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Sharing-Economy: ein Risiko für Steuerhinterziehung?

Ein unbewusstes Risiko für Steuerhinterziehungen?

Midjourney: KI-generiert

Sharing-Economy-Plattformen haben in den vergangenen Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Diese Plattformen machen es einfacher denn je, ein gewisses Einkommen zu generieren. Doch mit dieser neuen Freiheit gehen auch steuerliche Verpflichtungen einher, die viele Nutzer unterschätzen. Nicht selten resultieren aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit steuerliche Fehler, die schnell als Steuerhinterziehung eingestuft werden können. Was bedeutet das konkret für Teilnehmer der Sharing-Economy? Welche Einnahmen sind steuerpflichtig, und wie vermeiden Sie Risiken? Dieser Artikel bietet Ihnen klaren Überblick. Bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Das Wichtigste in Kürze:

      • Was ist eine Sharing-Economy-Plattform? Diese digitale Form ermöglicht es, Güter, Dienstleistungen oder Ressourcen gemeinsam zu nutzen oder zu vermieten und dadurch Einkünfte zu erwirtschaften – z. B. durch Kurzzeitvermietungen oder Fahrdienstleistungen.
      • Welche Steuerarten können bei Sharing-Economy anfallen? Nutzer müssen je nach Tätigkeit Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen. Die Steuerpflicht hängt von der Art und Höhe der Einnahmen sowie von gesetzlichen Freigrenzen ab.
      • Wo liegt das Risiko zur Steuerhinterziehung bei Sharing Economy? Ein häufiges Risiko besteht in der Nichtdeklaration von Einkünften, falschen Angaben oder unbewusstem Überschreiten steuerlicher Freigrenzen. Digitale Plattformen melden oft Einnahmen an Finanzbehörden, wodurch unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen auffallen können.

1. Was bedeutet Sha­ring-Economy?

Was genau ist eine Sharing-Economy?

Midjourney: KI-generiert

Die Sharing-Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, bei dem der Fokus auf der gemeinschaftlichen Nutzung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Gütern liegt. Anstatt diese zu kaufen, teilen, mieten oder verleihen Einzelpersonen und Unternehmen sie über digitale Plattformen. Dieses Modell hat somit die Art und Weise, wie Dienstleistungen angeboten und genutzt werden, verändert.

Es bietet dadurch flexiblere Möglichkeiten, Einkommen zu generieren. Doch mit diesen Vorteilen kommen auch steuerliche Pflichten, die viele Teilnehmende unterschätzen.

Beispiele für Sharing-Economy-Plattformen

Viele Sharing-Economy-Plattformen sind für Kurzzeitvermietungen, Fahrdienstleistungen sowie Freelancer-Dienstleistungen bekannt. Darüber hinaus gibt es Anbieter für Fahrzeugvermietungen oder gebrauchte Kleidung. Diese Plattformen erleichtern den Zugang zu Märkten, bieten flexible Einkommensmöglichkeiten und können die effiziente Nutzung von Ressourcen fördern. Doch Teilnehmer dieser Plattformen stehen oft vor herausfordernden steuerrechtlichen Fragen – z. B zur Versteuerung ihrer Einkünfte oder der Notwendigkeit, Rechnungen und Belege korrekt zu führen.

2. Welche steuerlichen Pflichten gibt es bei Sharing Economy?

Welche Steuerarten können bei Sharing-Economy anfallen?

Midjourney: @ KI-generiert

Teilnehmer der Sharing Economy können verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen unterliegen, die von der Art der Tätigkeit abhängen. Unabhängig davon, ob es sich um die Vermietung von Immobilien, das Anbieten von Fahrdiensten oder den Verkauf von Dienstleistungen handelt – nach einer Freibetragsgrenze müssen die Einkünfte korrekt deklariert werden. Insbesondere die fehlende Transparenz vieler Plattformnutzer über steuerliche Pflichten birgt Risiken.

Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?

