Erbschaftssteuerhinterziehung: Risiken erkennen und vermeiden

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Das unterschätzte Risiko – die Steuerhinterziehung bei der Erbschaft. Eine Erbschaft ist für viele Menschen nicht nur ein emotional bedeutender Moment, sondern auch eine rechtliche und steuerliche Herausforderung. Denn wenn Erbschaften verschwiegen oder falsch deklariert werden, drohen Nachzahlungen, Zinsen, Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben, Verjährungsfristen und auch die Möglichkeit zur Selbstanzeige – wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren. Gerade wenn Immobilien, Geldbeträge oder Unternehmensanteile vererbt werden, rückt die Erbschaftssteuer schnell in den Fokus des Finanzamtes.
Was passiert, wenn die Erbschaft nicht oder zu spät gemeldet wird? Ab wann wird daraus eine steuerstrafrechtlich relevante Steuerhinterziehung? Wir beantworten Ihnen im Folgenden alle wichtigen Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist die Erbschaftsteuer und wann greift sie?
2. Wann liegt Erbschaftssteuerhinterziehung vor?
3. Verjährung bei Erbschaftssteuerhinterziehung: so lange fordert das Finanzamt
4. Typische Fehler und Hinterziehungs-Risiken bei der Erbschaftssteuer
5. Welche Strafen drohen bei Erbschaftssteuerhinterziehung?
6. Wie erfährt das Finanzamt von nicht gemeldeten Erbschaften?
7. Selbstanzeige bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Erbschaften
8. Schutz vor Erbschaftssteuerhinterziehung: So vermeiden Sie Strafen
9. So hilft unsere Kanzlei bei Erbschaftssteuerhinterziehung
10. Fazit zur Erbschaftssteuerhinterziehung: schnell handeln, Risiken vermeiden
Das Wichtigste in Kürze:
• Was zählt als Steuerhinterziehung bei Erbschaften? Wenn eine Erbschaft vorsätzlich nicht, unvollständig oder falsch beim Finanzamt angegeben wird.
• Gibt es eine Meldepflicht bei Erbschaften? Innerhalb von drei Monaten muss eine Erbschaft beim Finanzamt gemeldet werden – auch wenn der Wert unterhalb der Freibetragsgrenze liegt.
• Welche Strafen können drohen? Bei Steuerhinterziehung im Erbfall drohen Geldstrafen, Nachzahlungen mit Zinsen und in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
1. Was ist die Erbschaftsteuer und wann greift sie?

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Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögenswerten im Todesfall erhoben und in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (kurz: ErbStG) geregelt wird. Sie betrifft alle natürlichen Personen, die durch Erbschaft oder Vermächtnis Eigentum oder geldwerte Rechte erhalten – z. B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere oder Unternehmensanteile. Ziel der Steuer ist es, große Vermögensübertragungen zwischen Generationen fiskalisch zu erfassen. Dabei ist nicht der Nachlass als Ganzes steuerpflichtig, sondern jeweils der Anteil, den eine einzelne Person aus dem Erbe erhält.
Wer ist bei der Erbschaft steuerpflichtig und welche Freibeträge gelten?
Grundsätzlich ist jede Person steuerpflichtig, die Vermögen im Rahmen einer Erbschaft erhält, unabhängig davon, ob es sich um nahe Angehörige oder entfernte Verwandte handelt. Entscheidend ist der persönliche Freibetrag, der sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Die wichtigsten Freibeträge im Überblick (Stand 2025):
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (einschl. Stief- und Adoptivkinder): 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Übrige Erben (z. Geschwister, Neffen/Nichten, Freunde): 20.000 €
Wenn der Erbschaftswert über dem Freibetrag liegt, fällt eine Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert des Erbes und der Steuerklasse, in die der Erbe fällt. Diese reicht – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – von 7 % bis 50 %. Werden Freibeträge überschritten, ohne dass eine Meldung erfolgt, drohen rechtliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, seine Steuerpflichten genau zu kennen.
Wann muss eine Erbschaft gemeldet werden – und wie?
Wer Vermögen durch Erbschaft erhält, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die erbende Person Kenntnis vom Erbfall erlangt. In der Regel mit dem Tod des Erblassers oder nach Testamentseröffnung.
Die Anzeige erfolgt schriftlich beim zuständigen Finanzamt und muss alle relevanten Informationen enthalten:
- Angaben zur verstorbenen Person (Name, Todestag, letzte Anschrift)
- Verhältnis zum Erblasser (Verwandtschaftsgrad)
- Art und Umfang des erworbenen Vermögens (z.B. Immobilien, Kontoguthaben, Beteiligungen)
Wussten Sie bereits?
Auch wenn der Wert des Erbes unter dem Freibetrag liegt, gilt die Anzeigepflicht.
In vielen Fällen erhält das Finanzamt zusätzlich automatische Mitteilungen – etwa von Banken, Notaren oder dem Nachlassgericht. Diese ersetzen jedoch nicht die persönliche Anzeigepflicht des Erben. Auch wenn der Wert der Erbschaft unter dem Freibetrag liegt, besteht eine Mitteilungspflicht, wenn das Finanzamt nicht bereits offiziell informiert wurde.
2. Wann liegt Erbschaftssteuerhinterziehung vor?

