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Wie funktioniert ein Cum-Ex-Geschäft?

Wie funktioniert ein Cum-Ex-Geschäft

Am 22.02.2022 berichtete die Tagesschau von der bevorstehenden Auslieferung Hanno Bergers nach Deutschland. Denn der angeklagte Steueranwalt Hanno Berger hatte sich in die Schweiz abgesetzt. Das Urteil gegen ihn war bereits am 28. Juni 2021 gefallen. Hanno Berger gilt als Schlüsselfigur im größten deutschen Steuerskandal im Zuge der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, die den Steuerzahler insgesamt knapp 32 Milliarden Euro gekostet haben. Es geht also um viel Geld – um das Geld der Steuerzahler.

Doch was genau sind Cum-Ex-Geschäfte, wie genau funktionieren sie, wie sieht es mit der Strafbarkeit aus und welche Rolle spielte dabei der Steueranwalt Hanno Berger? In unserem Blogbeitrag erklären wir alle wichtigen Hintergründe rund um die Machenschaften dieser Art von zweifelhaften Aktiendeals.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Rund um den Stichtag einer Aktiengesellschaft werden (plötzlich) große Pakete von Aktien hin- und hergeschoben. Es geht um Geschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Die Transaktionen sind bewusst undurchsichtig, denn sie sollen die Finanzbehörden verwirren. Gelingt dies, können sich die Beteiligten große Summen der Kapitalertragssteuer zurückerstatten lassen. Summen, die nie gezahlt wurden.

Kurz vor dem Termin der anstehenden Dividendenzahlung wird die Aktie dazu verkauft, kurz nach dem Termin findet der Rückkauf statt. Privatpersonen müssen Kapitalertragssteuer zahlen (25 %), Fonds und Banken (institutionelle Investoren) nicht. Diese Investoren können die Steuer vom Staat zurückfordern. Das ist doch Betrug! Richtig. So urteilte auch der Bundesgerichtshof am 28. Juli 2021: „Die Herbeiführung einer Erstattung von einer Kapitalertragssteuer, die nie gezahlt wurde, ist eine strafbare Steuerhinterziehung.“ Cum-Ex-Geschäfte sind Straftaten.

In der Vergangenheit wurde die inzwischen geschlossene Gesetzeslücke dazu genutzt, mehrfache Erstattungen nur einmal abgeführter Kapitalertragssteuer herbeizuführen. 10 Milliarden Euro sind dem deutschen Staat von 2001 bis 2016 so direkt durch die Lappen gegangen. Der Verlust der Cum-Cum-Geschäfte liegt schätzungsweise doppelt so hoch.

Der typische Ablauf eines Cum-Ex-Geschäfts

Der typische Ablauf eines Cum-Ex-Geschäfts

Die an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Personen wollen sich Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Ähnlich dem Hütchen- oder Becherspiel werden die Pakete so schnell und so undurchsichtig hin- und her gehandelt, dass am Ende gar nichts mehr nachvollziehbar ist. Aber wie genau kann das funktionieren?

Ein Käufer bekommt zugesichert, dass er Aktien mit Dividende kaufen kann. Diese Zusicherung erfolgt natürlich vor dem Stichtag. Geliefert werden die Aktien aber erst nach dem Auszahlungsstichtag. Somit besitzt der Verkäufer die Aktie im Grunde gar nicht, er bekommt sie erst später. Hat er diese dann, leitet er die Aktie ohne Anspruch auf die Dividende (ex) an den Käufer weiter. Dieses Vorgehen wird auch als Leerverkauf bezeichnet.

Für eine kurze Zeit ist die Aktie scheinbar im Besitz von zwei Eigentümern: nämlich im Besitz des ursprünglichen Besitzers und gleichzeitig auch im Besitz der Person, die etwas gekauft hat, was es eigentlich noch gar nicht gibt (der Leerkauf). Die zweite Person wartet auf die Lieferung der Aktien. Etwas zu kaufen, was es noch gar nicht gibt, ist nicht unüblich. Das passiert bei den meisten Immobilien, die erst danach gebaut werden.

Wichtig ist, etwas Schriftliches in Händen zu halten und so lassen sich die beteiligten Personen von ihren Banken Bescheinigungen ausstellen. Bescheinigungen, die bestätigen, dass die Steuer für die Dividende abgeführt wurde (hier die sogenannte Quellensteuer). Diese Steuer wurde auch einmal gezahlt, vom ursprünglichen Besitzer (der Quelle der Aktie). Bei der Gutschrift der Dividende zog die Aktiengesellschaft hier die Quellensteuer ab.

