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Was bedeutet schwere Steuerhinterziehung?

Was ist schwere Steuerhinterziehung?

Werden dem Staat Einnahmen verweigert oder entzogen, die ihm zustehen, so schädigt es ihn und überdies alle Bürger und Bürgerinnen. Die Steuerhinterziehung gehört zu diesen Straftaten. Um dagegen entschieden vorgehen zu können, wurde besonders in der jüngsten Vergangenheit das Steuerstrafrecht deutlich verschärft. Die Höhe der hinterzogenen Steuern spielt bei der Bewertung der Straftet eine entscheidende Rolle. Bereits bei einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € spricht man von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung. Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

1. Was ist eine besonders schwere Steuerhinterziehung?

Der Rahmen, in dem man sich der schweren Steuerhinterziehung schuldig machen kann, wurde ausgeweitet. Der Tatbestand kann nach dem Gesetzestext des § 370 Abs. 3 AO  erfüllt sein,

      • wenn Steuern in erheblichem Ausmaß verkürzt werden.
      • wenn erhebliche Steuervorteile unrechtmäßig erlangt werden.
      • wenn Amtsträger ihre Stellung missbrauchen, um derartige Steuervorteile zu erlangen.
      • wenn Steuervorteile mit Hilfe der Befugnisse von Amtsträgern erlangt werden.
      • wenn Belege gefälscht werden.
      • wenn eine bandenmäßige Organisation agiert, um derartige Machenschaften zu begehen.
      • wenn Gesellschaften aus Drittstaaten mitbeteiligt sind.

Wichtig zu beachten: Im Normalfall wird eine Straftat nach dem Landesgesetz des Landes geahndet, in welchem die Straftat auch begangen wurde. Für schwere Steuerhinterziehung mittels Warenschmuggel über Ländergrenzen hinweg (Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren), findet dieses sogenannte „Recht des Tatorts“ allerdings keine Anwendung. Steuerhinterziehung wird auch dann im Ursprungsland geahndet (z. B. Deutschland), wenn die eigentliche Straftat in einem anderen Land geschieht (z. B. in einem Nachbarland).

2. Wann spricht man von schwerer Steuerhinterziehung?

Wann spricht man von schwerer Steuerhinterziehung?
Pixabay: @ StockSnap

Beläuft sich die Summe der hinterzogenen Steuern auf mehr als 50.000 € spricht der BGH einheitlich von einer besonders schweren Tat. Im Zuge des neuen Beschlusses vom 1. Strafsenats des BGH am 27.10.2015 (1 StR 373/15) wurde die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass diese Schwelle der Hinterziehung bereits dann als überschritten gilt, wenn der Staat lediglich Gefahr läuft, die Steuern nicht einnehmen zu können.

Zuvor wurde unterschieden, ob es sich um einen tatsächlichen (realisierten) Schaden für den Staat handelt oder lediglich um eine Gefährdung des Steueranspruchs. Hatte ein Steuerschuldner bisher Summen verschwiegen, die den Schwellenwert von 50.000 € zwar überschritten, jedoch noch unter der Grenze von 100.000 € lagen, galt die alte Rechtsprechung. Seit dem neuen Beschluss des BHG ist diese Unterscheidung hinfällig. In der Praxis bedeutet die Neudefinition des Tatbestands der schweren Steuerhinterziehung, dass erheblich härtere Strafen verhängt werden und auch, dass die Verfolgungsverjährung nunmehr 10 Jahre beträgt (§ 376 Abs. 1 AO).

Zum besseren Verständnis kann man sich an folgenden Regelbeispielen orientieren:

  1. Es werden Steuern in großem Ausmaß hinterzogen (ab 50.000 €). Beispiel: Eine Person erbt Vermögen oder Besitz oder erhält eine hohe Schenkungssumme und gibt das Vermögen nicht oder unzureichend an. Hier kann leicht die Summe der 50.000 € erreicht werden.
  2. Um die Steuervorteile zu erlangen bzw. die Steuern nicht zahlen zu müssen, werden Belege gefälscht. Die Fälschung geschah mindestens in zwei Fällen. Beispiel: In einer Gastronomie werden über viele Jahre hinweg nicht immer Belege ausgestellt. Damit stimmt weder die Umsatzsteuererklärung noch die angesetzte Gewerbesteuer. Die entscheidende Summe von 50.000 € kann auch in derartigen Fällen schnell erreicht werden.
  3. Die Steuerhinterziehungsmachenschaften sind bandenmäßig organisiert (Stichwort Umsatzsteuerkarusell). Zur bandenmäßig organisierten Steuerhinterziehung lesen Sie mehr im nächsten Absatz.

