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Das Treppenhaus aus Mietrechtsperspektive

Das Treppenhaus: Welche Bedeutung hat es im Mietrecht für Mieter und Vermieter?

In Mietshäusern entstehen immer wieder Konflikte. Großes Konfliktpotenzial birgt dabei das Treppenhaus. Mieter, Nachbarn und Vermieter haben zum Teil sehr unterschiedliche Ansichten, wofür ein Treppenhaus neben der eigentlichen Funktion zusätzlich genutzt werden kann und wie es aussehen soll: dürfen Fahrräder und Kinderwagen im Treppenhaus stehen? Wer muss das Treppenhaus säubern? Hier klären wir, was erlaubt ist, was nicht erlaubt ist und welche Regeln aus Mietrechtsperspektive für das Treppenhaus gelten.

1. Das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche

Das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche in einem Mietshaus

Unsplash: @ Stefan Steinbauer

Das Treppenhaus eines Mietshauses gehört nicht zur Wohnung, sondern zählt zu den sogenannten Gemeinschaftsflächen aller Mietparteien. Überall dort, wo verschiedene Menschen Dinge und Flächen gemeinsam nutzen, zeigt sich, wie unterschiedlich die Ansichten über deren Nutzung sein können. Unterschiedliche Ansichten haben immer das Potenzial, Konflikte entstehen zu lassen.

Der Umstand, dass es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen gibt, die exakt beschreiben, was in einem Treppenhaus bzw. einem Hausflur abgestellt werden darf und wie man sich auf einer Gemeinschaftsfläche zu verhalten hat, erschweren die Bereinigung der Konflikte. Dieser Tatsache ist es geschuldet, dass bei derartigen Streitfragen nicht selten Gerichte entscheiden müssen. Es existieren zahlreiche Einzelfallurteile, die eine gewisse Orientierung ermöglichen.

2. Brandschutz im Treppenhaus

Bei Brandgefahr dient das Treppenhaus als wichtiger Fluchtweg in einem Mietshaus

Unsplash: @ Bernard Hermant

Das Treppenhaus muss verkehrssicher sein und die Bedingungen des Brandschutzes erfüllen. Alle Bewohner sollten das Treppenhaus in gleicher Weise in der dafür vorgesehenen Form nutzen können, die Fluchtwege dürfen nicht mit Gegenständen verstellt werden, im Treppenhaus sollten sich keine brennbaren Gegenstände befinden.

Doch auch, was den Brandschutz in Treppenhäusern betrifft, existieren keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Länder entscheiden über die Erfüllung des Brandschutzes. Treppenhäuser und Hausflure zählen allerdings überall als Flucht- und Rettungswege. Sanitäter, Notärzte, die Feuerwehr, all jenen Personen muss nicht nur der Zugang möglich sein, sie müssen sich auch entsprechend ihrem Einsatz frei bewegen können und dafür den notwendigen Platz zur Verfügung gestellt bekommen.

Für alle Treppenhäuser gilt demnach der Grundsatz, dass ein Fluchtweg von mindestens einem Meter Breite vorhanden sein muss. Zum Brandschutz im Treppenhaus gehört auch die ordnungsgemäße Befestigung des Treppengeländers und eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung. Sollte es zu einem Brand kommen, müssen sich alle Bewohner auch bei Rauchentwicklung orientieren, den Fluchtweg sicher finden und diesen auch nutzen können.

Durch sich vor der Eingangstür stapelnde Schuhe, großzügige Bepflanzungen auf den Treppenabsätzen, oder abgestellte Kinderwägen und Fahrräder kann die vorgeschriebene Breite des Fluchtweges oft nicht eingehalten werden. Entscheidend, ist die Größe und Bauweise des Treppenhauses. Großzügige Hausflure, die mitunter die Fläche einer ganzen Wohnung einnehmen, bieten möglicherweise genug Abstellfläche, die bei Nutzung die vorgeschriebenen Breiten der Fluchtwege nicht einschränkt. Enge Treppenhäuser, die schon den Transport von Möbeln erschweren, können dagegen keine weitere Verengung der Wege vertragen.

