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Steueraosen – und alles, was man über sie wissen sollte

Alles Wissenswerte zum Thema Steueroasen

Wer von Steueroasen liest, kommt um Worte wie Steuerhinterziehung oder Steuerskandal nicht herum. Und spätestens seit dem Steuerskandal um die sogenannten „Panama-Papers“, erzeugte die Thematik auf einmal eine riesige Aufmerksamkeit bei einem breiten Publikum. Der Skandal um den panamaischen Offshore-Dienstleister Mossack Fonesca hatte zur Folge, dass Begriffe wie Briefkastenfirmen und „legale Steuervermeidung“ auf einmal in aller Munde waren. Aber was genau sind Steueroasen? Wie funktioniert das Steuern sparen in Steuerparadiesen und was tut die EU, um die Gewinnverschiebung in Ausland zu bekämpfen? Alle wichtigen Fragen rund um Steueroasen beantworten wir in diesem Beitrag.

1. Was versteht man unter einer Steueroase?

Was versteht man unter einer Steueroase?

Unsplash: @ Sandra Gabriel

Steueroasen oder auch Steuerparadiese sind Staaten bzw. Gebiete, die keine oder sehr niedrige Steuern auf Einkommen und Vermögen erheben. Das macht diese Gebiete für Personen und Unternehmen steuerlich sehr attraktiv. Die Bezeichnung „Steueroase“ wurde zum politischen Schlagwort, um diesen Staaten vorzuwerfen, der Steuerflucht damit Vorschub zu leisten.

Ganz gleich, ob es sich um Niedrigsteuerländer oder Steueroasen handelt: Das Steuerniveau wird von ausländischen Personen und Unternehmen genutzt, um die Steuerlast im Heimatland zu verringern.

In Deutschland zahlen Unternehmen, die hohe Profite erzielen, im Vergleich zu anderen (europäischen) Ländern hohe Steuern. Somit erscheint die Flucht in ein Steuerparadies umso verlockender. Mitunter reicht es aus, in einem solchen Land eine Briefkastenfirma zu gründen, um den Firmensitz formell dorthin zu verlagern. Befindet sich der Firmensitz in einem Steuerparadies, können dessen Steuervorschriften genutzt werden. Dann werden die Einnahmen, die in einem Land erzielt wurden, nicht mehr dort, sondern im Land mit dem Sitz der Briefkastenfirma versteuert. Aber was macht ein Gebiet oder Land zum Steuerparadies?

Eigenschaften von Steuerparadiesen:

      • niedrige Steuersätze
      • politisch stabile Lage (instabile Lagen bedeuten Risiken für das Kapital)
      • Bankgeheimnis
      • wenig bis keine Vorschriften zur Dokumentationspflicht
      • kaum Transparenz
      • hohe Anzahl an Briefkastenfirmen

2. Gibt es „legale“ Steuervermeidung?

Die Existenz niedriger Steuersätze und deren Nutzung ist nicht per se illegal. Es muss allerdings erwähnt werden, dass die Nutzung steuerlicher Vorteile oft im legalen Grenzgebiet stattfindet. Schließlich dienen Steuern der Allgemeinheit, indem sie versuchen, soziale Gerechtigkeit herzustellen und wichtige Infrastruktur finanzieren. Wer Steueroasen nutzt, verhält sich gegenüber anderen steuerpflichtigen Personen und auch gegenüber dem Land, in dem er lebt, nicht ganz fair. Besonders gravierende Beispiele für unfairem Steuerwettbewerb sind die Steuerpraktiken von Konzernen wie Amazon oder Apple, die durch geschickte Verlagerungen ihrer Unternehmensgewinne kaum Steuern zahlen.

