Beihilfe zur Steuerhinterziehung – Was ist strafbar?
Nicht nur eine Steuerhinterziehung ist strafbar, sondern auch die Beihilfe dazu. Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand einem anderen aktiv oder durch Unterlassen dabei hilft, Steuern zu hinterziehen. Dabei wird nicht nur der Haupttäter, sondern auch die Beihilfe rechtlich belangt. Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie andere Fachkräfte im Finanzbereich laufen hier Gefahr, unbeabsichtigt eine Grenze zu überschreiten. Dieser Artikel erläutert, welche Voraussetzungen für den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erfüllt sein müssen, welche Strafen drohen und wie Sie sich absichern können.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was versteht man unter Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
2. Wann gilt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Tatbestand?
3. Typische Handlungen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Was zählt dazu?
4. Risiken für Steuerberater: Wann kann Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen?
5. Die Grenzen zwischen Steuerberatung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung
6. Strafmaß für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung
7. Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Ist Selbstanzeige eine sinnvolle Option?
8. Wann verjährt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
9. Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Tipps zur Absicherung und Strafvermeidung
10. Fazit zur Steuerhinterziehung: Bei möglicher Beihilfe rechtlichen Beistand sichern
Das Wichtigste in Kürze:
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- Was zählt als Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Wenn eine Person von einer geplanten Steuerhinterziehung weiß, dies toleriert und als Gehilfe selbst rechtswidrige Handlungen übernimmt.
- Spielt es eine Rolle, ob die Beihilfe beabsichtigt ist? Ob die Beihilfe beabsichtigt oder unbeabsichtigt ist, spielt für die Schuldfrage keine Rolle. Eine unbeabsichtigte Beihilfe kann sich jedoch strafmildernd auswirken.
- Welche Optionen gibt es beim Verdacht? Eine Anwaltskanzlei für Steuerstrafrecht ist der erste Ansprechpartner, um auf alle Gegebenheiten angemessen reagieren zu können. Daneben kann sich auch eine Selbstanzeige lohnen, um eine mögliche Strafe zu mildern.
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1. Was versteht man unter Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt vor, wenn die verdächtigte Person mit doppeltem Vorsatz handelt. Das bedeutet, sie muss zum einen wissen, dass die Haupttat eine Steuerhinterziehung ist, und zum anderen vorsätzlich mithelfen wollen. Dabei kann eine Beihilfehandlung auf zwei Arten erfolgen:
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- aktiv: etwa durch eine aktive falsche Beratung
- passiv: indem Unregelmäßigkeiten passiv geduldet werden
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Für Steuerberater beispielsweise bedeutet dies, dass kleinere Unaufmerksamkeiten bereits rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen
Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach § 27 StGB ist strafbar, wenn eine Person vorsätzlich eine Steuerhinterziehung unterstützt. Voraussetzung ist das bewusste Mitwirken an einer Haupttat, sei es durch aktive Handlung oder gezielte Beratung. Entscheidend ist hier die Vorsätzlichkeit, die anhand von Indizien beweisbar sein muss – dazu gehören falsche Angaben, manipulierte Belege oder dokumentierte Ratschläge. Die Beispiele für die Beihilfe von Steuerhinterziehungen reichen vom Steuerberater, der falsche Angaben einträgt, bis zum Mitarbeiter, der Einnahmen verschleiert. Bei Verdacht auf Beihilfe ist rechtlicher Beistand essenziell, um sich effektiv verteidigen zu können.
Bereiche, in denen Beihilfe zur Steuerhinterziehung häufig vorkommt
Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung tritt häufig in komplexen Finanz- und Geschäftsfeldern auf. Typisch sind falsche Angaben oder manipulierte Buchhaltungen durch Steuerberater, die eine Haupttat unterstützen. In Unternehmen sind Scheinrechnungen und Karussellgeschäfte weitverbreitet. Diese Handlungen dienen der Minimierung von Steuerlasten und erfordern oft eine Mitwirkung mehrerer Gehilfen. Solche Fälle erfordern professionelle Unterstützung, um rechtliche Risiken zu bewältigen.
