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Kryptowährung und Steuern

Kryptowährung und Steuern: Das alles sollten Sie wissen

Investitionen lassen sich mittlerweile auch in Währungen tätigen, die streng genommen nicht wirklich existent sind: Bitcoins gehören zu den sogenannten Kryptowährungen und gelten als Risikoanlage. Dennoch erfreuen sich diese Kryptowährungen immer größerer Beliebtheit. Was ist eine Kryptowährung und wie muss man Vermögenswerte versteuern, die nur digital existent sind? Warum bleiben Vermögenswerte auch bei Kryptowährungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei? Diese und andere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

1. Was ist Kryptowährung?

Krypto ist ein altgriechischer Begriff, der sich mit „versteckt“ oder „geschützt“ übersetzen lässt. Digitale Vermögenswerte werden als Kryptowährung bezeichnet, die einzelne Einheit einer solchen Währung als Coin oder Token. Kryptowährungen fungieren als eine Art Tauschmittel. Da nicht jedes Tauschmittel zwangsläufig eine Währung sein muss, werden hier auch Projekte subsumiert, die in irgendeiner Weise handelbare Anteile zusammenfassen, auch wenn die Anteile oder Tauschgüter nicht direkt als Währung konzipiert sind.

Im Juni 2021 gab es über 10.000 verschiedene Kryptos. Allen Kryptoprojekten ist gemein, dass man mit ihnen handeln kann – ganz gleich, ob nun als Kryptowährung oder als Projekt konzipiert. Für den Handel existieren spezifische Börsen, sogenannte Kryptobörsen, oder auch Dexes (Dezentrale Exchanges) genannt. Man handelt dort mit einer gewissen Summe der Kryptos (Coins oder Tokens). Diese Summen werden auf ein digitales Konto, in eine Art digitale Geldbörse übertragen (transferiert).

Der Zugriff auf die digitale Brieftasche (Wallet) ist geschützt. Nur der Besitzer kann mittels eines Schlüssels zugreifen. Das digitale Geld liegt also in einer Art digitalem Tresor. Kryptowährungen sind typische Spekulationsobjekte und werden von vielen Staaten nicht als offizielle Geldart anerkannt, obwohl sie im Juni 2021 von über 20 Millionen Menschen genutzt wurden. Besonders beliebt sind die Kryptowährungen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das liegt daran, dass in diesen Ländern die Inflation der „normalen“ Währung sehr hoch ist und zugleich die Finanzsysteme unterentwickelt sind.

El Salvador ist das einzige Land, welches Kryptowährungen als offizielle Geldart anerkannt hat.
Obwohl die Kryptowährungen von den meisten Ländern nicht akzeptiert werden, treiben viele Staaten ihrerseits die Digitalisierung der eigenen Währungen voran.

Kryptowährung im Überblick:

      • Unter einer Kryptowährung versteht man digitales Geld.
      • Diese digitale Währung soll unabhängig sein.
      • Am bekanntesten ist der Bitcoin.
      • Kryptowährungen werden mittels dezentralen Computernetzwerken erschaffen. Diese Netzwerke nennt man Blockchains.
      • Die Verwaltung des digitalen Vermögens wird nicht von Banken oder privaten Finanzdienstleistern übernommen, sondern befindet sich – passwortgeschützt – im direkten Zugangsbereich der Handelnden.
      • Das Passwort ist ein sogenannter Private Key. Der Private Key ist ein einmaliger Schlüssel für den Zugriff auf die digitalen Vermögenswerte. Verliert der Anleger diesen, ist der Zugang zum (digitalen) Besitz unwiederbringlich verloren.
Was ist Kryptowährung?

Pixabay: @ Geralt

Auch wenn wir uns immer mehr in virtuellen Realitäten bewegen, so mutet der Umgang und Handel mit digitalen Währungen seltsam an. Banken raten vom Handel mit Bitcoins ab. Der Markt gilt als wenig übersichtlich, in Haftungsfragen sind die Hinterleute nicht immer leicht zu ermitteln. Nicht zuletzt die Speicherung des digitalen Schlüssels stellt unter Umständen einen Drahtseilakt ohne Netz und doppelten Boden dar. Und trotz aller Unabhängigkeit und Digitalisierung sind auch diese Währungen stark vom internationalen Finanzmarkt geprägt.