Beispiele für findige Steuervermeidung in anderen Ländern:

Wenn es darum geht, den größten Vorteil zu nutzen, sind Menschen erfinderisch. In England gab es eine sogenannte Fenstersteuer. In Frankreich eine Fassadensteuer. Die Folge waren Gebäude mit zugemauerten Fenstern oder Fassaden in desolatem Zustand. In den USA sind Käufe, die online getätigt werden, weitgehend von den Steuern befreit. Käufe, die klassisch in einem Ladengeschäft getätigt werden dagegen nicht. Was geschah? Findige Personen sparten Steuern, in dem der Verkauf im Laden vor Ort pro forma online über einen internetfähigen Rechner getätigt wurde.

Nur die Steuerhinterziehung ist und bleibt illegal. Die Nutzung von Vorteilen, wenn auch über Umwege, ist es hingegen nicht. Klare Grenzen zwischen der Hinterziehung und genutzten Vorteilen sind manchmal schwer zu ziehen. Während Briefkastenfirmen nicht grundsätzlich illegal sind, sind Geldwäsche und das Verschweigen von Vermögen beim Finanzamt strafbar. Im Zuge der Panama-Papers sind die Namen zahlloser prominenter Personen, darunter auch Politiker, in Verruf geraten. Sie alle sollen Briefkastenfirmen in Steueroasen genutzt haben, um ihr Vermögen zu „verstecken“ oder Gelder zu waschen.

3. Wie funktionieren Steueroasen?

Wie funktionieren Steueroasen?

Unsplash: @ Mathyas Kurmann

Steueroasen funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Der Unternehmenssitz wird etwa mithilfe einer Briefkastenfirma in ein Land mit günstigen Steuersätzen verlegt. Von diesem Unternehmenssitz aus werden dann Geschäfte wie Wareneinkäufe getätigt. Hat das Unternehmen Waren bisher im Heimatland gekauft und auch weiterverkauft, wurden auch die erzielten Gewinne in diesem Land versteuert.

Nun werden Waren, die das Unternehmen benötigt, von der Steueroase aus eingekauft. Danach kauft sie das Unternehmen im Heimatland zu einem höheren Preis ab. So erzielt die Dependance des Unternehmens in der Steueroase Gewinne. Diese Gewinne, die der Unternehmenssitz in der Steueroase erzielt, müssen nun „nur“ zu den Steuersätzen, die in diesem Land gelten, versteuert werden. Die Nutzung dieser Möglichkeiten ist legal. Man hinterzieht so keinerlei Steuern.

Beispielrechnung:

In einem Steuerparadies wird von Person A, einem Unternehmer, der in Deutschland wohnt, ein Unternehmen gegründet. Ins Steuerparadies zahlt Person A von Deutschland aus 50.000 €. Diese Summe mindert zunächst sichtbar den Gewinn des Unternehmens in Deutschland. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 %, reduziert sich somit die Steuerlast bereits um 20.000 €.

Die Steuersätze in Steueroasen liegen deutlich niedriger als in Deutschland, bei durchschnittlich 15 %. Hier muss Person A für 50.000 € Gewinn also nur 7.500 € Steuern bezahlen und spart sich dadurch 12.500 €. Je länger ein Unternehmen in der Steueroase bestehen bleibt, umso mehr lohnt es sich finanziell, denn im ersten Jahr fallen Gründungskosten an.

4. Welche Länder gelten als Steueroasen?

Die Top-Ten der beliebtesten Steueroasen ist hier aufgelistet. Die Liste variiert je nach verwendeten Kriterien. Auf der Seite laenderdaten.info wurden die international gängigsten Listen zusammengefasst und vergleichbar gegenübergestellt. Interessant dabei ist, dass Steueroasen nicht nur in „fernen Ländern“ liegen, sondern auch Nachbarländer von Deutschland und Mitgliedsstaaten der EU dazugehören:

  1. Britische Jungferninseln (GB)
  2. Kaimaninseln (GB)
  3. Bermuda
  4. Niederlande
  5. Schweiz
  6. Luxemburg
  7. Hongkong
  8. Jersey (GB)
  9. Singapur
  10. Vereinigte Arabische Emirate

5. Wer kann von Steueroasen profitieren?

Wer profitiert von Steueroasen?