Im Mietrecht selbst finden sich also keine einheitlichen Regelungen zum Thema Brandschutz im Treppenhaus. Eines ist aber klar: Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz zu erfüllen. Bei einer Eigentümergemeinschaft müssen sich alle Eigentümer auf, die im Treppenhaus zu erfüllenden Regeln einigen.

3. Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?

Was darf in einem Treppenhaus von Mietern abgestellt werden?

Unsplash: @ Z S

Andere Mieter dürfen im Treppenhaus nicht behindert, nicht gestört und nicht gefährdet werden. Die Hausordnung gibt den Parteien des jeweiligen Mietshauses Aufschluss darüber, was im Hausflur und Treppenhaus abgestellt werden darf und was nicht. Interessant dabei ist der Punkt, dass generelle Verbote, wie etwa „Im Treppenhaus dürfen keine Rollatoren oder Kinderwägen abgestellt werden“ nicht zulässig sind.

Der Vermieter darf jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Abstellen von Fahrrädern, Schneeschaufeln, Putzschrubbern in der Hausordnung verbieten. Auch darf er ein Verbot gegen den Aufbau von Schuhschränken und das Platzieren von Blumenkübeln außerhalb der Wohnung aussprechen. Da sowohl Rollatoren als auch Kinderwägen häufig Mittelpunkt der Konflikte rund ums Treppenhaus sind, werden wir auf diese beiden Punkte im Verlauf noch näher eingehen.

Sind diese Verbote seitens des Vermieters zulässig, hat er damit auch die Möglichkeit, Mieter bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regelungen, abzumahnen. Sollte die Abmahnung keine Besserung erbringen, darf der Vermieter dann sogar eine Kündigung aussprechen. So kann der Besen neben der Eingangstür überspitzt formuliert gegebenenfalls zur Kündigung der Wohnung führen.

Andere Bewohner des Hauses und der Vermieter dürfen durch die Gegenstände, die sich im Treppenhaus befinden, nicht behindert werden und sich von diesen nicht gestört fühlen. Während man den ersten Punkt relativ leicht überprüfen kann (Fluchtwegbreite, Nutzung des Treppenhauses in vorgesehener Weise möglich), ist eine wahrgenommene Störung immer subjektiv. Was den einen stört, findet der andere schön. Konflikte um ebendiese Störung landen nicht selten vor Gericht.

4. Vermieter haben Verkehrssicherungspflicht

Treppenhaus und Verkehrssicherheit: Die Treppen müssen sicher und ohne Einschränkungen begehbar sein.

Unsplash: @ Jake Hills

Ein Vermieter hat die Pflicht, für die Sicherheit im Treppenhaus zu sorgen. Ihm obliegt es, zu gewährleisten, dass in einem Not- oder Brandfall Ärzte, Rettungspersonal und Feuerwehrleuten ein schneller Zugang zum Haus und zu den einzelnen Wohneinheiten möglich ist. Die öffentlich-rechtlichen Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.

Kommt es zu einem Unfall, haftet der Vermieter, wenn er nicht für die Sicherheit des Bodens, gut befestigte Treppengeländer, eine ausreichende Beleuchtung und freie Wege gesorgt hat. Er hat demnach die Pflicht, sich um diese Belange zu kümmern. Doch auch bei der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht sind die Urteile meist Einzelfallentscheidungen.

So klagte etwa eine Frau vor dem OLG Bamberg, weil sie in einem frisch gewischten Treppenhaus gestürzt war und sich einen Trümmerbruch des Handgelenks zugezogen hatte. Die Frau war überzeugt, die Reinigungsfirma hätte Warnschilder aufstellen müssen, das Gericht entschied anders und wies die Klage auf Schmerzensgeld ab (Urteil vom 12.07.2013 – Az: 6 U 5/13). Das Gericht entschied, dass man ein frisch gewischtes Treppenhaus und den damit verbundenen feuchten und rutschigen Boden auch ohne Warnschilder erkennen könne.

