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Steuerdaten aus dem Ausland: Was bei Auslandskonten drohen kann

Weltklarte

Midjourney @ KI-generiert

Auslandssteuerdaten sind schon lange kein Geheimnis mehr: Am 30. September findet erneut der internationale Austausch von Steuerdaten zwischen über 100 Staaten statt. Was früher als vermeintlich sicheres Auslandskonto galt, birgt heute ein Risiko für Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte nicht oder fehlerhaft melden. Die Finanzämter erhalten nun detaillierte Informationen, die bis zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen können. Doch es gibt Handlungsmöglichkeiten, um sich davor zu schützen: Erfahren Sie jetzt, wie Sie reagieren sollten und warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine professionelle Beratung ist.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste in Kürze:

• Muss ich mein Auslandskonto dem Finanzamt melden? Auslandskonten sind nicht verboten, aber alle daraus erzielten Einkünfte müssen vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.

• Was passiert, wenn ich Einkünfte aus dem Ausland nicht angebe? Nicht gemeldete Auslandseinkünfte gelten als Steuerhinterziehung – es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, Nachzahlungen und in schweren Fällen hohe Bußgelder.

• Wie kann ich mich vor Strafen schützen? Eine strafbefreiende Selbstanzeige bietet die Chance auf Straffreiheit – aber nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt, bevor das Finanzamt aktiv wird.

1. Steuerdaten im Austausch: Was bedeutet das für deutsche Steuerpflichtige?

Globus

Midjourney @ KI-generiert

Weltweiter Datenaustausch als Risikofaktor für Kontoinhaber: Internationale Abkommen wie der „Common Reporting Standard“ (kurz: CRS) und das US-amerikanische „Foreign Account Tax Compliance Act“ (kurz: FATCA-Abkommen) ermöglichen seit Jahren einen umfassenden Informationsaustausch über Auslandskonten. Deutsche und internationale Finanzinstitute melden relevante Kundendaten an das Bundeszentralamt für Steuern (kurz: BZSt). Dabei geht es unter anderem um Kontodaten, Salden, Zins- und Kapitalerträge.  Für deutsche Steuerpflichtige heißt das: Das Finanzamt erhält zunehmend präzise Daten zu einigen Auslandskonten – ohne dass die Beteiligten vorgewarnt werden. Wer Einkünfte verschweigt, läuft Gefahr, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.

Wie CRS und FATCA den globalen Steuerdatenaustausch ermöglichen

Der Common Reporting Standard (CRS) und das US-FATCA-Abkommen – entwickelt von der OECD – verpflichten Finanzinstitute weltweit zur Meldung steuerrelevanter Kontodaten. Zudem hat Deutschland den CRS über das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in nationalem Recht umgesetzt. So erfassen Banken, Versicherungen und Investmenthäuser Kundendaten und leiten diese an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Von dort aus erfolgt der Datenaustausch mit den Steuerbehörden der beteiligten Länder. Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerflucht einzudämmen.

Welche Kontoinformationen werden international gemeldet?

Übermittelt werden umfassende Informationen. Darunter z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, Kontonummer, Finanzinstitut sowie Kontostand zum Jahresende. Hinzu kommen Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Erlöse aus Finanzprodukten. Diese Daten ermöglichen es dem deutschen Finanzamt, ausländische Kapitaleinkünfte exakt nachzuvollziehen. Der Abgleich mit der Steuererklärung erfolgt automatisiert. Fehlen entsprechende Angaben, kann das Finanzamt Nachfragen stellen oder Ermittlungen einleiten, ohne dass Betroffene vorgewarnt werden.

