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Sicherungshypothek: So sichern sich Bauunternehmen ab

Absicherung des Werklohns von Bauunternehmern

Die Sicherungshypothek ist ein Instrument für Bauhandwerker, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen und ihre finanziellen Interessen zu wahren. Im Baugewerbe sind Zahlungsverzögerungen keine Seltenheit. Darunter leiden in erster Linie die vorleistungspflichtigen Bauunternehmer, Planer und Handwerker. Mit der Bauhandwerkersicherungshypothek sieht das deutsche Recht für diese Berufsgruppen ein Instrument zur Absicherung des Werklohns vor. Doch wie genau funktioniert eine Sicherungshypothek? In diesem Beitrag behandeln wir die wesentlichen Aspekte der Sicherungshypothek – von der Definition über die Durchsetzung bis hin zu den Risiken und Vorteilen.

1. Was ist die Sicherungshypothek?

Was ist die Sicherungshypothek?

Unsplash: @ Emmanuel Ikwuegbu

Die Sicherungshypothek stellt ein wesentliches Instrument im Bau- und Architektenrecht dar, um die finanziellen Interessen von Bauhandwerkern und Auftragnehmern im Baugewerbe zu schützen. Sie dient speziell der Sicherung des Werklohns und bietet eine rechtliche Grundlage, um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollte es zu Zahlungsausfällen kommen.

Im Kern ist die Sicherungshypothek ein Pfandrecht an einem Grundstück. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und sichert damit eine Forderung, in der Regel einen Geldbetrag, gegenüber dem Grundstückseigentümer. Die Eintragung ins Grundbuch ist dabei ein entscheidender Schritt, denn sie macht die Sicherungshypothek für Dritte, insbesondere andere Gläubiger, sichtbar und rechtlich verbindlich.

Die Sicherungshypothek ist in § 650e BGB geregelt. Sie ist eine akzessorische Sicherheit, das heißt, die Existenz und der Umfang der Sicherungshypothek hängen unmittelbar von der Existenz und dem Umfang der Forderung ab, für die sie Sicherheit bietet. Diese direkte Verbindung unterscheidet die Sicherungshypothek von der gewöhnlichen Hypothek, bei der eine solche strikte Bindung an die Forderung nicht zwingend gegeben ist. Im Vergleich dazu dient die Verkehrshypothek, oft als Buchhypothek im Grundbuch vermerkt, der allgemeineren Finanzierung von Immobilien ohne die strikte Bindung an eine spezifische Forderung.

Für Bauhandwerker und Auftragnehmer bietet die Sicherungshypothek eine wichtige rechtliche Absicherung. Sollte der Schuldner, also der Bauherr oder Auftraggeber, nicht in der Lage sein, den vereinbarten Werklohn zu zahlen, ermöglicht die Sicherungshypothek dem Gläubiger, sein Geld zu bekommen. Dies kann beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung des Grundstücks erfolgen, wodurch der ausstehende Werklohn beglichen wird.

2. Die Sicherungshypothek zur Absicherung des Werklohns

Im Bauwesen ist es üblich, dass Bauhandwerker und Bauunternehmer ihre Arbeit im Voraus leisten. Das bedeutet, sie erbringen ihre Bauleistungen, bevor sie dafür bezahlt werden, in der Regel erst nach der Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Diese Vorleistungspflicht birgt für die Bauunternehmen ein finanzielles Risiko, insbesondere wenn es um größere Projekte geht oder wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug gerät.

Hier kommt die Sicherungshypothek ins Spiel: Sie kann für Bauhandwerker und Unternehmer eine Absicherung ihres Anspruchs auf den Werklohn gewährleisten. Indem eine Sicherungshypothek für die erbrachten Bauleistungen am Grundstück des Auftraggebers eingetragen wird, erhalten die Unternehmer ein Pfandrecht.

Sollten Differenzen zwischen dem Bauunternehmer und dem Auftraggeber auftreten – sei es wegen Verzögerungen, Mängeln in der Ausführung oder direkt bezüglich der Bezahlung – stärkt die Sicherungshypothek die Position des vorleistungspflichtigen Unternehmers. Sie bietet ihm ein Druckmittel, um seine Ansprüche durchzusetzen, ohne sofort gerichtliche Schritte einleiten zu müssen.

Für den Auftraggeber kann eine Sicherungshypothek besonders störend werden, wenn geplant ist, das Grundstück in Eigentumswohnungen aufzuteilen und diese zu verkaufen. Denn in der Regel muss der Auftraggeber den Käufern garantieren, dass sie das Eigentum frei von Belastungen erhalten. Das bedeutet, der Auftraggeber muss die abgesicherte Forderung begleichen, bevor die Wohnungen verkauft werden können. Erst dann kann die Sicherungshypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden.

