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Scheinselbstständigkeit: Diese Kriterien werden geprüft

Scheinselbstständigkeit: Welche Kriterien werden geprüft?

Unsplash: @ Christin Hume

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig geführt wird, tatsächlich jedoch die Merkmale eines Mitarbeiters in einer abhängigen Beschäftigung aufweist. Für Freiberufler und Unternehmen, die externes Personal beschäftigen, ist das ein wichtiges Thema. Wird Scheinselbstständigkeit nämlich aufgedeckt, gilt das als Sozialversicherungsbetrug und das kann vor allem für den auftraggebenden Betrieb teuer werden. Leider ist die Beurteilung, ob eine Person nur zum Schein selbstständig ist, nicht immer leicht. In diesem Beitrag klären wir, weshalb Scheinselbstständigkeit problematisch ist, welche Folgen sie für Auftraggeber und Auftragnehmer haben kann und nach welchen Kriterien Scheinselbstständigkeit beurteilt wird.

1. Was versteht man unter Scheinselbstständigkeit?

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Unsplash: @ Israel Andrade

Scheinselbstständigkeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem eine Person formal als selbstständig gilt, tatsächlich jedoch in einer Weise tätig ist, die charakteristisch für eine abhängige Beschäftigung ist. Das bedeutet, dass der Betroffene zwar auf dem Papier als freier Mitarbeiter geführt wird, in Wirklichkeit aber die Kriterien einer festen Anstellung erfüllt.

Selbstständige entscheiden in der Regel selbst über ihre Arbeitszeiten, ihren Arbeitsort und die Art und Weise, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Sie tragen das unternehmerische Risiko, haben dafür aber auch die Chance auf höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr Flexibilität. Mit Ausnahme einiger weniger Berufsgruppen sind Selbstständige von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Im Gegensatz dazu sind fest angestellte Beschäftigte in die Strukturen ihres Arbeitgebers eingebunden, erhalten feste Vorgaben und sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsgebunden. Beschäftigte in abhängigen Arbeitsverhältnissen sind sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Und deswegen ist Scheinselbstständigkeit problematisch: Ist eine Person als selbstständiger, externer Mitarbeitender beschäftigt, hat aber objektiv den Status eines fest angestellten Mitarbeiters, dann müssten Sozialversicherungsbeiträge für sie abgeführt werden. Für Betriebe kann es zu hohen Nachforderungen kommen, wenn bei einer Betriebsprüfung die Scheinselbstständigkeit von Beschäftigten festgestellt wird.

2. Scheinselbstständigkeit: Wer kann davon betroffen sein?

Scheinselbstständigkeit kann eine Vielzahl von Berufsgruppen und Unternehmen betreffen, insbesondere in Bereichen, in denen freie Mitarbeit oder projektbasierte Aufträge üblich sind.

Freiberufler und Selbstständige 

Freiberufler und andere Selbstständige sind besonders anfällig für Scheinselbstständigkeit, da sie oft auf Projektbasis arbeiten und ihre Arbeitsbeziehungen variieren können. Besonders häufig betroffen sind Berufsgruppen wie:

      • Texter und Journalisten: Diese oft auf freiberuflicher Basis tätigen Personen können in die täglichen Abläufe eines Unternehmens so eingegliedert werden, dass sie wie Angestellte erscheinen.
      • Grafiker und Designer: Auch in kreativen Berufen kann die Grenze zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung verschwimmen, insbesondere wenn Aufträge regelmäßig vom selben Auftraggeber kommen und enge Vorgaben bezüglich der Arbeitsausführung bestehen.
      • IT-Spezialisten und Programmierer: Die IT-Branche nutzt häufig Freelancer für komplexe Projekte, die jedoch bei langfristigen Einsätzen mit fester Tagesroutine und Unterordnung unter interne Prozesse der Scheinselbstständigkeit nahekommen können.

Unternehmen, die externe Auftragnehmer beschäftigen

Scheinselbstständigkeit betrifft nicht nur die Auftragnehmer selbst. Die Unternehmen, die diese beschäftigen, müssen in der Regel mit noch härteren Konsequenzen rechnen. Unternehmen aus allen Branchen, die regelmäßig mit externen Freiberuflern und anderen Selbstständigen zusammenarbeiten, müssen sorgfältig prüfen, ob die Arbeitsverhältnisse den gesetzlichen Anforderungen an echte Selbstständigkeit entsprechen.