Aus diesem Urteil geht hervor, dass, wenn eine Gefahr ohne Weiteres erkennbar ist, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht explizit darauf hingewiesen werden muss. Jede Person, die mit der Reinigung des Treppenhauses betraut wird (das können im Rahmen der Hausordnung auch die einzelnen Mietparteien oder der Hausmeister sein), muss die Verkehrssicherungspflicht beachten.

Auch das Landgericht Coburg entschied in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht zugunsten des Hauseigentümers. Eine Besucherin des Hauses stürzte auf der letzten Treppenstufe und zog sich einen Bruch des Fersenbeins zu. Grund für den Sturz war das defekte Licht im Treppenhaus. Das Gericht entschied gegen die Klägerin und zugunsten des Hauseigentümers, weil sich der Sturz beim Verlassen des Gebäudes ereignet hatte und die Klägerin somit wusste, dass das Licht defekt war, was sie bereits beim Betreten des Hauses bemerkt hatte (Az: 11 O 235/11).

Das Gericht entschied auch hier, dass die Beseitigung von Gefahren bzw. die Warnung vor diesen nur dann zu den Pflichten des Vermieters oder Eigentümers zählen würde, wenn eine Person diese Gefahren nicht selbst erkennen könne. Anhand der hier aufgeführten Beispiele lässt sich erkennen, dass Gerichte einen Interpretationsspielraum haben, in welchem sie für oder gegen den Kläger entscheiden können.

5. Dürfen Rollator und Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden?

Dürfen Rollatoren oder Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden?

Pixabay: @ Gerd Altmann

Rollatoren gehören zu den Gehhilfen, auf die eine Person angewiesen ist und müssen im Treppenhaus geduldet werden, sofern diese Durchgänge und Rettungswege nicht behindern. Beim Parken von Rollatoren können die Besitzer dazu verpflichtet werden, diese zusammenzuklappen, damit der zur Verfügung stehende Platz nicht über die Maße beansprucht wird.

Das Abstellen von Rollatoren und auch von Rollstühlen kann der Vermieter nicht verbieten, dies wäre sittenwidrig (Urteil BGH vom 10.11.2006 – V ZR 46/06). Er kann nicht einmal verbieten, dass Rollatoren unter den Briefkästen abgestellt werden, solange die Briefkästen noch zugänglich sind, urteilte das Amtsgericht Recklinghausen. Gibt es im Treppenhaus allerdings vorgesehene Flächen, die für die Abstellung von Rollatoren und Kinderwägen ausgeschildert sind, müssen diese Fahrzeuge/Gehhilfen dort abgestellt werden. Über Nacht bzw. bei Nichtnutzung sollten Kinderwägen und Rollatoren in der Wohnung abgestellt werden.

Auch das Abstellen von Kinderwägen darf nicht grundsätzlich untersagt werden. Auch hier gilt: Ist genügend Platz vorhanden und stellt der Kinderwagen keine Behinderung dar, werden die Flucht- und Rettungswege dadurch nicht zugestellt, ist das Abstellen nicht generell unzulässig. Gibt es keinen anderen als den gewählten Abstellplatz und ist es den Eltern nicht zumutbar, den Kinderwagen in die eigene Wohnung zu tragen, darf dieser im Hausflur stehen bleiben.

Achtung Eltern:

Zwar darf der Kinderwagen in Ermangelung anderer Abstellflächen im Hausflur stehen, unzulässig ist es jedoch, den Kinderwagen an das Treppengeländer oder an die Wand zu ketten. Er muss zu jeder Zeit im Notfall oder bei Bedarf von anderen Personen entfernt werden können (Az: 63 S 487/08).

