a

Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

Rechtsberatung: recht@kanzleimauss.de
Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 17:00 Uhr

 

Copyright 2020 Kanzlei Mauss.
Alle Rechte vorbehalten.

0821 71007969

während unserer Bürozeiten

Instagram

Facebook

Suche
Info

Umsatzsteuer­karussell: Vielleicht sind auch Sie als Unternehmer beteiligt?

Das Umsatzsteuerkarussell: So kommt es zu einem Umsatzsteuerkarussell

Umsatzsteuer­karusselle und ihre Gefahren: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Jährlich verzeichnen die deutschen Behörden Steuerverluste in Millionenhöhe durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle. Bei dieser illegalen Methode wird auf geschickte Art und Weise Umsatzsteuer hinterzogen. Die Gefahr: Auch rechtschaffene Unternehmer können unwissend an einem kriminellen Umsatzsteuerkarussell beteiligt sein. Im schlimmsten Fall drohen harte strafrechtliche Maßnahmen, verbunden mit der Rückzahlung von Steuerbeträgen in Millionenhöhe. Kaufen oder verkaufen Sie Waren über die deutsche Staatsgrenze hinweg? Gehört das EU-Ausland zu Ihren Handelsbeziehungen? Dann könnten auch Sie betroffen sein.

Ein Umsatzsteuerkarussell funktioniert auf die Art und Weise, dass hier über eine Dreiecks-Handelsbeziehung Ware mehrfach über EU-Ländergrenzen gekauft und verkauft wird. Wie ist das möglich? Handelsgeschäfte zwischen EU-Staaten sind für den Exporteur grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Importeur dagegen ist zur Abgabe der Umsatzsteuer in seinem Heimatland verpflichtet. Er führt diese aber nicht ab und verkauft die Ware im Inland weiter an einen dritten Händler. Durch die Einschaltung vieler Zwischenhändler stellen sich die Geschäftstransaktionen extrem undurchsichtig und komplex dar. So gelingt es den Tätern oft  lange und unbemerkt die im Inland anfallende Umsatzsteuer zu hinterziehen.

Lesen Sie hier, wie Sie sich rechtlich zur Wehr setzen können und wo Sie Hilfe erhalten.

Die wichtigsten Fakten zum Umsatzsteuerkarussell vorweg:

      • Ein Umsatzsteuerkarussell kann entstehen, wenn Waren aus einem EU-Land gekauft und wieder dorthin verkauft werden.
      • Ein Unternehmen kann an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt sein, ohne es zu wissen.
      • 2 von 3 an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligte Unternehmen wissen oft nicht, dass sie in kriminelle Machenschaften verwickelt sind.
      • Die Geschäftstransaktionen eines Umsatzsteuerkarussells sind oftmals sehr undurchsichtig.
      • Durch ein Umsatzsteuerkarussell wird die anfallende Umsatzsteuer hinterzogen.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Welche Strafen drohen Beteiligten?

Die Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell gilt als Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Da bei dieser Straftat eine Gruppe von Unternehmen zusammenarbeitet, kommt häufig der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigungen (§ 129 StGB) und Urkundenfälschung hinzu (§ 267 StGB). Das sind klare Straftatbestände. Es drohen allen Beteiligen Geld- und Freiheitsstrafen von 5 bis zu 10 Jahren.

Mögliche Tatbestände und Strafen bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell:

      • Steuerhinterziehung
      • Bildung krimineller Vereinigungen
      • Urkundenfälschung
      • Geld- und Freiheitstrafen (bis zu 10 Jahre) sind möglich

Wie kann das sein und betrifft es auch Ihr Unternehmen?

Wie kann das sein und betrifft es auch Ihr Unternehmen?