In all den oben genannten Beispielen muss der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt sein. Kann der Vorsatz nicht nachgewiesen werden, so liegt kein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor. Allerdings erscheint es zweifelhaft, ob sich ein Steuersünder derart geplant organisieren kann, ohne mit Vorsatz zu handeln.

2. Wann spricht man von schwerer Steuerhinterziehung?

Wann spricht man von schwerer Steuerhinterziehung?
Pixabay: @ StockSnap

Beläuft sich die Summe der hinterzogenen Steuern auf mehr als 50.000 € spricht der BGH einheitlich von einer besonders schweren Tat. Im Zuge des neuen Beschlusses

vom 1. Strafsenats des BGH am 27.10.2015 (1 StR 373/15) wurde die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass diese Schwelle der Hinterziehung bereits dann als überschritten gilt, wenn der Staat lediglich Gefahr läuft, die Steuern nicht einnehmen zu können. Zuvor wurde unterschieden, ob es sich um einen tatsächlichen (realisierten) Schaden für den Staat handelt oder lediglich um eine Gefährdung des Steueranspruchs.

Hatte ein Steuerschuldner bisher Summen verschwiegen, die den Schwellenwert von 50.000 € zwar überschritten, jedoch noch unter der Grenze von 100.000 € lagen, galt die alte Rechtsprechung. Seit dem neuen Beschluss des BHG ist diese Unterscheidung hinfällig. In der Praxis bedeutet die Neudefinition des Tatbestands der schweren Steuerhinterziehung, dass erheblich härtere Strafen verhängt werden und auch, dass die Verfolgungsverjährung nunmehr 10 Jahre beträgt (§ 376 Abs. 1 AO).

Zum besseren Verständnis kann man sich an folgenden Regelbeispielen orientieren:

  1. Es werden Steuern in großem Ausmaß hinterzogen (ab 50.000 €). Beispiel: Eine Person erbt Vermögen oder Besitz oder erhält eine hohe Schenkungssumme und gibt das Vermögen nicht oder unzureichend an. Hier kann leicht die Summe der 50.000 € erreicht werden.
  2. Um die Steuervorteile zu erlangen bzw. die Steuern nicht zahlen zu müssen, werden Belege gefälscht. Die Fälschung geschah mindestens in zwei Fällen. Beispiel: In einer Gastronomie werden über viele Jahre hinweg nicht immer Belege ausgestellt. Damit stimmt weder die Umsatzsteuererklärung noch die angesetzte Gewerbesteuer. Die entscheidende Summe von 50.000 € kann auch in derartigen Fällen schnell erreicht werden.
  3. Die Steuerhinterziehungsmachenschaften sind bandenmäßig organisiert (Stichwort Umsatzsteuerkarusell). Zur bandenmäßig organisierten Steuerhinterziehung lesen Sie mehr im nächsten Absatz.

In all den oben genannten Beispielen muss der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt sein. Kann der Vorsatz nicht nachgewiesen werden, so liegt kein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor. Allerdings erscheint es zweifelhaft, ob sich ein Steuersünder derart geplant organisieren kann, ohne mit Vorsatz zu handeln.

3. Schwere Steuerhinterziehung und bandenmäßige Steuerhinterziehung

Was bedeutet bandenmäßige Steuerhinterziehung?
Unsplash: @ papaioannou kostas

Im vorangegangenen Abschnitt wurde mehrfach die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterziehung erwähnt. Kurze Info: Wenn man als Mitglied einer Bande tätig wird, dann handelt man bandenmäßig. Nach Aufhebung des §370a AO gibt es diesen Tatbestand streng genommen nicht mehr, zumindest nicht als eigenständige Gesetzesnorm. Dieser Straftatbestand wird nun unter dem Straftatbestand der besonders schweren Form

der Steuerhinterziehung subsumiert und lautet entsprechend „bandenmäßige Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Verbrauchssteuern“. Man findet diesen in §370 Abs. 3 Nr. 5 AO.