Wussten Sie schon?
Die Mehreinnahmen für Behörden durch den Kauf von Steuerdaten-CDs steigen
Erst im Jahr 2021 kaufte das BZSt eine Daten-CD aus Dubai mit steuerlich relevanten Informationen –dazu zählten Eigentumsverhältnisse und diverse Vermögenswerte. Dadurch konnte den zuständigen Finanzbehörden ermöglicht werden, Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Immobilienbesitz von deutschen Steuerpflichtigen zu prüfen. Erst in diesem Jahr berichtete die Finanzverwaltung in Hessen von einer Zwischenbilanz der Daten: Mehreinnahmen von 400.000 € und 11 eingeleiteten Steuerstrafverfahren.

2. Auslandskonto nicht gemeldet: Ist das bereits Steuerhinterziehung?

Mann & Dokumente

Ein Auslandskonto zu besitzen ist nicht verboten – entscheidend ist, ob daraus erzielte Einkünfte korrekt in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Als deutscher Steuerpflichtiger müssen Sie Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge aus dem Ausland vollständig in der Anlage KAP-INV deklarieren. Geschieht das nicht oder nur unvollständig, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Denn dem Staat entsteht ein Steuerschaden, wenn ausländische Einkünfte verschwiegen werden. Die Meldepflicht liegt allein beim Steuerpflichtigen – ausländische Banken informieren das Finanzamt dabei nicht automatisch.

Was ist mit Steuerhinterziehung gemeint?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, um seine Steuerlast zu mindern. Dabei reicht bereits das Verschweigen von Kapitalerträgen aus dem Ausland, wenn dadurch zu wenig Steuern festgesetzt werden. Die Rechtsgrundlage bildet § 370 der Abgabenordnung (AO). Entscheidend ist der Vorsatz – also das bewusste Handeln. Je nach Schwere der Tat drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Selbst kleinere Beträge können bei systematischer Verschleierung strafbar sein.

Gibt es Unterscheidungen bei der Steuerhinterziehung?

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen einfacher und besonders schwerer Steuerhinterziehung. Bei der einfachen Form handelt es sich meist um kleinere Beträge oder einmalige Versäumnisse. Die Strafen bewegen sich hier im Bereich von Geldstrafen. Eine besonders schwere Steuerhinterziehung liegt vor, wenn hohe Beträge verschwiegen, Dritte einbezogen oder gefälschte Dokumente verwendet werden. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Auch der Unterschied zwischen vorsätzlichem Handeln und grober Fahrlässigkeit spielt eine Rolle – Letzteres kann mit milderen Sanktionen geahndet werden.

3. Was droht bei nicht gemeldeten Auslandseinkünften?

Dokumente

Midjourney @ KI-generiert

Nicht deklarierte Einkünfte aus dem Ausland gelten schnell als Steuerhinterziehung – mit ernsthaften Folgen. Neben Nachzahlungen und Zinsen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Besonders schwer wiegen vorsätzliche Falschangaben oder das Verschweigen größerer Beträge. Zusätzlich kann ein Verstoß gegen die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden. Die strafrechtliche Verjährung beträgt in einfachen Fällen 5 Jahre, bei schweren Fällen bis zu 10, in Ausnahmefällen sogar bis zu 15 Jahre. Die Konsequenzen können also auch viele Jahre später noch spürbar sein

4. Selbstanzeige als Chance bei Steuerdaten aus dem Ausland?

Wer ausländische Kapitalerträge bisher nicht angegeben hat, kann durch eine strafbefreiende Selbstanzeige straffrei bleiben – vorausgesetzt, sie ist vollständig, rechtzeitig und korrekt. Die Selbstanzeige wirkt wie ein Strafverfolgungshindernis: Das Finanzamt darf den Betroffenen wegen der betreffenden Steuerhinterziehung nicht mehr bestrafen. Voraussetzung ist, dass sämtliche unrichtigen oder fehlenden Angaben zu einer Steuerart vollständig für die letzten 10 Jahre nachgereicht werden. Nur eine lückenlose Korrektur schützt wirksam vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Wussten Sie schon?
So kann eine Selbstanzeige ablaufen.