In der Sharing Economy sind alle Einkünfte steuerpflichtig, die nicht unter eine Steuerfreigrenze fallen. Dazu zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, selbstständigen Tätigkeiten oder Dienstleistungen. Beispielsweise unterliegen Einnahmen aus Zimmer- oder Wohnungsvermietungen der Einkommenssteuer und können auch der Umsatzsteuer unterfallen, wenn eine regelmäßige Vermietung vorliegt. Auch kleinere Einkünfte, etwa aus dem Verkauf gebrauchter Waren, können steuerpflichtig sein, wenn sie nicht aus rein privaten Gelegenheiten stammen. Eine korrekte Deklaration ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Steuerarten gelten für Teilnehmer der Sharing Economy? 

Nutzer der Sharing Economy müssen folgende unterschiedliche Steuerarten berücksichtigen:

      • Einkommenssteuer: Fällt auf alle Einkünfte aus Vermietung, Fahrdiensten oder Dienstleistungen an.
      • Umsatzsteuer: Fällt an, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
      • Gewerbesteuer: Wird relevant, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und der Gewinn über 24.500 € im Jahr liegt.

Die Steuerpflicht variiert je nach Art und Umfang der Tätigkeit, weshalb eine frühzeitige steuerliche Beratung unabdingbar ist.

Steuerart Freibetrag bis … Prozentsatz
Einkommenssteuer Gewinn > 12.096 € (Stand 2025) Progressiv, max. 42 %
Umsatzsteuer Umsatz > 25.000 € im Vorjahr (Stand 2025) 7 % / 19 %
Gewerbesteuer Gewerbeertrag > 24.500 € (Stand 2024) Je nach Kommune

Dokumentationspflichten:

Was muss bei Sharing-Economy-Geschäften dokumentiert werden?

In der Sharing Economy ist eine präzise Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben unerlässlich. Teilnehmer müssen alle steuerlich relevanten Belege, wie Mietverträge, Zahlungsnachweise oder Rechnungen, aufbewahren. Auch digitale Zahlungsströme über spezielle Zahlungsplattformen sollten vollständig erfasst werden. Insbesondere bei einer Steuerprüfung verlangen die Behörden transparente Nachweise. Fehlerhafte oder fehlende Dokumentationen können zu Nachzahlungen oder Sanktionen führen. Eine systematische Buchführung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schutz vor rechtlichen Problemen.

3. Häufige Fehler und Risiken in der Sharing-Economy

Die Sharing Economy bietet zahlreiche Vorteile, doch viele Teilnehmer unterschätzen die steuerlichen und rechtlichen Fallstricke:

      • Nicht-Deklaration von Einnahmen, insbesondere bei kleinen Beträgen
      • Falsche Einstufung von Einkünften als privat statt gewerblich
      • Fehlende oder unzureichende Buchführung und Dokumentation
      • Keine Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht bei höheren Umsätzen
      • Überschreiten der Steuerfreigrenzen ohne Meldung an die Behörden
      • Unwissenheit über Plattformmeldungen an Finanzämter

4. Sharing-Economy: Wann wird aus einem Fehler eine Steuer­hinterzie­hung?

Welche Steuer-Fehler sind typisch bei Sharing-Economy?

Pixabay: @ falco

Bei Einkünften aus Sharing-Economy-Geschäften können sich leicht steuerliche Fehler einschleichen. Doch wann wird aus einem Fehler eine strafbare Steuerhinterziehung? Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz spielt dabei eine zentrale Rolle. Während unbeabsichtigte Fehler oft mit Nachzahlungen geahndet werden, drohen bei Vorsatz empfindliche Strafen. Für Nutzer der Sharing Economy ist es daher essenziell, ihre steuerlichen Pflichten genau zu kennen.

Fahrlässigkeit vs. Vorsatz: Wo liegt der Unterschied?