Das versteht man unter Mining

Die Beschäftigung mit dem Thema Kryptowährung bedarf zunächst einer Auseinandersetzung mit den speziellen Begrifflichkeiten. So auch in Bezug auf den Ausdruck „Mining“. Die Assoziation mit dem Begriff „Mine“ geht in die richtige Richtung: Denn Mining ist eine Sonderform beim Handel mit Kryptowährungen und kann mit „Goldschürfen“ übersetzt werden. Man handelt dabei also nicht mit vorhandenem Geld, sondern schürft neues Gold. Dieses kann man zu Geld machen oder neues Geld erschaffen, wenn es benötigt wird.

Mining findet auch statt, wenn mehr digitales Geld benötigt wird. Mining kann man also auch mit dem Gelddrucken von Zentralbanken vergleichen. Wer Mining betreibt, der kauft keine Kryptowährung, sondern er erschafft sie quasi. Deswegen wird diese Neuerschaffung steuerlich auch wie ein Gewerbe behandelt: Es wird etwas neu geschaffen, das man später verkaufen möchte (Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter).

Lediglich bei der Umsatzsteuer bildet das Mining eine Ausnahme. Da man den oder die Leistungsempfänger nicht identifizieren kann, weil man nicht weiß, wer die neu erschaffene Währung in Anspruch nimmt, diese kauft oder damit handeln wird, unterliegt diese Sondertätigkeit im Rahmen der Kryptowährungen nicht der Umsatzsteuer.

Mining setzt voraus, dass alle Nutzer ihre Rechenleistung zur Verfügung stellen. Diese arbeiten sozusagen gemeinsam in einer Mine. Dabei ist die Mine dezentral auf der ganzen Welt. Die Personen, die für Mining ihre Rechenleistung zur Verfügung stellen, erhalten eine Belohnung.

2. Wie wird Kryptowährung in Deutschland versteuert?

Wie wird Kryptowährung in Deutschland versteuert?

Unsplash: @ Kanchanara

So digital und wenig greifbar Kryptowährungen sind, so real ist die Steuerpflicht auf Gewinne, die man mit ihnen erzielen kann. Das Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol, wie Kryptowährungen oftmals verstanden werden, ist nicht gegen Steuern geschützt. Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die digitale Währung binnen eines Jahres in reales Geld wie Euro oder Dollar „getauscht“ bzw. verkauft wird.

Die Angabepflicht gilt auch, wenn innerhalb eines Jahres Gewinne durch den Tausch einer digitalen Währung in eine andere Kryptowährung erzielt werden.

Obwohl das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether als privates Geld einstuft, möchte der Staat mitverdienen. Er bezeichnet deshalb dieses private Geld als „andere Wirtschaftsgüter“. Diese Betrachtung bringt auch Vorteile mit sich. Gewinne, die Krypto-Anleger aus dem Handel mit diesen Währungen erzielen, sind keine Kapitalerträge. Die Gewinne, die man mit dem Handel erzielt, werden anders behandelt als die Gewinne aus Aktiengeschäften. Somit entfällt etwa die Abgeltungssteuer.

Privatanleger können in jedem Fall die einjährige Spekulationsfrist im Hinterkopf behalten: Behalten Sie als Anleger Ihre Bitcoins oder andere Summen digitaler Währungen ein Jahr lang in Ihrem Tresor (Wallet) und verkaufen Sie diese erst danach, so ist der Verkauf nicht steuerpflichtig. Veräußern Sie Ihre Anteile vor Ablauf dieser Jahresfrist, muss der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Zu versteuern ist immer die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem erzielten Verkaufspreis, also der Gewinn. Bis 600 € Gewinn sind steuerfrei – wie bei allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften auch. Es ist dem Staat also egal, ob Sie einen alten Schrank aus der Garage an den Nachbarn verkaufen oder mit einer digitalen Währung handeln.

3. Wann muss man für Kryptowährung Steuern zahlen?

Wann muss man für Kryptowährung Steuern zahlen?

Unsplash: @ Alexander Grau

Was das Spekulationsgeschäft mit Kryptowährungen so beliebt macht, sind die Aussichten auf hohe Gewinne. Das Finanzamt bewertet die Gewinne, die man aus dem Handel mit derartigen digitalen Währungen erzielen kann als Erträge aus dem Verkauf „sonstiger Wirtschaftsgüter“.