3. Wer hat Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek?

Wer hat Anspruch auf eine Sicherungshypothek?

Unsplash: @ Greyson Joralemon

Nicht jeder, der im Bauprozess involviert ist, hat automatisch das Recht, eine Sicherungshypothek zu beantragen. Der Anspruch auf eine Sicherungshypothek beschränkt sich auf bestimmte Gruppen von Leistungserbringern im Baugewerbe. Die Berechtigten, die eine Sicherungshypothek auf das Grundstück des Auftraggebers eintragen lassen können, umfassen typischerweise:

      • Bauhandwerker: Dies sind Personen oder Unternehmen, die handwerkliche Leistungen am Bauwerk erbringen. Dazu zählen beispielsweise Maurer, Zimmerer, Dachdecker und viele andere Gewerke, die direkt am Bau beteiligt sind.
      • Bauunternehmer: Unternehmen, die den Gesamtauftrag für ein Bauvorhaben übernehmen, fallen ebenfalls unter die Berechtigten.
      • Subunternehmer: Auch Subunternehmer, die von einem Hauptunternehmer beauftragt wurden, Teilleistungen am Bauwerk zu erbringen, können einen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek haben.
      • Architekten und Ingenieure: Architekten, Ingenieure und andere Planungsberufe, die mit der Planung und Überwachung von Bauprojekten betraut sind, können unter bestimmten Umständen berechtigt sein, eine Sicherungshypothek für ihre Honorarforderungen zu beantragen.

Sicherungshypothek für Architekten:

Architekten erbringen Leistungen weit vor Baubeginn, und tragen somit ein hohes finanzielles Risiko wegen der möglichen Insolvenz des Auftraggebers. Dennoch war der Anspruch von Architekten, Ingenieuren und anderen Planern rechtlich lange erst dann gegeben, wenn eine Wertsteigerung des Grundstücks durch Bauarbeiten erfolgt war. In einem Urteil vom 14.02.2023 stellte das Kammergericht aber klar, dass die Wertsteigerung des Grundstücks nicht Voraussetzung der Sicherungshypothek für Architekten ist.

4. Voraussetzungen für die Einräumung einer Sicherungshypothek

Im Folgenden beschreiben wir die grundlegenden Bedingungen, die für die Einräumung einer Sicherungshypothek erforderlich sind:

Eigentum des Baugrundstücks durch den Auftraggeber

Eine Voraussetzung für die Einräumung einer Sicherungshypothek ist, dass der Auftraggeber des Bauvorhabens gleichzeitig der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem das Bauwerk errichtet wird. Diese Personenidentität zwischen Auftraggeber und Grundstückseigentümer ist entscheidend, da die Sicherungshypothek direkt auf dieses Grundstück eingetragen wird.

Fehlen anderer ausreichender Sicherheiten

Eine Sicherungshypothek kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn keine anderen ausreichenden Sicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Garantien, vom Auftraggeber gestellt wurden. Die Sicherungshypothek dient als alternative Sicherheitsleistung, falls andere Sicherungsmittel nicht vorhanden oder unzureichend sind.

Vorliegen eines wirksamen Bauvertrags

Für die Einräumung einer Sicherungshypothek muss ein wirksamer Bauvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmer bzw. Handwerker existieren. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleistung und somit auch für die Forderung, die durch die Sicherungshypothek abgesichert werden soll.

Nicht vollständig beglichene Forderung

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Forderung aus dem Bauvertrag noch nicht vollständig beglichen wurde. Die Sicherungshypothek zielt darauf ab, noch offene Werklohnforderungen zu sichern. Ist die Forderung bereits vollständig bezahlt, besteht kein Bedarf mehr für die Einräumung einer Sicherungshypothek.

5. Sicherungshypothek durchsetzen: So gehen Auftragnehmer vor

So setzen Sie eine Sicherungshypothek durch

Unsplash: @ Cytonn Photography

Um eine Sicherungshypothek zu bestellen, gibt es grundsätzlich zwei Wege, die Auftragnehmer einschlagen können: über eine Einigung mit dem Auftraggeber oder aber ohne dessen Einwilligung. Da eine Einigung der beiden Parteien in der Praxis selten vorkommt, haben wir die einzelnen Schritte des Vorgehens ohne Einwilligung des Auftraggebers detailliert aufgelistet:

Einigung mit dem Auftraggeber 

Der einfachste und schnellste Weg, eine Sicherungshypothek einzutragen, wäre durch die freiwillige Eintragungsbewilligung des Auftraggebers. Durch die direkte Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind in diesem Fall keine gerichtlichen Schritte notwendig. Allerdings gibt es für den Auftraggeber wenig Anreiz, einer Belastung seines Grundstücks zuzustimmen. Die Einigung mit dem Auftraggeber kommt daher selten vor.

