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Vermögenssicherung in Stiftungen? Ihre steuerlichen Vorteile und Risiken

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Midjourney @ KI-generiert

Stiftungen gelten als wirksames Instrument zur langfristigen Sicherung von Vermögen und bieten zahlreiche steuerliche Vorteile. Doch die steuerrechtlichen Aspekte sind komplex und können bei falscher Handhabung zu erheblichen Risiken führen. Ob als gemeinnützige Organisation oder als Familienstiftung zur Nachfolgeplanung – die rechtlichen und steuerlichen Pflichten sind vielfältig und bedürfen einer präzisen Planung. Besonders wichtig: Die unterschiedlichen Stiftungsformen unterliegen verschiedenen steuerlichen Behandlungen. Wer eine Stiftung gründet oder nutzt, trägt eine besondere Verantwortung und sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau kennen.

 

Erfahren Sie, wie Stiftungen in Deutschland besteuert werden, welche Unterschiede zwischen gemeinnützigen und privaten Stiftungen bestehen und wie Sie Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer und andere Abgaben rechtssicher handhaben.

Das Wichtigste in Kürze:

• Was ist eine Stiftung? Eine Stiftung ist eine mit Vermögen ausgestattete juristische Person, die dauerhaft einen bestimmten Zweck verfolgt – entweder gemeinnützig oder privat (Familienstiftung).


• Wie werden Stiftungen besteuert? Die Besteuerung variiert stark: Gemeinnützige Stiftungen genießen weitgehende Steuerbefreiungen, während Familienstiftungen der regulären Körperschaftsteuer unterliegen und zusätzlich alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer entrichten müssen.


• Welche steuerlichen Risiken bestehen? Hauptrisiken sind der Verlust der Gemeinnützigkeit durch Satzungsverstöße, nicht korrekt abgeführte Kapitalertragsteuern und fehlende Steuererklärungen, die strafrechtlich relevant werden können.

1. Instrument der Steueroptimierung: Was genau ist eine Stiftung?

Stiftungshaus

Eine Stiftung repräsentiert eine eigenständige juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet wird. Dabei werden Stiftungen mit einem bestimmten Zweck und einem festgelegten Vermögen ausgestattet, wobei der Zweck in der Stiftungssatzung notiert wird. Anders als bei Unternehmen oder Vereinen gibt es keine Gesellschafter oder Mitglieder – die Stiftung handelt eigenständig im Sinne ihres Stiftungszwecks. Für viele ist sie ein attraktives Instrument zur steuerlichen Optimierung, um Vermögen langfristig zu sichern und generationsübergreifend zu planen. Insbesondere Unternehmer nutzen Stiftungen, um ihren Nachlass strukturiert zu regeln und dabei steuerliche Gestaltungsspielräume legal zu nutzen.

Rechtliche Definition: Was macht eine Stiftung aus?

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die dauerhaft mit Vermögen ausgestattet wird, um einen vom Stifter festgelegten Zweck zu erfüllen. Die Stiftung handelt durch ihre „Organe“ – typischerweise Vorstand und ggf. Stiftungsrat. Eigentümer oder Anteilseigner gibt es hierbei nicht, da das Stiftungsvermögen von der Stiftung selbst verwaltet wird. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 ff. BGB) sowie aus den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen. Zur Anerkennung ist die Zustimmung der Stiftungsaufsicht erforderlich. Je nach Ausgestaltung kann der Zweck gemeinnützig, privatnützig oder gemischt sein.

Wann kann sich eine Stiftungsgründung lohnen? 

Eine Stiftungsgründung lohnt sich besonders bei größerem Vermögen und langfristigen Planungen – etwa zur Unternehmensnachfolge, zur Absicherung von Angehörigen oder zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Privatpersonen nutzen sie, um Vermögen generationenübergreifend zu erhalten. Unternehmer können z. B. über eine Stiftung den Fortbestand ihres Lebenswerks unabhängig von Erben oder Verkauf sichern. Steuerlich interessant ist eine Stiftung durch potenzielle Vergünstigungen bei Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommensteuer. Entscheidend ist dafür jedoch eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung – idealerweise mit steuerlicher und anwaltlicher Begleitung.

Wussten Sie schon?
Stiftungsgründung: Das sind die typischen Anwendungsfälle für Unternehmer und Privatpersonen.

• Unternehmer: Übertragung von Unternehmensanteilen zur Nachfolgeplanung, Absicherung des Betriebsfortbestands, Entkopplung von Erbe und Unternehmensführung.


• Privatpersonen Schutz von Familienvermögen, Versorgung von Angehörigen (z. B. Kinder, Enkel), steueroptimierte Nachlassgestaltung.


• Wohltätige Zwecke: Förderung von Bildung, Kultur oder sozialen Projekten über eine gemeinnützige Stiftung.


