Schiedsverfahren: Konfliktlösung bei Bauvorhaben

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Bei Bauvorhaben kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Auftragnehmern, Auftraggebern, Planern und anderen beteiligten Akteuren. Besonders bei großen Bauprojekten gibt es zahlreiche Konfliktquellen – von Baumängeln über Verzögerungen bis zu Zahlungsstreitigkeiten – die zu einem Patt zwischen zwei Parteien führen können. Weil sich die Beilegung solcher Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten oft über Monate oder gar Jahre zieht, wird in der Baubranche vermehrt auf alternative Konfliktlösungen gesetzt. Eine Möglichkeit ist die Einleitung eines Schiedsverfahrens. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau ein Schiedsverfahren ist, wie es abläuft und welche Vorteile es gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren hat.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist ein Schiedsverfahren?
2. Diese Arten von Schiedsverfahren gibt es
3. Was unterscheidet ein Schiedsverfahren von einem Gerichtsverfahren?
4. Konfliktlösung am Bau: Mediation, Schlichtung, Adjudikation
5. Der Ablauf eines Schiedsverfahrens
6. Schiedsverfahren: Vollstreckung des Schiedsspruchs
7. Welche Kosten sind mit einem Schiedsverfahren verbunden?
8. Wie lange dauert ein Schiedsverfahren?
9. Welche Vorteile haben Schiedsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren?
10. Diese Baukonflikte werden häufig durch Schiedsverfahren beigelegt
1. Was ist ein Schiedsverfahren?

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Ein Schiedsverfahren (jur. Arbitration) dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Die Konfliktparteien einigen sich dabei darauf, einen oder mehrere neutrale Dritte, die Schiedsrichter, zu ernennen, um den Konflikt beizulegen. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist rechtlich bindend und kann von staatlichen Gerichten vollstreckt werden.
Im Gegensatz zu traditionellen Gerichtsverfahren, die vor staatlichen Gerichten stattfinden, bietet ein Schiedsverfahren den Parteien die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten in einem privaten und oft weniger formellen Rahmen zu lösen. Die Regeln für das Schiedsverfahren können von den beteiligten Parteien mitbestimmt werden.
Die Möglichkeit, Fachexperten als Schiedsrichter zu wählen, macht Schiedsverfahren besonders für komplexe Bereiche wie Unternehmensübernahmen, Informationstechnik oder Bau- und Infrastrukturprojekte attraktiv. Versuche, Streitigkeiten in diesen Branchen gerichtlich beizulegen, sind durch fehlendes Fachwissen der beteiligten Richter und die generelle Überlastung der Gerichte oft langwierig und teuer.
2. Diese Arten von Schiedsverfahren gibt es
Wenn ein Streit im Rahmen eines Bauvorhabens durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden soll, haben die Parteien grundsätzlich die Wahl zwischen einem institutionellen, einem administrativen und einem ad-hoc-Schiedsverfahren:
Institutionelle Schiedsverfahren
Institutionelle Schiedsverfahren werden von spezialisierten Institutionen oder Schiedsgerichten organisiert, die spezifische Regeln und Verfahren für die Durchführung von Schiedsverfahren haben. Es wird ein vordefiniertes Regelwerk, die sogenannte Schiedsgerichtsordnung, der jeweiligen Institution angewandt, das den Ablauf der Streitbeilegung klar definiert. Die Institution unterstützt das Verfahren durch die Ernennung von Schiedsrichtern und die Überwachung von Fristen.
Institutionelle Schiedsgerichte sind meist mit Institutionen wie Industrie- und Handelskammern verbunden, die die Schiedsgerichtsbarkeit auch international vorantreiben. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) und das Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) für institutionelle Schiedsverfahren.
Administrative Schiedsverfahren
Ein administratives Schiedsverfahren findet ohne die Unterstützung einer Institution statt. Jedoch wird dabei auf vorgefertigte Schiedsordnungen zurückgegriffen, die von verschiedenen Institutionen bereitgestellt werden. Auf den Baubereich zugeschnitten ist zum Beispiel die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau der ARGE Baurecht.