Das fatale an den Umsatzsteuerkarussellen: möglicherweise wissen Sie als Unternehmer nicht einmal über Ihre Verwicklung in ein solches kriminelles Konstrukt Bescheid. Denn die Firmengeflechte, die hier zur Verschleierung der Straftat gewoben werden, sind meistens hochkomplex. Oftmals wissen 2 der 3 beteiligten Parteien nichts über die Vorgänge im Hintergrund. Dennoch müssen Sie sich vor Gericht verantworten. Die Rollen der Beteiligten an einem Umsatzsteuerkarussell lassen sich allgemein in diese drei Kategorien aufteilen:

Die Rollen in einem Umsatzsteuerkarussell kurz zusammengefasst:

1) Distributor: Exporteur von Waren – Unternehmer verkauft Waren in ein EU-Ausland

2) Missing Trader: Import Unternehmen, welches die Waren im EU-Ausland ankauft

3) Buffer: Unternehmer, der die Ware im Inland weiterverkauft

Auf die Erklärung der Rollen werden wir noch näher eingehen. Das größte Risiko in diesem Spiel trägt aber der Distributor. Da niemand gerne wissend das größte Risiko übernimmt, werden für diese Rolle gerne unwissende Unternehmen ausgesucht.

Sie sind unwissend in die Machenschaften eines Umsatzsteuer­karussells geraten?

Sie benötigen erfahrenen Rechtsbeistand in Umsatzsteuerkarussell-Angelegenheiten?
Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

In ein Umsatzsteuer­karussell verwickelt? Diese strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ihnen

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und so drohen Ihnen steuerverfahrensrechtliche und strafprozessuale Folgen. Sie müssen beweisen, dass Sie von den Vorgängen keine Ahnung hatten. Hätten Sie auch nur die Möglichkeit gehabt, dass illegale Verfahren zu erkennen, so haften Sie und Ihr Unternehmen für die Steuer. In jedem Fall wird das Finanzamt zunächst die hinterzogenen Vorsteuern zurückfordern. Das kann eine sofortige Existenzbedrohung für Ihr Unternehmen darstellen.

Die Risiken: Untersuchungshaft, das Einfrieren ihrer privaten Konten, Ihres Privat- und Geschäftsvermögens und die Beschlagnahmung von Beweisgut. Je nach Ausmaß der Beteiligung können Sie als Täter, Mittäter oder Beihelfer belangt werden.

Auch Behörden reagierten in letzter Zeit mit erhöhter Sensibilität gegenüber mutmaßlich beteiligten Unternehmen. Sie wissen, dass hier von Seiten eines Unternehmens nicht zwingend vorsätzlich gehandelt wurde.

Was kann passieren, wenn Sie der Beteiligung an einem Umsatzsteuer­karussell bezichtigt werden?

      • Einleitung eines Steuerverfahrens
      • Strafprozesse
      • Rückforderung der hinterzogenen Steuern
      • Untersuchungshaft für Beteiligte
      • Beschlagnahmung von Privat- und Geschäftsvermögen
      • Beschlagnahmung von Beweismitteln (Geschäftsunterlagen, Computer etc.)

Welche Chancen bietet die Strafverteidigung?

Welche Chancen bietet die Strafverteidigung im Umsatzsteuerkarussell?

Was tun, um aus dieser Sache straffrei rauszukommen? Sie als Unternehmer müssen beweisen, dass Sie unwissend und gutgläubig waren. Eine Strafbarkeit ist nur möglich, wenn man Ihnen den Vorsatz nachweisen kann. Nur wenn Beweise zeigen, dass Sie zumindest eine Vermutung hätten haben können, in eine kriminelle Machenschaft verwickelt zu sein, kann man Sie strafrechtlich belangen.

Als rechtschaffener Unternehmer ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, eine ordentliche Buchführung vorzuweisen? Sie können Ihrer Nachweispflicht problemlos nachkommen? Dann ist an dieser Stelle zumindest ein Aufatmen erlaubt: Die Ausgangsposition für die Strafverteidigung ist somit sehr vorteilhaft.