Nun bekommt der Verkäufer und auch der Käufer die Steuer zurückerstattet. Was nur einmal bezahlt wurde, wird dadurch zweimal rückerstattet. Da dieses Vorgehen nicht ohne Absprache machbar ist, gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass es sich hier um einen groß angelegten Betrug handelt, der zum Ziel hat, den Fiskus auszunehmen.

Die sechs Schritte eines Cum-Ex-Geschäfts

(1) Person 1 besitzt Aktien eines Konzerns. Person 2 kauft kurz vor dem Tag, an dem die Dividende fällig werden würde, ebenfalls Aktien des gleichen Konzerns. Es findet also ein Geschäft vor der Dividendenzahlung statt (Cum).

(2) Person 2 kauft die oben genannten Aktienpakete aber nicht bei Person 1, sondern bei einer weiteren Person (Person 3). Person 3 hat die Aktien gar nicht, die Person 2 von ihr kaufen möchte. Das ist aber nicht dramatisch, denn beide vereinbaren, dass Person 3 erst später die Aktien an Person 2 liefern müsse (Leerverkauf). Dieses Vorgehen kennt jede Person, die schon im Internet bestellt hat: Man bezahlt die Ware, die man noch gar nicht hat, aber später bekommt.

(3) Nun kommt der Tag, an dem die Gewinnausschüttung stattfindet (Dividendenstichtag). Der Aktienkonzern schüttet an ihre Aktionäre 5 % als Gewinnbeteiligung aus. Person 1 bekommt aber nicht die vollen 5 %, denn 25 % der Summe werde als Kapitalertragssteuer abgezogen. Diese Summe geht direkt an das Finanzamt. Damit Person 1 diese Zahlung später nachweisen kann, bekommt sie von der Bank dafür eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann sich Person 1 dann später unter bestimmten Bedingungen das Geld vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

(4) Nun tritt Person 1 wieder auf. Person 1 verkauft nun erst seine Aktien an Person 3. Person 3 benötigt die Aktien ja, denn Person 2 wartet ja bereits auf diese. Person 3 zahlt nun aber nicht die volle ursprüngliche Summe, sondern die Summe abzüglich der bereits gezahlten Dividende. Denn die Dividende hat Person 1 ja schon bekommen. Diesen Teil des Deals nennt man Ex-Geschäft.

(5) Person 3 liefert nun die Aktien an Person 2. Wie abgesprochen. Person 2 hat die Aktien aber rein auf dem Papier ja bereits gekauft, bevor die Dividende ausgeschüttet wurde. Und somit hat auch Person 2 ein Anrecht auf die Ausschüttung der Dividende. Der Verkäufer, hier Person 3 muss also etwas drauflegen, was ihm danach fehlt. Auch diese Fehlsumme bekommt Person 3 von der Bank bescheinigt, damit sie sich diese Summe ebenfalls vom Finanzamt erstatten lassen kann.

(6) Person 2 verkauft am Ende des Geschäfts ihre Aktien wieder an Person 1. Die Situation ist also so, als ob das ganze Prozedere nicht stattgefunden hätte. Scheinbar. Denn durch dieses Hin und Her haben nun zwei Investoren Anspruch auf Steuererstattung – Person 1 und Person 2. Obwohl der Staat also nur einmal Steuern kassiert hat, muss er sie nun zweimal zurückerstatten.
Die Gewinnaufteilung ist eine Absprachesache von Person 1, 2 und 3.

Welcher finanzielle Schaden entstand durch Cum-Ex-Geschäfte?

Was würden Sie sagen, wenn jede in Deutschland wohnende Person vom Finanzamt ca. 400 € bekommen könnte? Rechnet man die Verluste, die durch die Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2001 und 2016 wahrscheinlich entstanden sind, zusammen, so beläuft sich die Summe auf ca. 31,8 Milliarden Euro (so der Steuerexperte Prof. Christoph Spengel der Universität Mannheim), das wären aufgeteilt auf die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes die oben erwähnten 400 € pro Person.

An den Cum-Ex-Geschäften verdienen nur meist die Reichen und Superreichen. Geld kommt dorthin, wo sich schon Geld befindet. Nutznießer dieses Vorgehens sind Banken, Finanzberater, Anwälte und Notare.

Der Unterschied zwischen Cum-Ex und Cum-Cum?

Der Unterschied zwischen Cum-Ex und Cum-Cum?