Wo liegt der Unterschied zur klassischen Steuerhinterziehung?
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt in der Tatbeteiligung. Steuerhinterziehung (§ 370 AO) begeht, wer vorsätzlich falsche Steuerangaben macht oder steuerlich relevante Fakten verschweigt – dabei geht es um die Haupttat und erfordert ein aktives Handeln. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 27 StGB) hingegen beschreibt die vorsätzliche Unterstützung dieser Tat, etwa durch Beratung, das Erstellen falscher Belege oder andere Hilfestellungen. Während der Haupttäter die Tat selbst ausführt, bleibt der Beihilfeleistende im Hintergrund. Beide Delikte sind jedoch strafbar, während die Beihilfe allerdings oft milder bestraft wird.
2. Wann gilt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Tatbestand?
Eine Steuerhinterziehung gilt erst dann als vollendet, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid verschickt hat und die Steuerlast falsch festgesetzt wurde. Bei Veranlagungssteuern wie z. B. der Einkommensteuer tritt die Vollendung erst ein, wenn das Finanzamt den Fall bearbeitet und abgeschlossen hat. Vorher ist ein Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung noch nicht erfüllt.
Dies bedeutet, dass Mandanten in diesem Zeitraum prüfen sollten, ob alle steuerlich relevanten Tatsachen korrekt angegeben wurden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
3. Typische Handlungen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Was zählt dazu?
Typische Beihilfehandlungen sind so verschieden wie die Arten von Steuerhinterziehungen. Neben falschen Angaben an das Finanzamt zählen dazu auch das bewusste Verschweigen steuerrelevanter Tatsachen und das passive Dulden von Falschangaben des Mandanten. Steuerberater oder Bankmitarbeiter könnten sich bereits strafbar machen, wenn sie ein rechtswidriges Verhalten eines Mandanten erkennen, dieses aber dulden. Eine aktive Teilhabe ist hier für die Schuldfähigkeit nicht unbedingt nötig. Entscheidend bei der Bewertung vor Gericht ist immer, ob die Handlung objektiv gesehen eine Steuerhinterziehung fördert.
Die wichtigsten Arten von Steuerhinterziehung
Neben der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gibt es verschiedene Formen der Steuerhinterziehung, die jeweils unterschiedliche Tatbestände und Vorgehensweisen umfassen.
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- klassische Steuerhinterziehung: vorsätzliche Falschangaben oder das Verschweigen von steuerlich relevanten Aspekten
- gewerbsmäßige Steuerhinterziehung: wiederholte Steuerhinterziehung, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist
- Umsatzsteuer-Karussellbetrug: Umsatzsteuerbetrug durch mehrfache Geltendmachung der Vorsteuer, ohne die eigentlichen Steuern abzuführen
- Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit: Nichtdeklaration von Einnahmen aus illegaler Beschäftigung
- Steuerhinterziehung durch Drittstaatenkonstruktionen: Nutzung von Offshore-Konten, Briefkastenfirmen oder anderen Konstruktionen zur Verschleierung von Einkünften
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4. Risiken für Steuerberater: Wann kann Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen?
Steuerberater und Steuerberaterinnen sind beim Vorwurf zur Beihilfe der Steuerhinterziehung besonders gefährdet, auch wenn dies meistens nicht beabsichtigt war. Eine bekannte Situation stellt die Kenntnis über unvollständige Buchführung oder falsche Angaben eines Mandanten dar, die dennoch in die Steuererklärung übernommen werden. Wird ein Steuerberater dabei vom Finanzamt erwischt, kann ihm vorgeworfen werden, wissentlich eine Steuerhinterziehung gefördert zu haben. Es ist daher ratsam, auf korrekte Angaben zu bestehen und sich rechtlichen Beistand zu holen, um ein strafrechtliches Risiko zu minimieren.
5. Die Grenzen zwischen Steuerberatung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Für Steuerberater ist die Grenze zwischen erlaubter Beratung und strafbarer Beihilfe oft ein Drahtseilakt. Während eine klassische Steuerberatung nicht strafbar ist, kann eine Hilfestellung bei der aktiven Steuerhinterziehung als Beihilfe ausgelegt werden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Justiz prüft, ob die Beratung als legitime Handlung oder als Beitrag zur Steuerverkürzung zu werten ist.