6. Schuhe, Regale und Blumentöpfe: Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?

Alles, was brennbar ist, stellt eine Gefahr dar. Insofern ist es nachvollziehbar, dass im Treppenhaus Möbel wie Schuhregale, Garderoben und Kommoden nicht erlaubt sind, weil diese Möbel brennbar sind und somit gegen die Brandschutzauflagen verstoßen. Die meisten Treppenhäuser verfügen außerdem nicht über die erforderliche Fläche, um Flucht und Rettungswege trotz Möbeln zu gewährleisten.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So können Vermieter keine Dekorationsobjekte an den Wohnungseingangstüren verbieten (LG Hamburg, Urteil vom 7.05.2015, Az. 333 S 11/15). Auch das Amtsgericht Köln ließ eine Ausnahme zu. Ein kleiner Schuhschrank durfte nach Entscheidung des Gerichts im Treppenhaus verbleiben, weil dieser keine Flucht- und Rettungswege verengte und im Treppenhaus ausreichend Platz vorhanden war (AG Köln, Urteil vom 15.02.2001, Az. 222 C 426/00).

Grundsätzlich muss der Brandschutz eingehalten werden und die vorgeschriebene Breite der Rettungs- und Fluchtwege vorhanden sein. Darüber hinaus stellt fast alles eine Einzelfallentscheidung dar, die nicht selten vor Gericht entschieden werden muss.

7. Dürfen Fahrräder in Treppenhaus und Hausflur abgestellt werden?

Dürfen Fahrräder in Treppenhaus und Hausflur mietrechtlich abgestellt werden?

Unsplash: @ Ferd Isaacs

Auch Fahrräder, die im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden, können die Flucht- und Rettungswege beengen. Dennoch ist ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von Fahrrädern unzulässig. Schafft der Vermieter keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit, darf er das Abstellen von Fahrrädern an den erwähnten Orten nicht grundsätzlich verbieten.

Der Vermieter darf allerdings verbieten, dass die Fahrräder im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden, wenn es im Haus andere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt (LG Hannover, Urteil vom 17.10.2005). Auch ist es den Mietern erlaubt, das Fahrrad in die eigene Wohnung mitzunehmen (AG Münster, Urteil vom 2. Juni 1993, Az: 7 C 127/93). Dies widerspricht nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist somit zulässig. Gibt es einen ausgewiesenen Abstellort für Fahrräder (Fahrradkeller) und darf der Mieter diesen nicht nutzen, ist dies ein Grund, die Miete zu mindern (AG Menden, Urteil vom 07.03.2007 – WM 2007/190).

Aber warum…?

Warum aber müssen nun Fahrräder in den Keller gebracht werden, während Rollatoren und Kinderwägen im Hausflur stehen dürfen? Ein Fahrrad in den Keller zu tragen, ist dem Besitzer zumutbar. Eltern und Personen mit körperlichen Einschränkungen ist es allerdings nicht zuzumuten, den Kinderwagen oder den Rollator dorthin zu schaffen.

8. Hauspost liegt im Treppenhaus

Die Zunahme an Paketen und Großbriefsendungen übersteigt in Mietshäusern oft die Kapazität der Briefkästen. Dies kann dazu führen, dass sich sperrige Kartons, große Kataloge und zahlreiche Päckchen im Hausflur stapeln. Auch diese beeinträchtigen den Brandschutz, weshalb sie zügig entfernt werden müssen. Auch Fluchtwege können verengt werden, Päckchen können Stolperfallen darstellen und die Sturzgefahr erhöhen.

Auch wenn heute die Branchenbücher und die großen Telefonbücher kaum mehr von Bedeutung sind, kommt es immer wieder vor, dass diese stapelweise einfach im Hausflur abgestellt werden, sodass jeder Bewohner sich bei Bedarf hier bedienen kann. Da viele Menschen diese Branchen- und Telefonbücher allerdings nicht (mehr) brauchen, kommt es nicht selten vor, dass diese über Tage oder gar Wochen im Hausflur liegen bleiben. Niemand fühlt sich zuständig.

