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Was ist eine Briefkastenfirma?

Alles Wissenswerte zum Thema Briefkastenfirma?

Fällt der Begriff „Briefkastenfirma“, zieht man sofort seine Rückschlüsse. Illegalität, Betrug und andere unschöne Machenschaften machen sich gedanklich breit. Eine Briefkastenfirma verfügt über eine Anschrift. Menschen, die dort arbeiten, Büroräumlichkeiten und Ansprechpartner sucht man allerdings vergebens. Auch wenn eine solche Firma das Ziel verfolgt, den tatsächlichen Standort des Unternehmens zu verbergen, gewisse Geldflüsse zu verschleiern, oder manchmal auch bestimmte Haftungsansprüche zu umgehen, ist eine Briefkastenfirma per se nicht illegal.

1. Was versteht man unter einer Briefkastenfirma?

Was ist eine Briefkastenfirma?

Pixabay @ photosforyou

Definitionsgemäß ist eine Briefkastenfirma eine Firma, die ihren Sitz im Ausland hat, dort allerdings über kaum mehr als einen Briefkasten verfügt. Die Firma ist an diesem Standort gemeldet und kann dort auch Post empfangen, allerdings besteht die Firma meist nur auf dem Papier. Büro- bzw. Geschäftsräume sind nicht zu finden, die Verwaltung befindet sich an einem anderen, meist unbekannten Standort.

Briefkastenfirmen sind häufig Bestandteile größerer Unternehmen bzw. Holdings. Der Briefkasten dient der Pflichterfüllung einer sogenannten ladungsfähigen Adresse, über die die Geschäftsleitung schriftlich erreichbar sein muss. Die Existenz einer Briefkastenfirma macht es möglich, die Rechte (und günstigeren Steuergesetze) des Landes zu nutzen, in welchem sich der Briefkasten – in diesem Fall der Sitz der Firma – befindet.

Damit kann kriminellen Machenschaften wie Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet werden, da der Geldfluss kaum nachvollzogen werden kann und sich auch Behörden mitunter schwertun, die Personen zu ermitteln, die tatsächlich hinter der Firma stehen. Mit der medialen Auswertung der Panama-Papers gerieten Briefkastenfirmen immer mehr in den Fokus von Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften.

Kurz notiert:

      • Eine Briefkastenfirma ist nicht per se illegal.
      • Es werden die Steuergesetze genutzt, die in dem Land gelten, in dem sich der Briefkasten befindet.
      • Meist sind Briefkastenfirmen Teile größerer Gesellschaften oder Holdings.
      • Es ist schwer zu ermitteln, wer tatsächlich dahintersteckt.
      • Diese Umstände machen es leicht, Briefkastenfirmen für illegale Geschäfte zu nutzen.

2. Beispiel für eine Briefkastenfirma: Gewinnbenachrichtigungen

Betruegerische Gewinnbenachrichtigung

Unsplash @ brittany-bendabout

Auch, wenn eine Briefkastenfirma an sich nicht illegal ist, stellt sich die Frage, warum die dafür verantwortlichen Personen im Verborgenen bleiben wollen. Steuern sparen oder Steuergesetze sinnvoll für das eigene Unternehmen zu nutzen, geht in vielen Fällen auch anders. Und so werden Briefkastenfirmen leider häufig für Betrugsmaschen und illegale Geschäfte benutzt.

Die vermeintlichen Gewinnbenachrichtigungen im E-Mail-Postfach kennt man leider nur zu gut. Die Zeiten, in welchen man angesichts solcher Mails in sinnlose Euphorie verfiel, sind vorbei. Die Mails sind lieblos verfasst und strotzen nicht selten vor Tippfehlern. Wenn allerdings ein „echter“ Brief ins Haus flattert, der durch teures Büttenpapier mit Wasserzeichen und einer formvollendeten Schrift allein schon einen wertvollen und seriösen Eindruck hinterlässt, dann sieht die Sache unter Umständen anders aus.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten nun einen solchen Brief. Der Absender ist Ihnen gänzlich unbekannt, aber allein die Aufmachung lässt Wichtiges vermuten. Auch wenn Sie sich nicht daran erinnern können, jemals an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, erhalten Sie mit diesem Brief die Nachricht, dass Sie eine große Geldsumme gewonnen hätten. Nun gut, ganz fehlerfrei ist der Text auch nicht, aber da der Brief aus dem Ausland kommt, kann das schon einmal passieren. Und es wirkt ebenfalls nachvollziehbar, dass Sie gebeten werden, eine kleine Übertragungsgebühr als Vorleistung zu überweisen. Was sind schon 200 €, wenn Sie dann 1,5 Millionen € auf Ihr Konto überwiesen bekommen.