Das sogenannte „Beraterprivileg“ kann hier vor rechtlichen Schritten schützen, sofern die beratende Person die Handlung als berufstypisch nachweisen kann.
Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug liegt in der Vorgehensweise und Schwere der Tat:
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- Steuerhinterziehung geschieht durch passives Verhalten, wie das Verschweigen von Einkünften oder falsche Angaben in Steuererklärungen. Es handelt sich um eine vorsätzliche Steuerverkürzung, ohne aktive Täuschungsmittel einzusetzen.
- Steuerbetrug ist eine schwerwiegendere Form, bei der gezielte Täuschungsmittel – wie gefälschte Belege oder manipulierte Buchhaltungen – genutzt werden, um das Finanzamt oder Dritte zu täuschen.
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6. Strafmaß für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Das Strafmaß für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung richtet sich nach dem Strafmaß für die Haupttat. Jedoch werden die Strafen für Beihilfe in der Regel gemildert:
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- Bei „leichteren“ Fällen: Hier sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
- Bei schwerwiegenden Fällen: Der Haupttäter kann in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe riskieren.
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Als mildernde Umstände werden oft die Schwere des Tatbeitrags und das Ausmaß der Kenntnis berücksichtigt. Bei einer Freiheitsstrafe zur Beihilfe wird meistens ein Drittel des Höchstmaßes verhängt.
Was zählt als besonders schwerer Fall?
Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe zur Steuerhinterziehung liegt vor, wenn die Tat durch ihre Art oder das Ausmaß besonders gravierend ist. Beispielsweise:
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- Steuerhinterziehungen mit einem Schadensbetrag über 50.000 €
- die Beteiligung an gewerbsmäßigen Steuerhinterziehungen
- bandenmäßig organisierte Steuerdelikte
- das Ausnutzen einer besonderen Position, z. B. als Steuerberater
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Solche Fälle führen regelmäßig zu höheren Strafen, einschließlich Freiheitsstrafen. Professionelle rechtliche Vertretung ist in solchen Situationen unverzichtbar, um das Strafmaß zu minimieren.
Was passiert, wenn der Haupttäter die Geldstrafen nicht zahlen kann?
Wenn ein Steuerschuldner die hinterzogenen Steuern nicht zurückzahlen kann, kann der Gehilfe zur Verantwortung gezogen werden. Dieser haftet für die verkürzten Steuern und die Hinterziehungszinsen, sofern er durch sein Verhalten die Steuerhinterziehung erleichtert, begünstigt oder gefördert hat. Dabei reicht bereits das Wissen um die Steuerverkürzung aus, verbunden mit einer aktiven Unterstützung der Tat. Die Haftung betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Ein rechtzeitiger Beistand durch einen Fachanwalt für Steuerrecht ist in solchen Fällen unverzichtbar, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Der Erfolg der Steuerhinterziehung ist für die Schuldfrage irrelevant.
Für die Schuldfähigkeit einer Person zählt bereits der Versuch der Steuerhinterziehung. Der Erfolg der Tat ist dabei irrelevant. Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet eine Person bereits, wenn sie von der geplanten Tat weiß und diese toleriert. Wie viel Kenntnis die Person zur Tat besitzt, ist ebenfalls irrelevant und kann trotzdem zum Schuldspruch führen.
7. Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Ist Selbstanzeige eine sinnvolle Option?
Wer sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat oder sich mit dem Verdacht konfrontiert sieht, kann eine strafmildernde Selbstanzeige in Erwägung ziehen. In vielen Fällen führt eine Selbstanzeige zu einer erheblichen Strafmilderung. Fachkräfte im Bereich Steuerberatung oder im Finanzwesen sollten jedoch vor einer Selbstanzeige rechtlichen Rat einholen, da dies sensible Informationen offenlegen könnte und auch die Beziehung zum Haupttäter betrifft. Der Gang zu einer erfahrenen Anwaltskanzlei für Steuerstrafrecht kann hier die beste Lösung sein, um immer den bestmöglichen Rechtsbeistand zu sichern.