Der Wegfall des vorherigen Paragrafen wird mit dieser Neuregelung ausgeglichen. Mit der Verschärfung der Steuerhinterziehungstatbestände können so auch diese Tatbestände verfolgt und geahndet werden. Die bandenmäßige Begehung von Steuerstraftaten gibt es folglich nach wie vor, lediglich lässt sich der Begriff der Gewerbemäßigkeit nicht mehr finden. Die bandenmäßige Organisation einer Steuerstraftat kann jetzt auch als geeignete Vortat der Geldwäsche identifiziert werden.

Mittlerweile reicht der Umfang der Steuerhinterziehung aus, um den Sachverhalt des besonders schweren Falls zu erfüllen. Früher musste auch der „grobe Eigennutz“ des/der Handelnden nachgewiesen werden. Das heißt konkret, dass für die möglicherweise eigene Bereicherung und das auf den eigenen Vorteil bedachte Gewinnstreben des Handelnden Beweise erbracht werden mussten. Allerdings wurde der „grobe Eigennutz“ durch die genannte Gesetzesänderung ersatzlos gestrichen, da dieser mangels Einblick in die Emotionen und ehrlichen Beweggründe der Tatverdächtigen schwer nachzuweisen sei.

Zur Info: Der Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung wurde 2001 in die Gesetzgebung eingeführt. 2008 wurde jedoch eine Umformulierung vorgenommen, da der BGH Zweifel daran hegte, ob diese Strafnorm mit der Verfassung vereinbar wäre. Infolgedessen wird mittlerweile nicht mehr von gewerbsmäßig organisierter Steuerhinterziehung gesprochen. Man verwendet stattdessen das Wort „bandenmäßig“.

3. Schwere Steuerhinterziehung und bandenmäßige Steuerhinterziehung

Was bedeutet bandenmäßige Steuerhinterziehung?
Unsplash: @ papaioannou kostas

Im vorangegangenen Abschnitt wurde mehrfach die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterziehung erwähnt. Kurze Info: Wenn man als

Mitglied einer Bande tätig wird, dann handelt man bandenmäßig. Nach Aufhebung des §370a AO gibt es diesen Tatbestand streng genommen nicht mehr, zumindest nicht als eigenständige Gesetzesnorm. Dieser Straftatbestand wird nun unter dem Straftatbestand der besonders schweren Form der Steuerhinterziehung subsumiert und lautet entsprechend „bandenmäßige Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Verbrauchssteuern“. Man findet diesen in §370 Abs. 3 Nr. 5 AO.

Der Wegfall des vorherigen Paragrafen wird mit dieser Neuregelung ausgeglichen. Mit der Verschärfung der Steuerhinterziehungstatbestände können so auch diese Tatbestände verfolgt und geahndet werden. Die bandenmäßige Begehung von Steuerstraftaten gibt es folglich nach wie vor, lediglich lässt sich der Begriff der Gewerbemäßigkeit nicht mehr finden. Die bandenmäßige Organisation einer Steuerstraftat kann jetzt auch als geeignete Vortat der Geldwäsche identifiziert werden.

Mittlerweile reicht der Umfang der Steuerhinterziehung aus, um den Sachverhalt des besonders schweren Falls zu erfüllen. Früher musste auch der „grobe Eigennutz“ des/der Handelnden nachgewiesen werden. Das heißt konkret, dass für die möglicherweise eigene Bereicherung und das auf den eigenen Vorteil bedachte Gewinnstreben des Handelnden Beweise erbracht werden mussten. Allerdings wurde der „grobe Eigennutz“ durch die genannte Gesetzesänderung ersatzlos gestrichen, da dieser mangels Einblick in die Emotionen und ehrlichen Beweggründe der Tatverdächtigen schwer nachzuweisen sei.

Zur Info: Der Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung wurde 2001 in die Gesetzgebung eingeführt. 2008 wurde jedoch eine Umformulierung vorgenommen, da der BGH Zweifel daran hegte, ob diese Strafnorm mit der Verfassung vereinbar wäre. Infolgedessen wird mittlerweile nicht mehr von gewerbsmäßig organisierter Steuerhinterziehung gesprochen. Man verwendet stattdessen das Wort „bandenmäßig“.