Dies schließt ein, dass sie keine Weisungen erteilen, die über das hinausgehen, was typischerweise in Verträgen mit Selbstständigen vereinbart wird. Außerdem dürfen sie die selbstständige Arbeitsweise der Auftragnehmer nicht einschränken. Die Kenntnis der Risiken und Anzeichen von Scheinselbstständigkeit ist sowohl für Freiberufler als auch für Unternehmen entscheidend, um Nachzahlungen zu vermeiden.

3. Wer prüft Scheinselbstständigkeit?

Wer prüft Scheinselbstständigkeit?

Unsplash: @ Markus Winkler

Die Prüfung von Scheinselbstständigkeit wird in Deutschland von mehreren Behörden und Institutionen durchgeführt, abhängig vom jeweiligen Kontext und den gemeldeten Umständen. Häufig werden Ungereimtheiten beim Status von Beschäftigten im Rahmen von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufgedeckt.

Die DRV ist eine der Hauptinstanzen, die Scheinselbstständigkeit prüft. Sie führt regelmäßig Sozialversicherungsprüfungen bei Unternehmen durch, um zu kontrollieren, ob die dort beschäftigten Personen korrekt als Selbstständige oder als fest angestellte Beschäftigte gemeldet sind. Die DRV kann auch auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durchführen, um den Status einer Beschäftigung offiziell zu klären.

Wenn es um die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit geht, ist immer auch die Zollbehörde involviert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft unter anderem, ob Unternehmen ihre Arbeitnehmer korrekt anmelden und Sozialabgaben leisten. Die Ermittlungen des Zolls gegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit wurden in den letzten Jahren massiv verstärkt.

Die Zollfahnder arbeiten bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit mit den Trägern der Rentenversicherung zusammen. In Streitfällen, in denen es um die Klärung des Beschäftigungsstatus geht, können auch Arbeitsgerichte involviert werden. Diese entscheiden auf Basis der vorgelegten Beweise, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

4. Diese Merkmale deuten auf Scheinselbstständigkeit hin

Ob jemand scheinselbstständig arbeitet, lässt sich nicht immer klar einordnen. In Deutschland gibt es für Scheinselbstständigkeit keine harten Kriterien. Es gibt aber Merkmale, die darauf hinweisen, dass eine formal selbstständige Person tatsächlich wie eine fest angestellte Beschäftigte behandelt wird:

      • Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers: Wenn freie Mitarbeiter etwa ihren Urlaub mit dem Betrieb abstimmen oder Arbeitsmittel des Unternehmens nutzen, könnte Scheinselbstständigkeit vorliegen.
      • Feste Arbeitszeiten und die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig Bericht zu erstatten, sind Merkmale von abhängigen Beschäftigungen.
      • Weisungsgebundenheit: Wenn Selbstständige nicht frei entscheiden können, wie sie ihre Aufträge ausführen, spricht dies für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
      • Einziger Auftraggeber: Ist eine selbstständige Person im Wesentlichen (d.h. zu einem Anteil von fünf Sechsteln des Gesamtumsatzes) nur für einen Auftraggeber tätig, ist das ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit.
      • Fehlen von Unternehmerrisiko: Wenn Selbstständige ein fixes Gehalt wie Angestellte beziehen und keine eigenen Geschäftsausgaben oder Investitionen haben, kann dies ein Indiz für Scheinselbstständigkeit sein.

5. Scheinselbstständigkeit: Folgen für Auftragnehmer

Die Feststellung von Scheinselbstständigkeit hat für betroffene Auftragnehmer umfassende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Auch wenn die Folgen für den Auftraggeber wesentlich weitreichender sind, können die finanziellen Nachforderungen für Gründer existenzbedrohend sein.

Änderung des Beschäftigungsstatus

Wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, endet die formale Selbstständigkeit des Betroffenen, und er erhält rückwirkend zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses den Status eines Arbeitnehmers. Dieser Statuswechsel bringt zahlreiche Arbeitnehmerrechte mit sich, darunter Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem sind Nettogehaltszahlungen in Höhe des bisherigen Honorars vorgesehen. Dies bedeutet jedoch auch, dass das Gewerbe des Auftragnehmers abgemeldet und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer beendet werden muss.

