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Der internationale Finanzabgleich: Offenlegung von Konten im Ausland

Internationale Finanzabgleich: Was er für Steuerzahler bedeutet?

Sie haben ein Konto im Ausland? Das Finanzamt hat keine Kenntnis über dieses Konto? Dann sollten Sie jetzt handeln. Am 30. September 2023 wurden die Kontoinformationen von 119 Ländern an den deutschen Fiskus gemeldet. Dieses Vorgehen dient der Steuertransparenz. Haben auch Sie bereits alle Konten offengelegt? Ist dies bisher nicht geschehen, könnten Sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Wir erklären, worauf zu achten ist.

1. Was ist der internationale Finanzabgleich?

Internationale Finanzabgleich: Was ist das?

Unsplash: @ Joshua Sortino

Mit dem internationalen Finanzabgleich verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, gegenseitig Auskunft über Konten zu geben, deren Besitzer und Besitzerinnen nicht in diesem Land wohnen bzw. arbeiten. Er basiert auf dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG).

Die gefragten Daten wurden am Stichtag, dem 30.09.2023 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des anderen Landes automatisch ausgetauscht. Die Finanzinstitute der anderen Länder müssen die Kontodaten der meldepflichtigen Konten mittels Datentransfer übermitteln. Schon bis zum 31. Juli 2023 wurden der Vereinbarung nach alle Konten gemeldet und zum 30. September die Daten ausgetauscht.

Die Verpflichtung der beteiligten Staaten, die Daten durch Finanzinstitute zu erheben und untereinander automatisch auszutauschen, findet man in dem Abkommen des Common Reporting Standard (CRS). Mittels des CRS wurden erstmals 2017 Informationen über Finanzkonten automatisch von ausländischen Finanzinstituten an das Bundeszentralamt übermittelt. Zu den Finanzinstituten zählen neben Banken auch Versicherungen und Investmentunternehmen.

Diese Finanzinstitute mussten bereits zum 31.07.2023 die Existenz von Finanzkonten an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) melden. Diese Meldung erfolgt elektronisch auf dem Wege der Datentransferübertragung (§ 27 Abs. 2 FKAustG). Die übermittelten Daten sind vorgeschrieben. Der Datenaustausch findet in regelmäßigen Abständen statt.

Pflichten der Finanzinstitute 

      • Die Finanzinstitute sind durch das Gesetz verpflichtet, die benötigten Informationen zu beschaffen und weiterzuleiten. Dabei müssen die Melde- und Sorgfaltspflichten eingehalten werden.
      • Die Finanzinstitute müssen die Daten und Informationen erheben, speichern und verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung notwendig ist.
      • Die Finanzinstitute müssen die Unterlagen zehn Jahre aufbewahren.

Pflichten der Kontoinhaber und Antragsteller 

Alle natürlichen Personen oder Rechtsträger (Unternehmen etc.), die bei einem Finanzinstitut für sich oder für andere oder im Auftrag von anderen die Eröffnung eines Kontos beantragen, müssen folgende Pflichten beachten:

      • Verlangt das Finanzinstitut Selbstauskünfte oder Belege von der Partei, die ein Konto eröffnet, so müssen diese Informationen vollständig und richtig erteilt werden bzw. herausgegeben werden.
      • Sollten sich in Bezug auf die erteilten Informationen und Selbstauskünfte Änderungen ergeben, so müssen auch diese spätestens 90 Tage nach Eintreten der Änderungen mitgeteilt werden.

2. Die Liste der CRS-Partnerstaaten

Internationale Finanzabgleich: Welches sind die CRS-Partnerstaaten?

Unsplash: @ Meizhi Lang

Der Common Reporting Standard wurde von der OECD entwickelt und bildet die Grundlage für den Daten und Informationsaustausch über Finanzkonten, den internationalen Finanzabgleich. Er wurde 2014 zunächst von 51 Staaten unterzeichnet. Stand September 2023 haben 119 Länder dem CRS zugestimmt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

In einem Schreiben vom 23.02.2023, welches auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden kann, findet man die Liste der 119 Länder, die sich in diesem Jahr bereiterklärt haben, beim internationalen Finanzabgleich mitzuwirken. Die Liste der mitwirkenden Länder wird jährlich vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) veröffentlicht. Eine vorläufige Liste für 2023 wurde im März veröffentlicht. Die finale Liste steht seit dem 20. Juli zur Verfügung. Laut § 27 Abs. 2 FKAustG sollen teilnehmende Staaten bis zum 31. Juli, spätestens aber bis Ende August veröffentlicht werden.