Verkauft man Bitcoins oder andere digitale Währungen und erzielt damit einen Gewinn, sieht das Finanzamt darin eine Handlung, die mit dem Verkauf eines Wertgegenstands vergleichbar ist (Antiquität, Kunstwerk oder Ähnliches).

Durch diese Bewertung kann ein derartiger Gewinn überhaupt steuerfrei bleiben. Der Gewinn ist aber nicht per se steuerfrei – es kommt dabei noch auf einiges mehr an: Zum einen wirft das Finanzamt einen Blick auf den Gewinn an sich, zum anderen betrachtet es die Dauer, in welcher sich die digitalen Münzen im Besitz des möglichen Steuerschuldners befunden haben. Waren die Münzen der digitalen Währung, also etwa Bitcoins, ein Jahr oder länger im Besitz der Person, die diese danach wieder verkauft, so ist der Verkaufserlös steuerfrei. Dann spielt sogar die Höhe des Gewinns keine Rolle. Man muss diesen Gewinn dann nicht einmal in der Steuererklärung angeben.

Aber auch hier gilt Vorsicht als Mutter der Porzellankiste. Denn, wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass der Handel mit digitalen Währungen die Einnahmequelle oder eine Einnahmequelle des Steuerschuldners ist oder sein könnte, dann verlängert sich die sogenannte Haltefrist auf zehn Jahre. Erst wenn der Inhaber der Bitcoins diese zehn Jahre lang in seinem Besitz hatte, ist der Erlös aus deren Verkauf steuerfrei.

Ist der Handel mit Bitcoins eine Liebhaberei, wie der Besuch eines Flohmarkts oder das Verkaufen nicht mehr benötigter Haushaltsgegenstände, so gilt die Jahresfrist. Sobald man als Händler mehr Professionalität an den Tag legt und damit seinen Lebensunterhalt verdient, gilt die Zehnjahresfrist. Verkauft man die Einheiten der Kryptowährung binnen einem Jahr, so kann man den Gewinn nur dann steuerfrei für sich beanspruchen, wenn dieser eine Summe von 600 € nicht übersteigt. Überschreitet der Gewinn diese Summe, muss er voll versteuert werden.

Konkret bedeutet das: Bei einem Gewinn von 605 €, müssen die kompletten 605 € versteuert werden, nicht nur 5 €. Diese Gewinnsumme bezieht sich dabei natürlich auf Gewinne aus dem Handel mit allen Kryptowährungen, nicht nur auf den Handel mit Bitcoins. Dazu kommen eventuell noch die Privatverkäufe alter Haushaltsgegenstände, die im Secondhand-Laden verkauften Kleidungsstücke und alles, was man binnen eines Jahres veräußert hat und was nicht länger als ein Jahr im Eigenbesitz war.

Beachten Sie also, dass Sie den Überblick behalten sollten, was Sie binnen eines Jahres als Privatperson verkauft haben, wie lange die Gegenstände in Ihrem Besitz waren und behalten Sie im Auge, wie hoch der Gesamtgewinn war. Selbst wenn man überzeugt ist, dass man nur den Überblick über die Haltedauer der Bitcoins oder anderer Einheiten von Kryptowährungen behalten muss, kann sich auch das als nicht allzu leicht darstellen. Es muss eine individuelle Zuordnung erfolgen.

Sie müssen wissen, wann genau Sie welchen Bitcoin gekauft haben, wie lange dieser in Ihrem Besitz war und wann Sie ihn wieder verkauft haben. Das kann mit enormem Aufwand verbunden sein. Allerdings erlaubt das Finanzamt hier die sogenannte FIFO-Methode. Der Händler verkauft die Einheiten der Kryptowährung als Erstes, die er auch zuerst angeschafft hat: First In – First Out.

Unterschied Freigrenze und Freibetrag

Sie haben mit privaten Verkäufen nicht mehr als 600 € Gewinn pro Jahr erwirtschaftet? Dann bleibt dieser Gewinn steuerfrei. Wenn Sie allerdings 600 € und einen einzigen zusätzlichen Cent Gewinn erwirtschaftet haben, weil Sie etwas privat verkauft haben, so müssen Sie auch den Gesamtbetrag versteuern. Bitte bedenken Sie, dass sich die Gewinnsumme aus allen Verkäufen, die Sie im Laufe eines Jahres tätigen, zusammensetzt.

