Das Finanzamt macht auch Fehler. Welche Möglichkeit bleibt aber, wenn der Einspruch gegen einen potenziell fehlerhaften Steuerbescheid abgelehnt wurde? Dann kann auch eine Klage angestrebt werden. Wir beraten Sie.
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Weitere InformationenIst ein Steuerpflichtiger der Ansicht, dass das Ergebnis seines Steuerbescheids fehlerhaft ist, kann er zunächst Einspruch gegen den Bescheid per Einspruchsverfahren erheben. Wird der Einspruch vom Finanzamt abgelehnt, besteht weiterhin die Möglichkeit per Klageverfahren die Steuerergebnisse anzufechten. Ist dann ein Urteil ergangen, das der Steuerpflichtige noch immer nicht als rechtens empfindet, kann ein Revisionsverfahren gegen das Urteil vor dem Bundesfinanzhof angestrebt werden.
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Wir nehmen die Sache für Sie in die Hand!
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
Die Steuerkanzlei Mauss begleitet Sie in jeder Phase eines Klage- oder Revisionsverfahrens vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof. Wir prüfen alle relevanten Details Ihres Steuerbescheids und analysieren genau, inwieweit Ihre Ansprüche geltend gemacht werden können. Mit unserer großen Expertise in allen steuerfachlichen und auch steuerrechtlichen Angelegenheiten sind wir ein starker, persönlicher Partner an Ihrer Seite, der Ihnen in Sachen Steuerbescheid zu Ihrem Recht verhilft.
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