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Nicht jede fehlerhafte oder unterlassene Meldung gilt automatisch als Steuerhinterziehung. Entscheidend ist, ob der Erbe vorsätzlich gehandelt hat. Laut § 370 der Abgabenordnung (AO) begeht eine Steuerhinterziehung, wer vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt. Im Kontext der Erbschaftssteuer bedeutet das: Der Erwerb wird absichtlich nicht gemeldet, der Wert wird verschleiert oder Vermögenswerte werden bewusst verschwiegen. Wer lediglich fahrlässig handelt, riskiert dennoch Nachzahlungen und Zuschläge, aber in der Regel keine strafrechtliche Verfolgung.
Typische Konstellationen und Beispiele für Steuerhinterziehung bei der Erbschaft
Zu den häufigsten Szenarien im Bereich der Erbschaftssteuerhinterziehung zählen folgende:
- Die erbende Person meldet den Erwerb nicht innerhalb der Frist.
- Vermögenswerte im In- oder Ausland werden verschwiegen.
- Immobilien oder Unternehmensanteile werden bewusst zu niedrig bewertet.
- Der Nachlass enthält Schwarzgeld oder anonymes Auslandskapital.
- Ein Unternehmer verschweigt ererbte GmbH-Anteile, um Erbschaftssteuer zu sparen.
- Ein Konto im Ausland wird nicht angegeben, obwohl dem Erben der Zugriff bekannt ist.
Grenzfälle und Unsicherheiten bei der Erbschaftssteuer
Neben den eindeutigen Fällen der Steuerhinterziehung gibt es auch Grauzonen, etwa bei komplexen Nachlässen, ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder verzögerten Testamentseröffnungen. Hier kommt es auf die individuelle Sachlage an. Wer Zweifel hat, sollte frühzeitig steuerrechtliche Beratung bei einer Kanzlei für Steuer- und Steuerstrafrecht suchen – schon kleine Versäumnisse können später als Vorsatz gewertet werden, wenn eindeutige Hinweise ignoriert werden.
3. Verjährung bei Erbschaftssteuerhinterziehung: so lange fordert das Finanzamt

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Wird eine Erbschaft korrekt angezeigt, beginnt die normale und reguläre Festsetzungsfrist. Diese beträgt vier Jahre (§ 169 AO). Innerhalb dieser Zeit darf das Finanzamt Erbschaftssteuerbescheide erlassen oder ändern. Die Frist beginnt in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist – meist also mit dem Todesjahr des Erblassers. Wird die Erbschaftssteuer jedoch hinterzogen, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. In besonders schweren Fällen kann die Frist sogar auf 15 Jahre ausgedehnt werden. Diese verlängerte Frist soll sicherstellen, dass das Finanzamt genug Zeit hat, steuerstrafrechtlich relevante Fälle aufzudecken.
Wann beginnt die Verjährungsfrist bei der Steuerhinterziehung?
Die Frist beginnt nicht zwingend mit dem Erbfall, sondern erst, wenn die Tat entdeckt wurde oder die Finanzbehörde ohne grobes Verschulden davon hätte erfahren können. Das bedeutet: Eine Steuerhinterziehung kann auch Jahre nach dem Erbfall noch verfolgt werden, auch wenn sie bisher lange unentdeckt blieb.
4. Typische Fehler und Hinterziehungs-Risiken bei der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist ein sensibles Thema, das oft unterschätzt wird. Viele Hinterziehungsfälle entstehen nicht aus krimineller Absicht, sondern durch Unkenntnis, Missverständnisse oder fehlende Kommunikation – insbesondere bei komplexen Nachlässen oder mehreren Beteiligten. Dennoch können solche Fehler erhebliche steuerliche und strafrechtliche Folgen haben. Zu den häufigsten Risiken zählen:
- Versäumte Meldefristen: Wird eine Erbschaft nicht innerhalb von drei Monaten gemeldet, droht zunächst ein Verspätungszuschlag. Bei größeren Beträgen kann jedoch auch der Verdacht auf Steuerhinterziehung entstehen.
- Unvollständige Angaben: Einzelne Vermögenswerte, wie etwa Schmuck, Aktien oder Fahrzeuge, werden vergessen oder absichtlich verschwiegen. Besonders heikel wird es bei Bankkonten oder Beteiligungen im Ausland.
- Falsche Bewertung von Immobilien: Bei geerbten Häusern oder Grundstücken kommt es regelmäßig zu fehlerhaften Wertansätzen. Wer bewusst einen zu niedrigen Wert angibt, um Steuer zu sparen, macht sich strafbar.
- Absprachen in Erbengemeinschaften: Wenn sich Erben darauf verlassen, dass „der andere das Finanzamt informiert“, bleiben Pflichten häufig unerfüllt. Jeder Erbe ist zur vollständigen Anzeige seines Anteils verpflichtet und das unabhängig von Absprachen.
- Schenkungen kurz vor dem Erbfall: Auch vorweggenommene Erbfolgen unterliegen der Steuerpflicht. Wer Vermögen in letzter Minute verschenkt und die Schenkung nicht anzeigt, riskiert Nachforderungen und Prüfungen.
- Versteckte Vermögenswerte im Ausland: Durch den internationalen Finanzdatenaustausch kann das Finanzamt von bislang unbekannten Vermögensposten erfahren.
Wer diese Risiken unterschätzt oder ignoriert, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Eine frühzeitige steuerliche und strafrechtliche Beratung hilft, diese Fallstricke zu vermeiden – und schützt vor unnötigen Kosten oder strafrechtlichen Konsequenzen.
5. Welche Strafen drohen bei Erbschaftssteuerhinterziehung?