Über dieses Vorgehen ärgerte sich ein Vermieter derart, dass er deswegen vor Gericht zog, um die Ablage dieser Kataloge und Bücher verbieten zu lassen. Das Gericht gab dem Vermieter insofern recht, als es bestätigte, dass diese Druckerzeugnisse nicht unmittelbar an der Haustür oder auf den Treppenstufen abgelegt werden dürfen. Ein generelles Verbot zur Ablage lehnte das Landgericht und auch der Bundesgerichtshof allerdings ab (V ZR 36/06).

Die Bundesrichter entschieden, dass Mieter berechtigt seien, die Gemeinschaftsflächen eines Hauses mitzubenutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Annahme von Sendungen, die nicht in den Briefkasten passen. Gerade bei Branchenbüchern, die nicht an die jeweiligen Mieter einzeln adressiert zugestellt werden, müsse ein Vermieter dies im Interesse der Mieter hinnehmen.

Müll im Hausflur:

Den Müll nehme ich später mit – mögen sich einige Mieter denken, wenn sie Leergut, Flaschen, Pizzaschachteln und Müllbeutel vor die eigene Wohnungstür stellen. Abgesehen davon, dass dies optisch keinen guten Eindruck hinterlässt, kann von derart platziertem Müll auch eine Geruchsbelästigung ausgehen. Dass sich andere Mieter daran stören, ist nachzuvollziehen.

Hier wird der Hausfrieden gestört und das müssen andere Mieter und auch die Vermieter nicht hinnehmen. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, Abmahnungen auszustellen. Müll, der vor der Wohnung oder im Treppenhaus gelagert wird, ist Inbegriff der erheblichen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, die den Mietern obliegt (vgl. § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies gilt auch, wenn ein Mülleimer im Treppenhaus aufgestellt wird, selbst wenn dies nur vorübergehend der Fall sein sollte.

9. Konfliktquelle Treppenhaus-Reinigung

Treppenhaus und Mietrecht: Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?

Unsplash: @ Oliver Hale

Der Kinderwagen ist von Herbstlaub bedeckt, welches im Treppenhaus herunterfällt, die Schuhe hinterlassen Spuren vom Waldlauf und vieles mehr. Wo Menschen zusammenleben, muss gereinigt werden. Viele kennen diese Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses, die abwechselnd auf die Bewohner des Hauses umgelegt wird, unter dem Begriff der Kehrwoche.

Da die Ansprüche an die Sauberkeit mitunter sehr unterschiedlich ausfallen können, die Reinigung des Treppenhauses demnach in den Augen einiger Mieter zu wenig sorgfältig ausgeführt wird, führt die Kehrwoche immer wieder zu Streitigkeiten unter den Mietern und zwischen Mietern und Vermietern. Der Vermieter ist verpflichtet, einen Reinigungsplan aufzustellen. Wird die Reinigung des Treppenhauses durch einen Hausmeisterservice übernommen, dürfen diese Kosten nicht ohne Weiteres auf die Mieter umgelegt werden.

Zudem ist ein Vermieter verpflichtet, seinen Mietern vor der Unterzeichnung des Mietvertrags mitzuteilen, welche Aufgaben von den Mietern erledigt werden müssen. Dabei müssen alle Mieter gleich berücksichtigt werden (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, Az. 9 U 28/12). Wenn nun ein oder mehrere Mieter diesen Pflichten nicht nachkommen und der Vermieter dann diese Pflichten in externe Hände gibt, darf der die so entstandenen Kosten nicht auf alle Mieter umlegen. Diese wäre gegenüber den Mietern, die ihren Pflichten nachkommen, nicht fair.

Je nach Hausordnung und Mietvertrag können folgende Punkte zur Treppenhaus- und Hausflurreinigung gehören:

      • die Böden und Treppen fegen und wischen
      • die Fußmatten ausklopfen
      • die Bereiche unter den Fußmatten säubern
      • das Treppengeländer reinigen
      • die Fensterbänke reinigen
      • die Lichtschalter säubern
      • Staub von den Briefkästen entfernen
      • die Eingangstür putzen

Was kann man als Mieter tun, wenn man über längere Zeit seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen kann?

