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Steuerliche Risiken für Digitale Nomaden: Was Sie wissen sollten

pixabay: SuzyT

In einer zunehmend digitalisierten Welt entscheiden sich immer mehr Menschen für ein flexibles, ortsunabhängiges Arbeitsmodell und werden zu sogenannten „Digitalen Nomaden“. Sie nutzen die Freiheit, von überall auf der Welt aus zu arbeiten, sei es von einem Strand in Thailand oder einem Café in Portugal. Doch diese Freiheit bringt auch komplexe steuerliche Herausforderungen mit sich, die oft übersehen werden. In diesem Artikel beleuchten wir die steuerlichen Fallstricke für Digitale Nomaden und zeigen auf, wie Sie mögliche Probleme vermeiden können.

1. Was sind digitale Nomaden?

pixabay: Mohamed_hassan

Digitale Nomaden sind Personen, die dank der heutigen Technologien ortsunabhängig arbeiten können. Typischerweise sind sie in Bereichen wie Webdesign, Content-Erstellung, Online-Marketing oder Softwareentwicklung tätig. Ihr Arbeitsplatz ist nicht an einen festen Standort gebunden, sondern befindet sich dort, wo eine stabile Internetverbindung besteht. Aufgrund ihrer flexiblen Lebensweise wechseln sie häufig den Aufenthaltsort, was steuerliche Fragen aufwirft.

2. Steuerliche Herausforderungen für Digitale Nomaden

Ein weit verbreitetes Missverständnis unter Digitalen Nomaden ist die Annahme, dass das Fehlen eines festen Wohnsitzes sie automatisch von steuerlichen Verpflichtungen befreit. Tatsächlich kann das Gegenteil der Fall sein: Ohne einen klar definierten steuerlichen Wohnsitz besteht das Risiko, in mehreren Ländern steuerpflichtig zu werden, was erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Steuerpflicht: Wer muss wo Steuern zahlen?

Abhängig von der individuellen Situation kann für Digitale Nomaden entweder die unbeschränkte oder die beschränkte Steuerpflicht greifen:

•   Unbeschränkte Steuerpflicht: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat, muss sein gesamtes Einkommen – unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde – in Deutschland versteuern (Welteinkommensprinzip).

•   Beschränkte Steuerpflicht: Personen ohne festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn sie weiterhin inländische Einkünfte erzielen. Das bedeutet, dass selbst bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland eine Steuerpflicht bestehen kann, sofern das Einkommen durch deutsche Kunden erwirtschaftet wird.

Welche Steuerpflicht für Sie gilt, hängt insbesondere von der 183-Tage-Regel und dem jeweils geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab.

Die 183-Tage-Regel

Neben dem offiziellen Wohnsitz nach § 8 AO spielt auch der tatsächliche Aufenthalt eine entscheidende Rolle für die Steuerpflicht. Hier kommt die 183-Tage-Regel ins Spiel: Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage (sechs Monate) in einem bestimmten Land aufhält, wird dort in der Regel als steuerlich ansässig eingestuft.

Das bedeutet:

• Wer länger als 183 Tage im Ausland verbringt, ist in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

• Wer weniger als 183 Tage im Ausland verbringt und weiterhin Einkünfte aus Deutschland bezieht, bleibt in Deutschland steuerpflichtig.

Digitale Nomaden sollten ihre Aufenthaltszeiten daher sorgfältig dokumentieren und die 183-Tage-Regel stets im Blick behalten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein internationales Regelwerk, das verhindern soll, dass Einkommen in mehreren Ländern doppelt besteuert wird. Es bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht auf bestimmte Einkünfte hat, und ermöglicht eine Anrechnung bereits gezahlter Steuern, um eine doppelte Steuerlast zu vermeiden. Die folgenden Beispiele veranschaulichen, in welchen Fällen ein DBA zur Anwendung kommt.

Praxisbeispiele:
Beispiel 1: Max verbringt mehr als 183 Tage in Deutschland und bezieht gleichzeitig spanische Einkünfte. Da er sich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält, ist er in Deutschland steuerpflichtig. In diesem Fall greift das DBA für die spanischen Einkünfte, da der Ansässigkeitsstaat (Deutschland) und der Quellenstaat (Spanien) voneinander abweichen.

Beispiel 2: Max verbringt mehr als 183 Tage in Spanien und erzielt ausschließlich spanische Einkünfte. Da er sich mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien aufhält, ist er in Spanien steuerpflichtig und muss dort sein gesamtes Einkommen versteuern. Hierbei kommt das DBA zwischen Deutschland und Spanien nicht zur Anwendung, da bei sämtlichen Einkünften Ansässigkeitsstaat (Spanien) und Quellenstaat (Spanien) identisch sind.

Da die Doppelbesteuerungsabkommen je nach Land variieren, sollten sich Digitale Nomaden mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ihrer Tätigkeitsländer vertraut machen. Da die Abkommen meist sehr umfangreich und komplex gestaltet sind, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

3. Umsatzsteuerliche Pflichten von digitalen Nomaden

pixabay: Mohamed_hassan

Auch die umsatzsteuerlichen Pflichten von Digitalen Nomaden sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort ist für die Umsatzsteuerpflicht der Ort maßgeblich, an dem der Umsatz generiert wird. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich dort anfällt, wo der Kunde ansässig ist. Erbringt ein Digitaler Nomade beispielsweise eine elektronische Dienstleistung für einen Kunden in Deutschland, so ist die Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen, unabhängig davon, wo sich der Dienstleister während der Leistungserbringung befindet.