Der Handel mit Kryptowährungen gehört hier ebenso dazu wie der Verkauf von Kleidung oder alten Möbelstücken. Allerdings können Sie die Kosten, die der Handel mit Bitcoins unter Umständen verursacht hat, also auch Verluste, gegenrechnen. Bleiben unterm Strich mehr als 600 € übrig, müssen diese versteuert werden. Bitte beachten Sie hier den kleinen aber feinen Unterschied zwischen dem Freibetrag und der Freigrenze.

Während bei den sogenannten Freibeträgen nur der Teil, der über diesem Betrag liegt, versteuert werden muss, besagen die Freigrenzen, dass ab dem Überschreiten dieser, der gesamte Gewinn zu versteuern ist.

4. Was ist die First In – First Out-Methode (FIFO)?

Was ist die First In – First Out-Methode (FIFO)?

Unsplash: @ Sag Cheeze Studios

Oben wurde bereits kurz die vom Finanzamt akzeptiere FIFO-Methode erwähnt. FIFO steht dabei für „First In – First Out“ und besagt, dass die Ware zuerst verkauft wird, die zuerst gekauft wurde. Wie funktioniert das konkret mit Einzelteilen einer virtuellen Währung? Notieren und dokumentieren Sie den Anschaffungszeitpunkt inklusive Anschaffungskurs. Dieser ist für die spätere Gewinnermittlung wichtig.

Da nicht exakt ermittelt werden kann, welche Einzelteile (Token) der virtuellen Währung zuerst gekauft wurden, akzeptiert das Finanzamt die FIFO-Methode. Es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Token auch als Erste verkauft werden. Auch wenn die Annahme akzeptiert wird, schadet es nicht, wenn Sie – wie bereits erwähnt – den Anschaffungskurs und den Anschaffungszeitpunkt notieren.

5. Was ist die Last In – First Out-Methode (LIFO)?

Möchten Sie als Erstes wieder die Token loswerden, die Sie gerade erst gekauft haben, spricht man von der LIFO-Methode. LIFO steht demnach für „Last In – First Out“. Wir nehmen diese Methode nur der Vollständigkeit halber hier auf, denn sie findet in Deutschland zur Berechnung der Steuern keine Anwendung.

Prinzipiell müsste man hier die Berechnungsmethoden noch um die HIFO und eine weitere LIFO Methode ergänzen.

      • HIFO steht für die Methode, zuerst die Tokens zu veräußern, die den höchsten Einkaufspreis hatten (Highest In – First Out).
      • LIFO beschreibt den Weg, zuerst die Tokens zu verkaufen, die man am günstigsten eingekauft hatte (Lowest In – First Out).

Natürlich können Sie für sich eine dieser Methoden wählen, aber sie wird von den deutschen Finanzämtern regelmäßig nicht akzeptiert. Und nachdem Sie zudem während eines laufenden Jahres bei einer Methode bleiben müssen, ist es wesentlich geschickter, die FIFO-Berechnung zugrunde zu legen.

Krypto-Besteuerung für Unternehmen

Achtung: Es gibt Unterschiede für Unternehmen im Gegensatz zu Privatanlegern in der Krypto-Besteuerung. Bitcoins und Co. gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter. Dies gilt für Privatpersonen wie für Unternehmen.

Für Privatanleger gilt: Der Handel mit Kryptowährungen wird als privates Veräußerungsgeschäft bzw. auch als Spekulationsgeschäft angesehen (§ 23 Abs. 1, Nr. 2 EStG). Auch wenn der Steuerpflichtige Bitcoins als Zahlungsmittel einsetzt, um Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen, stellt dies die Veräußerung von Bitcoins dar. Wenn zudem die Tokens länger als ein Jahr im Besitz des Steuerzahlers sind (Haltedauer), sind die Erträge aus den Veräußerungen komplett steuerfrei.

Für Unternehmen gilt: Hat der Verkauf von  Kryptowährung einen gewerblichen Hintergrund, werden die Einkünfte immer zu den Einkünften des Gewerbebetriebs gerechnet. Hier greift auch die Frist der Haltedauer nicht.