1. Beratung & Prüfung: Ein spezialisierter Anwalt analysiert, ob eine Selbstanzeige möglich und sinnvoll ist.

2. Datenerhebung: Alle relevanten Unterlagen und Einkünfte der letzten zehn Jahre werden zusammengetragen.

3. Erstellung der Anzeige: Die Selbstanzeige wird formal korrekt und vollständig erstellt.

4. Einreichung & Nachzahlung: Die Anzeige wird beim Finanzamt eingereicht und die Steuern inklusive Zinsen werden nachgezahlt.

5. Bestätigung der Wirksamkeit: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt die Strafverfolgung.

5. Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen?

Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn keine sogenannten Sperrgründe vorliegen. In folgenden Fällen ist die Straffreiheit ausgeschlossen:

  • Eine Prüfungsanordnung wurde bereits bekannt gegeben.
  • Ein Straf- oder Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
  • Ein Finanzbeamter erscheint zur Prüfung oder Ermittlung.
  • Die hinterzogene Steuer übersteigt 25.000 € pro Tat (dann ist nur mit Strafzuschlag noch Straffreiheit möglich).
  • Es liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor.

 

Zudem gilt, wenn das Finanzamt durch den internationalen Datenaustausch bereits Kenntnis hat, kann es für eine Selbstanzeige zu spät sein.

6. Wie eine Kanzlei bei belastenden Steuerdaten helfen kann

Männer im Anzug

Midjourney @ KI-generiert

Eine Selbstanzeige erfordert höchste Sorgfalt – schon kleine Fehler können die Straffreiheit kosten. Deshalb sollten Betroffene unbedingt eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Steuerrecht hinzuziehen. Unsere Kanzlei berät Sie diskret und rechtssicher. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen mögliche Sperrgründe, Verjährungsfristen und alle steuer- sowie strafrechtlichen Aspekte. Anschließend erstellen wir die Selbstanzeige vollständig und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Auch im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens stehen wir Ihnen mit juristischer Erfahrung und klarer Strategie zur Seite.

7. Was Sie bei Risiko-Steuerdaten aus dem Ausland tun sollten

Der automatische Informationsaustausch macht ausländische Konten für das Finanzamt zunehmend sichtbar. Wer Post von der Behörde erhält oder unsicher ist, ob alle Einkünfte korrekt deklariert wurden, sollte sofort handeln. Lassen Sie Ihre Steuerpflicht durch einen spezialisierten Berater prüfen. Liegen steuerlich relevante Einkünfte vor und hat das Finanzamt noch keine Ermittlungen aufgenommen, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige oft der beste Weg. Doch: Sobald die Behörde informiert ist, kann es zu spät sein. Schnelles Handeln – idealerweise nach einer ersten Beratung – ist daher entscheidend.

Schon gewusst?
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung variiert zwischen 5 und 15 Jahren.
Je nach Schwere des Falls gelten unterschiedliche Fristen:

• Regelfall: Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.
• Besonders schwere Fälle: Hier verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
• In Ausnahmefällen: Bei besonders komplexen oder großvolumigen Hinterziehungen kann die Frist sogar auf 15 Jahre steigen.

Die Verjährung beginnt in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist – kann aber durch bestimmte Umstände unterbrochen werden.Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt die Strafverfolgung.

8. Fazit zu Steuerdaten: Beratung suchen, bevor es zu spät ist

Handschlag

Midjourney @ KI-generiert

Der weltweite Austausch von Steuerdaten erleichtert es dem deutschen Finanzamt mehr denn je, nicht gemeldete Auslandskonten und Kapitalerträge aufzudecken. Für Steuerpflichtige bedeutet das: Wer noch auf Anonymität im Ausland setzt, geht ein hohes Risiko ein – bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung. Doch es gibt Wege, dieses Risiko zu entschärfen: Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet eine letzte Chance auf einen sauberen Neuanfang. Entscheidend ist, jetzt zu handeln – bevor das Finanzamt es tut. Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei diskret, rechtssicher und mit der nötigen Erfahrung im Steuerstrafrecht.

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