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Selbstanzeige bei nicht erklärten Kapitaleinkünften aus dem Ausland

Selbstanzeige bei nicht erklärten Kapitaleinkünften aus dem Ausland

unsplash @Christine Roy

Das Thema der Selbstanzeige bei nicht erklärten Kapitaleinkünften aus dem Ausland ist ein bedeutender Aspekt des deutschen Steuerrechts. Es betrifft alle Steuerpflichtigen, die Kapitalerträge im Ausland erzielt haben und diese in ihrer Steuererklärung nicht angegeben haben. Die Selbstanzeige ermöglicht es den Betroffenen, steuerliche Versäumnisse zu korrigieren und strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und den Ablauf einer Selbstanzeige bei Auslandskonten und gibt weitere wichtige Hinweise zur Vermeidung von Strafen.

1. Was ist eine Selbstanzeige bei Auslandskonten?

Eine Selbstanzeige im steuerlichen Sinne ist eine Möglichkeit für Steuerpflichtige, nicht korrekt deklarierte Einkünfte nachträglich gegenüber dem Finanzamt anzugeben, um Strafverfolgung zu vermeiden. Diese Möglichkeit ist im deutschen Steuerrecht in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Insbesondere bei Auslandskonten, auf denen Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erzielt wurden, ist die Selbstanzeige ein wichtiges Instrument.

Was ist eine Selbstanzeige bei Auslandskonten?

unsplash: @ Jakub Zerdzicki

Viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass auch im Ausland erzielte Kapitaleinkünfte in Deutschland versteuert werden müssen. Werden diese Einkünfte nicht korrekt deklariert, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Selbstanzeige gilt jedoch nicht nur für Auslandskonten, sondern für jede Form der Steuerhinterziehung. Dabei ist stets wichtig, dass die Selbstanzeige umfassend und vollständig sein muss, um wirksam zu sein.

2. Warum ist die Selbstanzeige wichtig?

Die Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, begangene Steuerdelikte zu korrigieren und damit einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Gerade im Bereich der Auslandskonten hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren stark verändert. Der internationale Austausch von Steuerdaten zwischen den Finanzbehörden hat zugenommen und die Wahrscheinlichkeit, dass nicht deklarierte Einkünfte aufgedeckt werden, ist erheblich gestiegen. Eine Selbstanzeige kann in solchen Fällen eine Art Rettungsanker darstellen und finanzielle sowie strafrechtliche Folgen vermeiden.

Gut zu wissen: Der internationale Datenaustausch

Gut zu wissen: Der internationale Datenaustausch

unsplash: @ Kyle Glenn

Seit der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Finanzkonten im Jahr 2017 tauschen mittlerweile über 100 Länder Finanzdaten untereinander aus. Dieser Austausch erfolgt nach dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD und erhöht das Entdeckungsrisiko für nicht deklarierte Auslandskonten erheblich.

3. Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Damit eine Selbstanzeige wirksam ist und zur Straffreiheit führt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Vollständigkeit und Korrektheit: Die Selbstanzeige muss alle nicht erklärten Einkünfte lückenlos und korrekt offenlegen. Eine Teilselbstanzeige, bei der nur ein Teil der Einkünfte angegeben wird, ist unwirksam.
      • Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde oder eine Außenprüfung angekündigt wurde. Auch wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist oder dies dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben wurde, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
      • Nachzahlung der Steuern: Nach der Anzeige müssen alle hinterzogenen Steuern zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr an das Finanzamt gezahlt werden.
      • Keine Kenntnis über Ermittlungen: Die Selbstanzeige wird unbrauchbar, wenn die Steuerstraftat bereits entdeckt wurde und der Steuerpflichtige davon Kenntnis hat.

Eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig zu handeln und sich gegebenenfalls professionellen Rat von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu holen.

4. Ablauf der Selbstanzeige bei Auslandskonten

Der Prozess der Selbstanzeige gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Sammeln aller relevanten Daten: Zunächst müssen alle relevanten Informationen zu den Kapitaleinkünften gesammelt werden, einschließlich Kontoauszügen, Dividendenbescheinigungen und anderen relevanten Dokumenten.
  2. Berechnung der nachzuzahlenden Steuern: Auf Grundlage der gesammelten Daten wird ermittelt, welche Steuern nachzuzahlen sind. Dabei werden auch die gesetzlichen Zinsen für die hinterzogenen Steuern berechnet.
  3. Einreichung der Selbstanzeige: Die eigentliche Selbstanzeige erfolgt schriftlich und muss alle relevanten Informationen enthalten. Sie wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
  4. Zahlung der Steuern und Zinsen: Nach der Einreichung der Selbstanzeige erfolgt die Zahlung der hinterzogenen Steuern und der fälligen Zinsen.

Die Unterstützung eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht wird dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind.

5. Was passiert nach der Selbstanzeige?

Was passiert nach der Selbstanzeige?

pixabay: @ Mohamed Hassan

Nach der Einreichung der Selbstanzeige prüft das Finanzamt die Angaben und berechnet die nachzuzahlenden Steuern sowie die Zinsen. Sollte die Selbstanzeige vollständig und korrekt sein und die Nachzahlung fristgerecht erfolgen, bleibt der Steuerpflichtige straffrei. Allerdings behalten sich die Finanzbehörden das Recht vor, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls eine Außenprüfung durchzuführen, um die Korrektheit der Angaben sicherzustellen.

Selbst bei formaler Korrektheit der Selbstanzeige kann das Finanzamt ein Strafverfahren einleiten, wenn Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben bestehen.

6. Welche Strafen drohen bei unterlassener Selbstanzeige?

Wer die Möglichkeit der Selbstanzeige nicht nutzt und trotzdem nicht erklärte Einkünfte aus dem Ausland hat, riskiert erhebliche Strafen. Die Strafen richten sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer:

      • Bis zu 50.000 Euro hinterzogene Steuern: In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt.
      • Zwischen 50.000 und 100.000 Euro: Es kann zu einer erhöhten Geldstrafe und unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen.
      • Über 100.000 Euro: In der Regel droht eine Freiheitsstrafe, die unter bestimmten Umständen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Darüber hinaus können zusätzliche Maßnahmen wie die Einziehung von Vermögenswerten, die durch die Straftat erlangt wurden oder die Einleitung eines Verfahrens wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung – mit Strafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – erfolgen. In allen Fällen müssen die hinterzogenen Steuern und die Zinsen nachgezahlt werden.

Steuerberater-Tipp: Strafvermeidung durch rechtzeitige Selbstanzeige

Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann nicht nur die Strafverfolgung vermeiden, sondern auch die finanzielle Belastung minimieren. Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt einen erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren.

7. Fazit

Fazit: Konsequenzen

pixabay: @ Mohamed Hassan

Die Selbstanzeige bei nicht erklärten Kapitaleinkünften aus dem Ausland ist ein wichtiges Instrument, um Steuerhinterziehung zu korrigieren und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Angesichts der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit der Finanzbehörden und der erhöhten Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist es ratsam, rechtzeitig zu handeln. Eine vollständige und korrekte Selbstanzeige, begleitet von einer professionellen Beratung, kann den Weg zur Straffreiheit ebnen und die finanziellen Folgen begrenzen.

Sie haben spezielle Fragen zur Selbstanzeige wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte aus dem Ausland?

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