Die Liste umfasst die Länder und Staaten, die mitwirken, sowie klarstellende Ergänzungen. Nicht alle CRS-Partnerstaaten haben auch dem automatischen Informationsaustausch zugestimmt. In der Liste sind auch Länder gekennzeichnet, an die Deutschland keine Informationen zu Finanzkonten übermitteln muss. Die entsprechenden Daten müssen von den Finanzinstituten jedoch erhoben werden.

Staaten, bei denen sich das Austauschverhältnis geändert hat und die nun (neu) ihre Daten dem BZSt zu übermitteln haben, sind ebenfalls gekennzeichnet. Diese 12 Länder sind neu dazugekommen:

      • Albanien
      • Barbados
      • Cookinseln
      • Costa Rica
      • Curaçao
      • Ghana
      • Grenada
      • Malediven
      • Nigeria
      • Panama
      • Kitts und Nevis
      • Lucia

3. Welche Länder machen beim internationalen Finanzabgleich mit?

Von den weltweit existierenden 195 Ländern sind aktuell 119 Länder in das Abkommen involviert. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich bereits 2016neben vielen anderen Ländern wie Südafrika, Kolumbien oder Indien zum Informationsaustausch bereiterklärt. Auch vermeintliche Steueroasen, wie etwa die Schweiz, nehmen am automatischen Informationsaustausch teil.

Die CRS-Liste der teilnehmenden Länder enthält auch die Informationen, wann der Meldezeitraum beginnt und wie lang die Frist ist, die für die Übermittlung eingeräumt wird (Meldezeitraum). Die dritte Spalte schlüsselt die Länder auf, die als CRS-Partnerstaat gelten, die jedoch keine Meldung durch die Finanzinstitute an das BZS gemacht haben.

Achtung!

Sie sind bei der Aufzählung der Staaten, die Informationen an Deutschland senden, stutzig geworden, da sich hier auch Länder finden, die gemeinhin als Steueroasen angesehen werden? Ja, es muss in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass auch Länder wie die Schweiz, Zypern und die Bahamas, die man als „Steueroasen“ abgespeichert hatte und von denen man erwartete, dass hier nicht (alle) Informationen ausgetauscht werden, die Daten an das BZSt. übermitteln.

4. Welche Länder stehen nicht auf der Liste?

Jedes Jahr verändert sich die Liste der teilnehmenden Staaten. Im letzten Jahr befanden sich noch 11 Länder mehr auf der Staatenliste. Tendenziell sind es ärmere Staaten und Entwicklungsländer, die nicht am CRS teilnehmen. Der einzige große Industriestaat, der nicht auch CRS-Partnerstaat ist, sind die USA, die mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ ein eigenes System haben, um Steuerhinterziehung im Ausland aufzudecken.

In ihrem Kampf für mehr Transparenz und gegen Steuerhinterziehung führt die EU eine Liste von Ländern, die sich in Steuerzwecken unkooperativ gezeigt haben. Insgesamt umfasst die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete 16 Länder. Der Europäische Rat drängt mit der Aufnahme in die Liste auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit.

Als unkooperativ haben sich erwiesen:

      • Amerikanisch-Samoa
      • Anguilla
      • Bahamas
      • Britische Jungferninseln
      • Costa Rica
      • Fidschi
      • Guam
      • Marshallinseln
      • Palau
      • Panama
      • Russland
      • Samoa
      • Trinidad und Tobago
      • Turks- und Caicosinseln
      • Amerikanische Jungferninseln
      • Vanuatu

Stand Februar 2023 neu auf der Liste der unkooperativen Länder sind die Marshallinseln, die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und Russland. Die Marshallinseln wurden in die Liste unkooperativer Staaten aufgenommen, da hier Bedenken bestehen, dass dieses Gebiet Steuersünder anzieht, deren Gewinne nicht auf eine reale Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen sind. Bereits 2018 befanden sich die Marshall-Inseln schon einmal auf der Liste.

Die Britischen Jungferninseln erfüllen die OECD-Standards nicht ausreichend, um von einem guten Informationsaustausch ausgehen zu können. Dieses Gebiet ist 2023 zum ersten Mal auf der Liste. Ebenfalls zum ersten Mal seit Existenz der Liste wurde Costa Rica in diese aufgenommen, weil es seiner Verpflichtung, die schädlichen Aspekte der Freistellung ausländischer Einkünfte abzuschaffen oder zu ändern, nicht nachgekommen ist.

