Mit Rechtsexpertise zur Straffreiheit
Werden in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht oder steuerlich relevante Sachverhalte vor dem Finanzamt verschwiegen, macht sich der Steuerpflichtige strafbar – und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die Falschangaben grob fahrlässig oder absichtlich getätigt wurden. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige – obwohl eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung) begangen wurde, einer Bestrafung durch die Steuerbehörden entgehen: vorausgesetzt, die Selbstanzeige wird richtig durchgeführt.
Mit Rechtsexpertise zur Straffreiheit
Werden in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht oder steuerlich relevante Sachverhalte vor dem Finanzamt verschwiegen, macht sich der Steuerpflichtige strafbar – und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die Falschangaben grob fahrlässig oder absichtlich getätigt wurden. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige – obwohl eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung) begangen wurde, einer Bestrafung durch die Steuerbehörden entgehen: vorausgesetzt, die Selbstanzeige wird richtig durchgeführt.
Wir wissen was zu tun ist
Gehen Sie bei einer Selbstanzeige auf Nummer sicher! Damit Sie durch formale oder inhaltliche Fehler nicht doch noch von der Steuerbehörde für hinterzogene Beträge belangt werden können. Unser Steuerrecht-Expertenteam bringt Ihre Selbstanzeige auf den Weg: zu 100 % wirksam und rechtssicher.
100% Erfolgsquote mit unseren Beratern und Anwälten
Als erfahrene Steuerexperten, Steuerberater und Spezialisten für Steuerstraftaten leistet die Steuerkanzlei Mauss & Mauss aus Augsburg für Steuerpflichtige eine professionelle Rund-um-Betreuung bei der Abwicklung einer Selbstanzeige. Wir beraten Sie umfassend über die erforderlichen Schritte, analysieren präzise alle relevanten Faktoren, führen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden und ebnen für Sie den Weg zur Straffreiheit – und zwar immer vertrauensvoll, diskret und individuell.
Schnell im Bilde, persönlich zur Stelle
Unsere Anwaltskanzlei in Augsburg ist deutschlandweit beratend im Bereich der Selbstanzeige tätig. Gerne kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause oder holen für Sie Bankunterlagen aus dem Ausland ab, um den Sachverhalt diskret und sicher zu analysieren. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch unverbindlich über unser Kontaktformular, per SMS oder WhatsApp unter der Nummer 0049 172 6654053 schildern (Bitte rufen Sie auf dieser Nummer jedoch nicht an!).
Leistungen im Überblick
Sie möchten sichergehen, dass die Selbstanzeige für das Finanzamt korrekt verfasst ist? Wir regeln alles!
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
Kontaktieren Sie uns alternativ telefonisch oder per Mail