Die durch die Verkäufe getätigten Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer wie auch der Gewerbesteuer. Der Umtausch von Kryptowährungen in konventionelle Währungen unterliegt allerdings nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Dies entschied 2015 der Europäische Gerichtshof. Von deutschen Finanzgerichten liegt bislang allerdings noch keine endgültige Lösung zu diesem Thema vor. Es gilt also immer, den Einzelfall gründlich zu prüfen.

6. Wie gebe ich Kryptowährung in meiner Steuererklärung an?

Wie gebe ich Kryptowährung in meiner Steuererklärung an?

Unsplash: @ Andre Francois Mc Kenzie

Vordrucke für die Angabe von Kryptowährungen bei der Steuererklärung existieren nicht, dennoch muss man diese angeben. Wie geht man vor? Die Anlage, die hier verwendet wird, ist die SO-Anlage, die für „sonstige Einkünfte“ verwendet wird. In die Anlage SO werden auch die Einkünfte eingetragen, die unter Umständen mit dem Verleih von Kryptowährungen erzielt werden. Auch die Zinsen werden in diese Anlage eingetragen. Allerdings ist festzustellen, dass die Anlage nicht direkt für den Eintrag der Einkünfte aus Kryptowährungen vorgesehen ist.

Wenn also nach privaten Veräußerungsgeschäften gefragt wird und hier „andere Wirtschaftsgüter“ gelistet werden, sind damit in diesem Fall auch die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gemeint. Beachten Sie zudem, dass die Haltedauer Sie zwar unter Umständen von der Besteuerung des direkten Gewinnes befreien kann, dass dies allerdings nicht auf die Zinsen zutrifft, die gegebenenfalls durch den Umgang mit Kryptowährungen generiert werden. Zinserträge sind immer zu versteuern.

Neben den Gewinnen sollte man auch einen Blick auf die Verluste oder die Kosten haben, die durch den Handel mit Bitcoins und dergleichen verursacht werden. Verwaltungsgebühren, Verkaufsgebühren, Stromkosten (bei Mining) etc. können angesetzt werden. Verluste und Gewinne werden miteinander verrechnet.

Ein Überblick über die Anlage SO:

      • Zeile 42: Hier tragen Sie den Namen der Kryptowährung ein (Bitcoin, Ether etc.)
      • Zeile 43: Hier tragen Sie das Kauf- und das Verkaufsdatum ein.
      • Zeile 44: Hier ist der Verkaufspreis festzuhalten.
      • Zeile 45: Die Anschaffungskosten sind der Preis, zu welchem die Kryptowährung gekauft wurde.
      • Zeile 46: Hier können die Kosten für den Handel mit Kryptowährungen eingetragen werden. Transaktionsgebühren und Ähnliches sind als Werbungskosten geltend zu machen.
      • Zeile 47: Hier tragen Sie Ihren Gewinn oder Verlust ein.
      • Zeile 48: Bei der Nummer 114 tragen Sie nochmals den eigenen Gewinn oder Verlust ein. Die Zeile 115 ist für die Gewinne oder Verluste des Ehepartners oder einer anderen Person vorgesehen.
      • Zeile 49: Bei der Ziffer 116 tragen Sie Ihre Gewinne oder Verluste aus anderen Verkäufen ein. Dazu gehören Erträge aus Kunst- oder Goldhandel sowie der Verkauf von Münzen und Ähnlichem. Analog zum obigen Punkt ist auch hier die Zeile 117 für den Ehepartner oder eine andere Person vorgesehen.

7. Wie kann man Kryptosteuern minimieren?

Die einfachste Art, die Steuerlast durch den Handel mit Kryptowährungen zu minimieren, ist es, die Währungen mindestens ein Jahr im Besitz zu behalten. Und kein Gewinn ohne Einsatz. Was klingt, wie bei einem Glücksspiel, gilt auch hier. Natürlich fallen beim Handel mit Kryptos Kosten und Gebühren an. Diese sollten in keinem Fall vernachlässigt werden, denn sie minimieren den Gewinn.