4. Wann verjährt schwere Steuerhinterziehung?

In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann die Verjährungsfrist im Regelfall bis zu 37,5 Jahre betragen. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 wurden auch die Verjährungsfristen verlängert. Dies hat folgende Hintergründe:

Verjährungsfristen bei schwerer Steuerhinterziehung
Unsplash: @ Towfiqu barbhuiya

Im Grunde wurde die Verjährungsfrist von Fällen schwerer Steuerhinterziehung „nur“ von 10 auf 15 Jahre angehoben (§376 Abs. 1 AO). Einige strafbaren Machenschaften in Fällen schwerer Steuerhinterziehung sind so komplex, dass die Gesetzgebung davon ausgeht, dass 10 Jahre unter Umständen nicht ausreichen könnten, um alles aufzuarbeiten. Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft sind nur

einige der Dinge, die den Ermittlungsbehörden Schwierigkeiten bereiten.

Obwohl bereits mit der Gesetzesänderung (§376 Abs. 3 AO) vom 01.07.2020 eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf das 2,5-fache möglich war (25 Jahre), schien diese Zeitspanne nicht ausreichend zu sein. Man kann nur vermuten, dass die Änderungen auch mit der komplexen Aufklärung von Cum-Ex-Skandalen zusammenhängt.

Die sehr lange Zeitspanne bezieht sich auf die sogenannte absolute Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils von Neuem, wenn sie durch bestimmte Ermittlungsverfahren unterbrochen wird. Eine solche Unterbrechung kann beispielsweise eine richterlich angeordnete Durchsuchung sein, die vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Diese Unterbrechung liegt in vielen Fällen allein in der Hand der Ermittlungsbehörden.

Somit kann die Frist nur im Zuge der absoluten Verjährung von 25 auf 37,5 Jahre verlängert werden. Die Ermittlungsbehörde muss innerhalb dieser Frist ein Verfahren vor dem Landgericht erreichen. Das Landgericht hat dann seinerseits weitere fünf Jahre Zeit, um zu einem Urteil zu kommen (§§ 78 b Abs. 4 StGB, 376 Abs. 1 2. Hs. AO). Damit wäre im Falle der absoluten Verjährung theoretisch sogar eine Frist von 42,5 Jahren möglich. Zum Vergleich: Totschlag verjährt nach 40 Jahren.

Wussten Sie schon? Welche Maßnahmen können zu einer Verjährungsverlängerung führen? Durch eine Unterbrechung der laufenden Frist kann die Verjährungsfrist im drastischsten Fall 42,5 Jahre betragen. Folgende Maßnahmen können dazu führen, dass die Frist von Neuem beginnt:

      • die erste Vernehmung eines Beschuldigten
      • die richterliche Anordnung eines Durchsuchungsbeschlusses
      • die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens
      • die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens

4. Wann verjährt schwere Steuerhinterziehung?

In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann die Verjährungsfrist im Regelfall bis zu 37,5 Jahre betragen. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 wurden auch die Verjährungsfristen verlängert. Dies hat folgende Hintergründe:

Verjährungsfristen bei schwerer Steuerhinterziehung
Unsplash: @ Towfiqu barbhuiya

Im Grunde wurde die Verjährungsfrist von Fällen schwerer Steuerhinterziehung „nur“ von 10 auf 15 Jahre angehoben (§376 Abs. 1 AO).

Einige strafbaren Machenschaften in Fällen schwerer Steuerhinterziehung sind so komplex, dass die Gesetzgebung davon ausgeht, dass 10 Jahre unter Umständen nicht ausreichen könnten, um alles aufzuarbeiten. Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft sind nur einige der Dinge, die den Ermittlungsbehörden Schwierigkeiten bereiten.

Obwohl bereits mit der Gesetzesänderung (§376 Abs. 3 AO) vom 01.07.2020 eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf das 2,5-fache möglich war (25 Jahre), schien diese Zeitspanne nicht ausreichend zu sein. Man kann nur vermuten, dass die Änderungen auch mit der komplexen Aufklärung von Cum-Ex-Skandalen zusammenhängt.