Fahrlässigkeit bedeutet, dass steuerliche Fehler unbeabsichtigt passieren, etwa durch mangelnde Kenntnis oder Sorgfalt. Beispiel: Ein Vermieter eines Zimmers auf einer digitalen Plattform vergisst, kleinere Einnahmen anzugeben. Ein Vorsatz hingegen setzt eine bewusste Absicht voraus, Steuern zu hinterziehen. Hier handelt es sich um gezielte Täuschung, wie etwa das Verheimlichen von Einnahmen. Während fahrlässige Fehler oft mit Nachzahlungen und Zinsen geahndet werden, können vorsätzliche Handlungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, die steuerlichen Regelungen genau zu verstehen und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig beraten zu lassen.

Gesetzliche Grundlagen der Steuerhinterziehung 

Die gesetzlichen Regelungen zur Steuerhinterziehung sind in § 370 der Abgabenordnung (AO) definiert. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn steuerlich relevante Angaben nicht, unvollständig oder falsch gemacht werden, um damit Steuern zu verkürzen. Dazu zählt auch die Nichtabgabe von Steuererklärungen. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen. Für Teilnehmer der Sharing-Economy ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen zu kennen, da digitale Plattformen ihre Daten an die Finanzbehörden weiterleiten können.

Wussten Sie schon?

Wo bewusste Steuerhinterziehung anfängt.

Bewusste Steuerhinterziehung beginnt dort, wo Einnahmen oder Umsätze absichtlich verschleiert werden. Beispiele dafür sind:

      • Bewusstes Nichtmelden von Plattform-Einnahmen.
      • Erstellen von falschen Belegen oder Rechnungen.
      • Verstecken von Einkünften auf ausländischen Konten.

Bereits die absichtliche Unterschreitung steuerlicher Meldepflichten gilt als Steuerhinterziehung. Dies wird strafrechtlich verfolgt und kann erhebliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen oder Haftstrafen. Teilnehmer der Sharing Economy sollten sich ihrer Pflichten bewusst sein und frühzeitig handeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Falls es doch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung kommt, kann eine erfahrene Anwaltskanzlei bei der Verteidigung, Aufarbeitung und Prävention helfen.

5. Steuerprüfung und Risiken für Sharing-Economy-Nutzer

Welche steuerlichen Risiken gibt es bei Sharing-Economy?

Midjourney: @ KI-generiert

In der Sharing-Economy steigt die Wahrscheinlichkeit, von einer Steuerprüfung betroffen zu sein. Finanzämter nutzen moderne Technologien und Plattformdaten, um steuerliche Unregelmäßigkeiten aufzuspüren. Für Teilnehmer wie Vermieter oder Freelancer können Fehler in der Steuererklärung erhebliche Konsequenzen haben.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung durch Steuer-Experten sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie werden Steuerprüfungen ausgelöst? 

Steuerprüfungen in der Sharing-Economy können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden. Die digitalen Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, relevante Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu übermitteln. Auch Unstimmigkeiten in Steuererklärungen, wie Fehler oder fehlende Angaben, können so das Interesse der Finanzämter wecken. Hinweise oder Beschwerden von Dritten, wie Kunden oder Wettbewerbern, stellen ebenfalls einen häufigen Auslöser dar.

Welche Daten geben Plattformen weiter? 

Plattformen in der Sharing-Economy sind verpflichtet, steuerlich relevante Daten an die Finanzämter zu melden. Dazu gehören häufig:

      • Gesamteinnahmen und Auszahlungen an die Nutzer.
      • Persönliche Daten der Plattformteilnehmer, wie Name, Adresse und Kontodetails.
      • Transaktionsdaten, etwa Buchungen oder abgeschlossene Fahrten.

Diese Daten ermöglichen es den Finanzbehörden, die steuerliche Pflichten der Nutzer zu überprüfen. Es ist wichtig, dass Plattformnutzer ihre Einnahmen mit den gemeldeten Daten abgleichen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

Kleine Steuerprüfungs-Kunde:

Was passiert bei einer Steuerprüfung?