Russland wurde in die Liste aufgenommen, weil festgestellt wurde, dass das Land dem Verhaltenskodex zur Vermeidung schädlicher Aspekte nicht nachkommt und Sonderregelungen für internationale Holdingsgesellschaften bietet. Ein weiteres Kriterium für die Aufnahme in die Liste der unkooperativen Staaten ist der Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine, der den Dialog über Steuerfragen zum Stillstand brachte.

5. Welche Daten werden an das deutsche Finanzamt übermittelt?

Internationaler Finanzabgleich: Welche Daten werden von Ländern an das deutsche Finanzamt übermittelt?

Unsplash: @ Lukas Blazek

Die CRS-Partnerstaaten verpflichten sich, Stamm- und Bewegungsdaten aller Kontoinhaber zu erheben und zu verwahren. Dazu dient die Selbstauskunft, die bei Eröffnung eines Kontos auszufüllen ist. Kommt es im Zuge des internationalen Finanzabgleichs zum Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit den deutschen Finanzbehörden, werden folgende Informationen übermittelt:

      • Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer
      • Geburtsdatum und Geburtsort
      • Steuerlicher Wohnsitz
      • Die Kontonummer
      • Name und Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts (wenn Deutschland meldet)
      • Kontosaldo bzw. Kontowert zum Ende des angefragten Kalenderjahres
      • Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer etwaiger Einkünfte, die mittels von Vermögenswerten dieses Kontos erzielt wurden und auf diesem Konto gutgeschrieben wurden (bei Verwahrkonten)
      • Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden (bei Einlagekonten)
      • Bei allen anderen Kontoarten, die nicht zu Einlagekonten oder Verwahrkonten zählen, der Gesamtbruttobetrag, der an den Kontoinhaber gezahlt oder ihm gutgeschrieben wurde und für den das meldende Finanzinstitut Schuldner ist (bei deutschen Finanzinstituten). Hier wird die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge eingeschlossen.
      • Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, als Makler, Bevollmächtigter oder anderweitiger Vertreter des Kontoinhabers tätig war (bei Verwahrkonten)

Verwahrkonten und Einlagekonten:

Verwahrgelder sind vorläufig gebuchte Einnahmen, die bei der Kasse einer Körperschaft eingehen und zunächst noch nicht zugeordnet werden können. Ein Verwahrgeldkonto verpflichtet den Verwahrer, diesen Geldbetrag aufzubewahren und auf Verlangen zurückzugeben.

Verwahrgelder sind durchlaufende Gelder, die im übertragenden Sinne einen Parkplatz benötigen. Einlagekonten sind Konten für Formen der unbefristeten Geldanlage, für Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind und die gemeinhin längere Zeit auf dem Konto „gelagert“ werden. Steuerliche Einlagekonten sind Werkzeuge von Kapitalgesellschaften.

Damit diese Daten übermittelt werden können, müssen die Finanzinstitute ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Alle Staaten, die die vorgeschriebenen Standards zur Identifizierung erfüllen, gehören zu den kooperativen Staaten, die bereits oben erwähnt wurden. Um als Finanzinstitut der geforderten Sorgfaltspflicht nachkommen zu können, müssen die Informationen vorliegen, weshalb regelmäßige Selbstauskünfte der Kontoinhaber notwendig sind.

Die Selbstauskünfte dienen unter anderem der Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit der Kunden des Finanzinstituts. Alle gelisteten Daten werden dann mittels eines Online-Formulars oder einer Massendatenschnittstelle einmal jährlich elektronisch an die BZSt gesendet. Die Übermittlung übernimmt dabei das Finanzinstitut oder ein Dienstleister.

6. Welchen Zeitraum betrifft die Kontenprüfung?

Internationaler Finanzabgleich: Für welchen Zeitraum werden die Konten überprüft?

Pixabay: @ Peter Stanic

Einmal jährlich werden die entsprechenden Kontoinformationen übermittelt. Der Zeitraum deckt immer ein ganzes Kalenderjahr bis zum 31.Juli ab. Alles, was auf Ihren Konten in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 31. Juli 2023 passiert ist, wurde am 30.09.2023 an die deutschen Finanzbehörden gemeldet, dann endete die Frist für die jährliche Übertragung.