Die sehr lange Zeitspanne bezieht sich auf die sogenannte absolute Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils von Neuem, wenn sie durch bestimmte Ermittlungsverfahren unterbrochen wird. Eine solche Unterbrechung kann beispielsweise eine richterlich angeordnete Durchsuchung sein, die vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Diese Unterbrechung liegt in vielen Fällen allein in der Hand der Ermittlungsbehörden.

Somit kann die Frist nur im Zuge der absoluten Verjährung von 25 auf 37,5 Jahre verlängert werden. Die Ermittlungsbehörde muss innerhalb dieser Frist ein Verfahren vor dem Landgericht erreichen. Das Landgericht hat dann seinerseits weitere fünf Jahre Zeit, um zu einem Urteil zu kommen (§§ 78 b Abs. 4 StGB, 376 Abs. 1 2. Hs. AO). Damit wäre im Falle der absoluten Verjährung theoretisch sogar eine Frist von 42,5 Jahren möglich. Zum Vergleich: Totschlag verjährt nach 40 Jahren.

Wussten Sie schon? Welche Maßnahmen können zu einer Verjährungsverlängerung führen? Durch eine Unterbrechung der laufenden Frist kann die Verjährungsfrist im drastischsten Fall 42,5 Jahre betragen. Folgende Maßnahmen können dazu führen, dass die Frist von Neuem beginnt:

      • die erste Vernehmung eines Beschuldigten
      • die richterliche Anordnung eines Durchsuchungsbeschlusses
      • die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens
      • die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens

5. Welche Strafen gelten bei schwerer Steuerhinterziehung?

Welche Strafen hat schwere Steuerhinterziehung zur Folge?
Unsplash: @ Ye Jinghan

In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung von bis zu 10 Jahren. Die Freiheitsstrafe ersetzt dabei nicht die Pflicht, die Steuern und Zinsen zu zahlen. Seit 2017 kann nach einem Steuerdelikt auch ein Fahrverbot erteilt werden (§44 Abs. 1 StGB). Der verurteilten Person können Ämter aberkannt werden, unter Umständen droht ein Berufsverbot (für Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer).

Auch die Gewerbeausübung kann untersagt werden, auch Gaststättenerlaubnis, Waffenscheine und Jagdscheine können entzogen werden. Ebenso kann ausländischen Personen die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden. Eine Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nach sich zieht, kann ein Beamtenverhältnis beendet. Beamten im Ruhestand droht hingegen die Aberkennung oder Kürzung der Pension.

Eine Geldstrafe bei Steuerhinterziehung wird in der Regel in Tagessätzen berechnet. Diese Berechnung richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Täters. Auch ein potenzielles Nettoeinkommen kann Grundlage der Berechnung sein. Die Anzahl der Tagessätze wird durch die Schuld des Täters beeinflusst. Dabei werden strafmildernde und strafverschärfende Gründe berücksichtigt.

Strafmildernd wirken sich folgende Gründe aus:

      • Der Täter wollte sich nicht als Einzelperson bereichern, sondern hat für den Betrieb gehandelt.
      • Der gesundheitliche Zustand des Täters, sein Alter oder Bildungsstand haben mit zur Straftat beigetragen.
      • Der Täter hat sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen.
      • Der Täter beendet die Hinterziehung und legt ein Geständnis ab.

Strafverschärfend hingegen wirken sich folgende Umstände aus:

      • Der Täter hatte die Intention, ausschließlich sich selbst zu bereichern.
      • Der Täter verfügt über Fachwissen im Bereich der Steuern und des Rechts.
      • Der Täter ist gut organisiert und betreibt die Hinterziehung gewerbsmäßig und hat entsprechende Strukturen aufgebaut.
      • Der Täter betreibt (Schein-)firmen im Ausland.
      • Der Täter ist Mitglied eines Umsatzsteuerkarussells.

5. Welche Strafen gelten bei schwerer Steuerhinterziehung?

Welche Strafen hat schwere Steuerhinterziehung zur Folge?
Unsplash: @ Ye Jinghan

In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung von bis zu 10 Jahren. Die Freiheitsstrafe ersetzt dabei nicht die Pflicht,

die Steuern und Zinsen zu zahlen. Seit 2017 kann nach einem Steuerdelikt auch ein Fahrverbot erteilt werden (§44 Abs. 1 StGB). Der verurteilten Person können Ämter aberkannt werden, unter Umständen droht ein Berufsverbot (für Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer).

