a

Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

Rechtsberatung: recht@kanzleimauss.de
Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 17:00 Uhr

 

Copyright 2020 Kanzlei Mauss.
Alle Rechte vorbehalten.

0821 71007969

während unserer Bürozeiten

Instagram

Facebook

Suche
Info
 

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung für Augsburg: zuverlässig, schnell, rechtskonform
a

Steuerkanzlei für Lohnbuchführung

Wegen guter Führung so wertvoll: Die Lohnbuchführung unserer Steuerkanzlei. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Buchhaltung von Löhnen und Gehälter für Firmen in Augsburg und der ganzen Region.

Kanzlei Mauss: Lohnbuchhaltung
Quelle: Adobe Stock Von: snowing12

Buchhaltung zu Löhnen und Gehälter

Die Lohnbuchhaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung von Unternehmen. Sie umfasst sämtliche Vorgänge zur Vergütung sowie die An- und Abmeldung von Mitarbeitern und beinhaltet zum Beispiel die steuerliche Anmeldung von Beschäftigten, die fristgerechte Einreichung von Beitragsnachweisen bei Behörden sowie die Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter.

Sie haben eine Frage zum Thema Lohnbuchhaltung?

Sie suchen Unterstützung durch erfahrene Steuerberater für Vorgänge zur Anmeldung und Vergütung Ihrer Mitarbeiter?

Kontaktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter der Nummer: 0821 71007959

Individuelle Beratung zur Lohnbuchhaltung

Die Steuerkanzlei Mauss in Augsburg berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch individuell zu all Ihren Fragen rund um das Thema Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung. Benötigen Sie wichtige Formulare im Zusammenhang mit Personal und Mitarbeitern? In unserem Downloadbereich finden Sie unter anderem Anträge zur Sofortmeldung, zur Anmeldung von Aushilfskräften und zur Sozialversicherungsbeschäftigung.

Informationen zu Lohnbuchhaltung:

    • individuelle Beratung rund um das Thema Lohnbuchhaltung
    • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse
    • Sofortmeldungen
    • Anmeldung von Aushilfskräften
    • Meldungen zur Sozialversicherung
    • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
    • Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
Kanzlei Mauss: Lohnbuchhaltung und BIlanzen
Quelle: Adobe Stock Von: blende11.photo

Sie haben eine Frage zum Thema Lohnbuchhaltung?

Sie suchen Unterstützung durch erfahrene Steuerberater für Vorgänge zur Anmeldung und Vergütung Ihrer Mitarbeiter?

Kontaktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter der Nummer: 0821 71007959