Bei einer Steuerprüfung wird die steuerliche Situation des Betroffenen der Sharing-Economy umfassend überprüft. Das Finanzamt kontrolliert dabei die Vollständigkeit und Richtigkeit der Steuererklärungen, Buchführungsunterlagen sowie alle relevanten Rechnungen und Belege. Auch Transaktionen und Daten, die von Plattformen gemeldet wurden, werden analysiert. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, können Nachzahlungen, Zinsen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen die Folge sein. Teilnehmer sollten sich frühzeitig beraten lassen, um sich optimal auf eine Prüfung vorzubereiten. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie unsere bietet dabei wertvolle Unterstützung.

6. Vorwurf Steuer­hinterzieh­ung bei Sharing Economy: Wie können Betroffene handeln?

Wann kann es zur Steuerhinterziehung kommen?

Unsplash: @ Wesley Tingey

Teilnehmer der Sharing-Economy, die in steuerliche Schwierigkeiten geraten, sollten schnell handeln, um rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Ob bei einer drohenden Steuerprüfung oder im Falle von Steuerhinterziehungsvorwürfen: Eine strukturierte Vorgehensweise und rechtzeitige rechtliche Beratung sind entscheidend.

Von der Selbstanzeige über die Vorbereitung auf eine Steuerprüfung bis hin zur anwaltlichen Unterstützung gibt es effektive Maßnahmen, um Probleme zu bewältigen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Wie funktioniert sie? 

Die Selbstanzeige ist ein wirksames Mittel, um bei Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Sie muss vollständig, rechtzeitig und in korrekter Form erfolgen. Betroffene müssen alle unversteuerten Einnahmen lückenlos offenlegen und die entsprechenden Steuern nachzahlen, einschließlich Zinsen. Eine Selbstanzeige ist jedoch nur wirksam, wenn das Finanzamt noch keine Prüfungen oder Ermittlungen eingeleitet hat. Angesichts der komplexen Anforderungen empfiehlt sich dringend die Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei, um Fehler zu vermeiden und eine rechtlich sichere Lösung zu erzielen.

Was sollte bei einer Steuerprüfung beachtet werden? 

Wenn eine Steuerprüfung ansteht, sollten Betroffene besonnen und gut vorbereitet handeln. Wichtige Schritte bei einer Steuerprüfung sind:

      • Unterlagen bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass alle geforderten Belege, Steuererklärungen und Buchführungsunterlagen vollständig und korrekt sind.
      • Keine voreiligen Aussagen: Vermeiden Sie unüberlegte oder nicht abgesprochene Aussagen, die Ihre Position schwächen könnten.
      • Fristen einhalten: Achten Sie darauf, alle Fristen, die vom Finanzamt gesetzt werden, genau einzuhalten.
      • Professionelle Begleitung: Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu, der Sie rechtlich unterstützt und die Kommunikation mit den Behörden übernimmt.
      • Ruhe bewahren: Lassen Sie sich von der Situation nicht unter Druck setzen und handeln Sie strategisch.

7. Prävention: So vermeiden Sie Steuer­probleme bei Sharing-Economy

Das hilft steuerliche Fehler bei Sharing-Economy zu vermeiden

Unsplash: @ Ivan Shilov

Die beste Strategie, um Steuerprobleme in der Sharing-Economy zu vermeiden, ist Prävention. Eine sorgfältige Buchführung, professionelle Steuerberatung und die Einhaltung von Compliance-Regeln schaffen Sicherheit und schützen vor rechtlichen Risiken. Ob als Einzelperson oder Unternehmen, Teilnehmer sollten ihre steuerlichen Pflichten kennen und proaktiv handeln, um Fehler und potenzielle Strafen zu vermeiden.