Ihre Chancen mit der richtigen Strafverteidigung:

      • Hilfe beim richtigen Auftreten gegenüber Behörden
      • Unterstützung bei der Zeugenbefragung
      • Widerspruch einlegen
      • Ausschluss von Beweismitteln
      • Aushandlung von „Deals“
      • Einstellung des Verfahrens
      • Beweis ihrer Unschuld

Leider wahr: Ohne professionelle Unterstützung, ohne aktive Strafverteidigung werden Sie nicht weiterkommen. Wenn Sie bezichtigt werden, Steuern als Teil eines Umsatzsteuerkarussells hinterzogen zu haben, benötigen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerstrafrecht an Ihrer Seite.

Eine aktive Strafverteidigung wird Zeugen befragen, Widerspruch einlegen und sich gegen die Verwertung von Beweismitteln einsetzen.

Auch ein „Deal“, der zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe führt, kann von einer erfahrenen Anwaltskanzlei ausgehandelt werden. Diese Möglichkeit ist allerdings immer der letzte Ausweg. Vorher klären wir mit Ihnen alle anderen Optionen ab.

Umsatzsteuer­karussell: Es wird gegen Sie ermittelt. Wie verhalten Sie sich richtig?

Wie verhalte ich mich richtig, wenn wegen eines Umsatzsteuerkarussells gegen mich ermittelt wird?

Wie oben beschrieben, ist es zunächst einmal angebracht, gar nichts zu sagen. Sie können die Tragweite noch nicht abschätzen. Sie wissen vielleicht nicht einmal, dass sie sich strafbar gemacht haben. Deswegen gilt zunächst: Schweigen ist Gold. Das gilt auch für Ihre Angehörigen, die als Zeugen aussagen sollen. Kontaktieren Sie schnell einen fähigen Fachanwalt für Steuerrecht.

Einer Durchsuchung Ihrer Räume sollten Sie widersprechen, widersetzen Sie sich aber nicht. Sagen Sie laut und deutlich und unter Zeugen, dass Sie damit nicht einverstanden sind, aber bleiben sie höflich und duldsam. Wenn Sie deutlich widersprochen haben, dann gelten verschärfte Regeln für Zwangsmaßnahmen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann diese Regelverletzung die Basis der späteren Strafverteidigung bilden.

Suchen Sie sich professionelle Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Sie wussten nicht mal, dass sie sich in dieser Lage befanden, wie sollen Sie dort allein wieder herauskommen? Ihr Anwalt weiß Bescheid, er wird Ihnen helfen und Sie fachkundlich beraten.

Auf das richtiges Verhalten des Unternehmers kommt es an:

      • professionelle, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
      • Widerspruch gegen die Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen einlegen
      • Bleiben Sie höflich und freundlich.

Sie sind unwissend in die Machenschaften eines Umsatzsteuer­karussells geraten?

Sie benötigen erfahrenen Rechtsbeistand in Umsatzsteuerkarussell-Angelegenheiten?
Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Rechts- und Steuerberatung durch erfahrene Steueranwälte

Rechts- und Steuerberatung durch erfahrene Steueranwälte

Mit den erfahrenen Strafverteidigern und Steueranwälten der Kanzlei Mauss & Mauss stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie rechtlich in allen Phasen eines Strafverfahrens wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell. Steuerexpertin Isabella Mauss und Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe verbessern Ihre Chancen auf die Einstellung des Verfahrens. Unsere Rechtexperten setzen sich engagiert für eine Strafminderung bzw. für faire Abzahlungsbedingungen Ihrer Steuerschuld ein.

Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Steuerrecht und Strafrecht haben wir bereits vielfach erfolgreich in Umsatzsteuerkarussell-Verfahren verteidigt. Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Ihren Fall mit viel Persönlichkeit, Fachwissen und guten Aussichten auf Erfolg.

Kanzlei Mauss: Die steuerrechtlichen Kompetenzen im Überblick

      • großer Erfahrungsschatz im Bereich von steuerlichen Strafverfahren
      • Steuerexperten und Fachanwälte arbeiten direkt zusammen
      • Wir arbeiten bundesweit
      • gute Erfolgsbilanz

Und wie funktioniert nun eigentlich ein Umsatzsteuer­karussell?