Vorgehen ohne Einwilligung des Auftraggebers

Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, bleibt dem Auftragnehmer in der Regel nur der Klageweg, um eine Sicherungshypothek durchzusetzen. Dies kann durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung erfolgen, die auf die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek zielt. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:

      • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung: Der Auftragnehmer stellt beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Gerichte behandeln solche Anträge mit hoher Priorität, wodurch eine Entscheidung typischerweise innerhalb von 24 bis 36 Stunden getroffen wird.
      • Gerichtlicher Beschluss: Sobald der Beschluss gefasst ist, sollte der Auftragnehmer diesen persönlich beim Gericht abholen. Es ist wichtig, dass nun ein genauer Verfahrensweg eingehalten wird.
      • Eintragung der Vormerkung: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beschlusses muss beim Grundbuchamt ein Antrag auf Eintragung der Vormerkung gestellt werden. Die Kosten für die Eintragung im Grundbucht trägt der Auftragnehmer. Sie orientieren sich am Wert der abzusichernden Forderung.
      • Zustellung des Beschlusses: Innerhalb einer Woche muss der Beschluss dem Auftraggeber durch einen Eil-Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Es empfiehlt sich, zwei Ausfertigungen des Beschlusses zu besorgen, um eine dem Gegner und eine dem Grundbuchamt zukommen zu lassen.

Der Auftraggeber wird durch die Zustellung des Beschlusses über die Eintragung informiert und hat das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben. Dies führt zu einem mündlichen Verhandlungstermin, in dem das Gericht die Sachlage prüft und eine Entscheidung trifft. Bei diesem Verfahren ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend, da das Gericht auf Basis der vorgelegten Beweise eine Entscheidung trifft.

Übrigens:

Falls der Auftraggeber die Forderung weiterhin nicht begleicht, kann der Auftragnehmer als letzten Schritt eine Zwangshypothek eintragen lassen, was eine Einleitung zur Zwangsvollstreckung des Grundstücks darstellen kann.

Insgesamt ist das Verfahren zur Durchsetzung einer Sicherungshypothek ohne die Zustimmung des Auftraggebers komplex und erfordert eine strategische Vorgehensweise. Eine erfahrene Anwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht unterstützt Sie bei der Vorbereitung und bei allen rechtlichen Schritten.

6. Sicherungshypothek vs. Bauhandwerkersicherung: Wo liegt der Unterschied?

Sowohl die Sicherungshypothek als auch die Bauhandwerkersicherung sind Instrumente im deutschen Baurecht, die dazu dienen, die Vergütungsansprüche von Bauunternehmern und Handwerkern abzusichern. Obwohl beide Mechanismen ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer Natur und Anwendung erheblich.

Bauhandwerkersicherung:

  • Die Bauhandwerkersicherung ist in der Regel eine Bürgschaft, kann aber auch in Form anderer Sicherheitsleistungen erbracht werden. Sie dient der Absicherung der gesamten vereinbarten Vergütung, die der Auftraggeber dem Bauunternehmer schuldet.
  • Nach 650f BGB hat der Bauunternehmer das Recht, von seinem Schuldner eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dies gibt den Unternehmern eine rechtliche Handhabe, um Sicherheiten für ihre zukünftigen und bislang nicht erbrachten Leistungen zu erhalten.

Sicherungshypothek: 

      • Im Gegensatz dazu umfasst die Sicherungshypothek nur die bereits erbrachten Bauleistungen und wird direkt als Pfandrecht am Grundstück des Auftraggebers eingetragen.
      • Die Sicherungshypothek bietet somit eine Absicherung für Leistungen, die bereits erbracht wurden, jedoch noch nicht vergütet sind. Dieses Pfandrecht bindet die Forderung direkt an das Grundstück des Auftraggebers, was eine starke Sicherheit darstellt, aber auch einen formalen Eintrag ins Grundbuch erfordert.
      • Während die Sicherungshypothek eine direkte Belastung des Grundstücks des Auftraggebers darstellt, ist die Bauhandwerkersicherung eher eine Verpflichtung einer dritten Partei (in der Regel einer Bank oder Versicherung), für die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu bürgen.