Sogar eine Änderung der persönlichen Familienverhältnisse sollte nicht vergessen werden: Denn ein Wechsel der Steuerklasse, beispielsweise durch eine Eheschließung, kann sich positiv auf den persönlichen Steuersatz auswirken. Es gilt demnach zu prüfen, ob eventuell zuerst die Steuerklasse gewechselt wird, ehe die Veräußerungsgeschäfte getätigt werden.

Gerade wenn man das zu Anfang des Artikels beschriebene Mining betreibt, sind die Kosten unter Umständen nicht unerheblich: Darunter fallen Computer, Server, Strom und Internetgebühren. All diese Kostenpunkte können geltend gemacht werden und den Gewinn ihrerseits minimieren.

Checkliste zur Steuerminimierung:

      • Haltedauer berücksichtigen: Kryptowährungen erst nach mindestens einem Jahr verkaufen.
      • Kosten auflisten: Welche Gebühren fielen an? Welchen Aufwand hatte man (geldlich), um überhaupt handeln zu können?
      • Haben sich eventuell im letzten Jahr die Familienverhältnisse geändert? Könnte sich ein Wechsel der Steuerklasse günstig auswirken?
      • Kosten für Mining nicht außer Acht lassen: Welche Internetgebühren fielen an? Welche Kosten verursacht Ihre Präsenz im Mining-Geschäft? Wie hoch sind die Server- und Stromkosten?

8. Wie kann das Finanzamt den Handel mit Kryptowährung nachprüfen?

In Bezug auf den Handel mit Kryptowährungen scheint alles ein wenig anonym abzulaufen und einige Steuerzahler fragen sich, ob man in diesem Fall und in Bezug auf Gewinne durch Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig wird. Viele Personen gehen davon aus, dass das Finanzamt den Handel mit Kryptowährungen nicht oder nur in sehr begrenztem Maße nachprüfen kann und geben deswegen daraus resultierende Gewinne nicht an.

Fakt ist, dass man durch „sonstige Wirtschaftsgüter“ Gewinne erzielt hat und Fakt bleibt auch, dass darauf unter Umständen Steuern zu entrichten sind. Ebenfalls unumstößlich ist die Tatsache, dass eine Hinterziehung von Steuern eine Straftat ist (§ 370 AO). Fragt sich, wie das Finanzamt den Krypto-Handel prüfen möchte. Hier spielen die zu Beginn erwähnten Blockchains eine entscheidende Rolle.

Wie kann das Finanzamt den Handel mit Kryptowährung nachprüfen?

Unsplash: @ Shubham Dhage

In einer Blockchain wird der gesamte Verlauf der Transaktionen gespeichert. Dies geschieht dezentral. Jeder Nutzer kann hier Einblick erhalten. Damit können alle Käufe und Verkäufe (Trades) exakt rückverfolgt werden und auch der Besitzer wird daraus ersichtlich. Und wie sollte das Finanzamt darauf zugreifen können? Die Finanzverwaltungen möchten Blockchains auslesen und verbessern ihre Möglichkeiten, um Steuersünder zu identifizieren.

Bei der Einzahlung muss sich der Händler, also die Person, identifizieren. Diese Identifizierung muss verifiziert sein. Damit lässt sich leicht zurückverfolgen, ob Herr Maier oder Frau Huber hier Handel betreibt. Wie lässt sich das mit dem Thema Datenschutz vereinbaren?  In der Blockchain gespeicherte personenbezogene Daten unterliegen in Deutschland eigentlich dem Datenschutz, dennoch können sich Behörden Einblick verschaffen.

Wenn eine Behörde davon ausgeht, dass unter Umständen eine Straftat vorliegen könnte, weicht dies den Datenschutz massiv auf. Fragen Ermittlungsbehörden zu konkreten Straftaten an, müssen die Daten auch ohne einen richterlichen Beschluss offengelegt werden. Ziel ist es in jedem Fall, das anonyme Trading in Zukunft komplett zu verhindern.

9. Was passiert, wenn man Kryptowährung nicht versteuert?

Wer seine Kryptowährungen bzw. den Gewinn, der mit dem Handel solcher Währungen erzielt wurde, verschweigt oder unvollständig oder falsch angibt, begeht gemäß § 370 Abs. 1 AO Steuerhinterziehung. Wenn Sie nur eine Vermutung hegen, dass die erzielten Gewinne unter Umständen steuerpflichtig sein könnten und diese nicht angeben, ist dies für die Erfüllung des Tatbestands ausreichend. Die Folgen einer Steuerhinterziehung sind immer gleich.