Auch die Gewerbeausübung kann untersagt werden, auch Gaststättenerlaubnis, Waffenscheine und Jagdscheine können entzogen werden. Ebenso kann ausländischen Personen die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden. Eine Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nach sich zieht, kann ein Beamtenverhältnis beendet. Beamten im Ruhestand droht hingegen die Aberkennung oder Kürzung der Pension.

Eine Geldstrafe bei Steuerhinterziehung wird in der Regel in Tagessätzen berechnet. Diese Berechnung richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Täters. Auch ein potenzielles Nettoeinkommen kann Grundlage der Berechnung sein. Die Anzahl der Tagessätze wird durch die Schuld des Täters beeinflusst. Dabei werden strafmildernde und strafverschärfende Gründe berücksichtigt.

Strafmildernd wirken sich folgende Gründe aus:

      • Der Täter wollte sich nicht als Einzelperson bereichern, sondern hat für den Betrieb gehandelt.
      • Der gesundheitliche Zustand des Täters, sein Alter oder Bildungsstand haben mit zur Straftat beigetragen.
      • Der Täter hat sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen.
      • Der Täter beendet die Hinterziehung und legt ein Geständnis ab.

 

Strafverschärfend hingegen wirken sich folgende Umstände aus:

      • Der Täter hatte die Intention, ausschließlich sich selbst zu bereichern.
      • Der Täter verfügt über Fachwissen im Bereich der Steuern und des Rechts.
      • Der Täter ist gut organisiert und betreibt die Hinterziehung gewerbsmäßig und hat entsprechende Strukturen aufgebaut.
      • Der Täter betreibt (Schein-)firmen im Ausland.
      • Der Täter ist Mitglied eines Umsatzsteuerkarussells.

6. Beispiel(e) für eine schwere Steuerhinterziehung

Beispiele für schwere Steuerhinterziehung
Pixabay: @ falco

Wann genau liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung denn nun vor? Wie sich schon aus den vorangegangenen Zeilen herauslesen lässt, ist das Ausmaß der Hinterziehung hier von entscheidender Bedeutung. 2015 wurde hinsichtlich der Summe noch differenziert (BGH Entscheidung vom 27.10.2015 – 1 Str. 373/15). Wurde die Straftat durch Unterlassung begangen, war der schwere Fall erst mit Erreichen einer hinterzogenen

Steuersumme von 100.000 € erreicht. Durch die bereits erwähnte gesetzliche Änderung liegt die Summe nun einheitlich bei 50.000 €.

Eine besondere schwere Steuerhinterziehung liegt auch dann vor, wenn diese durch typische Betrugsfälle entstanden ist (z.B. wurden Betriebsausgaben vorgetäuscht oder bestehende Vorsteuerbeträge geltend gemacht). Nach neustem Gesetz wird grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt, ob der Täter Steuererstattungen erschlichen hat oder geschuldete Steuern nicht zahlen will. Ist die Schwelle der 50.000 € überschritten, so liegt automatisch eine besonders schwere Steuerhinterziehung vor.

6. Beispiel(e) für eine schwere Steuerhinterziehung

Beispiele für schwere Steuerhinterziehung
Pixabay: @ falco

Wann genau liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung denn nun vor? Wie sich schon aus den vorangegangenen Zeilen herauslesen lässt, ist das

Ausmaß der Hinterziehung hier von entscheidender Bedeutung. 2015 wurde hinsichtlich der Summe noch differenziert (BGH Entscheidung vom 27.10.2015 – 1 Str. 373/15). Wurde die Straftat durch Unterlassung begangen, war der schwere Fall erst mit Erreichen einer hinterzogenen Steuersumme von 100.000 € erreicht. Durch die bereits erwähnte gesetzliche Änderung liegt die Summe nun einheitlich bei 50.000 €.

Eine besondere schwere Steuerhinterziehung liegt auch dann vor, wenn diese durch typische Betrugsfälle entstanden ist (z.B. wurden Betriebsausgaben vorgetäuscht oder bestehende Vorsteuerbeträge geltend gemacht). Nach neustem Gesetz wird grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt, ob der Täter Steuererstattungen erschlichen hat oder geschuldete Steuern nicht zahlen will. Ist die Schwelle der 50.000 € überschritten, so liegt automatisch eine besonders schwere Steuerhinterziehung vor.