Die meisten Leser und Leserinnen werden nun den Kopf schütteln. Aber auch heute noch fallen nicht wenige Personen auf diese Betrugsmasche herein. Auf den Gewinn warten diese nach Überweisung der Übertragungsgebühr vergeblich. Und nicht selten handelt es sich bei den Unternehmen hinter den vermeintlichen Gewinnbenachrichtigungen um Briefkastenfirmen.

Wichtig: Lesen Sie das Kleingedruckte! Nicht selten kann man hier die Ausführung finden, dass es sich lediglich um eine Nachricht über einen Gewinn handelt, ein Gewinn aber nicht existieren würde. Durch solche Formulierungen sichert sich die verantwortliche Briefkastenfirma rechtlich ab.

In einem Einzelfall aus dem Jahr 2014 hatte eine Firma vergessen, das Kleingedruckte mitzuliefern. Durch das Fehlen der einschränkenden Formulierungen, trat das seit 2000 gültige Gesetz der Gewinnzusage (§ 661 BGB) in Kraft, welches besagt, dass ein Gewinn auszuzahlen ist, wenn im Schreiben nichts anderes vermerkt wäre. Der Erhalt des Gewinns war an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die vermeintlich geschädigte Person klagte über mehrere Instanzen und bekam Recht und am Ende 20.000 €.

3. Welchen Zweck haben Briefkastenfirmen?

Der Zweck einer Briefkastenfirma besteht darin, zum einen der rechtlichen Pflicht einer sogenannten ladungsfähigen Adresse Genüge zu leisten und zum anderen, die Steuervorteile des Landes zu nutzen, in welchem die Firma ihre Anschrift hat. Ein Unternehmen muss über eine Adresse verfügen, an welche Briefe zugestellt werden können. Das kann auch nur ein Briefkasten sein.

Es ist legal, Steuervorteile auf diese Weise zu nutzen, dennoch haben Briefkastenfirmen einen schlechten Ruf, weil sie häufig für Betrügereien genutzt werden. Eine Briefkastenfirma betreibt in der Regel kein aktives Geschäft, wie man es von einem Unternehmen erwartet. Es geht dabei vorrangig um die Nutzung von Steuervorteilen, weshalb derartige Firmen häufig in Ländern zu finden sind, die niedrige Steuersätze aufweisen.

Den schlechten Ruf haben Briefkastenfirmen, da der tatsächliche Standort verschleiert wird, die Geldflüsse nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar sind und Haftungsansprüche umgangen werden sollen. Die Nutzung von Steuervorteilen ist nicht illegal, die Steuerhinterziehung allerdings schon. Und auch zu diesem Zweck werden Briefkastenfirmen häufig gegründet. Zudem besteht nicht selten ein ganzes Netz aus Briefkastenfirmen, welches die Transparenz aushebelt.

Manchmal geht es bei der Gründung einer Briefkastenfirma aber auch um das Image der Firma oder um die Erschließung neuer Märkte. Wenn ein Unternehmen eine Holding aufbauen und sich den Anschein einer internationalen Tätigkeit geben möchte, kann die Adresse des Briefkastens tatsächlich ein Vorteil sein.

Übrigens: Schätzungen zufolge werden 95 % der Briefkastenfirmen mit dem Zweck gegründet, kriminelle Machenschaften zu verschleiern. Dabei nimmt die Steuerhinterziehung nur einen geringen Teil ein.

Viel häufiger dienen diese Firmen der Geldwäsche und dem intransparenten Transfer von Geldern ins Ausland.

Eine Briefkastenfirma und deren Tätigkeiten werden dann illegal, wenn der Geschäftsbetrieb und der Wohnsitz des Unternehmers im eigenen Land bleiben, das Vermögen, welches nach den Gesetzen dieses Landes versteuert werden muss, allerdings mittels der Briefkastenfirma ins Ausland fließt. Dieses Vorgehen entspricht der Straftat der Steuerhinterziehung, vorwiegend dann, wenn im Land des Sitzes der Firma keinerlei Geschäftstätigkeiten stattfinden.