8. Wann verjährt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Die Verjährung für Beihilfe zur Steuerhinterziehung richtet sich nach der Verjährung der Haupttat. Bei normalen Steuerhinterziehungen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen von bis zu 15 Jahren. Hier lohnt es sich, sich bei einer Anwaltskanzlei über die Verjährungsfristen zu informieren und das weitere Vorgehen zu planen. So wissen Sie genauer, bis wann eine Strafverfolgung möglich ist, um gegebenenfalls präventive Maßnahmen zu treffen.
Art der Verjährung | Dauer der Verjährung | Beginn der Verjährungsfrist |
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Steuerliche Verjährung bei leichtfertiger Steuerhinterziehung | 5 Jahre | Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist |
Steuerliche Verjährung bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung | 10 Jahre | Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist |
Strafrechtliche Verjährung grundsätzlich | 5 Jahre | Beginn mit dem Datum des betreffenden Steuerbescheids |
Strafrechtliche Verjährung bei schwerer Steuerhinterziehung | 15 Jahre | Beginn mit dem Datum des betreffenden Steuerbescheids |
9. Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Tipps zur Absicherung und Strafvermeidung
Zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen sollten Privatpersonen und besonders Fachkräfte aus der Steuerberatung sowie dem Finanzwesen bei ihrer Arbeit sorgfältig vorgehen und alle steuerlich relevanten Angaben überprüfen. Bei Zweifeln oder unklaren Angaben seitens der Mandanten sollten Nachweise angefordert oder im Zweifel die Annahme der Beratung abgelehnt werden. Der Verweis auf das Beraterprivileg kann in bestimmten Fällen schützen, ersetzt jedoch nicht eine umsichtige Arbeitsweise. Auch der rechtliche Beistand durch eine erfahrene Anwaltskanzlei für Steuerstrafrecht kann auf jegliche Gegebenheiten eines möglichen Verdachtsfalles der Steuerhinterziehung vorbereiten.
Ein fiktives Beispiel für die Beilhilfe zur Steuerhinterziehung:
Ein klassisches Beispiel für Beihilfe zur Steuerhinterziehung wäre ein Steuerberater, der wissentlich falsche Angaben in der Steuererklärung eines Mandanten macht, um dessen Steuerlast zu senken. Der Mandant verschweigt Einkünfte aus einer Ferienwohnung, und der Steuerberater bestätigt diese unvollständigen Angaben, obwohl er von den Einkünften wusste. Durch das bewusste Weglassen dieser Informationen unterstützt der Berater die Steuerhinterziehung des Mandanten aktiv. Diese Mitwirkung erfüllt den Tatbestand der Beihilfe (§ 27 StGB), da der Berater durch seine Fachkenntnisse die Haupttat ermöglicht oder erleichtert hat. In solchen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen für beide Beteiligten. Professionelle Verteidigung ist hierbei essenziell.
10. Fazit zur Steuerhinterziehung: Bei möglicher Beihilfe rechtlichen Beistand sichern
Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist für Privatpersonen, Selbstständige oder Fachkräfte im Finanz- und Steuerwesen ein ernst zu nehmendes Risiko. Durch präzise Arbeitsweise, klare Absprachen mit Mandanten und regelmäßige Fortbildung im Steuerrecht oder eine rechtliche Beratung kann die Gefahr einer unbeabsichtigten Beihilfe reduziert werden.
Wer sich aktiv über seine rechtlichen Pflichten und die Grenzen seiner Handlungsmöglichkeiten informiert, schafft die Grundlage für eine risikofreie und verantwortungsvolle Beratung.
Sie haben weitere Fragen zur Beihilfe bei einer Steuerhinterziehung?
Sie sehen sich mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe konfrontiert? Dann nehmen Sie jetzt unsere Beratung in Anspruch und nehmen dazu ganz einfach mit uns Kontakt auf!