Dienstleistung an Kunden in der EU

Bei Leistungen an Kunden innerhalb des übrigen Gemeinschaftsgebiet ist entscheidend, ob es sich beim Kunden um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Bei Leistungen an Unternehmen (B2B) greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Bei Leistungen an Privatpersonen (B2C) muss der Dienstleister die Umsatzsteuer in dem Land von dem aus das Unternehmen geführt wird, abführen, was eine Registrierung im jeweiligen EU-Land erforderlich machen kann. Um diesen Verwaltungsaufwand zu minimieren, können Dienstleister den One-Stop-Shop (OSS) nutzen, ein elektronisches Portal, über das die Mehrwertsteuer für alle EU-Länder zentral gemeldet und abgeführt werden kann.

Dienstleistung an Kunden in Drittländern

Bei der Erbringung elektronischer Dienstleistungen an Kunden in Drittländern, also außerhalb der EU, gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen des Kundenlandes. In solchen Fällen ist es wichtig, sich über die spezifischen umsatzsteuerlichen Regelungen des betreffenden Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Für Digitale Nomaden ist es essenziell, die umsatzsteuerlichen Regelungen des Landes zu kennen, in dem ihre Kunden ansässig sind. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Inanspruchnahme professioneller Beratung können helfen, steuerliche Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Umsatzsteuer bei digitalen Produkten und Dienstleistungen
Regelungen zur Umsatzsteuer auf elektronische Leistungen

Kunde / Anbieter Anbieter in Deutschland Anbieter im EU-Ausland Anbieter in Drittstaaten
Privatkunde in Deutschland Umsatzsteuer in Deutschland (§ 3a Abs. 1 UStG) Umsatzsteuer am Standort des Anbieters Umsatzsteuer am Standort des Anbieters (§ 3a Abs. 1 UStG)
Unternehmen in Deutschland Umsatzsteuer in Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG) Umsatzsteuer in Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG) Umsatzsteuer in Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG)
Privatkunde im EU-Ausland Umsatzsteuer in Deutschland (§ 3a Abs. 1 UStG) Umsatzsteuer am Standort des Anbieters
Unternehmen im EU-Ausland Keine Umsatzsteuer in Deutschland, möglicherweise im Land des Kunden (§ 3a Abs. 1 UStG) Umsatzsteuer im Land des Kunden (§ 3a Abs. 1 UStG)
Kunde im Drittland Keine Umsatzsteuer in Deutschland, möglicherweise im Land des Kunden (§ 3a Abs. 2 & 4 UStG)

Hinweis: Besondere Regelungen können je nach nationalem Steuerrecht und Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien gelten.

4. Mögliche steuerliche Risiken und Sanktionen

Die Missachtung steuerlicher Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Nachzahlungen: Nicht versteuerte Einkünfte können zu erheblichen Steuernachforderungen führen, die üblicherweise mit Zinsaufschlägen einhergehen.
  • Geldstrafen: Steuervergehen können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
  • Strafrechtliche Haftstrafen: In schweren Fällen drohen Haftstrafen bis zu 5 Jahren.

Es ist daher unerlässlich, sich proaktiv mit den eigenen steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

5. Tipps zur Vermeidung steuerlicher Fallstricke

  1. Klärung des steuerlichen Wohnsitzes: Bestimmen Sie eindeutig, in welchem Land Sie als steuerlich ansässig gelten, und informieren Sie sich über die dortigen Steuerpflichten.
  2. Prüfen des Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfen Sie, ob zwischen den Ländern, in denen Sie tätig sind, DBA existieren und wie diese angewendet werden können, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  3. Dokumentation der Aufenthalte: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Aufenthaltsdauer in jedem Land, um im Falle von Nachfragen entsprechende Nachweise erbringen zu können.
  4. Professionelle Beratung: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt und Sie individuell beraten kann.

6. Fazit: Vorsicht ist geboten

pixabay: Mohamed_hassan

Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht es vielen Menschen, als Digitale Nomaden ortsunabhängig zu arbeiten und die Freiheit eines flexiblen Lebensstils zu genießen. Doch diese Freiheit bringt erhebliche steuerliche Herausforderungen mit sich – von der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes über die Anwendung der 183-Tage-Regel bis hin zu Fragen der Doppelbesteuerung und umsatzsteuerlichen Pflichten. Wer hier unvorbereitet agiert, riskiert hohe Nachzahlungen, Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Digitale Nomaden ihre Aufenthaltsorte genau dokumentieren, sich mit relevanten Doppelbesteuerungsabkommen vertraut machen und eine fundierte steuerliche Planung vornehmen. Doch die internationalen Steuersachverhalte sind komplex und individuell unterschiedlich – eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne mit einer umfassenden steuerlichen Beratung zur steuerlichen Optimierung Ihres ortsunabhängigen Arbeitsmodells. Mit unserer Expertise im internationalen Steuerrecht helfen wir Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Risiken zu minimieren.

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