Auch die steuerlichen Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung greifen hier wie bei allen anderen Steuerstraftaten. Je nach Höhe der hinterzogenen Steuern kann entweder eine leichtfertige oder schwere Steuerhinterziehung vorliegen. Da der Geldfluss und die Geschäfte mit Kryptowährungen über die transparenten Blockchains jederzeit nachvollzogen werden können, bleibt ein Steuerschuldner nicht anonym.

Obwohl man die Informationen der Blockchains etwas vereinfacht mit „Schweizer Nummernkonten“ vergleichen kann, gibt es für Ermittlungsbehörden immer Mittel und Wege, die Personen hinter den anonymen Nummern zu identifizieren. Tatsächlich existieren nur wenige Kryptowährungen, deren Blockchains intransparent sind, wie etwa Monero. Bei diesen Kryptowährungen kann die Ermittlungsbehörde noch nicht ermitteln, welche reale Person dahintersteckt.

Zentrale Behörden legen aber immer mehr Wert darauf, dass diese Anonymität gebrochen wird, indem Kunden und Anleger dazu verpflichtet werden sollen, eine Kopie ihres Passes und einen Adressnachweis zu hinterlegen. Diese Daten dienen dem Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bedenken Sie hier auch die Kombination aus langen Verjährungsfristen und dem Satz, dass das Internet nichts vergessen würde, so wissen Sie, dass Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen keine gute Idee ist.

10. Steuerhinterziehung durch Kryptowährung und Selbstanzeige

Steuerhinterziehung durch Kryptowährung und die Möglichkeit einer Selbstanzeige

Pixabay: @ Tumisu

Ein Handel mit Kryptowährungen muss in der Steuererklärung immer angegeben werden, selbst wenn sich dann ergeben sollte, dass keine Steuern zu entrichten sind. Bereits das Verletzen der Anzeigepflicht gehört zum Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Sobald Sie einen Gewinn erzielt haben, müssen Sie diesen angeben. Sollten Sie im Bereich des Minings tätig werden, wird angenommen, dass Sie gewerblich tätig sind: Dies legt ein Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.06.2021 nahe.

Das Halten von Kryptowährungen im Betriebsvermögen und das Erzielen von Gewinnen durch diese gilt als Betriebseinnahme. So wie die Strafen bei Steuerhinterziehung durch Gewinne aus Kryptowährungen denen anderer Steuerdelikte gleichen, so existiert auch hier die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich eines Steuerdelikts schuldig gemacht haben, so prüfen Sie die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige.

Es ist keine einfache Angelegenheit, eine korrekte Selbstanzeige zu erstellen. Ohne professionelle Unterstützung ist diese Herausforderung fast nicht zu bewerkstelligen. Im Zusammenhang mit Kryptowährungen wird der Schwierigkeitsgrad bezüglich der Korrektheit der Selbstanzeige sogar noch erhöht. Aber nur eine vollständige und korrekte Selbstanzeige bietet die Möglichkeit der Strafbefreiung.

Bei der Selbstanzeige müssen die verschiedenen Tätigkeiten in Bezug auf Kryptowährungen, wie Trading (Handel), Holding (Kryptowährungen in Ihrem Besitz), Mining (Neuerschaffung von Tokens) und Staking, steuerlich richtig ein- und zugeordnet werden. Danach wird entschieden, wie das Finanzamt korrekt informiert wird. Positiv festzuhalten bleibt, dass die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige auch in Bezug auf mögliche Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen besteht.

11. Fazit

Vielleicht klingt das Wort Kryptowährungen „kryptisch“ in Ihren Ohren. Trotzdem unterstützen wir Sie auch beim Thema Kryptowährungen und deren steuerlicher Betrachtung. Wir analysieren Ihre Situation genau, beraten Sie umfassend, erklären Ihnen alle erforderlichen Schritte und sind für Sie in allen steuerspezifischen Fragen da. Kryptowährungen, steuerrechtliche Betrachtungen, die korrekte Steuererklärung, die unter Umständen vorzunehmende korrekte Selbstanzeige oder auch die weitere Begleitung: Wir sind Ihr erfahrener, verlässlicher Partner.

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