a

Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

Rechtsberatung: recht@kanzleimauss.de
Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 17:00 Uhr

 

Copyright 2020 Kanzlei Mauss.
Alle Rechte vorbehalten.

0821 71007969

während unserer Bürozeiten

Instagram

Facebook

Suche
Info

Ablauf einer Selbstanzeige

Ablauf einer Selbstanzeige

Im Bereich des Steuerstrafrechts stellt die Selbstanzeige einen individuellen Grund dar, der zur Aufhebung einer Strafe führen kann. Eine effektive Selbstanzeige schützt den Anzeigenden vor Bestrafung, selbst wenn dieser zuvor eine Steuerhinterziehung begangen hat. Der primäre Zweck dieser strafbefreienden Maßnahme liegt darin, dem Staat Zugang zu bisher unbekannten Steuerquellen zu verschaffen, die erst durch die Selbstanzeige aufgedeckt werden. Wir erklären, wie Sie bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vorgehen und welche Aspekte Sie unbedingt beachten sollten.

1. Richtiges Timing bei der Selbstanzeige

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Steuerbehörde keine Informationen über die zu deklarierenden Einkünfte erhält, bevor die Selbstanzeige vollständig eingereicht ist. Andernfalls ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen. Es sollte ebenfalls vermieden werden, der Steuerbehörde gegenüber anzudeuten, dass eine Nacherklärung oder Selbstanzeige eingereicht wird.

2. Wichtige Formalitäten bei einer Selbstanzeige

Obwohl für Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung keine spezifische Form vorgeschrieben ist, empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit und Nachweisbarkeit eine schriftliche Abfassung. Sie dokumentiert präzise und verständlich die relevanten Informationen, minimiert Missverständnisse und dient als solide Beweisbasis bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt. Dabei kann die Selbstanzeige entweder auf dem Briefkopf des beauftragten Anwalts oder des Steuerpflichtigen erstellt werden.

Nicht vergessen: Eigenhändig unterschreiben!

Im komplexen Ablauf einer Selbstanzeige ist es wichtig nicht zu vergessen, die Selbstanzeige mit der persönlichen Unterschrift des Steuerpflichtigen zu versehen: Nur so kann ihre Authentizität und die Verantwortlichkeit für die in der Selbstanzeige enthaltenen Angaben bestätigt werden.

3. Richtiger Adressat einer Selbstanzeige: das Finanzamt

Adressat einer Selbstanzeige: das Finanzamt

Unsplash: @ Ryul Davidson

Die Selbstanzeige sollte an das zuständige Finanzamt adressiert werden und muss den Namen und die Steuernummer des Steuerpflichtigen beinhalten. Diese Angaben gewährleisten, dass die Selbstanzeige beim Finanzamt korrekt zugeordnet und bearbeitet wird, indem sie eine eindeutige Identifikation des Steuerpflichtigen und eine klare Verbindung zu den entsprechenden Steuerangelegenheiten sicherstellen.

Sind mehrere Steuerpflichtige betroffen, kann es sein, dass dementsprechend auch mehrere Finanzämter adressiert werden müssen.

4. Geschickte Wortwahl in einer Selbstanzeige

Wortwahl in einer Selbstanzeige

Unsplash: @ Volodymyr Hryshchenko

Um unmittelbare Untersuchungen der Behörden zu vermeiden, ist es empfehlenswert, den direkten Begriff „Selbstanzeige“ in der Kommunikation zu umgehen. Es ist ratsam, neutrale Ausdrücke wie „Berichtigung“ oder „Korrektur“ zu verwenden. Diese Wortwahl kann helfen, eine weniger alarmierende Wahrnehmung beim Finanzamt zu erzeugen.

5. Abstimmung des gemeinsamen Vorgehens

Jeder, der an einer Steuerhinterziehung beteiligt war – sei es als Haupttäter, Anstifter oder Gehilfe – kann eine Selbstanzeige bei der Finanzbehörde erstatten. Wenn jedoch nur einer Selbstanzeige erstattet, profitiert nur diese eine Person vollumfänglich von der Strafbefreiung. Für die anderen wird es schwieriger, da das Finanzamt nun über die Steuerstraftat informiert ist. Daher ist es ratsam, dass sich alle Beteiligten im Vorfeld absprechen und gemeinsam agieren.

6. Erfolgsaussichten einer Selbstanzeige

Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Selbstanzeige wegen Hinterziehung von Steuern hängt wesentlich davon ab, ob der Ablauf der Selbstanzeige passt und alle Voraussetzungen erfüllt sind: Wurde sie fristgerecht eingereicht, wurde die hinterzogen Summe zurückgezahlt und wurden die Zinsen beglichen? Gelingt es zudem, sämtliche fehlerhafte oder ausgelassene Informationen zu korrigieren. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt steigert die Erfolgschancen beträchtlich.

Selbstanzeige als strafmildernder Faktor

Auch wenn eine Selbstanzeige wegen Hinterziehung von Steuern nicht vollständig wirksam ist und ein Strafverfahren eingeleitet wird, kann sie dennoch als strafmildernder Faktor in Betracht gezogen werden. Dies bedeutet, dass die Person, die sich selbst angezeigt hat, möglicherweise eine mildere Strafe erhält, da dies als Zeichen von Reue und Kooperation angesehen wird. Die genaue Auswirkung hängt von den jeweiligen Gesetzen und Umständen ab. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

7. Hürden bei einer Selbstanzeige

Hürden bei einer Selbstanzeige

Unsplash: @ Blocks Fletcher

Nur eine korrekte und fristgerechte Selbstanzeige bei der Finanzbehörde gewährt Straffreiheit. In der Praxis erweist sich die Beschaffung aller notwendigen (Bank-)Dokumente aber oftmals als herausfordernd. Weitere Hürden sind Gedächtnislücken und rechtliche Unklarheiten, besonders bei der Berechnung relevanter Fristen.

Ein verschwiegener Anwalt kann in diesen Fällen professionelle Unterstützung bieten, indem er bei der Ausarbeitung, Einreichung der Selbstanzeige beim Finanzamt und sowohl bei außergerichtlicher als auch gerichtlicher Vertretung assistiert.

8. Fazit

Fazit: Versierter Anwalt zur Unterstützung nötig

Unsplash: @ Brett Jordan

Es wurde deutlich: Der Ablauf einer Selbstanzeige bei der Finanzbehörde birgt komplexe Tücken und Risiken. Deswegen sollten Personen, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und nun Straffreiheit durch eine Selbstanzeige anvisieren, unbedingt die Expertise eines versierten Anwalts, vorzugsweise eines im Steuerrecht spezialisierten Fachanwalts, in Anspruch nehmen. Gerne sind wir beim Thema Selbstanzeige an Ihrer Seite!

Sie haben individuelle Fragen zum Vorgehen bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung?

Sie benötigen die Unterstützung unserer erfahrenen Steuerkanzlei in strittigen Steuerthemen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!