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Wird die Erbschaftssteuer absichtlich nicht oder nur unvollständig erklärt, liegt der Verdacht der vorsätzlichen Steuerhinterziehung nahe. Die Konsequenzen reichen dabei von finanziellen Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Folgen. Abhängig ist das vom Einzelfall, dem Umfang des verschwiegenen Vermögens und der Kooperationsbereitschaft des Erben. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann nicht nur Strafen abmildern, sondern oft auch das Verfahren vermeiden – etwa durch eine rechtzeitige Selbstanzeige.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen
Die Strafen bei Erbschaftssteuerhinterziehung orientieren sich an § 370 der Abgabenordnung. Sie umfassen unter anderem:
- Geldstrafen – bei geringeren Beträgen oder erstmaliger Verfehlung
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren – bei schwerwiegenden Fällen
- Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren – bei besonders schweren Fällen, z. mit professionellem Verschleierungssystem oder bandenmäßiger Vorgehensweise
In der Praxis entscheidet das Gericht im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die konkrete Sanktion. Selbst kleinere Beträge können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden, wenn die Tat als vorsätzlich eingestuft wird.
Steuerliche und finanzielle Folgen
Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere finanzielle Belastungen:
- Nachzahlung der hinterzogenen Erbschaftssteuer
- 6 % Zinsen pro Jahr auf den rückständigen Steuerbetrag
- Verspätungszuschläge und gegebenenfalls Säumniszuschläge
- Verlust von Steuervergünstigungen (z. Wohnfreibetrag bei geerbten Immobilien)
Insgesamt kann sich so ein zunächst „kleines Versäumnis“ schnell zu einem kostspieligen Risiko mit langfristigen Folgen entwickeln.
Schon gewusst?
Eine Steuerhinterziehung kann auch berufliche Folgen haben.
In bestimmten Berufen – z. B. bei Steuerberatern, Anwälten, Beamten oder Geschäftsführern – kann eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung auch disziplinar- oder berufsrechtliche Konsequenzen haben. In schweren Fällen droht sogar der Verlust der Berufszulassung.
6. Wie erfährt das Finanzamt von nicht gemeldeten Erbschaften?
Auch wenn manche Erben glauben, eine Erbschaft ließe sich „unter dem Radar“ abwickeln, das Risiko vom Finanzamt entdeckt zu werden, ist heute so hoch wie nie. Die Behörden verfügen über mehr Informationsquellen als früher, die auch ohne aktive Mitteilung des Erben zur Aufdeckung führen können. Oft geschieht das sogar Jahre nach dem Erbfall. Typische Wege, über die Erbschaften dem Finanzamt bekannt werden, sind:
- automatische Mitteilungen durch Dritte (Nachlassgerichte, Notare, Banken und Grundbuchämter)
- Datenaustausch mit dem Ausland durch internationale Abkommen
- Hinweise von Dritten durch Situationen wie Erbstreitigkeiten, familiäre Konflikte oder anonyme Anzeigen
- Unstimmigkeiten bei späteren Steuer- oder Vermögensprüfungen
Werden solche Informationen bekannt, kann das Finanzamt rückwirkend tätig werden und den Verdacht auf Steuerhinterziehung prüfen. Eine frühzeitige, freiwillige Meldung schützt in vielen Fällen vor weitreichenden Konsequenzen. Ist es dafür schon zu spät, ist ein erfahrener rechtlicher Beistand unabdingbar, um die Folgen zu mindern.
7. Selbstanzeige bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Erbschaften