Warum eine Steuerberatung sinnvoll ist 

Eine professionelle Steuerberatung bietet wertvolle Unterstützung, um steuerliche Risiken in der Sharing-Economy zu vermeiden. Steuerexperten helfen, die richtigen Steuerarten zu identifizieren, Einnahmen korrekt zu deklarieren und potenzielle Steuervergünstigungen auszuschöpfen. Zudem können sie bei der Umsatzsteuerpflicht, der Einordnung von Einkünften oder der Erstellung von Steuererklärungen unterstützen. Eine gute Beratung sorgt für rechtliche Sicherheit und reduziert das Risiko von Fehlern oder Nachzahlungen.

Compliance: Was Unternehmen beachten sollten

Für Unternehmen in der Sharing-Economy ist Compliance entscheidend, um steuerliche und rechtliche Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört die korrekte Anmeldung von Einkünften, die Einhaltung der Umsatzsteuerpflicht sowie die pünktliche Abgabe von Steuererklärungen. Unternehmen sollten klare interne Richtlinien für Buchführung und Dokumentation etablieren und regelmäßig überprüfen. Die Nutzung von Compliance-Software kann helfen, Prozesse zu standardisieren und Fehler zu minimieren.

Kennen Sie diese bereits?

Tipps für eine korrekte Buchhaltung.

Eine präzise und korrekte Buchführung ist essenziell, um Steuerprobleme zu vermeiden. Teilnehmer der Sharing-Economy sollten alle Einnahmen und Ausgaben regelmäßig erfassen und vollständig dokumentieren. Hierzu gehören Belege, Rechnungen und digitale Transaktionen über Sharing-Economy-Plattformen. Eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen hilft, steuerliche Missverständnisse zu vermeiden. Nutzen Sie digitale Tools oder Buchhaltungssoftware, um Prozesse zu automatisieren und den Überblick zu behalten.

8. Sharing Economy: Wie eine Anwaltskanzlei bei Steuer­problemen helfen kann

Eine Anwaltskanzlei für Steuer- und Steuerstrafrecht bietet umfassende Unterstützung bei einer Steuerprüfung, bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder bei einer geplanten Selbstanzeige und schützt die Interessen seiner Mandanten. So sind Betroffene immer optimal vorbereitet und minimieren ihre rechtlichen Risiken. Eine Anwaltskanzlei kann Folgendes übernehmen:

      • Kommunikation mit dem Finanzamt: Übernahme der gesamten Korrespondenz und strategische Verhandlungsführung.
      • Prüfung der Unterlagen: Sorgfältige Kontrolle der angeforderten Dokumente, um Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
      • Rechtsberatung: Einschätzung der rechtlichen Lage und mögliche Verteidigungsstrategien bei drohenden Strafen.
      • Minimierung von Konsequenzen: Unterstützung bei der Reduzierung von Nachzahlungen, Zinsen oder Bußgeldern.
      • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Sicherstellung, dass alle Fristen und Anforderungen korrekt erfüllt werden.

9. Fazit zu Sharing-Economy: Dokumentieren und Risiken minimieren

Rechtsberatung vermindert Risiko bei Sharing Economy

Midjourney: @ KI-generiert

Die Sharing Economy bietet flexible Einkommensmöglichkeiten, bringt jedoch erhebliche steuerliche Verpflichtungen mit sich. Teilnehmer müssen sicherstellen, dass sie alle Einkünfte korrekt deklarieren und steuerliche Vorgaben einhalten, um Fehler oder Risiken zur Steuerhinterziehung zu vermeiden. Eine präzise Buchführung, rechtzeitige Beratung durch Steuerexperten und die Einhaltung von Compliance-Regeln können dabei helfen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Kommt es doch zu einer Steuerprüfung oder dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, ist der Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei enorm wichtig. Denn, professionelle Unterstützung, strategische Beratung sind entscheidend, um rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Sie haben weitere Fragen zur Steuerpflicht bei Sharing-Economy? Sie sehen sich mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder mit Strafen des Finanzamtes konfrontiert?

Dann lassen Sie sich gleich von unseren Steuerstraf-Anwälten beraten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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