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Die Spekulationssteuer bei Aktien: Alle Infos, Tipps und Regelungen

Wie werden Aktien besteuert?

Sie gehören zu denen, die durch den Handel mit Aktien Gewinne erzielt haben oder erzielen? Auch Gewinne aus Aktiengeschäften werden besteuert. Bis 2008 wurde diese Steuer Spekulationssteuer genannt, seit 2009 heißt sie Abgeltungssteuer. Welche Änderungen mit der Steuerbezeichnung einhergehen und ob sich diese für Sie zum Nachteil auswirken können, aber auch, wie hoch der zu erwartende Steuersatz ist, erfahren Sie hier.

1. Als was gelten Aktien und wie werden sie besteuert?

Was ist die Abgeltungssteuer?

Unsplash: @ Yiorgos Ntrahas

Der Verkauf von Aktien galt früher als privates Veräußerungsgeschäft. Das hat sich geändert. Heute spricht das Steuerrecht bei Gewinnen aus dem Aktienhandel von Kapitaleinkünften bzw. Kapitalerträgen. Seit 2009 wird auf diese Gewinne die Kapitalertragssteuer, besser bekannt als Abgeltungssteuer, fällig.

Alle Einkünfte, die durch Kapitalvermögen erzielt werden, fallen unter diese Steuer und werden mit einem festen Steuersatz besteuert. Der Staat behält also pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag von den Gewinnen ein. Der Solidaritätszuschlag wurde zwar 2021 weitgehend abgeschafft, nicht aber für Kapitalerträge. Ausgenommen von der Kapitalertragssteuer sind nur Unternehmensanteile, die vor 2009 erworben wurden. Diese Anteile können steuerfrei verkauft werden.

2. Was ist die Spekulationssteuer?

Bis Ende 2008 galt für Gewinne aus dem Aktienhandel die Spekulationssteuer. Bei der Berechnung der Steuern spielte die Haltedauer der Aktien eine große Rolle. Wurden Aktien innerhalb der sog. Spekulationsfrist (zuletzt ein Jahr) nach dem Erwerb wieder verkauft, fiel auf die Gewinne aus dem Aktienhandel die Spekulationssteuer an. Hielt der Aktionär die Aktie für mindestens ein Jahr und verkaufte sie erst dann, mussten keine Steuern gezahlt werden. Die Frist wurde mittels Kaufvertrag der Aktien berechnet.

Die Spekulationssteuer wurde 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Damit entfällt die Spekulationsfrist für Aktien. Nun sind alle erzielten Veräußerungsgewinne zu versteuern. Die Differenzierung in Bezug auf die Haltedauer der Aktien und auch die Freigrenze wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer aufgehoben.

3. Was ist die Abgeltungssteuer?

Ab 2009 wurde die Spekulationssteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Gewinne an, die durch den Aktienhandel erzielt wurden.

      • Die Abgeltungssteuer hat ihren Namen, weil sie direkt und automatisch erhoben wird und somit die Steuerschuld abgegolten ist.
      • Die Abgeltungssteuer hat einen festen Prozentsatz (25 % plus Solidaritätszuschlag, zzgl. Kirchensteuer).
      • Für die Abgeltungssteuer ist nunmehr nur die Höhe der erzielten Gewinne ausschlaggebend.
      • Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerungsgrundlagen erleichtern.
      • Die Abgeltungssteuer zählt zu den sogenannten Quellensteuern. Damit ist gemeint, dass nicht der Steuerzahler dafür verantwortlich ist, dass die Steuer bezahlt wird, sondern dass die Steuer direkt dort, wo der Gewinn anfällt, einbehalten wird. Die Bank behält von den erzielten Gewinnen die Abgeltungssteuer ein und führt diese direkt an das Finanzamt ab.

4. Was hat sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer geändert

Welche Änderungen ergeben sich durch die Abgeltungssteuer?

Freepik: @ Racool studio

War vor 2009 noch relevant, wie lange sich die Aktien im Besitz des Steuerpflichtigen befanden, ist dies nun irrelevant (Wegfall der Spekulationsfrist). Doch auch andere Punkte unterlagen der Veränderung, wie beispielsweise das Halbeinkünfteverfahren und die anzusetzenden Werbekosten. Heute wird auf alle Gewinne der gleiche Steuersatz fällig, ganz gleich, ob die Gewinne durch Kurssteigerungen, die Auszahlung von Dividenden, erhaltene Zinsen oder Spekulationsgewinne erzielt wurden.