4. Funktionsweise von Briefkastenfirmen

Die Briefkastenfirma wird in einer Steueroase gegründet. Natürlich muss es auch eine Person geben, die dort angeblich tätig ist. Häufig werden dafür sogenannte Strohmänner eingesetzt. Das kann der Hausmeister, die Zugehfrau oder eine andere vermittelnde Person sein. Somit ist der Name einer echten Person zu finden, die allerdings mit den Geschäften nichts zu tun hat.

Die Funktionsweise einer Briefkastenfirma kurz erklärt:

  1. Eine Privatperson oder eine Firma mit Vermögen wendet sich an eine Bank, um Informationen einzuholen, wie sie am sinnvollsten mit dem Vermögen verfahren soll.
  2. Die Bank beauftragt eine weitere Person, einen Vermittler, hier tätig zu werden.
  3. Der Vermittler übernimmt die Gründung einer Firma im Ausland. Diese Firma ist fiktiv, das Land, in welchem die Firma gegründet wird, ist ein Land mit besseren Steuersätzen.
  4. Die Briefkastenfirma verfügt nun über eine ladungsfähige Adresse und einen Ansprechpartner. Der Name des tatsächlichen Firmeninhabers und anderer verantwortlicher Personen ist allerdings nirgendwo zu finden.
  5. Durch dieses Vorgehen hat der Vermögende die Möglichkeit, jederzeit auf sein Geld zuzugreifen, ohne dass die Behörden davon erfahren.

5. Beliebte Länder für Briefkastenfirmen

In diesen Ländern gibt es viele Briefkastenfirmen

Unsplash @ peter hansen

Einige beliebte Länder für den Sitz von Briefkastenfirmen sind bereits weiter oben genannt worden, die Liste ist damit nicht vollständig. Besonders die karibischen Inseln sind beliebte Sitze für Briefkastenfirmen, sogenannte „Offshore-Firmen“. Dass Panama als Steueroase gilt, ist den meisten spätestens seit dem Skandal um die Panama-Papers klar.

      • Bahamas
      • Barbados
      • Bermuda
      • British Virgin Islands
      • Cayman Islands
      • Holland
      • Isle of Man
      • Irland
      • Liechtenstein
      • Luxemburg
      • Malta
      • Panama
      • Schweiz

6. Sind Briefkastenfirmen legal?

Trotz des vielfach genannten schlechten Rufs sind Briefkastenfirmen nicht illegal. Sie werden nur leider häufig genutzt, um illegale Machenschaften zu betreiben. Man kann das relativ einfach mit der Existenz eines Messers vergleichen. Ein Messer zu besitzen, z. B. als Küchenutensil, ist nicht illegal. Erst wenn der Besitzer damit gewalttätig wird, nutzt er das legale Küchenmesser für illegale Zwecke.

Illegal wird eine Briefkastenfirma also dann, wenn sie dazu dient, den rechtmäßigen Pflichten zu entkommen. Hat ein Firmengründer seinen Wohnsitz in Deutschland und finden die Geschäfte auch hierzulande statt, er aber stattdessen eine Briefkastenfirma nutzt, um sein Geschäftsvermögen nicht in Deutschland, sondern im Ausland zu versteuern, so kann man eine kriminelle Betrugsabsicht hinter diesem Vorgehen vermuten. Denn werden mittels der Existenz einer Briefkastenfirma oder eines Netzes an Briefkastenfirmen Umsätze der eigentlichen Firma verschleiert und Gewinne nicht versteuert, ist das illegal.

Briefkastenfirmen können aber auch vollkommen legal genutzt werden:

      • Es existieren Lücken im Steuerrecht, deren Nutzung nicht illegal ist. Es ist vollkommen legitim, vorhandene Vorteile für sich in Anspruch zu nehmen.
      • Bleiben die Geldflüsse im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Pflichten transparent, verhält sich der Gründer einer Briefkastenfirma nicht falsch.
      • Es ist nachzuvollziehen und ebenso rechtmäßig, die eigene Steuerlast senken zu wollen.
      • Manchmal möchte auch ein Ehepartner nicht, dass die „bessere Hälfte“ genau über das eigene Vermögen Bescheid weiß. Es ist nicht illegal, das eigene Vermögen mittels einer Briefkastenfirma vor der Kenntnis des anderen zu schützen.
      • Auch kann eine Briefkastenfirma zum Schutz der eigenen Identität oder der Identität der Familie genutzt werden, um etwa den Klarnamen nicht öffentlich zugänglich machen zu müssen.