Nun startet die Auswertung durch das Finanzamt. Bei der großen Menge an Daten kann man davon ausgehen, dass die Auswertung ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Da der Ablauf der Meldung voll automatisiert ist, kann kein Widerspruch eingelegt werden. Der Nutzung ihrer Daten kann nicht widersprochen werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung gelten hier nicht.

Jeder Cent zählt

Während es in vielen anderen Fällen erst ab der magischen Summe von 50.000 € für die Finanzbehörden wirklich interessant wird, zählt beim Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG jeder Cent. Jeder Betrag, der ihrem Konto gutgeschrieben wurde, wird den deutschen Finanzbehörden gemeldet.

7. Welche Folgen kann der internationale Finanzabgleich für Steuerpflichtige haben?

Welche Folgen kann der internationale Finanzabgleich für Steuerpflichtige haben?

Pixabay: @ Wilfried Pohnke

Bevor Sie in helle Panik geraten, gilt wie immer, ruhig zu bleiben. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Buchungsverlauf ihrer Konten und über die Art der Einnahmen, die auf diesen Konten zu finden sind. Je besser Ihr Überblick, desto besser können Sie etwaige Folgen abschätzen und umso strukturierter kann ein Fachanwalt, falls dieser nötig werden sollte, für Sie tätig werden.

Sollten Sie beispielsweise beim Blick auf die Kontoauszüge der (fast) vergessenen Auslandskonten feststellen, dass Sie hier Einnahmen erzielt haben, die Sie bei ihrer Steuererklärung nicht angegeben haben, aus welchen Gründen auch immer, kann Ihnen eine Anklage wegen Steuerhinterziehung drohen.

Um eine Anklage oder auch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung zu umgehen, hilft dann nur die Selbstanzeige. Eine Selbstanzeige kann jedoch nur dann strafmildernd oder -befreiend sein kann, wenn Sie noch keine Post vom Finanzamt bekommen haben. Nur im Steuerrecht haben Sie die Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen. Eine solche Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Wenn Sie eine wirkungsvolle Selbstanzeige erstatten und ihre Fehler korrigieren, können Sie nicht bestraft werden.

Die Anwaltskanzlei Mauss & Mauss berät und vertritt Sie professionell und zeitnah zum Thema Selbstanzeige. Unsere auf Steuerstrafverfahren und Steuerhinterziehung spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei steht Ihnen mit einem Fachanwalt für Steuerrecht und einer Expertin im Steuerwesen sowie erfahrenen Steuerberaterin mit Insidererfahrungen aus dem Finanzamt persönlich, schnell, diskret und fachkundig zur Seite.

8. Was sollten Sie tun, wenn Sie ein Konto im Ausland haben?

Das können und sollten Sie tun, wenn Sie Konten im Ausland haben:

      • Prüfen Sie zunächst, ob sich das Konto bzw. die Konten in einem der Länder befindet, die auf der Liste der kooperativen Staaten stehen.
      • Kontrollieren Sie nun Ihre Kontoauszüge: Wie viele Transaktionen wurden getätigt? Gibt es im relevanten Zeitraum vom 01.Juli 2022 bis 31,08,2023 Einnahmen und wenn ja, in welcher Höhe?
      • Wie viele Transaktionen gab es? Wie hoch ist die Summe in der Landeswährung bzw. in Euro?
      • Handelt es sich bei den Einnahmen um Geldübertragen innerhalb der Familie oder um Erlöse aus Privatverkäufen? Auch hier muss nachgewiesen werden, woher das Geld stammt.
      • Bedenken Sie bitte auch, dass bei Geldgeschenken unter Umständen die Schenkungssteuer fällig werden könnte.
      • Auch wenn Sie sich innerhalb der Familie gegenseitig Geld geliehen haben, müssen Sie dies dem Finanzamt beweisen können. Es müssen sogenannte Darlehensverträge existieren.
      • Beachten Sie, dass Sie bei Privatverkäufen nachweisen müssen, dass es sich nicht um ein Gewerbe handelt! Sie müssen bei Privatverkäufen die ursprünglichen Anschaffungskosten nachweisen können.
      • Haben Sie die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben? Wenn Sie feststellen, dass Sie im Jahr 2022 Einnahmen auf Ihrem Auslandskonto hatten, die Sie bei der Steuererklärung 2022 nicht angegeben haben, müssen Sie proaktiv handeln!
      • Sollten Sie feststellen, dass Sie die Einnahmen nicht angegeben haben oder etwas vergessen wurde, hilft nur die Selbstanzeige. Bedenken Sie, dass nur eine gute und technisch einwandfreie Selbstanzeige strafbefreiend wirkt. In einer wirkungsvollen Selbstanzeige darf es nicht den kleinsten Fehler geben. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Wichtig:

Sie haben nun alles in Ruhe geprüft, sind sich aber noch unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Sie wissen nicht, ob die Einnahmen, die auf dem ausländischen Konto verbucht worden sind, der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Sie sind sich unsicher, ob eine Selbstanzeige wirklich notwendig ist. Wenden Sie sich bei Auftreten dieser Fragen an Ihren Steuerberater bzw. lassen Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht prüfen, ob es hier ein Problem geben könnte, welches gemeinsam zu lösen ist.

9. Kann man Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten einlegen?

Internationaler Finanzabgleich: Kann man Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten einlegen?

Unsplash: @ Linkedin Sales Solutions

Leider können Sie gegen die Übermittlung der Daten keinerlei Widerspruch einlegen. Der Ablauf ist legal und findet voll automatisiert statt. Wenn Sie sich nun die Frage stellen, ob das deutsche Finanzamt tatsächlich diese Daten erfragen, speichern und damit arbeiten darf, oder ob dies unter Umständen nicht doch gegen geltendes Recht verstößt, sind Sie damit nicht allein.

Tatsächlich läuft im Moment beim Bundesfinanzhof in München eine Musterklage.  Zwei Personen, die über ein laufendes Konto und ein Depot in der Schweiz verfügen, welche Erträge und Zinsen abwerfen, haben dies bei der Steuererklärung in Deutschland korrekt angegeben. Die Kläger erhielten Kenntnis darüber, dass die Schweizer Bank mit den deutschen Behörden Kontoinformationen geteilt hat.

Die geteilten Informationen überstiegen das für die Steuererklärung benötigte Maß, weshalb man sich zur Klage entschloss. Obwohl alles, was für eine korrekte Steuererklärung notwendig ist, die Zahlungseingänge und die erwirtschafteten Erträge, für das deutsche Finanzamt ersichtlich waren, wurden mehr als diese Daten herausgegeben.

Nach Meinung der Kläger ist der Kontostand eine Privatinformation, die dem Finanzamt weder hilft noch für dessen Arbeit notwendig ist. Der Kontostand könnte für das Finanzamt nur dann interessant sein, wenn auf vorhandenes Vermögen eine Vermögenssteuer fällig werden würde. Da dem nicht so ist, hat sich das Finanzamt auch nicht für den Saldo eines Kontos zu interessieren, so die Überzeugung der Kläger.

Die von der Schweizer Bank zur Verfügung gestellten Daten dürfen nach Meinung der klagenden Personen nicht ausgewertet, nicht gespeichert oder in sonstiger Weise genutzt werden. Die Kläger haben sich entschieden, nicht gegen das Finanzamt als ausführendes Organ, sondern direkt gegen das Bundesfinanzministerium zu klagen. Noch gibt es weder einen Beschluss noch ein Urteil, das Verfahren läuft. Auf der Seite des Bundesfinanzhofs kann man sich über anhängige Verfahren informieren. Die Musterklage ist hier jedoch noch nicht zu finden.

Die Frage, die in diesem Prozess geklärt werden soll, ist, ob der Datenaustausch so wie er geplant ist, gegen das Grundgesetz verstößt.

Durch den Datenaustausch werden folgende Rechte und sogar Grundrechte tangiert:

      • Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
      • Recht auf Datenschutz

10. Fazit: Sie haben Post vom Finanzamt erhalten?

Handeln Sie jetzt. Informieren Sie sich. Zwar ist der Countdown der Datenbereitstellung bereits abgelaufen, doch die Verarbeitung der Daten kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie noch keine Post vom Finanzamt bekommen haben, können Sie sich gemeinsam mit unseren Experten einen Überblick über Ihre individuelle Betroffenheit und Ihre Möglichkeiten verschaffen.

Sie sind unsicher, ob Sie alle Einkünfte auf Ihren ausländischen Konten korrekt versteuert haben?

Sie wünschen Beratung von einem Fachanwalt für Steuerrecht in Bezug aus den internationalen Finanzabgleich? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!