7. Welche Ermittlungsmethoden sind bei schwerer Steuerhinterziehung erlaubt?

Wie wird ermittelt und was ist erlaubt? In unserem Beitrag über den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens haben wir die Ermittlungsmethoden detailliert dargelegt. Daher werden wir an dieser Stelle gesondert auf die erlaubten Überwachungsmethoden eingehen werden. Kurz zur Erinnerung: Folgende Instrumente stehen den ermittelnden Behörden zur Verfügung:

      • Wohn- und Geschäftsräume dürfen durchsucht werden.
      • Kommunikationsmittel, Rechner, Laptops und Tablets, sowie Unterlagen dürfen beschlagnahmt werden.
      • Unter Umständen darf die Person überwacht und ihre Telefone abgehört werden. Auch Untersuchungshaft und das Einfrieren von Vermögen sind möglich.
      • Für Durchsuchungen und Überwachungen ist eine richterliche Anordnung notwendig.

 

Für die Überwachung von Telefonen, Faxgeräten oder Chats (WhatsApp, Messenger-Dienste, SMS und Ähnlichem) greift die TKÜ (Telekommunikationsüberwachung). In folgenden Straftatbestände des Steuerstrafrechts, die unter den § 100a StPO fallen, kann die TKÜ zum Einsatz kommen:

      • bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO)
      • gewerbsmäßiger, gewaltsamer, bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO)
      • gewerbs- und bandenmäßige Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 2 AO)
Erlaubte Ermittlungsmethoden bei schwerer Steuerhinterziehung
Unsplash: @ Reynier carl

Das bedeutet, dass Telefonate mitgehört und aufgezeichnet und Faxe oder Mails abgefangen werden können. Jede Art der Telekommunikation, die Bilder, Texte und Zeichen überträgt, darf überwacht werden. Das Lesen, Speichern und Abfangen von Mails betrifft in derartigen Fällen nicht nur den Sender und Empfänger, sondern auch den E-Mail-Provider. So lange die Mail beim Provider zwischengespeichert ist, darf die

Ermittlungsbehörde zugreifen (§§ 94 ff. StPO). Dies ist wichtig, da eine Mail oder ein Fax, welches seinen Empfänger erreicht hat, nicht mehr mitgelesen werden darf.

Um E-Mails zu beschlagnahmen, genügt ein Anfangsverdacht. Faxe und Telefonate können vom Staat jedoch nicht so einfach überwacht werden. Um Internet-Telefonate mithören zu können (VoIP – Voice-over- IP), dürfen die Ermittlungsbehörden Spionagesoftware auf den Rechner mittels Trojanern installieren. Grundsätzlich darf hierbei nur der Tatverdächtige überwacht werden.

Eine Ausnahme: Sollte der Tatverdächtige auch andere Anschlüsse als den eigenen zur Kommunikation verwenden, lässt sich die Überwachung auf die Anschlüsse dieser Personen ausweiten. Lediglich die Kommunikation zwischen einem Verteidiger und einem Beschuldigten darf nicht überwacht werden.

Beim Mithören und Abfangen von E-Mails und Internettelefonaten kann über die IP-Adresse des Empfängers ermittelt werden, um welche Person es sich handelt und wo diese wohnhaft ist. Teilweise können Ermittler so auch Bankdaten der beschuldigten Person erlangen. Das ist dann erlaubt, wenn der Sachverhalt damit gründlicher erforscht werden kann.

7. Welche Ermittlungsmethoden sind bei schwerer Steuerhinterziehung erlaubt?

Wie wird ermittelt und was ist erlaubt? In unserem Beitrag über den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens haben wir die Ermittlungsmethoden detailliert dargelegt. Daher werden wir an dieser Stelle gesondert auf die erlaubten Überwachungsmethoden eingehen werden. Kurz zur Erinnerung: Folgende Instrumente stehen den ermittelnden Behörden zur Verfügung:

      • Wohn- und Geschäftsräume dürfen durchsucht werden.
      • Kommunikationsmittel, Rechner, Laptops und Tablets, sowie Unterlagen dürfen beschlagnahmt werden.
      • Unter Umständen darf die Person überwacht und ihre Telefone abgehört werden. Auch Untersuchungshaft und das Einfrieren von Vermögen sind möglich.
      • Für Durchsuchungen und Überwachungen ist eine richterliche Anordnung notwendig.

