeige fatale Folgen: Den Verlust der Straffreiheit. Für die erfolgreiche Erstellung sind fundierte steuerrechtliche Kenntnisse sowie exzellentes strafrechtliches Wissen nötig.

Erschwerend kommt hinzu, dass häufig die Zeit drängt. Aus den vorgenannten Gründen raten wir dringend dazu, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die zentralen Informationen – also was, wann, wo und wie – müssen Sie natürlich selbst beisteuern. Die rechtssichere Verpackung dieser Informationen in eine erfolgreiche Selbstanzeige sollten Sie aber unbedingt einem Experten überlassen.

Sichere Selbstanzeige nur mit erfahrenem Anwalt

Sichere Selbstanzeige nur mit erfahrenem Anwalt

Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Vorgang, der zahlreiche Fallstricke birgt: Nehmen Sie daher um sicherzugehen einen erfahrenen Anwalt für Steuerrecht in Anspruch.

Das Anwalt- und Steuerexpertenteam der Kanzlei Mauss & Mauss ist auf Selbstanzeigen spezialisiert nimmt sich Ihrer Sachlage an. Wir prüfen alle Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige, bereiten anschließend alles

fachgerecht für das Finanzamt auf begleiten Sie rechtlich auch noch nach Abgabe der Selbstanzeige. Mit dem Team aus Steuer-Fachanwalt und erfahrene Steuerberaterin mit Finanzamt-Hintergrund können Sie einer Selbstanzeige entspannt und beruhigt entgegenblicken. Unsere Spezialisten für Steuerrecht und Steuerwesen nehmen Ihren Fall fachkundig in die Hände.

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