• Internationale Vermögensstrukturierung: Bei Auslandsbezug kann eine Stiftung helfen, Komplexität und steuerliche Belastung zu reduzieren.

2. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten für Stiftungen?

Taschenrechner & Waage

Midjourney: KI-generiert

Stiftungen unterliegen je nach Ausgestaltung unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Gemeinnützige Stiftungen genießen weitreichende Steuerbefreiungen, während privatnützige – insbesondere Familienstiftungen – wie Körperschaften behandelt und entsprechend besteuert werden. Zu beachten sind vorwiegend Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer sowie die besondere Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen. Auch Zuwendungen an die Stiftung oder an begünstigte Personen können steuerpflichtig sein. Die genaue steuerliche Belastung hängt stark von der Stiftungsform und dem konkreten Zweck ab – daher ist eine individuelle steuerliche Prüfung hierbei essenziell.

Steuerpflicht verschiedener Stiftungsformen

Stiftungen können steuerlich entweder als gemeinnützig oder privatnützig eingestuft werden.

  • Gemeinnützige Stiftungen: Sie sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und erhalten steuerliche Vergünstigungen bei Zuwendungen.
  • Privatnützige Stiftungen (etwa Familienstiftungen): Sie gelten als Körperschaften und unterliegen der regulären Besteuerung (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, ggf. Gewerbesteuer). Zusätzlich fällt bei Familienstiftungen alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer an. Die steuerliche Einstufung entscheidet somit über erhebliche Unterschiede in der Belastung und sollte bei der Gründung strategisch berücksichtigt werden.

Steuerliche Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften bieten Stiftungen langfristige Steuerstabilität, insbesondere bei der Nachfolge und dem Vermögenserhalt. Gemeinnützige Stiftungen profitieren von umfassenden Steuerbefreiungen. Bei Familienstiftungen lassen sich Ausschüttungen steuern und Vermögen außerhalb des Privatvermögens sichern. Allerdings fehlt der steuerliche Gestaltungsspielraum durch Verluste oder Abschreibungen, wie sie bei Unternehmen üblich sind. Zudem kann die Erbersatzsteuer zu einer wiederkehrenden Belastung führen. Stiftungen eignen sich steuerlich daher vor allem für langfristig orientierte Modelle mit klarer Struktur.

3. Gemeinnützige Stiftung: Steuervorteile durch korrekte Gestaltung? (h2)

Dokumente

Canva: KI-generiert

Wer eine Stiftung mit gemeinnützigem Zweck gründet, kann erhebliche steuerliche Vorteile nutzen – allerdings nur bei korrekter und gesetzeskonformer Ausgestaltung. So muss die Stiftung dauerhaft und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§ 52 AO). Bei Anerkennung durch das Finanzamt profitiert diese Stiftungsart von umfassenden Steuerbefreiungen, insbesondere bei Körperschafts-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer. Zudem sind Spenden steuerlich absetzbar. Eine fehlerhafte Gestaltung oder Zweckänderung kann jedoch den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden – und das mit gravierenden steuerlichen Folgen.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Dazu zählt etwa die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Umwelt- oder Tierschutz. Der Stiftungszweck muss klar und dauerhaft im Stiftungsgeschäft und in der Satzung verankert sein. Zudem gibt es eine Transparenzpflicht bei der Verwendung der Mittel: Die Erträge müssen deshalb zeitnah dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Eine private Vorteilsgewährung – etwa an den Stifter oder dessen Familie – ist unzulässig und kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen im Detail

Gemeinnützige Stiftungen können von umfassenden Steuererleichterungen profitieren.

  • Sie sind von der Körperschaftsteuer und in der Regel auch von der Gewerbesteuer befreit.
  • Erbschaften und Schenkungen an die Stiftung sind steuerfrei, ebenso wie bestimmte Einnahmen aus Zweckbetrieben.
  • Zudem können Zuwendungen an die Stiftung steuerlich abgesetzt werden – bis zu 20 % des Einkommens oder 1  € als Sonderausgabe.

Diese Vorteile bestehen nur bei ordnungsgemäßer Mittelverwendung und laufender Gemeinnützigkeitsprüfung durch das Finanzamt.

Wussten Sie bereits?
So lassen sich Fallstricke beim Gemeinnützigkeit-Status der Stiftung vermeiden

• Unklare Satzungsformulierung: Der Stiftungszweck muss exakt und vollständig formuliert sein, um nicht eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu riskieren.


• Verdeckte Vorteilsgewährung: Zuwendungen an den Stifter oder seine Familie sind unzulässig und gefährden die Steuerbefreiung.


• Mittelverwendung nicht zeitnah: Rücklagen dürfen nur eingeschränkt gebildet und Überschüsse müssen zweckgebunden eingesetzt werden.