 

Für die Überwachung von Telefonen, Faxgeräten oder Chats (WhatsApp, Messenger-Dienste, SMS und Ähnlichem) greift die TKÜ (Telekommunikationsüberwachung). In folgenden Straftatbestände des Steuerstrafrechts, die unter den § 100a StPO fallen, kann die TKÜ zum Einsatz kommen:

      • bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO)
      • gewerbsmäßiger, gewaltsamer, bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO)
      • gewerbs- und bandenmäßige Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 2 AO)
Erlaubte Ermittlungsmethoden bei schwerer Steuerhinterziehung
Unsplash: @ Reynier carl

Das bedeutet, dass Telefonate mitgehört und aufgezeichnet und Faxe oder Mails abgefangen werden können. Jede Art der Telekommunikation, die Bilder,

Texte und Zeichen überträgt, darf überwacht werden. Das Lesen, Speichern und Abfangen von Mails betrifft in derartigen Fällen nicht nur den Sender und Empfänger, sondern auch den E-Mail-Provider. So lange die Mail beim Provider zwischengespeichert ist, darf die Ermittlungsbehörde zugreifen (§§ 94 ff. StPO). Dies ist wichtig, da eine Mail oder ein Fax, welches seinen Empfänger erreicht hat, nicht mehr mitgelesen werden darf.

Um E-Mails zu beschlagnahmen, genügt ein Anfangsverdacht. Faxe und Telefonate können vom Staat jedoch nicht so einfach überwacht werden. Um Internet-Telefonate mithören zu können (VoIP – Voice-over- IP), dürfen die Ermittlungsbehörden Spionagesoftware auf den Rechner mittels Trojanern installieren. Grundsätzlich darf hierbei nur der Tatverdächtige überwacht werden.

Eine Ausnahme: Sollte der Tatverdächtige auch andere Anschlüsse als den eigenen zur Kommunikation verwenden, lässt sich die Überwachung auf die Anschlüsse dieser Personen ausweiten. Lediglich die Kommunikation zwischen einem Verteidiger und einem Beschuldigten darf nicht überwacht werden.

Beim Mithören und Abfangen von E-Mails und Internettelefonaten kann über die IP-Adresse des Empfängers ermittelt werden, um welche Person es sich handelt und wo diese wohnhaft ist. Teilweise können Ermittler so auch Bankdaten der beschuldigten Person erlangen. Das ist dann erlaubt, wenn der Sachverhalt damit gründlicher erforscht werden kann.

8. Schwere Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Liegt die Summer der hinterzogenen Steuern unter der bekannten Grenze von 50.000 €, ist eine Selbstanzeige  unter bestimmten Voraussetzungen möglich (noch kein Entdeckungsrisiko, kein eingeleitetes Verfahren etc.) möglich. Eine schwere Steuerhinterziehung ist jedoch ein Sperrgrund und die Option der Selbstanzeige fällt weg.

9. Fazit

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Schwere Steuerhinterziehung – das wurde mehr als deutlich – ist eine gravierende Straftat, die massive Konsequenzen nach sich zieht und ein oder mehrere Leben massiv negativ beeinträchtigen kann.

Die Komplexität, das Fachwissen und die wechselseitigen Auswirkungen der steuerlichen Verflechtungen sind gemeinhin nur mit einem qualifizierten Partner zu verstehen. Das breit aufgestellte Team der Kanzlei Mauss und Mauss hilft Ihnen. Neben Anwälten und Strafverteidigern sind auch Steuerberater und Buchprüfer eine wertvolle Ergänzung. Eine beschuldigte Person kann sich etwas beruhigen – in dem Wissen, dass sie sich auf die Erfahrung und den Sachverstand von unseren Fachleuten verlassen kann.

Wir bieten:

      • rechtliche Vertretung durch Steuer-Fachanwalt und Steuerexpertin
      • Steuerexpertin mit Insider-Erfahrung als ehemalige Fahndungsprüferin
      • bundesweite Mandantenübernahme
      • persönliche, kompetente Betreuung

Deswegen: Sprechen Sie mit uns! Die Erstberatung erfolgt kostenlos und unverbindlich.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.