Geschäfte mit und ohne Dividendenauszahlung sind demnach Cum-Ex-Geschäfte. Bereits kurz erwähnt wurden aber auch die sogenannten Cum-Cum-Geschäfte. Was hat es damit auf sich? Die Cum-Cum-Geschäfte sind, wie es die Bezeichnung bereits vermuten lässt, mit den bekannten Cum-Ex-Geschäften verwandt. Das Schadensvolumen dieser Geschäfte könnte sogar noch größer sein.

Während man bei den Cum-Ex-Geschäften das Ziel verfolgt, einmal abgeführte Steuern mehrfach zurückerstattet zu bekommen, möchte bei den Cum-Cum-Geschäften ein sich im Ausland befindlicher Inhaber deutscher Aktien Steuervorteile generieren. Auch hier geht es wieder um die Kapitalertragssteuer. Eigentlich hätten Aktieninhaber/Investoren, die im Ausland sitzen, keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer. Eigentlich.

Auf Dividenden müssen Steuern gezahlt werden, auch wenn der Investor im Ausland sitzt. Diese Steuern wollen sich einige Anleger und Investoren gerne sparen, wie beispielsweise auch einige US-Fonds. Um das zu erreichen, werden die Aktien für den Zeitraum, in dem die Dividende ausgezahlt wird, an eine Bank mit Sitz in Deutschland übertragen. Da die Aktien nun bei einer deutschen Bank liegen, bekommt diese die Kapitalertragssteuer rückerstattet. Wurden die Dividenden ausgezahlt, werden die Aktien ins Ausland, zum ursprünglichen Besitzer, rückübertragen. Wieder überlegen sich auch hier die Akteure, wie sie den Gewinn (die Beute?) unter sich aufteilen.

Der Schaden der Cum-Cum-Geschäfte ist zum einen auch deshalb so extrem hoch, weil sich rund 2/3 der DAX-notierten Aktien im Besitz ausländischer Aktionäre befinden. Zum zweiten wurden die Cum-Ex-Geschäfte 2012 beendet. Sie müssen nur noch alle aufgearbeitet werden. Die Cum-Cum-Geschäfte liefen leider bis 2015 weiter.

Sind Cum-Ex-Geschäfte strafbar?

Cum-Ex-Geschäfte sind als Steuerhinterziehung zu bewerten, Steuerhinterziehung ist strafbar. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass dies nicht nur reines (Gerechtigkeits-) Empfinden sei, sondern sich auch aus den Gesetzen ergeben würde. Die Akteure sahen dies nicht so: Sie waren der Meinung, sie hätten nur ein Schlupfloch genutzt. Diese Lücke sah der BGH allerdings nicht.

Vielmehr hätte man sich hier aus der Kasse bedient, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen. Und die Verjährung? Auch hier entschied der BGH, dass man die Gewinne aus den verhandelten Geschäften zwischen 2007 und 2011 auch noch einziehen könne. Dies wäre nicht wegen Verjährung ausgeschlossen.

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Steueranwalt Hanno Berger als Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal

Steueranwalt Hanno Berger als Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal

Als eine der wichtigsten Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Steuerskandal ist der Steueranwalt Hanno Berger zu sehen. Er fungierte als Berater für Investoren (u. a. Carsten Maschmeyer), verfasste Gutachten über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften und verdiente selber mit an der Vermittlung derartiger Investments.

Der Steueranwalt floh im Jahr 2012 aus Deutschland. Im Zuge des Vorwurfs der Beteiligung an Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe waren zuvor seine Büroräume in Frankfurt durchsucht worden. Als Fachanwalt für Steuerrecht beriet Hanno Berger auch die Hauptgesellschafter der M. M. Warburg & Co. zu Cum-Ex-Geschäften und erhielt nach Spiegel-Berichten 17,5 Millionen für diese Beratertätigkeit.

In den Jahren 2006 bis 2008 gehörte auch die Investmentgesellschaft Rajon zu den Beratungskunden von Hanno Berger. Auch hier ging es um die Thematik der Cum-Ex-Geschäfte. Im Falle Rajon endete das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich und der Steueranwalt Hanno Berger musste keinen Schadensersatz übernehmen, vielleicht auch weil das Landgericht Frankfurt eine Schadensersatzklage gegen Berger für aussichtslos hielt.

Der 71-jährige Berger hatte sich Ende des Jahres 2012 in die Schweiz abgesetzt und wurde mittlerweile wieder an Deutschland ausgeliefert. Der angeklagte Fachanwalt für Steuerrecht wurde dem Landgericht Wiesbaden zur Verkündigung des Haftbefehls vorgeführt. Hanno Berger werden die Straftaten der schweren Steuerhinterziehung und des Betrugs zur Last gelegt.