Ad-hoc-Schiedsverfahren
Bei einem ad-hoc-Schiedsverfahren übernehmen die Konfliktparteien selbst die Regeln und die Organisation des Verfahrens. Gesetzlich ist es in §§ 1025 – 1066 ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Das ad-hoc-Schiedsgericht wird extra für den einzelnen Streitfall konstituiert. Alles, von der Auswahl der Schiedsrichter bis zur Verwaltung des Verfahrens, wird von den Parteien selbst organisiert.
Institutionelle Schiedsverfahren sind gut strukturiert, bieten klar definierte Regeln und institutionelle Unterstützung, was sie oft einfacher zu handhaben macht. Ad-hoc-Schiedsverfahren sind flexibler und können kosteneffizienter sein, erfordern jedoch mehr Aufwand seitens der beteiligten Parteien. In der Praxis wird in der Baubranche oft auf vorgefertigte Verfahrensordnungen im Rahmen von administrativen Schiedsverfahren zurückgegriffen.
3. Was unterscheidet ein Schiedsverfahren von einem Gerichtsverfahren?

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Ein Schiedsverfahren unterscheidet sich in mehreren entscheidenden Punkten von einem Gerichtsverfahren, vor allem in Bezug auf den Ablauf, die Beteiligten und die Kosten. Grundsätzlich vereinbaren die Parteien das Schiedsverfahren freiwillig, während ein Gerichtsverfahren seine Zuständigkeit durch gesetzliche Vorgaben erhält.
- (Schieds-)Richter: Bei einem Schiedsverfahren können die Parteien die Schiedsrichter selbst auswählen oder durch eine Schiedsinstitution ernennen lassen. In Gerichtsverfahren hingegen werden die Richter staatlich bestellt, wobei ihre Ernennung gesetzlich geregelt ist.
- Verfahrensregeln: Schiedsverfahren sind flexibler, da die Parteien Regeln, Ort und Umfang selbst bestimmen können. Gerichtsverfahren hingegen sind strikt an gesetzliche Vorgaben und Prozessregeln gebunden.
- Dauer: Da die Parteien das Verfahren selbst beeinflussen können, sind Schiedsverfahren oft schneller und flexibler. Gerichtsverfahren dauern dagegen oft länger, weil sie an gesetzliche Regeln gebunden sind.
- Öffentlichkeit: Im Schiedsverfahren haben nur die Parteien und Schiedsrichter Zugang zu Informationen, während die Verfahren und Urteile bei Gerichtsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Durchsetzbarkeit: Schiedssprüche sind aufgrund internationaler Abkommen in vielen Ländern anerkannt und durchsetzbar. Gerichtsurteile können hingegen oft nur innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit durchgesetzt werden.
- Instanzen: Schiedssprüche sind in der Regel endgültig, da es keine oder nur begrenzte Berufungsmöglichkeiten gibt. Gerichtsurteile können hingegen in mehreren Instanzen angefochten werden.
4. Konfliktlösung am Bau: Mediation, Schlichtung, Adjudikation
In der Baubranche sind Konflikte keine Seltenheit. Viele kleinere Meinungsverschiedenheiten können aber auch ohne Schieds- oder Gerichtsverfahren beigelegt werden. Diese alternativen Methoden zur Streitbeilegung werden im Baubereich häufig genutzt:
Die Mediation
Insbesondere wenn es um kleinere Meinungsverschiedenheiten geht, kann die Mediation eine wertvolle Methode zur Lösung von Konflikten sein. Bekannt aus dem Familienrecht, handelt es sich bei der Mediation um ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – die Gesprächsführung übernimmt, ohne dabei selbst Entscheidungen zu treffen.
Der Mediator hilft den Parteien, ihre Standpunkte offen zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das Ziel der Mediation ist es, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dieses Verfahren eignet sich besonders gut bei Streitigkeiten über Vertragsauslegungen oder Qualitätsmängel am Bau, bei denen die Aufrechterhaltung einer guten Geschäftsbeziehung im Vordergrund steht.
Die Schlichtung
Schlichter kommen häufig zum Einsatz, wenn es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Tarifverhandlungen geht. Das Verfahren wird von qualifizierten Schlichtungspersonen geleitet, die versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu fördern. Diese Methode ist besonders nützlich bei zwischenbetrieblichen Streitigkeiten während eines Bauprojekts.