Unsplash: @ Andreas Peter

Zu den Profiteuren von Steueroasen zählen allen voran multinationale Konzerne und reiche Privatpersonen. Durch die Verschiebung von Gewinnen und deren Versteuerung in Ländern mit Niedrigsteuersatz vergrößern sie ihr Vermögen. Die großen Verlierer bei diesem Geschäft sind die Länder, in denen die meisten Angestellten und Kunden der internationalen Konzerne leben. Hier werden die fehlenden Unternehmenssteuereinnahmen dringend gebraucht, um in Bildung, Wirtschaft und Infrastruktur zu investieren.

Großunternehmen und Konzerne 

Wie profitiert etwa die Deutsche Bank von der Existenz von Steueroasen? Natürlich werden Profite in Steueroasen nicht nur durch die Deutsche Bank, sondern durch viele andere europäische Banken gemacht. Bis zu 58 % der Gewinne werden in Steueroasen erwirtschaftet. Die Deutsche Bank gehört zu den Spitzenreitern. 27 % der Gewinne wurden in Luxemburg eingefahren, obwohl dort nur eine kleine Gruppe von Mitarbeitern tätig ist. Wohl kaum, weil die luxemburgischen Mitarbeiter besonders produktiv sind. Die wahrscheinlichste Erklärung dafür ist, dass die Gewinne verschoben wurden.

Freiberufler und Selbstständige 

Freiberufler und Selbstständige können z. B. Maschinen oder Firmenautos durch eine Gesellschaft im Ausland leasen. Hier müssen die anfänglichen Gründungs- und Investitionskosten den möglichen Steuerersparnissen gegenübergestellt werden. Wer für sein Unternehmen ein Auto benötigt und weiterhin keinerlei Bedarf an großen und teuren Maschinen hat, für den rechnet sich eine Briefkastenfirma in einer Steueroase nicht.

Die Stadt Dubai hat sich etwa als Land der unbegrenzten Einkunftsmöglichkeiten zur Welthauptstadt der Influencer gemausert, indem staatliche Agenturen gezielt deren Niederlassung förderten. In Dubai zahlt man keine Einkommenssteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Quellensteuer. Die Mehrwertsteuer liegt bei 5 %. Die zahlreichen Freihandelszonen ermöglichen es, sich dort niederzulassen, ohne mit dem Unternehmen einer Körperschaftssteuer zu unterliegen.

Der Vollständigkeit halber darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass sich in Dubai eine gewisse Form des Protektorats abzeichnet. Beziehungen sind wichtig, wenn man dort Geschäfte machen möchte. Für diese Beziehungen in die richtigen Kreise werden gemeinhin „Eintrittsgelder“ berechnet, die als Jahresgebühr vorab zu zahlen sind.

Können Privatpersonen von Steueroasen profitieren?

Auch vermögende Privatpersonen nutzen die steuerlichen Vorteile der Oasen, durch Geldanlagen wie Jachten oder Privatjets, für die sie kaum Steuern zahlen, obwohl es sich um einen Teil ihres Privatvermögens handelt. Aber muss man sich eine Jacht oder einen Privatjet kaufen, um von den steuerlichen Regelungen profitieren zu können? Es geht auch „einfacher“. Wer seinen Hauptwohnsitz in eines der Steuerparadiese verlegt, kann sein Vermögen dorthin mitnehmen.

Wie profitieren die Steueroasen selbst? 

Was haben die Steueroasen selbst davon, wenn sie doch durch die niedrigen Steuersätze weniger einnehmen als andere Länder? Banken, Notare, Anwälte und andere Dienstleister helfen ausländischen Kunden bei der Gründung und Verwaltung von Tochterunternehmen. Die Branche schafft demnach eine Anzahl von Arbeitsplätzen in der Steueroase selbst. Die Steueroase profitiert durch Gehälter, Provisionen, Büromieten, Verwaltungsgebühren und letztlich auch durch Steuereinnahmen, auch wenn diese gering sind.