Zusammenfassung der Unterschiede:

      • Natur der Sicherheit: Die Sicherungshypothek ist ein Pfandrecht am Grundstück, während die Bauhandwerkersicherung meist eine Bürgschaft ist.
      • Umfang der Absicherung: Die Sicherungshypothek sichert bereits erbrachte Leistungen, die Bauhandwerkersicherung kann für die gesamte vereinbarte Vergütung beansprucht werden.
      • Anwendung in der Praxis: Aufgrund ihrer Flexibilität und einfacheren Handhabung wird die Bauhandwerkersicherung häufiger genutzt als die Sicherungshypothek, die einen formalen Eintrag ins Grundbuch erfordert und somit aufwendiger in der Durchsetzung ist.

Insgesamt bieten beide Sicherungsmechanismen wichtige Instrumente für Bauunternehmer und Handwerker, um ihre Vergütungsansprüche abzusichern. Die Wahl zwischen einer Sicherungshypothek und einer Bauhandwerkersicherung hängt von den spezifischen Umständen des Bauvorhabens und der Präferenz der beteiligten Parteien ab.

7. Wann erlischt eine Sicherungshypothek im Grundbuch?

Wann wird eine Sicherungshypothek gelöscht?

Pixabay: @ Hans

Grundsätzlich erlischt die Sicherungshypothek mit der vollständigen Begleichung der Forderung, für die sie eingetragen wurde. Die Löschung der Sicherungshypothek muss beim Grundbuchamt beantragt werden und vom Gläubiger bewilligt sein. Sofern die geforderte Summe beglichen ist, darf der Gläubiger die Löschungsbewilligung nicht verweigern.

Ein weiterer Weg, auf dem eine Sicherungshypothek erlöschen kann, ist die Feststellung durch ein gerichtliches Urteil, dass die Forderung, für die die Hypothek besteht, nicht (mehr) besteht. In einem solchen Fall wird rechtlich anerkannt, dass die Grundlage für die Hypothek entfallen ist. Erst nach der Bewilligung des Löschungsantrags wird die Hypothek im Grundbuch durchgestrichen.

Das Durchstreichen im Grundbuch dient als endgültiger Nachweis dafür, dass die Sicherungshypothek nicht mehr besteht und somit das Eigentumsrecht am betroffenen Grundstück wieder unbelastet ist.

8. Diese Vorteile hat die Sicherungshypothek für Bauhandwerker

Die Sicherungshypothek für Bauhandwerker stellt eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dar, Werklohnforderungen gegenüber dem Auftraggeber zu sichern. Durch die Eintragung im Grundbuch wird die Forderung des Bauhandwerkers öffentlich dokumentiert und rechtlich verankert, was ihm eine solide Grundlage für die Sicherung seines Anspruchs bietet.

Ein weiterer signifikanter Vorteil ist, dass die Sicherungshypothek als wirksames Druckmittel zur Durchsetzung der Forderungen gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden kann. Die Aussicht, eine Hypothek auf dem Eigentum eingetragen zu bekommen, motiviert viele Auftraggeber dazu, die offenen Forderungen zeitnah und vollständig zu begleichen, um eine Belastung ihres Grundstücks zu vermeiden und dessen Verkehrsfähigkeit zu wahren. Dies stärkt die Verhandlungsposition des Bauhandwerkers erheblich.

Darüber hinaus gewährt die Sicherungshypothek im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers dem Bauhandwerker ein Absonderungsrecht bezüglich seiner Forderung. Das bedeutet, dass er im Vergleich zu anderen Gläubigern eine höhere Priorität bei der Befriedigung seiner Forderungen aus dem Erlös des verpfändeten Grundstücks hat.

Bestehen wiederum weitere Grundpfandrechte, so werden diese vorrangig bedient. Der Blick ins Grundbuch ist also wichtig bei der Entscheidung für oder gegen eine Sicherungshypothek als Absicherung. Insgesamt bietet die Sicherungshypothek Bauhandwerkern somit ein effektives Instrument, um ihre finanziellen Ansprüche abzusichern.

9. Sicherungshypothek: Welche Risiken gibt es für Auftragnehmer?

Falls das Grundstück, auf das die Hypothek eingetragen werden soll, bereits mit Grundschulden belastet ist, ist bei der Eintragung einer Sicherungshypothek Vorsicht geboten. Dann sind die Chancen, dass der Bauhandwerker seine Forderungen vollständig oder teilweise aus dem Verwertungserlös des Grundstücks befriedigen kann, deutlich geringer.