Die Schlichtung als Methode zur Streitbeilegung kann bereits vor Baubeginn vertraglich vereinbart werden, was den Parteien einen klaren Rahmen für den Umgang mit potenziellen Konflikten bietet. Die Schlichtungsperson macht in der Regel einen Lösungsvorschlag, der jedoch für die Parteien nicht bindend ist, es sei denn, sie wird akzeptiert.
Die Adjudikation
Die Adjudikation ist eine in der Baubranche beliebte Methode zur schnellen Beilegung von Streitigkeiten. Der Adjudikator, eine unparteiische und in der Regel fachlich qualifizierte Person, trifft eine vorläufige Entscheidung, die sofort bindend ist, aber nicht endgültig. Die Entscheidung des Adjudikators kann später in einem Schiedsverfahren oder vor Gericht angefochten werden.
Die Adjudikation wird typischerweise bei Streitigkeiten eingesetzt, die schnelle Lösungen erfordern, wie bei plötzlichen finanziellen Forderungen oder bei Streitigkeiten über die Erfüllung von Vertragsbedingungen während des laufenden Bauprojekts. Weil schnelle Entscheidungen oft essenziell sind, um den Baufortschritt nicht zu gefährden, ist die Adjudikation in der Baubranche beliebt.
5. Der Ablauf eines Schiedsverfahrens

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Der Ablauf eines Schiedsverfahrens ähnelt in den Grundzügen dem eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Wegen der fehlenden Instanzen sind Schiedsverfahren allerdings i.d.R. wesentlich kürzer. Der Schiedsspruch ist endgültig, bindend und kann nur bedingt angefochten werden. So läuft ein Schiedsverfahren Schritt für Schritt ab:
- Schiedsvereinbarung: Zuerst vereinbaren die betroffenen Parteien vertraglich, ihre Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren zu lösen. Die Schiedsvereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Verfahren. Hier sollte bereits geregelt sein, welche Fristen innerhalb des Verfahrens gelten sollten, an welchem Ort das Schiedsgericht zusammentrifft und wie viele Schiedsrichter benannt werden. Ist die Schiedsvereinbarung einmal geschlossen, ist der Weg vor ein ordentliches, staatliches Gericht ausgeschlossen.
- Einleitung des Schiedsverfahrens: Formal wird das Schiedsverfahren durch das Einreichen einer Schiedsklage eingeleitet. In diesem Schritt legt die klagende Partei ihre Ansprüche schriftlich dar und spezifiziert die Streitpunkte.
- Bildung des Schiedsgerichts: Das Schiedsgericht wird gebildet, indem sich die Parteien auf einen oder mehrere Schiedsrichter einigen. Üblich ist es, dass jede Partei einen Schiedsrichter benennt und die Benannten zusammen den dritten Unparteiischen bestimmen. Ob die Schiedsrichter eine bestimmte fachliche Qualifikation mitbringen müssen, können die Konfliktparteien in der Schiedsvereinbarung festlegen.
- Vorbesprechung und Beweisaufnahme: Vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn treffen sich die Parteien zu einer Vorbesprechung, in der das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Hier werden auch Verfahrensaspekte wie der Austausch von Beweismitteln und die Terminplanung festgelegt.
- Schiedsverhandlung: In der Schiedsverhandlung wird der Sachverhalt untersucht. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Fälle vorzutragen. Wie bei einer ordentlichen Gerichtsverhandlung können Beweise präsentiert und Zeugen gehört werden. Wenn es für die Entscheidung notwendig ist, kann das Schiedsgericht weitere Unterlagen anfordern.
- Schiedsspruch: Der Abschluss des Schiedsverfahrens erfolgt durch den Schiedsspruch. Dieser ist endgültig und bindend für beide Parteien. Er kann, sofern notwendig, für vollstreckbar erklärt werden, falls die unterliegende Partei sich nicht freiwillig fügt. Das würde eine Zwangsvollstreckung nach sich ziehen.
6. Schiedsverfahren: Vollstreckung des Schiedsspruchs

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Weigert sich die unterliegende Partei, die im Schiedsspruch festgelegten Anweisungen freiwillig umzusetzen, kann die Gegenpartei rechtliche Schritte einleiten, um den Schiedsspruch durchzusetzen. Hier kommen die staatlichen Gerichte ins Spiel: Sie können auf Antrag einen Schiedsspruch für vollstreckbar erklären.