6. Was ist die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete?

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder

Pixabay: @ Gerd Altmann

Im Dezember 2017 wurde die sogenannte Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete vom Europäischen Rat angenommen. Sie listet die Länder, die sich nicht zur Umsetzung der europäischen Mindeststandards zur Bekämpfung der Gewinnverschiebung und Gewinnverkürzung bereit erklären. Wer gegen faire Besteuerung und verantwortungsvolles Handeln mauert, leistet Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung Vorschub und kommt auf die Liste.

Ende 2016 wurde vom Europarat eine Sondergruppe mit dem Auftrag eingerichtet, die Vorbereitungsarbeiten für die Liste durchzuführen. Sie nannte sich „Gruppe Verhaltenskodex“ und begann mit der Überprüfung von 92 Ländern und Gebieten, die wirtschaftliche Verbindungen zur EU hatten, deren Institutionen stabil waren und die über einen bedeutenden Finanzsektor verfügten. Aus den Ergebnissen wurde die Liste mit 17 Ländern außerhalb der EU erstellt. Diese 17 Ländern konnte nur in unzureichender Art und Weise die Bedenken der EU ausräumen oder wollten auf die Bedenken nicht eingehen.

Die Liste der nicht kooperativen Länder, auch „Schwarze Liste“ genannt, umfasst die Länder, deren Steuergesetzgebungen und Steuerverfahren einer Verbesserung benötigen. Wer sich bereiterklärt, in Zukunft internationale Steuerstandards erfüllen zu wollen, verschwindet von der „schwarzen Liste“und erhält einen Platz auf der Liste, die den Stand der Zusammenarbeit dokumentiert. Sind alle Steuerstandards erfüllt, wird das Land/das Gebiet von allen Listen gestrichen.

Runter von der „Schwarzen Liste“: Die Kriterien, die ein Land erfüllen muss

      • Das Land/Gebiet tauscht automatisch Steuerinformationen über ein Meldesystem aus.
      • Ist dies nicht möglich, so beantwortet das Land/Gebiet alle Anfragen bzgl. der Steuerinformationen.
      • In den Ländern/Gebieten wird Amtshilfe geleistet, um potenzielle Steuersünder zu entlarven. Es existieren Vereinbarungen, die dazu beitragen, dass alle EU-Mitgliedsstaaten sich in Bezug auf die Steuerdaten austauschen.
      • Steuerliche Sonderbehandlungen sollten in dem entsprechenden Land/Gebiet nicht vorhanden sein.
      • Gewinne ohne eine reale Wirtschaftstätigkeit sollen nicht begünstigt werden.
      • Die Bekämpfung der Gewinnverkürzungen oder Gewinnverlagerung sollen mittels der Umsetzung der Standards durch die Länder/Gebiete vorangetrieben werden.

Die Liste wurde seit ihrer Erstellung 2017 regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Grundlage dafür ist ein kontinuierlicher Prozess, in welchem überprüft wird, ob die geforderten Standards ihrerseits einer Überarbeitung bedürfen und inwiefern die Länder diese nun erfüllen. So wurden etwa die Seychellen 2021 von der Liste gestrichen, während Russland erst kürzlich aufgenommen wurde. Ob ein Land als Steuerparadies gilt, ändert sich also kontinuierlich.

7. Welche Länder sind in der schwarzen Liste aufgeführt?

Welche Länder stehen auf der schwarzen Liste?

Unsplash: @ Egor Filin

Wie oben beschrieben, finden sich auf der sogenannten „schwarzen Liste“ die Länder, die sich durch mangelnde Transparenz und Kooperationsfähigkeit bei gleichzeitig vorhandener Stringenz auszeichnen. Erst im Februar 2023 wurden dieser Liste die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland hinzugefügt.