Spekulationssteuer auf Aktien ab 2009: Das hat sich geändert:

 

        • Das Halbeinkünfteverfahren: Vor Einführung der Abgeltungssteuer galt unter anderem das Halbeinkünfteverfahren, welches ab 2001 angewendet wurde. Es diente dazu, eine steuerliche Mehrfachbelastung auszuschließen. Ohne das Halbeinkünfteverfahren hätte eine Person im Grunde doppelt besteuert werden können. Einmal in ihrer Funktion als Gesellschafter und ein weiteres Mal als Privatperson. Die bei einem Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne waren danach nur zur Hälfte (deshalb der Name „Halbeinkünfteverfahren“) steuerpflichtig, die Aufwendungen nur zur Hälfte abzugsfähig.
        • Der Werbekostenabzug: Grundsätzlich gilt heute, dass es keinen Werbekostenabzug bei Kapitaleinkünften gibt. Tätigte eine steuerpflichtige Person Aufwendungen, die mit dem Handel von Aktien einhergingen, so konnten diese als Werbekosten geltend gemacht werden. Seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber mit Einführung der Abgeltungssteuer den Abzug von Werbungskosten generell ausgeschlossen hat (§20 Abs. 9. Satz 1 Halbs. 2 EStG). Anstelle von Werbungskosten kann nun nur noch ein Pauschalbetrag geltend gemacht werden.
        • Die Spekulationsfrist: Vor Einführung der Abgeltungssteuer waren Gewinne, die nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist (zuletzt 1 Jahr) erzielt wurden, steuerfrei. Heute unterliegen auch diese Gewinne vollständig der Besteuerung. Es ist also unerheblich, wie lange Sie die Wertpapiere bereits besitzen, bevor Sie diese weiterveräußern.
        • Die Freigrenze: Bis 2009 galt eine Freigrenze von 512 € pro Person. Hatte man Gewinne erzielt, die diesen Betrag nicht überschritten, so wurden keine Steuern fällig. Wurde der Betrag überschritten, war der gesamte Gewinn zu besteuern. Dieser Freibetrag wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer auf 801 € erhöht.

5. Welche Nachteile kann die Abgeltungssteuer haben?

Welche Nachteile hat die Abgeltungssteuer für Sparer?

Unsplash: @ Johannes Plenio

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer werden seit 2009 alle Kapitalerträge besteuert. Dies kann je nach persönlichem Steuersatz und Größe des Investments Vorteile und Nachteile für Sparer haben. Setzt man als Sparer ausschließlich auf risikofreie Produkte (Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefe, Sparbuch), kann man sich über die Einführung der Abgeltungssteuer freuen. Da hier bei einigen Sparern der vorher angesetzte individuelle Steuersatz höher war als die nun geltenden pauschalen 25 %, können diese Personen profitieren.

Bei Gewinnen aus Aktiengeschäften sieht die Sache allerdings anders aus, denn inzwischen werden ausnahmslos 25 % der Gewinne einbehalten. Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Gewinne an, egal ob diese durch Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Ähnlichem erzielt wurden. Der vorher geltende enorme Steuervorteil der Spekulationsfrist entfällt mit der Abgeltungssteuer. Auch die Möglichkeit, Kosten, die Ihnen durch den Aktienhandel entstanden sind, steuerlich geltend zu machen, entfällt.

Die Politik verkaufte die Einführung der Abgeltungssteuer mit der damit einhergehenden Erleichterung für Steuerzahler. Da die Steuern als Quellensteuern sofort abgeführt würden, müsste sich der Steuerzahler demnach um einen wichtigen Punkt weniger kümmern. Natürlich geht es der Politik auch immer um die Generierung von Einnahmen. Entgingen der Regierung vor Einführung des Gesetzes durch die Kapitalflucht ins Ausland enorme Einnahmen, so sollte der Anreiz für Anleger, dies zu tun, mit der Einführung des neuen Gesetzes minimiert werden.

Zusammengefasst:

      • Vorteile sind im Grunde nur für risikoscheue Sparer vorhanden.
      • Beim Handel mit Aktien überwiegen für den Steuerzahler die Nachteile.
      • Kursgewinne werden nun unabhängig der Haltedauer der Wertpapiere besteuert.
      • Werbekosten können nicht mehr angesetzt werden.
      • Das Halbeinkünfteverfahren existiert nicht mehr.

6. Wie hoch ist der Abgeltungssteuersatz?

Beim Abgeltungssteuersatz handelt es sich um einen Pauschalsatz. Es werden 25 % angesetzt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Abgeltungssteuersatz bewegt sich demnach zwischen 26 % und 28 %. Deutschland und Österreich rangieren mit dem Steuersatz im europäischen Mittelfeld. In Polen beträgt der Steuersatz nur 19 %, in Finnland 28 %, in Schweden 30 %.

Tatsächlich ist dieser Steuersatz allerdings niedriger als der individuelle Steuersatz bei privaten Veräußerungsgeschäften. Dies trifft in den allermeisten Fällen zu. Lediglich Studierende und Schüler können unter Umständen einen niedrigeren individuellen Steuersatz aufweisen (14 %). Bei einem Einkommen von 50.000 € liegt der persönliche Steuersatz bei ca. 40 %.

Wussten Sie schon?

Werbekosten können zwar nicht mehr angesetzt werden, aber Verluste aus Aktiengeschäften lassen sich nach wie vor mit den Gewinnen verrechnen. Durch die angesetzten Verluste wird der Gewinn verringert. Ein geringerer Gewinn führt zur einer geringeren Steuersumme, die Sie zahlen müssen.