Finanzielle Belastungen durch Nachzahlungen

Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden rechtlich als Gesamtschuldner betrachtet. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten drei Monate vom Gehalt des nunmehrigen Arbeitnehmers abziehen kann. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zuvor gezahlten Honorar bzw. dem Nettogehalt.

Steuerliche Korrekturen

Welche Folgen kann Scheinselbstständigkeit haben?

Unsplash: @ Towfiqu Barbhuiya

Bei einer Feststellung von Scheinselbstständigkeit müssen bisher ausgestellte Rechnungen vom Auftragnehmer berichtigt werden. Die ausgewiesene Umsatzsteuer muss als ungültig erklärt werden, und ein eventuell durchgeführter Vorsteuerabzug muss rückgängig gemacht oder an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

6. Die Folgen von Scheinselbstständigkeit für den Auftraggeber

Für Auftraggeber kann die Feststellung von Scheinselbstständigkeit schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wird bei der Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen Vorsatz nachgewiesen, kann das Vergehen als Straftat verfolgt werden.

Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer

Eine der unmittelbaren finanziellen Folgen für den Auftraggeber bei der Feststellung von Scheinselbstständigkeit ist die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer der Zusammenarbeit. Diese Nachforderungen können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden und beinhalten auch Säumniszuschläge, falls nicht zeitnah ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, das zu einem positiven Ergebnis führt. Falls vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen wird, können sogar Rückforderungen für bis zu 30 Jahre gestellt werden.

Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen

Bei nachweislichem Vorsatz können auch strafrechtliche Konsequenzen wie Bußgelder und sogar Gefängnisstrafen drohen. Dies betrifft insbesondere Fälle von Steuerhinterziehung, die durch die fälschliche Klassifizierung eines Angestellten als Freelancer begünstigt wurden. Zusätzlich müssen die durch die fehlerhafte Umsatzsteuerausweisung auf den Rechnungen erfolgten Vorsteuerabzüge korrigiert und die entsprechenden Beträge zurückgezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft kann die vorsätzlich unterschlagenen Sozialversicherungsbeiträge auch strafrechtlich verfolgen. Der Gesetzgeber regelt diesen Fall in § 266a StGB (Strafgesetzbuch).

Änderung des Beschäftigungsstatus 

Ab der Feststellung der Scheinselbstständigkeit erhält der Auftragnehmer alle Rechte eines regulären Arbeitnehmers, inklusive Kündigungsschutz, Lohnfortzahlungsverpflichtung und Urlaubsanspruch. Der Auftragnehmer erhält außerdem Nettogehaltszahlungen in Höhe seines bisherigen Honorars.

Fallbeispiel:

In einem Fall aus Regensburg beschäftigten die Gesellschafter einer Trockenbaufirma über zwei Jahre hinweg einen Mitarbeiter als scheinbaren Subunternehmer, obwohl dieser tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand. Die Zollfahnder deckten auf, dass der Mitarbeiter fälschlicherweise nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet war, wodurch ein Schaden von etwa 6.000 Euro entstand. Das Amtsgericht verurteilte die Geschäftsleute zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.800 Euro und ordnete die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge an.

7. Scheinselbstständigkeit: Welche Kriterien werden geprüft?

Merkmale von Scheinselbstständigkeit

Unsplash: @ Faizur Rehman

Ob die DRV oder die Zollbehörden eine Beschäftigung als scheinselbstständig einstufen, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Je nach Branche können verschiedene Kriterien geprüft und teils unterschiedlich gewertet werden. Grundsätzlich geht es aber darum zu entscheiden, wie frei selbstständige Mitarbeiter ihre Arbeit ausführen können.

Werden die folgenden Fragen zum Beispiel mit Ja beantwortet, könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen:

      • Ist der Auftragnehmer wirtschaftlich und persönlich vom Arbeitgeber abhängig?
      • Bestimmt der Auftraggeber die Arbeitszeiten und den Arbeitsort des Auftragnehmers?
      • Wird die Arbeit des Auftragnehmers durch spezielle Software kontrolliert?
      • Muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber regelmäßig Bericht erstatten?
      • Führt der Auftragnehmer dieselben Tätigkeiten aus wie ein Festangestellter?