7. Der Skandal um die Panama Papers

Der Skandal um die Panama Papers

Unsplash @ luis aleman

Anfang April 2016 ging der Skandal um die Panama Papers durch die Medien. Er brachte die Namen bekannter Politiker, Unternehmer und anderer prominenter Personen in den Zusammenhang mit Offshore-Steuerhinterziehung und stellte die Nutzung von Briefkastenfirmen öffentlich in die Kritik. Im Jahr 2015 wandte sich ein Whistleblower mit insgesamt 11,5 Millionen Dokumenten an die Süddeutsche Zeitung: E-Mails, Gründungsurkunden, Kontoauszüge aus fast 40 Jahren. Diese sogenannten „Panama Papers“ wurden zusammen mit dem internationalen Recherchenetzwerk (ICIJ) von der Süddeutschen Zeitung ausgewertet.

Die Dokumente stammten von Mossack Fonseca, einem Dienstleister, der in Panama tätig war. Mossack Fonseca ist der Name einer Finanzkanzlei, die Briefkastenfirmen in Steueroasen für die Kunden gründete und verkaufte. Fonseca gründete über 200 000 solcher Firmen. Er agierte nicht nur von Panama aus, sondern unterhielt dutzende Büros auf der ganzen Welt. Oft kostete die Gründung einer Briefkastenfirma nur ca. 1000 Dollar. Gegen Aufpreis konnte der Kunde Zusatzdienstleistungen, wie Scheindirektoren, erwerben.

Die Panama Papers deckten ein ganzes Netz unzähliger Fälle von Steuerhinterziehung, illegaler Machenschaften, Betrügereien, Korruption und Geldwäsche auf, in welches wichtige Politiker, internationale Verbrecher, die Mafia und bekannte Sportstars verwickelt waren. Im Zuge der Panama-Papers wurde auch die sogenannte „Parteispenden-Affäre“ aufgedeckt, die ihrerseits 130 Namen (in Deutschland) umfasste. Das größte Kopfschütteln im Zuge der Offenlegung der Panama-Papers löste die Verwicklung von zwölf damals amtierenden und auch früheren Staatschefs in diese organisierte Kriminalität aus.

8. Wie gründet man eine Briefkastenfirma?

Die Gründung einer Briefkastenfirma läuft genauso ab, wie die Gründung jeder anderen Firma. Die Briefkastenfirma kann in der Sprache des Geschäftsinhabers oder in der Landessprache des Landes, in welchem sich der Briefkasten befindet, gegründet werden. Eine Briefkastenfirma zu gründen und dabei auf alles zu achten, was notwendig ist, sollte mit einem Höchstmaß an Konzentration erfolgen. Es ist wichtig, als Inhaber einer Briefkastenfirma deutlich machen zu können, dass mit der Gründung keine illegalen Absichten verfolgt werden. Mit einer legalen Gründung einer Briefkastenfirma kann man die Steuerlast für das eigene Unternehmen senken.

Den entsprechenden Behörden ist demnach der Zweck der Gründung einer solchen Firma deutlich und plausibel darzulegen und verständlich zu erklären. Transparenz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Der Gewinn, die Gelder, die in die Briefkastenfirma transferiert werden sollen, stammen nachweislich aus legalen Geschäften. Die Versteuerung der vorhandenen Gelder und Gewinne erfolgt stets ordnungsgemäß und korrekt.

Legale Gründung einer Briefkastenfirma – Was Sie unbedingt beachten sollten:

      • Erläutern Sie den Zweck der Gründung einer solchen Firma.
      • Überlegen Sie sich, ob Sie die Firma in der Landessprache oder Ihrer Sprache gründen wollen.
      • Beachten Sie die Prämissen der Transparenz.
      • Halten Sie sich stets an geltendes Steuerrecht.

9. Kosten für die Gründung einer Briefkastenfirma

Wie viel kostet die Gründung einer Briefkastenfirma?

Unsplash @ viacheslav-bublyk

Die Kosten für die Gründung einer Briefkastenfirma sind abhängig von der Rechtsform, der Höhe der Miete für den Briefkasten, den Weiterleitungsgebühren der Post und ggf. des Verwalterhonorars. Wird eine Briefkastenfirma hier in Deutschland gegründet, hängen die Kosten von der gewählten Rechtsform ab. Die Gründung einer deutschen GmbH ist teurer als die einer UG oder eines Einzelunternehmens.