Aktuell befinden sich folgende Länder auf der Liste:

      • Amerikanisch-Samoa
      • Anguilla
      • Bahamas
      • Britische Jungferninseln (neu aufgenommen)
      • Costa Rica (neu aufgenommen)
      • Fidschi
      • Guam
      • Marshallinseln (neu aufgenommen)
      • Palau
      • Panama
      • Russland (neu aufgenommen)
      • Samoa
      • Trinidad und Tobago
      • Turks- und Caicosinseln
      • Amerikanische Jungferninseln
      • Vanuatu

8. Die Steueroasen-Abwehrverordnung

Am 24.12. 2021 trat die Steueroasen-Abwehrverordnung in Kraft. Hier sind die von der EU aufgestellten Mindestanforderungen der Kooperation und Transparenz erneut thematisiert, allerdings geht die Verordnung über diese geforderten Punkte noch hinaus. Die Verordnung soll die Staaten und Gebiete, die den Standards nicht entsprechen, anhalten, ihre Gesetze dahin gehend zu ändern. Mittels der Verordnung können Personen und Unternehmen die Geschäftsbeziehungen zu diesen Gebieten oder Staaten nur schwer fortsetzen. Eine Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten soll verhindert werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Abwehrmaßnahmen:

      • Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs (§ 8 StAbwG)
        Aufwendungen, die für Geschäftsvorgänge in Steueroasen nötig sind, können nun nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine (un-) beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht. So soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
      • Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbG)
        Alle Einkünfte, die in einem unkooperativen Land/Gebiet erzielt werden, gelten als passive Einkünfte. Die Exkulpationsmöglichkeit (Ausnahmeregelung) aus dem oben genannten § 8 Abs. 2 StAbG findet damit keine Anwendung.
      • Verschärfte Quellensteuermaßnahmen (§ 10 StAbG)
        Durch das Gesetz erhält Deutschland die Möglichkeit, aus Deutschland stammende Einkünfte von Personen, die in diesen unkooperativen Ländern und Gebieten ansässig sind, zu besteuern. Darunter fallen Darlehenszinsen, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen, Dienstleistungen und der Handel mit Waren oder Dienstleistungen. Dieser Paragraf findet nur Anwendung, wenn diese Steuern auch im Inland anfallen würden, wenn sie von einem Inländer erzielt worden wären.
      • Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen
        Die Verordnung untersagt die begünstigte Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen, sofern die jeweilige Körperschaft in einem unkooperativen Gebiet/Staat ansässig ist. Diese Beschränkung gilt auch, wenn ein unkooperativer Staat in dem Finanzgeschäft nur „zwischengeschaltet“ ist.

9. Gilt Deutschland als Steueroase?

Ist Deutschland eine Steueroase?

Unsplash: @ Marius Serban

Zunächst halten Sie diese Frage bestimmt für einen mehr oder weniger gelungenen Witz. Doch tatsächlich belegt Deutschland im Ranking des Netzwerks Steuergerechtigkeit der größten Steuerparadiese Platz sieben. Zum einen existieren in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, Geldwäsche zu betreiben. Mit dem Transparenzregister gibt es erste Maßnahmen, dem entgegenzuwirken.

Zum anderen fehlt es den Finanzämtern an Personal, um ausreichend Kontrollen durchführen zu können. Viele Verdachtsfälle werden nicht gemeldet, kleine Firmen, bei denen wenig zu holen wäre, werden selten bis gar nicht kontrolliert. Kennen Sie den Spruch „da kommt nur alle 100 Jahre mal einer vorbei“? Das trifft fast zu. Durchschnittlich kümmern sich Betriebsprüfer alle 97 Jahre um kleine Unternehmen. Das ist eine offizielle Statistik des Bundesfinanzministeriums.

Auch innerhalb Deutschlands gibt es durch niedrige Gewerbesteuersätze kleiner Kommunen Steueroasen. Grünwald bei München ist ein solches Steuerparadies, hier ist die Gewerbesteuer nur halb so hoch wie nebenan in München. Und so muss man nicht einmal im Ausland eine Briefkastenfirma gründen. Grünwald steht damit nicht allein, ähnlich sieht es in Mohnheim bei Düsseldorf, in Zossen bei Berlin oder in Lützen bei Leipzig aus. Diese Tricksereien sind nicht im Sinne des Staates und so soll auch inlands intensiver gegen Steueroasen vorgegangen werden.