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Besteht der Verdacht, dass im Erbschaftsfall Vermögenswerte nicht angegeben wurden, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Denn: Je früher der Fehler erkannt und gemeldet wird, desto besser lassen sich rechtliche Konsequenzen abwenden. Die wirksamste Maßnahme in diesem Fall ist die sogenannte Selbstanzeige – ein Instrument des Steuerstrafrechts, das unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen kann.
Selbstanzeige bei Erbschaftssteuer: So handeln Sie richtig
Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie:
- vollständig ist – alle relevanten Erbschaften und Vermögenswerte offenlegt
- rechtzeitig erfolgt – bevor das Finanzamt eigene Ermittlungen aufnimmt
- formal korrekt eingereicht wird – in schriftlicher Form und mit allen geforderten Angaben
- mit Nachzahlung verbunden ist – der geschuldeten Steuer und der gesetzlichen Zinsen
Wer nur einzelne Bestandteile angibt oder eine unvollständige Erklärung abgibt, verliert den Anspruch auf Straffreiheit. Auch eine verspätete Anzeige, etwa nach Ankündigung einer Steuerprüfung, schützt nicht mehr vor strafrechtlichen Folgen.
Wussten Sie schon?
Rechtliche Unterstützung sichert eine erfolgreiche Selbstanzeige ab.
In der Praxis empfiehlt es sich unbedingt, die Unterstützung durch eine auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Diese kann den Sachverhalt rechtlich bewerten, die Höhe der hinterzogenen Steuer korrekt berechnen und die Selbstanzeige formal einwandfrei formulieren sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen. Denn eine gut vorbereitete Selbstanzeige kann im besten Fall nicht nur eine Strafe vermeiden, sondern auch Vertrauen bei den Behörden schaffen und den Schaden auf ein Minimum begrenzen.
8. Schutz vor Erbschaftssteuerhinterziehung: So vermeiden Sie Strafen
Steuerliche Fehler im Zusammenhang mit einer Erbschaft lassen sich oft vermeiden, wenn frühzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Erbgemeinschaften ist es wichtig, die richtige Strategie zu wählen, um die Folgen zu mindern. Denn auch unbeabsichtigte Versäumnisse können später als Steuerhinterziehung gewertet werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, empfiehlt sich grundsätzlich:
- eine rechtzeitige Prüfung des Erbfalls auf steuerliche Pflichten
- die vollständige Dokumentation aller geerbten Vermögenswerte
- eine sachgerechte Bewertung, insbesondere bei Immobilien oder Betriebsvermögen
- die Klärung von Mitverantwortung in Erbengemeinschaften
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen nötigen Schritten: von der Analyse des Erbfalls über die steuerlich korrekte Meldung bis hin zur professionellen Prävention möglicher strafrechtlicher Risiken. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden böse Überraschungen.
9. So hilft unsere Kanzlei bei Erbschaftssteuerhinterziehung
Der Vorwurf einer Erbschaftssteuerhinterziehung ist belastend – rechtlich, finanziell und oft auch emotional. In solchen Situationen ist es entscheidend, nicht alleine zu handeln, sondern erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite zu wissen. Unsere Kanzlei ist auf die Belange des Steuerstrafrechts spezialisiert und bietet Ihnen rechtliche Sicherheit in jeder Phase des Verfahrens – von der diskreten Ersteinschätzung über die rechtssichere Selbstanzeige und Kommunikation bis hin zur erfolgreichen Verteidigung.
10. Fazit zur Erbschaftssteuerhinterziehung: schnell handeln, Risiken vermeiden

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Die Erbschaftssteuer ist kein Randthema: Sie betrifft viele Erben direkt und birgt erhebliche Risiken, wenn Pflichten übersehen oder missachtet werden. Wer eine Erbschaft nicht ordnungsgemäß meldet, riskiert nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Unser Rat: Handeln Sie rechtzeitig, lassen Sie sich beraten und schützen Sie sich vor unnötigen Konflikten mit dem Finanzamt. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei diskret und professionell zur Seite.
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