Zur Umsetzung eines Umsatzsteuerkarussells benötigt es mindestens drei Parteien (Akteure A, B und C). Diese handeln eine bestimmte Ware untereinander. Mindestens ein Akteur sitzt im EU-Ausland. Vereinfacht lässt sich das Umsatzsteuerkarussell in drei wesentliche Schritte unterteilen, die sich in einem Kreislauf (oder Karussell) wiederholen:

1. Schritt: Akteur A (oft in einem anderen EU-Land) verkauft Waren an Akteur B in einem Land und wendet dabei die innergemeinschaftliche Lieferung an, die normalerweise umsatzsteuerfrei ist.

2. Schritt: Akteur B verkauft diese Waren an Akteur C im selben Land. Auf diesen Verkauf wird Umsatzsteuer erhoben. Allerdings entrichtet B diese Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt.

3. Schritt: Akteur C verkauft die Waren wieder zurück an Akteur A oder einen weiteren Akteur in einem anderen EU-Land, wiederum umsatzsteuerfrei.

Das Problem entsteht, weil Akteur B die Umsatzsteuer, die er von C erhält, nicht an das Finanzamt abführt. Stattdessen behält B die Steuer und verschwindet oft, bevor die Behörden eingreifen können. Akteur C kann dann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und sich vom Finanzamt erstatten lassen. Dieses Karussell kann mehrmals durchlaufen werden, wobei die Akteure entweder die Identität wechseln oder durch andere ersetzt werden. Dadurch entstehen dem Staat erhebliche Steuerausfälle.

Wer sind die Beteiligten an einem Umsatzsteuer­karussell?

Welche Rollen gibt es im Umsatzsteuerkarussell?

Das Grundprinzip des Umsatzsteuerkarussells bleibt dabei immer gleich, auch wenn in der Realität oftmals eine Vielzahl an zwischengeschalteten Unternehmen beteiligt ist. Die Beteiligten eines Umsatzsteuerkarussells lassen sich in drei Kategorien unterteilen: „Buffer“, „Missing Trader“ und „Distributor“.

Die Rolle des Distributors

Was oben als Akteur A beschrieben ist, bezeichnet den Exporteur bzw. den ersten Distributor. Dieses Unternehmen verkauft seine Ware an ein anderes Unternehmen im EU-Ausland und muss dafür keine Umsatzsteuer entrichten, da das Import-Unternehmen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die Rolle des Missing Traders

Das Import-Unternehmen, das die Ware aus einem anderen EU-Land als Erstes empfängt und die Umsatzsteuer hinterzieht, wird als Missing Trader bezeichnet. Der Begriff leitet sich daraus ab, dass diese Akteure in der Folge untertauchen, sobald das Finanzamt der Hinterziehung auf den Grund geht. Oftmals handelt es sich beim Missing Trader um Scheinunternehmen, welche Strohmänner als Geschäftsführer einsetzen, die lediglich die Hauptakteure decken sollen.

Die Rolle des Buffers

Im Inland verkauft der Missing Trader die Ware nun weiter an einen weiteren Zwischenhändler (Buffer). Der Buffer erhält vom Missing Trader eine Rechnung, mit der dieser die voraus gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Vom Missing Trader dagegen hat das Finanzamt die Rechnung nie erhalten. Somit entsteht dem Fiskus doppelter Schaden. Der letzte Buffer in der Warenkette wird dann wieder zum Distributor und verkauft die Ware wieder zurück in das ursprüngliche EU-Land an den ersten Distributor. Jetzt startet das Karussell aufs Neue. Oftmals sind mehrere Buffer und Distributoren am Karussell beteiligt – und sehr oft sind dabei nichts ahnende Unternehmen mit involviert, die von den kriminellen Händlern zur Verschleierung der Warenwege instrumentalisiert werden.

Sie sind unwissend in die Machenschaften eines Umsatzsteuer­karussells geraten?

Sie benötigen erfahrenen Rechtsbeistand in Umsatzsteuerkarussell-Angelegenheiten?
Wir stehen Ihnen rechtlich bei!