10. Globale Mindeststeuer im Kampf gegen Steueroasen

Was ist die globale Mindeststeuer?

Unsplash: @ Kyle Glenn

Um der Steuerflucht Einhalt zu gebieten, soll ab 2024 erstmals die sogenannte globale Mindeststeuer Anwendung finden. Unternehmensgewinne werden demnach mit einem Steuersatz von mindestens 15 % besteuert. Das gilt für Unternehmen, die in mindestens zwei bzw. vier der vergangenen Wirtschaftsjahre mindestens 750 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet haben. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass die erfassten Unternehmen mindestens eine Mutter- oder Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat haben.

Findet das Gesetz zur Mindeststeuer Anwendung, muss erst geprüft werden, ob die Steuern prozentual unter den 15 % lagen. Dieses Verfahren ist kompliziert, da viele Hinzurechnungen, Kürzungen, Steueraufwendungen in die Berechnung einfließen müssen, die sich nicht einfach durch einen Blick in die Bücher erschließen lassen. Bei Tochtergesellschaften in Irland oder der Schweiz könnte die Nachversteuerung relativ schnell greifen, da dort die Unternehmenssteuersätze gering sind.

Aber auch in Ländern, in denen der Steuersatz über 15 % liegt, muss der Sachverhalt genau geprüft werden. Für die betroffenen Konzerne bedeutet das neue Gesetz nicht nur eine unter Umständen empfindlich höhere Steuerlast, sondern auch neue Arbeitsprozesse, die die Datenermittlung und Datenverarbeitung zulassen. So könnte es hauptsächlich für ausländische Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, schwerer werden, Gewinne ins Ausland zu verlagern.

11. Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Gewinne, die in einem Land, welches beispielsweise die notwendige Infrastruktur dafür vorhält, erwirtschaftet werden, werden in einem anderen Land versteuert. So schadet man der Wirtschaft. Steueroasen entziehen der EU ca. 20 % der Unternehmenssteuereinnahmen. Der Schaden beträgt 60 Milliarden Euro pro Jahr in der EU, 17 Milliarden Euro allein für Deutschland.

Bei Steuerhinterziehung drohen in Deutschland empfindliche Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen in schweren Fällen. Im Einzelfall können sich strafmildernde Gründe, Kooperation mit den Behörden und ein frühes Geständnis positiv auf die Strafe auswirken. Sollten die Behörden noch nicht ermitteln, ist die Selbstanzeige beim Finanzamt womöglich ein Weg, um straffrei davonzukommen. Werden alle Regeln im Umgang mit Briefkastenfirmen und Steueroasen eingehalten, gibt es keinen Grund zur Sorge. Bei Unsicherheiten ist es jedoch immer sinnvoll, Fachleute zu konsultieren.

12. Fazit

Es ist nachvollziehbar, dass man möglichst viel vom selbst gebackenen Kuchen für sich behalten möchte. Es gibt zahlreiche, vollkommen legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Daneben existieren ebenso viele Methoden, die sich am Rande der Legalität bewegen oder schlichtweg strafbar sind. Im Zuge der Steuerberechnung, der Steuerlast und der zu zahlenden Steuern ist es immer wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt, richtig und rechtskonform vorzugehen. Es ist sinnvoll, dies gemeinsam mit Experten zu tun.

Gemeinsam mit der Kanzlei Mauss können Sie Ihre eigene Situation zusammen mit Experten betrachten, die Lage sondieren und mögliche Vorgehensweisen erkennen und nutzen. Das ist unsere Aufgabe. Wir sind für Sie da!

Wir werfen einen umfassenden und konzentrierten Blick auf:

      • Ihre persönliche Situation
      • Ihre Steuerlast und die legalen Möglichkeiten, diese zu minimieren
      • Ihre Möglichkeiten, sollte doch etwas schiefgegangen sein.

Deswegen: Sprechen Sie mit uns! Die Erstberatung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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