Vorsicht bei belasteten Grundstücken:

Häufig sind Grundstücke bei Baubeginn bereits mit Hypotheken von Banken belastet. Diese haben im Insolvenzfall des Grundstückseigentümers in der Regel Vorrang vor der Sicherungshypothek. Das bedeutet, dass die Ansprüche aus diesen früher eingetragenen Grundschulden zuerst bedient werden.

Der Prozess der Eintragung erfordert eine genaue Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und kann ohne die Unterstützung durch einen Fachanwalt komplex und zeitintensiv sein. Auch die Durchsetzung der Ansprüche im Falle einer Nichtzahlung durch den Auftraggeber erfordern in der Regel gerichtliche Schritte, die Verzögerungen mit sich bringen.

Ein Risiko besteht darin, dass durch eine eingetragene Zwangshypothek oder eine anstehende Zwangsvollstreckung die Verkehrsfähigkeit des Grundstücks erheblich eingeschränkt wird, was den Verkauf oder die Beleihung des Grundstücks durch den Eigentümer erschwert.

Ein weiteres Risiko ist, dass der Wert des Grundstücks die Forderungen nicht deckt oder sich die Verwertung des Grundstücks schwierig gestaltet. In einem solchen Fall könnte der Bauhandwerker trotz der eingetragenen Sicherungshypothek seine Forderungen nicht oder nur teilweise realisieren. Dieses Risiko wird insbesondere dann relevant, wenn der Markt für Immobilien schwächelt oder das betreffende Grundstück aufgrund spezifischer Merkmale schwer verkäuflich ist.

10. Anspruch auf Sicherungshypothek durchsetzen

Anwaltliche Unterstützung bei der Eintragung einer Sicherungshypothek

Pixabay: @ Leandro Aguilar

Für Bauhandwerker ist die Absicherung ihrer Werklohnforderungen von essenzieller Bedeutung, um das Risiko finanzieller Verluste zu minimieren und die Stabilität ihres Unternehmens zu gewährleisten. Die Sicherungshypothek bietet hierfür eine rechtlich solide Möglichkeit, die eigene Forderung direkt am Wert des bebauten Grundstücks zu verankern.

Dies bringt nicht nur den Vorteil einer abgesicherten Position im Falle von Zahlungsausfällen des Auftraggebers, sondern dient auch als effektives Druckmittel zur zügigen Erfüllung offener Forderungen. Im Insolvenzfall des Auftraggebers verschafft die Sicherungshypothek dem Bauhandwerker zudem ein bevorzugtes Befriedigungsrecht, was die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung der Forderungen erhöht.

Ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Sicherungshypothek lohnt, kann ein auf Bau- und Architektenrecht spezialisierter Anwalt für Sie bewerten. Essenziell ist dabei die Einsicht des Grundbuchauszugs des bebauten Grundstücks. Erst wenn klar ist, mit welchen Buchhypotheken das Grundstück belastet ist, kann eine klare Empfehlung ausgesprochen werden.

Sollte die Sicherungshypothek als Absicherung Ihrer Werklohnforderung infrage kommen, begleitet Sie eine professionelle Baurechtskanzlei durch den gesamten Prozess – von der einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bis zur Klage auf Einräumung der Sicherungshypothek.

11. Fazit: In diesen Fällen ist eine Sicherungshypothek sinnvoll

Als Sicherungsinstrument für Bauhandwerker führt die Sicherungshypothek in der Praxis ein Schattendasein. Häufig gibt es bei Bauvorhaben bereits die Finanzierungszusage einer Bank, die den Sicherungsanspruch der Auftragnehmer deckt. In vielen Fällen lohnt sich das aufwändige Verfahren der Eintragung nicht, weil das Grundstück bereits anderweitig belastet ist.

Im Insolvenzfall des Auftraggebers lohnt sich die Sicherungshypothek jedoch für Bauhandwerker. Sofern keine weiteren Grundpfandrechte bedient werden müssen, können Bauhandwerker mit einer Sicherungshypothek mit der vollständigen Erfüllung der offenen Forderungen rechnen, weil sie bei Verwertung des Grundstücks Vorrang gegenüber anderen Gläubigern haben.

Bei der Auswahl eines passenden Sicherungsinstruments für Ihren Werklohn ist ein erfahrener Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht die passende Unterstützung. Er kann Ihren individuellen Fall abwägen und eine Empfehlung aussprechen.

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