8. Checkliste: So können Auftraggeber Scheinselbstständigkeit vermeiden

Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, können Auftraggeber diese Maßnahmen ergreifen:

      • Vertragliche Gestaltung: Schließen Sie mit dem Auftragnehmer einen Dienstvertrag anstelle eines Arbeitsvertrags ab.
      • Verantwortlichkeit für Abgaben: Stellen Sie klar, dass der Auftragnehmer für die Abführung gesetzlicher Abgaben selbst verantwortlich ist.
      • Tätigkeitsbeschreibung und Honorar: Beschreiben Sie die genauen Tätigkeiten des Auftragnehmers sowie das dazugehörige Honorar detailliert im Vertrag.
      • Annahme weiterer Aufträge: Vermerken Sie, dass der Auftragnehmer während der Zusammenarbeit auch andere Aufträge annehmen darf.
      • Arbeitsort: Vermerken Sie, dass der Auftragnehmer nicht an den Ort des Unternehmens gebunden ist und seine eigenen Räumlichkeiten nutzt.
      • Einsatz von Hilfskräften: Vereinbaren Sie, dass der Auftragnehmer bei Bedarf Hilfskräfte oder eigene Mitarbeiter einsetzen kann, um die Aufgabe zu erfüllen.
      • Arbeitskapazität: Legen Sie fest, dass der Auftragnehmer nicht seine volle Kapazität für diesen Auftrag aufwenden soll und der Auftrag keine Vollzeitbeschäftigung einschließt.
      • Nutzungsgebühr für Arbeitsmittel: Vereinbaren Sie eine Nutzungsgebühr, falls der Auftragnehmer die Arbeitsmittel des Unternehmens verwenden muss.
      • Art der Tätigkeit: Legen Sie die Art der Tätigkeit genau fest und stellen Sie sicher, dass der Auftrag keine Routineaufgaben umfasst, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen würden.

Scheinselbstständigkeit prüfen:

Die sicherste Möglichkeit, sich gegen Scheinselbstständigkeit abzusichern, bietet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Diese führt auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durch. Dabei wird der Beschäftigungsstatus zu Beginn eines Auftragsverhältnisses genau geprüft und festgestellt, ob das Auftragsverhältnis sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist.

Durch dieses Verfahren kann der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit von vornherein ausgeräumt werden, wodurch sowohl Unternehmen als auch freie Mitarbeiter rechtliche Sicherheit gewinnen. Weitere Informationen und den Antrag auf Statusfeststellung finden Sie auf der Webseite der Clearingstelle.

9. Was tun bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit?

Wenn der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit besteht, sollten Auftraggeber sofort handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zunächst ist eine interne Überprüfung der bestehenden Arbeitsbeziehung notwendig, um Anzeichen von Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Dabei sollten klare Vertragsformulierungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Eigenständigkeit des Auftragnehmers deutlich hervorzuheben.

Es ist zudem wichtig, die Zusammenarbeit umfassend zu dokumentieren. Dazu gehört die detaillierte Aufzeichnung der Arbeitsaufträge, Kommunikationswege und Arbeitsprozesse, um Transparenz zu schaffen und die Selbstständigkeit des Auftragnehmers zu belegen. Die Konsultation eines Rechtsberaters kann zusätzliche Sicherheit bieten. Ein Fachanwalt für Zollrecht kann Ihnen helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sollte trotz aller Maßnahmen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit bestehen bleiben, ist es ratsam, den Fall den zuständigen Behörden zu melden. Durch eine proaktive Meldung können Auftraggeber zeigen, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und auf eine transparente Klärung bedacht sind.

10. Fazit: Rechtsbeistand bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit

Unterstützung bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit

Unsplash: @ Thomas Lefebvre

Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes Thema für sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Die Feststellung, ob eine Person tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt ist, kann weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, alle Anzeichen und Kriterien sorgfältig zu prüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Die frühzeitige Konsultation eines Rechtsberaters oder Fachanwalts für Zollrecht kann dabei helfen, potenzielle Gefahren zu identifizieren und bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

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