Je weiter weg eine Briefkastenfirma ist, desto höher sind in aller Regel auch die Kosten für die Weiterleitung. Auch ist es dann nicht selten notwendig, einen Verwalter zu bezahlen. Die übrigen oben erwähnten Kosten sind identisch der Kosten, die auch bei einer klassischen Firma anfallen. Sie können eine Briefkastenfirma mittlerweile relativ bequem im Internet gründen. Es existieren nicht wenige Agenturen, die hier Gesamtpakete anbieten. Die jährlichen Kosten für eine Briefkastenfirma belaufen sich auf ca. 2.000 bis 4.000 €.

10. Legale Vorteile einer Briefkastenfirma

Welche legalen Vorteile können Sie für sich durch die Gründung einer Briefkastenfirma in Anspruch nehmen?

Steuervorteile 

Die Nutzung von Lücken im Steuerrecht ist legal. Es ist nicht verwerflich und nicht verboten, die Vorteile, die sich einer Person auf legale Weise bieten, zu nutzen. Die Transparenz muss in jedem Fall gewahrt bleiben.

Erbschaft und Nachlass 

Die Angst vor Erbschleichern ist nicht unbegründet. Vor allem Privatpersonen mit erheblichem Vermögen haben hier nachvollziehbare Bedenken. Durch die Verteilung von Vermögen auf Briefkastenfirmen muss in einem solchen Fall auf das Erbrecht keine Rücksicht mehr genommen werden. Auch hier ist es natürlich wichtig, das Geld im Inland korrekt zu versteuern.

Betriebsinternes und Geschäftsgeheimnisse schützen 

Nicht jede Person möchte, dass man direkt nachvollziehen kann, wie sie heißt, welche Funktion sie in einer Firma hat und wo sie ihren Wohnsitz hat. Es gibt immer wieder Situationen, in denen solche Informationen missbraucht werden. Auch möchten Investoren unter Umständen nicht, dass die Konkurrenz ihre Geschäfte direkt nachvollziehen kann. Hier kann eine Briefkastenfirma helfen.

In der Ehe 

Wenn der Partner nicht genau wissen soll, wie hoch das Vermögen des Anderen ist, kann auch hier die Gründung einer Briefkastenfirma sinnvoll sein. So kann unter Umständen verhindert werden, dass eine Ehe nur aus Geldgründen geschlossen wird. Kommt es doch zu einer Scheidung, müssen die Vermögensverhältnisse jedoch offengelegt werden.

11. Was ist das Transparenzregister?

Als Reaktion auf die Panama Papers hat die deutsche Regierung 2017 im Rahmen des Geldwäschegesetzes ein Transparenzregister für Firmen in Deutschland beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen sollten Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung vorbeugen. Wie der Name schon sagt, soll das Transparenzregister Transparenz schaffen – hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten, das heißt, der hinter einem Unternehmen stehenden natürlichen Person.

Das Geldwäschegesetz („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“) verpflichtet die Geschäftsleitung, personenbezogene Informationen über jeden wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und auf einem aktuellen Stand zu halten. Als wirtschaftlich berechtigt gilt, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert. Weiterhin besteht eine Meldepflicht der Informationen an das Transparenzregister.

12. Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung

Durch das Geldwäschegesetz versucht die Bundesrepublik größtmögliche Transparenz herzustellen. Aber auch international steigt der Druck auf die sogenannten Steueroasen. Sicher ist, dass die Panama-Papers nicht das letzte Datenleck sind. Sollten Sie eine Briefkastengesellschaft unterhalten, bei der Geldflüsse nicht nachvollziehbar sind, um steuerrelevante Einkünfte zu unterschlagen, ist es sinnvoll, schnell zu handeln.

Eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann, vollständig und wirksam erstellt, zur Straffreiheit führen. Für den komplexen Vorgang der Selbstanzeige empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt ins Boot zu holen. Unsere Steuerrechtsexperten stehen Ihnen von der Beratung über die Erstellung der srtafbefreienden Selbstanzeige, bis zum Ermittlungsverfahren zur Seite. Als ehemalige Steuerfahnderin verfügt Steuerexpertin Isabella Mauss über Insiderwissen, das unseren Mandanten zugutekommt.

13. Fazit

Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung

Unsplash @ andrew-teoh

Obwohl Briefkastenfirmen keinen guten Ruf haben, können diese sinnvoll und nützlich sein. Oberstes Gebot ist dabei immer, dass die Legalität gewahrt bleibt. Die Kanzlei Mauss steht Ihnen zur Klärung von Fragen rund um das Thema Biefkastenfirma als erfahrener, versierter Partner zur Seite. Wir beraten Sie stets persönlich und behalten das große Ganze im Blick – und finden so für Sie immer die bestmögliche Lösung.

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