Bei einer kürzeren Abwesenheit (Krankheit, Urlaub) muss sich der Mieter selbstständig um Ersatz bemühen. Sollte ein Mieter dauerhaft erkrankt sein, oder sein Gesundheitszustand eine ordnungsgemäße Reinigung des Treppenhauses und Hausflurs nicht mehr möglich machen, empfiehlt es sich, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um eine Sonderregelung zu finden, die dann auch schriftlich im Mietvertrag fixiert wird.

10. Mieter hält sich nicht an die Hausordnung

Auch wenn Vermieter nicht alles verbieten können, so müssen sich Mieter dennoch an die Hausordnung halten. Sind die Ge- und Verbote der Hausordnung rechtmäßig, müssen diese auch befolgt werden. Verstoßen Mieter immer wieder gegen die Hausordnung, benehmen sie sich im Treppenhaus und Hausflur nicht ordnungsgemäß und ist auch keine Besserung in Sicht, müssen sie mit Folgen rechnen.

Zunächst dürfen Vermieter diese uneinsichtigen Mieter abmahnen. Auch dürfen Vermieter darauf pochen, unerlaubte Gegenstände aus dem Treppenhaus oder Hausflur zu entfernen. Ignoriert der Mieter diese Aufforderungen und stellt sich keine Verhaltensänderung ein, kann ihnen das Mietverhältnis gekündigt werden. Besonders wenn das Verhalten einzelner Mieter andere Mieter stört oder behindert, die anderen Mieter aufgrund des Verhaltens des uneinsichtigen Mieters ihren eigenen Wohnraum nicht mehr vertragsgemäß nutzen können, droht die Kündigung.

Zunächst wird der Vermieter allerdings eine angemessene Frist setzen, binnen derer das Verhalten geändert, oder die störenden Gegenstände aus dem Treppenhaus entfernt werden sollen. Fristlose Kündigungen wegen Verstößen gegen die Hausordnung können allerdings nicht einfach ausgesprochen werden. 1999 entschied das Amtsgericht Wiesbaden zugunsten eines Mieters, dem infolge der Pflichtvernachlässigung der Treppenhausreinigung die Wohnung fristlos gekündigt worden war.

11. Kann das Treppenhaus ein Grund für Mietminderung sein?

Treppenhaus und Mietrecht: Kann die Treppe im Mietshaus ein Grund für eine Mietminderung sein?

Unsplash: @ Ussama Azam

Nicht nur Vermieter können auf einem einwandfreien Zustand des Hausflurs und des Treppenhauses bestehen, auch Mieter haben ein Recht darauf, dass hier Ordnung und Sauberkeit herrscht. So sehen es auch verschiedene Gerichte, die Klagen auf Mietminderung wegen eines Treppenhauses oder Hausflurs, der nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist, entsprochen haben.

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, den mietrechtlich einwandfreien und vertraglich zugesicherten Zustand zu erhalten. Akzeptiert ein Mieter allerdings bei seinem Einzug ein abgenutztes Treppenhaus, kann er nach seinem Einzug nicht ohne Weiteres auf eine Instandsetzung pochen. In einem solchen Fall ist auch keine Mietminderung durchsetzbar.

So ist der äußere optische Eindruck des Treppenhauses nicht nur Geschmackssache, sondern tatsächlich von der Instandsetzungspflicht nicht umfasst, solange die Treppenstufen und der Bodenbelag sicher sind, die Beleuchtung einwandfrei funktioniert und das Geländer keine Sicherheitsmängel aufweist. Sofern der ortsübliche Mietzins bezahlt wird, kann ein Mieter auf ein Treppenhaus und einen Hausflur bestehen, der der „mittleren Art und Güte“ des Instandhaltunggrades entspricht, so urteilte das AG Hamburg Altona im Jahr 1996 (AG Hamburg-Altona, WM 1996/ 535).

