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Umsatzsteuerkarussell: Die strafrechtlichen Folgen

Umsatzsteuerkarussell: Die strafrechtlichen Folgen

Unsplash: @ Tom Wilson

Ein Umsatzsteuerkarussell ist ein betrügerisches Schema, bei dem Unternehmen in verschiedenen Ländern zusammenarbeiten, um Mehrwertsteuererstattungen unrechtmäßig zu beanspruchen. Durch fingierte Transaktionen und Rechnungen wird eine Steuerschuld vorgetäuscht, die nie an die Finanzbehörden abgeführt wird. Für die Beteiligten können die Konsequenzen schwerwiegend sein, denn aufgrund der strafrechtlichen Natur dieser Taten können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen. Wir erklären, welche Sanktionen Beteiligten an einem Umsatzsteuerkarussell drohen können.

1. So funktioniert ein Umsatzsteuerkarussell

Ein Umsatzsteuerkarussell ist ein komplexes Betrugssystem, das grenzüberschreitende Transaktionen zwischen mehreren Unternehmen ausnutzt. Dabei wird die Mehrwertsteuer (MwSt), die normalerweise von einem Unternehmen beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben und an den Staat abgeführt wird, von mindestens einem der beteiligten Unternehmen vorsätzlich nicht abgeführt. Stattdessen behält dieses Unternehmen die Steuer ein, während die Waren oder Dienstleistungen durch eine Kette von Käufen und Verkäufen zwischen den beteiligten Firmen weitergegeben werden.

Jedes Unternehmen in dieser Kette erstellt Rechnungen, die oft künstlich aufgebläht sind, um höhere Vorsteuerabzüge beim Finanzamt geltend zu machen. Diese aufgeblähten Rechnungen zeigen Transaktionen, die entweder überbewertet sind oder manchmal überhaupt nicht stattgefunden haben. Das Ziel ist es, die Steuereinnahmen illegal zu maximieren und die Steuerbehörden durch das Vortäuschen legitimer Handelsaktivitäten zu täuschen.

Ein Beispiel für ein Umsatzsteuerkarussell

Beispiel: Unternehmen A aus Deutschland verkauft Waren an Unternehmen B in Frankreich, ohne Umsatzsteuer zu zahlen. B verkauft die Waren an C in Italien und erhebt Umsatzsteuer, die nie abgeführt wird. C verkauft die Waren zurück an A, und der Zyklus beginnt erneut, während die Umsatzsteuer betrügerisch beansprucht wird.

2. Konsequenzen der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell

Konsequenzen der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell

Unsplash: @ Matthew Osborn

Ihnen wird vorgeworfen, in ein Umsatzsteuerkarussell verstrickt zu sein? Zuerst einmal gilt wie immer: Unkenntnis entbindet Sie nicht von der Verantwortun! Deswegen können Ihnen ernsthafte steuerrechtliche und strafrechtliche Folgen drohen.

Der Nachweis, dass Sie von den Machenschaften des Umsatzsteuerkarussells nichts gewusst haben, obliegt Ihnen. Sollte Ihnen selbst die geringste Möglichkeit zur Erkennung des illegalen Verfahrens offen gestanden haben, tragen Sie und Ihr Unternehmen die Haftung für die hinterzogenen Steuern. Das Finanzamt wird unweigerlich die unrechtmäßig abgezogenen Vorsteuern einfordern, was Ihre Firma sofort in eine existenzielle Krise stürzen könnte.

Welche juristischen Konsequenzen Sie bei einer Beteiligung an einem Karussellbetrug treffen könnten, erklären wir im Folgenden. Dazu kann alles gehören – von Untersuchungshaft über das Einfrieren Ihrer Privat- und Geschäftskonten bis zur Beschlagnahmung von Beweismaterialien. Abhängig von Ihrem Involvierungsgrad könnten Sie als Täter, Mittäter oder Gehilfe strafrechtlich verfolgt werden.

3. Einleitung eines Steuerverfahrens

Einleitung eines Steuerverfahrens

Unsplash: @ Mediamodifier

Die Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell führt typischerweise zur Einleitung eines Steuerverfahrens durch die Finanzbehörden. Diese prüfen die Sachverhalte, identifizieren Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung und nehmen eine genaue Untersuchung der finanziellen Transaktionen vor.

4. Rückforderung der hinterzogenen Steuern

Die Finanzämter fordern die hinterzogenen Steuern zurück. Zusätzlich zu den eigentlichen Steuerschulden können auch Säumniszuschläge und Zinsen fällig werden. Dies kann die finanzielle Lage der Beteiligten erheblich belasten.

5. Strafprozesse wegen Umsatzsteuerkraussell

Die schwerwiegenden Vorwürfe der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell können zu Strafprozessen führen. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die beteiligten Personen wegen Steuerhinterziehung und Betrug. Diese Prozesse sind oft öffentlich und können zu einer erheblichen Reputationsschädigung führen.

6. Untersuchungshaft für Beteiligte am Umsatz­steuerkarussell

Untersuchungshaft für Beteiligte am Umsatzsteuerkarussell

Unsplash: @ Mitchel Lensink

In schweren Fällen kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu verhindern. Diese Maßnahme dient dazu, die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen und weitere strafbare Handlungen zu verhindern.

7. Beschlagnahmung von Beweismitteln

Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen häufig Beweismittel wie Geschäftsunterlagen und elektronische Geräte, um die Beteiligung am Steuerbetrug nachzuweisen. Diese Beweismittel sind entscheidend für das Verständnis der Transaktionen und der involvierten Netzwerke.

8. Beschlagnahmung von Privat- und Geschäfts­vermögen

Im Rahmen des Verfahrens kann es zum Einfrieren von Privat- und Geschäftsvermögen kommen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um mögliche Strafen und die Rückzahlung der Steuerschulden zu decken.

9. Fazit

Fazit

Unsplash: @ Mitchel Lensink

In jüngster Zeit zeigen Behörden eine verstärkte Aufmerksamkeit gegenüber Unternehmen, die mutmaßlich in ein Umsatzsteuerkarussell verwickelt sind. Dabei ist Ihnen bewusst, dass die Handlungen der Unternehmen nicht unbedingt vorsätzlich erfolgten.

Aber eines ist sicher: Die Konsequenzen einer Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell sind gravierend und können immense strafrechtliche, finanzielle sowie persönliche Auswirkungen haben. Deswegen ist es besonders wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen, um solche Situationen zu vermeiden.

Sie haben Fragen zu individuellen Konsequenzen wegen der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell?

Sie wünschen eine persönliche Beratung durch die Rechtsexperten der Kanzlei Mauss in Augsburg? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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