7. Was bedeutet das First-in-First-out Prinzip bei der Abgeltungssteuer?

Was bedeutet First-in-First-out bei der Abgeltungssteuer?

Unsplash: @ Towfiqu barbhuiya

Vor der Einführung der Abgeltungssteuer war die Anwendung des First-in-First-out (kurz FiFo) Prinzips wichtig, um die Steuerschuld zu minimieren. Was zuerst in das eigene Aktiendepot gewandert ist (first in), wird als Erstes wieder veräußert (first out). So war es einfacher, die einjährige Mindesthaltedauer einzuhalten.  Mit Einführung der Abgeltungssteuer und dem damit einhergehenden Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist, sind die Erträge nun unabhängig der Haltedauer zu besteuern und das FiFo-Prinzip scheint überflüssig

Allerdings gilt für Wertpapiere, die vor 2009 angeschafft wurden, der sogenannte Bestandsschutz. Derzeit gilt hier noch die einjährige Spekulationsfrist. So können entsprechende Kursgewinne auch dann noch steuerfrei vereinnahmt werden, wenn sie nach dem 01.01.2009 erzielt wurden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Aktien, mit denen man den Gewinn erzielt, ihrerseits vor dem 01.01.2009 angeschafft worden sind.

Zusammengefasst:

      • FiFo steht für „First In – First Out“ und bezeichnet die Verkaufstaktik, zuerst die Aktien zu verkaufen, die zuerst gekauft wurden.
      • Damit stellte man nahezu sicher, dass die Haltedauer gewährleistet wurde und konnte die Steuerschuld minimieren.
      • Mit Einführung der Abgeltungssteuer kann dieses Prinzip nur noch auf Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, angewendet werden.

8. Wann sind Aktien steuerfrei?

Wann sind Aktien steuerfrei?

Unsplash: @ Olga DeLawrence

Der Freibetrag bei Gewinnen aus Aktiendepots wurde 2009 von 512 € auf 801 € angehoben. Haben Sie als Anleger weniger als 801 € an Gewinn durch den Aktienhandel binnen eines Jahres erzielt, fallen keine Steuern an. Der Steuerfreibetrag muss direkt bei der Bank oder beim Broker mittels Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Ist der Freistellungsauftrag korrekt erstellt, so werden von der Bank bzw. vom Broker nur noch die Gewinne berücksichtigt, die den Freibetrag übersteigen.

Übrigens:

Was passiert, wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Dann werden zwar zunächst mehr Steuern abgeführt als notwendig, diese können Sie sich aber über die Steuererklärung wieder zurückholen.

Bereits weiter oben wurde der sogenannte Bestandsschutz erwähnt, der auch hier nochmals Anwendung findet. Wenn Sie Aktien besitzen, die Sie vor 2009 gekauft haben, so handelt es sich um Altbestände. Diese Altbestände können Sie verkaufen, Gewinn erzielen und müssen auf diesen Gewinn keine Steuern zahlen. Hier findet das ebenfalls oben erwähnte FiFo-Prinzip nach wie vor Anwendung.

Dazu abschließend ein Beispiel:

Im Jahr 2007 haben Sie 250 Aktien eines bestimmten Unternehmens gekauft. Drei Jahre später kauften Sie weitere 250 Aktien von diesem Unternehmen. Sie haben also einen Anteil der Aktien im Jahr 2007 und den zweiten Anteil der Aktien im Jahr 2010 erworben. Insgesamt besitzen Sie nun 500 Aktien einer Firma. Jetzt möchten Sie von diesen gesamt 500 Aktien 300 verkaufen. Der Gewinn aus 250 verkauften Aktien wäre demnach steuerfrei, weil sie diese bereits vor 2009 erworben haben. Der Gewinn aus 50 Aktien müsste versteuert werden, weil sie diese erst im Jahr 2010 und damit nach Einführung der Abgeltungssteuer gekauft haben.

Gut zu wissen: Ab dem Jahr 2023 soll der Freibetrag erhöht werden!

2021 wurden über 90% der Neugeschäfte mit Wertpapieren von Privatanlegern getätigt. Da der Fiskus ein Interesse daran hat, dass sich Privatpersonen am Aktienhandel beteiligen, sollen ab 2023 Änderungen in Kraft treten. Mitte September 2022 wurde im Jahressteuergesetz die Erhöhung der Freibeträge beschlossen. Der Freibetrag für Einzelpersonen liegt dann bei 1000 €, der für Ehepaare bei 2000 €.

9. Fazit 

Mit den hier ausgeführten Änderungen und Neuregelungen ergeben sich für viele Anleger auch Unsicherheiten. Die Kanzlei Mauss steht Ihnen zur Klärung der Fragen und zur Erhöhung Ihres Sicherheitsgefühls als erfahrener Partner zur Seite. Wir klären und erklären und beraten Sie auch bei Spekulationsgeschäften. Wir behalten das große Ganze im Blick und werden stets ein Auge darauf haben, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

Mit der Kanzlei Mauss und Mauss wählen Sie den richtigen und kompetenten Ansprechpartner.

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