Heute wird gegen den Steueranwalt Berger in drei Verfahren ermittelt. Die Anschuldigung lautet auf mittäterschaftliche Steuerhinterziehung. Wollte Hanno Berger im Herbst 2017 in einem Verfahren noch Rede und Antwort stehen, weil er sich als Mann des Rechts sehen würde, so änderte sich seine Einstellung danach doch wieder und er blieb eine Erklärung schuldig. Seit Februar 2022 befindet sich Hanno Berger nun wieder in Haft in Deutschland. Der Prozess könnte im April beginnen.

Cum-Ex-Strafverfahren nehmen zu

Cum-Ex-Strafverfahren nehmen zu

Nachdem auch durch das Gericht klar geworden ist, dass es sich bei den oben beschriebenen Geschäften um Straftaten handelt, nimmt deren Anzahl zu. Der Prozess gegen den eingangs erwähnten Hanno Berger könnte im April 2022 beginnen. Am 24.02.2022 wurde diese Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte von der Schweizer Polizei an Deutschland ausgeliefert. Berger wurde der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden vorgeführt.

Jede Person, die in einen Cum-Ex-Skandal oder ein Cum-Cum-Geschäft verwickelt ist, kann strafrechtlich belangt werden. Da für jedes Geschäft immerhin drei Akteure verantwortlich sind, nehmen die Zahlen der Strafverfahren zu.

Wie einfach kann eine Cum-Ex-Beteiligung nachgewiesen werden?

Es ist immer wichtig, beide Seiten zu betrachten. Tatsächlich herrscht eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber möglicher Cum-Ex-Geschäften. Diese erhöhte Aufmerksamkeit kann unter Umständen dazu führen, dass Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften vorschnell den Verdacht hegen, einen weiteren Skandal entdeckt zu haben. Getriggert durch die aktuellen Ereignisse kann es vorkommen, dass die Ermittlungsbehörden annehmen, diese Straftaten wären im Wissen aller involvierten Personen geschehen, alle hätten vorsätzlich gehandelt.

Die Vermutung einer bandenmäßigen Organisation aller beteiligten Personen, wird ebenso häufig sehr früh unterstellt. Wichtig ist es, dass alle Beteiligungsformen genau ermittelt werden, denn es kann vorkommen, dass man als beteiligter Käufer oder Verkäufer tatsächlich unwissend und arglos war. Ist man ins Visier der Strafermittlung geraten, ist es wichtig, richtig zu agieren.

Existenzbedrohende Maßnahmen bei Ermittlungsverfahren

Ist man erst in den Blick der Fahndung oder Staatsanwaltschaft geraten, drohen im Ermittlungsverfahren nicht selten existenzbedrohende Maßnahmen, wie die Arrestierung des Vermögens, die Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume samt Beschlagnahme von Unterlagen, Daten und Elektronik oder sogar die Inhaftierung mittels Haftbefehl.

Gerade deshalb ist es wichtig, sich von Anfang an professionell durch erfahrene Steueranwälte mit Know-how rund um die Cum-Ex-Thematik unterstützen zu lassen. Nur so kann der Kreislauf des Strafverfahrens so früh wie möglich unterbrochen und sich auf fachlicher sowie personeller Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden ausreichend Gehör verschafft werden.

Rechtsbeistand von Cum-Ex-Akteuren durch spezialisierte Steueranwälte

Rechtsbeistand von Cum-Ex-Akteuren durch spezialisierte Steueranwälte

Die Kanzlei Mauss ist eine auf das Steuerstrafrecht spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei. Mit hohen Kernkompetenzen im Bereich Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, Umsatzsteuerkarusselle und Cum-Ex-Geschäfte betreut die Kanzlei deutschlandweit Mandanten rund um einfache bis hin zu sehr komplexen steuerlichen Angelegenheiten. Mit viel Persönlichkeit, hohem Engagement und umfassender Rechtsexpertise analysieren die Steueranwälte jeden Fall und entwickeln danach eine individuelle, durchdachte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel Straffreiheit für jeden Mandanten zu erwirken.

Fazit:

Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte sind komplexe Steuerbetrugsmodelle. Es ist hier absolut notwendig, die Rechtslage, die Konsequenzen und die Umstände genau unter die Lupe zu nehmen. Sollten Sie in irgendeiner Weise in ein derartiges Geschäft involviert worden sein, so kontaktieren Sie professionelle Anwälte.

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