Größere Schäden müssen vom Vermieter unverzüglich behoben werden. Dazu zählen Feuchtigkeitsschäden, zerbrochene Fenster oder auch aufgebrochene Briefkästen. Mietminderungen wegen eines Treppenhauses, welches sich in einem desolaten Zustand befindet, sind aber möglich.

Das Amtsgericht Köln hielt 1997 eine Mietminderung von 10% für angemessen, weil im Treppenhaus die Farbe abblätterte und die Wände beschmiert waren (AG Köln, WM 97/470).

Auch diese Urteile gaben einer Mietminderung statt:

      • Müll anderer Mieter, die fehlende Treppenhausreinigung und Hundeexkremente, die sich im Treppenhaus finden lassen, berechtigen zu einer Mietminderung von 5%, so das AG Hamburg 1996.
      • Lärm und Schmutz, der dadurch entsteht, dass ein Treppenhaus als Lagerungsort für eine Baustelle genutzt wird, mindert den Wohnwert und berechtigt zu einer Mietminderung von bis zu 30%, urteilte das Landgericht Osnabrück.
      • Ein nach einem Brand verrußtes Treppenhaus, kann mit einer Mietminderung von 3,5% geahndet werden, so das AG Hamburg im Jahr 2002.
      • Elektrische Arbeiten, die nicht abgeschlossen worden sind, können eine Mietminderung von 10% nach sich ziehen, so das AG Köln im Jahr 1997.

Während die Geschmäcker bei der optischen Gestaltung des Treppenhauses verschieden sein können, ist meist unstrittig, dass Hundekot, Urin im Hausflur und stehen gelassener Müll eine Geruchsbelästigung darstellen. Aber wie sieht es bei Küchengerüchen wie Kohl, Sauerkraut, Rettich, Knoblauch oder Fisch aus? Zunächst muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden, dass man sich belästigt fühlt. Geht der Vermieter nun nicht gegen den Zustand vor, hat man als Mieter unter Umständen Anrecht auf eine Mietminderung. Diese kann bis zu 10% betragen, allerdings kommt es wieder auf den Einzelfall an (AG Charlottenburg, Urteil vom 12.7.2010 Az. 213 C 94/10; AG Gießen, Urteil vom 5.11.2015, Az. 48 C 48/15).

Schon eine gelegentliche Geruchsbelästigung kann, so das OLG Köln, eine Mietminderung rechtfertigen (OLG Köln, Az. 16Wx67/97). Und wenn die Essensgerüche ins Freie ziehen, weil eine Dunstabzugshaube benutzt wird, die diese nach Außen leitet? Dann gilt dies als eine unwesentliche Beeinträchtigung (Amtsgericht Meldorf, Az. 31 C 1038/98).

Und wie sieht es aus, wenn im Treppenhaus geraucht wird? Hier reicht die Beschwerde eines einzigen Mieters (AG Hannover, Beschluss vom 31. Januar 2000, Az: 70 II 414/99 NZM 2000, 520). Spätestens bei der Frage, was eine Geruchsbelästigung darstellt, wird erneut deutlich, dass von Fall zu Fall, von Treppenhaus zu Treppenhaus und von Hausflur zu Hausflur einzeln entschieden werden muss.

12. Fazit 

Sie können über die Zustände im Hausflur und Treppenhaus nicht mehr hinwegsehen? Sie möchten wissen, was man dagegen unternehmen kann, oder wollen Ihre Miete mindern? Einige Informationen konnten Sie nun bestimmt schon mitnehmen, dennoch kommt es auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich in Bezug auf die Nutzung des Treppenhauses eines Mietshauses von einem Fachanwalt beraten. Wenden Sie sich auch als Vermieter vertrauensvoll an einen Fachanwalt, damit sie eine juristisch einwandfreie Hausordnung erstellen können. Wir helfen Ihnen in Ihrem Fall und betrachten die Möglichkeiten.

Sie haben Fragen zu Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit Treppenhaus und Hausflur?

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