• Fehlende Nachweise: Eine lückenhafte Dokumentation der Mittelverwendung führt schnell zu Problemen bei der Finanzamtsprüfung.

4. Familienstiftung als Vermögenssicherung: Welche Vorteile und Risiken gibt es?

Arbeitsplatz

Midjourney: KI-generiert

Die Familienstiftung dient vor allem dem Erhalt und der Steuerung von Vermögen innerhalb einer Familie – unabhängig von Erbfällen oder Scheidungen. Sie ermöglicht eine langfristige Vermögensbindung, klare Regelungen für Begünstigte und Schutz vor einer Zerschlagung. Auch steuerlich kann sie Vorteile bieten, etwa durch die Kontrolle über Ausschüttungen. Allerdings gelten komplexe steuerliche Regeln, insbesondere bei der Erbersatzsteuer und der laufenden Ertragsbesteuerung. Ohne durchdachte Planung drohen hohe Steuerlasten oder rechtliche Fallstricke. Wer Vermögen strukturiert absichern will, sollte die Familienstiftung stets mit professioneller Begleitung gestalten.

Erbersatzsteuer richtig kalkulieren und optimieren

Ein erheblicher Kostenfaktor? Bei Familienstiftungen fällt alle 30 Jahre eine sogenannte Erbersatzsteuer an (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie simuliert eine fiktive Erbschaft und besteuert das in der Stiftung gebundene Vermögen so, als wäre es erneut vererbt worden. Die Berechnung der Steuer richtet sich nach dem Anteil der wirtschaftlich Berechtigten und der jeweiligen Steuerklasse. Durch frühzeitige Planung, gezielte Begünstigtenstruktur oder Nutzung von Steuerfreibeträgen lässt sich die Belastung jedoch verringern. Wer die Erbersatzsteuer ignoriert, riskiert unerwartete Liquiditätsengpässe der Stiftung – vor allem bei illiquiden Vermögenswerten.

Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Begünstigte

Ausschüttungen einer Familienstiftung an begünstigte Personen gelten steuerlich als sogenannte „Vermögensvorteile“ und unterliegen der Einkommensteuer. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem entsprechenden Steuersatz. Zusätzlich kann im Einzelfall eine Schenkungsteuer anfallen – gerade bei unregelmäßigen oder überhöhten Zuwendungen. Unabhängig von der Verwendung erfolgt die Besteuerung dann beim Empfänger. Eine strukturierte Ausschüttungspolitik kann dabei helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und Freibeträge optimal zu nutzen.

Bereits gewusst?


• Doppelbelastung vermeiden: Stiftungsvermögen wird sowohl auf Stiftungsebene (z. B. Körperschaftsteuer) als auch beim Begünstigten (z. B. Einkommensteuer) besteuert.


• Strategische Ausschüttungsplanung: Regelmäßige, maßvolle Ausschüttungen ermöglichen eine bessere Nutzung von Freibeträgen und vermeiden Schenkungsteuer-Risiken.


• Internationale Strukturen: Bei Auslandssachverhalten droht zusätzlich die Quellensteuer – hier sind mögliche Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.


• Beratung durch Experten: Ohne professionelle steuerliche Begleitung lassen sich unnötige Mehrfachbesteuerungen kaum vermeiden.

5. Zuwendungen aus Stiftungen: Wie werden Ausschüttungen versteuert?

Junger Mann mit Brille

Midjourney: KI-generiert

Ausschüttungen aus Stiftungen an Begünstigte gelten steuerlich in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen so der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei Familienstiftungen kann bei außergewöhnlich hohen oder unregelmäßigen Zahlungen zusätzlich die Schenkungsteuer anfallen. Entscheidend ist hier die Satzung: Sie muss klare Regelungen zu den Ausschüttungsmodalitäten enthalten. Für gemeinnützige Stiftungen entfällt diese Problematik, da dort keine privaten Begünstigten existieren. Eine strukturierte Ausschüttungspolitik schützt sowohl die Stiftung als auch Begünstigte vor steuerlichen Überraschungen.

6. Compliance & Stiftungs-Steuererklärung: Was muss wann gemeldet werden?

Stiftungen unterliegen strengen steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten. Jährlich müssen Körperschafts- und ggf. Gewerbesteuererklärungen abgegeben werden. Hinzu kommt die detaillierte Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben. Außerdem verlangt das Finanzamt bei gemeinnützigen Stiftungen regelmäßige Nachweise zur Mittelverwendung. Familienstiftungen hingegen müssen Begünstigtenlisten führen und Kapitalerträge korrekt melden. Verstöße gegen steuerliche Pflichten – ob fahrlässig oder vorsätzlich – können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Spätestens bei Betriebsprüfungen drohen empfindliche Sanktionen. Daher gilt: Stiftung-Compliance ist kein „Nice to have“, sondern ein Muss für den rechtssicheren Betrieb.

Schon gewusst?
Das können Ihre digitalen Meldepflichten für Stiftungen ab 2025 sein.

Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre internen Prozesse und Systeme, um die neuen digitalen Meldepflichten fristgerecht und korrekt zu erfüllen:


• Transparenzregister: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Stiftungen ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen. Dies betrifft insbesondere Vorstandsmitglieder, Begünstigte und Personen mit Einfluss auf die Vermögensverwaltung.


• Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen): Ab dem 1. Januar 2025 sind Stiftungen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und auszustellen. Dies erfordert die Anpassung interner Prozesse und Systeme.


• Registrierkassen-Meldung: Für Stiftungen, die elektronische Kassensysteme nutzen, besteht ab dem 1. Januar 2025 eine Meldepflicht dieser Systeme beim Finanzamt.

7. Stiftungsgründung zur steuerlichen Planung und Optimierung

Anwältin

Midjourney: KI-generiert

Je früher die steuerliche Strukturierung beginnt, desto größer der Gestaltungsspielraum: Die Gründung einer Stiftung sollte nicht isoliert, sondern als Teil einer umfassenden steuerlichen und Vermögens-strategischen Planung betrachtet werden. Ziel ist es, Vermögen rechtssicher zu strukturieren, steuerliche Freibeträge zu nutzen und langfristige Ziele – etwa Nachfolge, Versorgung oder Gemeinnützigkeit – optimal umzusetzen. Bereits im Vorfeld sind wichtige Entscheidungen zu treffen: Stiftungsform, Sitz, Satzungszweck, Begünstigte und Vermögensausstattung. Eine unüberlegte Gründung kann zu unnötiger Steuerlast oder Handlungsblockaden führen.

8. Steuerliche Risiken: Was Stiftungsgründer unbedingt beachten sollten

Trotz steuerlicher Vorteile bergen Stiftungen auch gewisse Risiken. Vor allem bei:

  • unklarer Satzung
  • fehlerhafter Mittelverwendung
  • unzureichender Dokumentation

Wer etwa gemeinnützige Zwecke vorgibt, diese aber nicht konsequent verfolgt, riskiert rückwirkend hohe Steuerforderungen. Auch die Erbersatzsteuer wird oft unterschätzt und kann Liquiditätsprobleme verursachen. Bei Familienstiftungen ist zudem eine unscharfe Begünstigten-Regelung ein häufiger Stolperstein. Verstöße gegen Melde- oder Erklärungspflichten können sogar strafrechtlich relevant sein und den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Deshalb: Eine sorgfältige, rechtlich und steuerlich fundierte Planung ist Pflicht, nicht Kür.

Wussten Sie schon?
Wann sich eine anwaltliche Beratung besonders lohnt
Rechtlicher Beistand von Anfang an spart Kosten, schützt Vermögen – und sichert die Handlungsfähigkeit der Stiftung langfristig:

• Gründung einer Stiftung: Auswahl der passenden Stiftungsform, rechtssichere Satzung und steueroptimierte Ausgestaltung

• Unternehmensnachfolge: Einbindung von Unternehmensanteilen, Vermeidung von Streitpotenzial und steuerlicher Doppelbelastung


• Gemeinnützigkeit Prüfung der Satzung auf Finanzamt-Konformität, Sicherstellung der Mittelverwendung und laufender Berichtsanforderungen


• Familiäre Begünstigte: Gestaltung von Ausschüttungsregelungen, Optimierung von Steuerbelastungen und rechtlicher Konflikte


• Krisen oder Steuerverfahren: bei Rückfragen des Finanzamts, Stiftungsprüfungen oder Verdacht auf Steuerhinterziehung

9. Fazit: Stiftung als Gestaltungsmittel für Vermögen und Steuern

Für Unternehmer sowie für Privatpersonen: Stiftungen sind ein wirkungsvolles Instrument zur langfristigen Vermögenssicherung und steuerlichen Gestaltung. Ob die Stiftung nun gemeinnützig oder familiär geprägt ist: Sie bietet steuerliche Vorteile, klare Strukturen und Schutz vor Zersplitterung von Vermögen. Gleichzeitig sind Stiftungen mit komplexen Pflichten, formalen Anforderungen und steuerlichen Fallstricken verbunden. Wer frühzeitig plant und rechtliche wie steuerliche Expertise einbindet, kann diese Herausforderungen meistern – und die Stiftung als dauerhaftes Fundament einer durchdachten Vermögensstrategie nutzen.

Sie haben weitere Fragen zu steuerrechtlichen Belangen bei Stiftungen?

Sie benötigen rechtliche Unterstützung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung im Rahmen von Stiftungen?

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