Ist der Schiedsspruch einmal für vollstreckbar erklärt, wird er wie ein Urteil eines nationalen Gerichts behandelt. Die staatlichen Vollstreckungsbehörden können dann Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Entscheidung umgesetzt wird, beispielsweise durch Pfändungen oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Aufhebung des Schiedsspruchs:
Ein Schiedsspruch ist grundsätzlich endgültig und bindend. Deutsche Gerichte können ihn nur aufheben, wenn das Verfahren oder der Schiedsspruch fehlerhaft waren. Berufung einzulegen, kann jedoch wegen der fehlenden zweiten Instanz sehr kompliziert sein.
7. Welche Kosten sind mit einem Schiedsverfahren verbunden?
Wie viel ein Schiedsverfahren kostet, ist maßgeblich von der Verfahrensart abhängig. Für institutionelle Schiedsverfahren fallen je nach Institut unterschiedlich hohe Verwaltungsgebühren an. Für administrative oder ad-hoc Schiedsverfahren fallen zwar weniger Kosten an, sie sind aber auch mit einem höheren Arbeitsaufwand für die Parteien verbunden.
Bei jedem Schiedsverfahren müssen die Honorare der Schiedsrichter, Verfahrenskosten, etwaige Anwaltskosten und Kosten für Sachverständige einkalkuliert werden. In der Regel ist ein Schiedsverfahren jedoch wesentlich günstiger als langwierige Rechtsstreitigkeiten vor einem staatlichen Gericht.
Die Kostenverteilung erfolgt häufig nach der Entscheidung des Schiedsgerichts, das bestimmen kann, dass die unterliegende Partei einen Großteil der Kosten tragen muss. Die Parteien können die Kostenaufteilung aber auch vorab in der Schiedsvereinbarung festlegen.
8. Wie lange dauert ein Schiedsverfahren?
Ein wesentlicher Vorteil von Schiedsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren liegt in ihrer kürzeren Dauer. Grund dafür sind vor allem die fehlenden Berufungsinstanzen. Gesetzlich vorgeschriebene Fristen gibt es nur wenige. In der Zivilprozessordnung (ZPO) werden beispielsweise Fristen für die Ernennung oder Ablehnung von Schiedsrichtern festgelegt. Zudem können Parteien innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schiedsspruchs Korrekturen, Interpretationen oder Ergänzungen beantragen. Das Schiedsgericht hat dann einen Monat Zeit für Korrekturen oder Interpretationen und zwei Monate für Ergänzungen.
Die Parteien können aber auch eigene Fristen in der Schiedsvereinbarung festlegen. Sie können bestimmen, wie viel Zeit für die Einreichung einer Schiedsklage, für Erwiderungen und die Benennung von Schiedsrichtern zur Verfügung steht, und in welchem Zeitraum der Schiedsspruch ergehen soll. Klare Fristen in der Schiedsvereinbarung können dazu beitragen, die Dauer des Verfahrens erheblich zu verkürzen.
9. Welche Vorteile haben Schiedsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren?

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Die Vorteile von Schiedsverfahren werden in der Gegenüberstellung mit dem „offiziellen“ Pendant sehr deutlich. Wenn Streitigkeiten am Bau vor staatlichen Gerichten beigelegt werden sollen, kostet das die Beteiligten viel Geld, Zeit und Nerven. Gründe dafür sind die Berufungsinstanzen, die mangelnde Expertise im Baubereich seitens der Richter und nicht zuletzt die Überlastung der Gerichte.
Daraus ergeben sich diese Hauptvorteile von Schiedsverfahren:
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- Effizienz: Schiedsverfahren können Zeit und Geld sparen. Verfahren vor einem Schiedsgericht sind schneller eingeleitet und werden meist vergleichsweise schnell beendet. Das liegt an den weniger straffen Verfahrensregeln und der beschränkten Möglichkeit, Berufung einzulegen.
- Branchenkenntnis der Schiedsrichter: Ein anderer wesentlicher Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass Schiedspersonen entscheiden, die von den Parteien übereinstimmend ausgewählt wurden. So kann sichergestellt werden, dass die urteilenden Personen über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung in der Baubranche verfügen.
- Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens: In der Baubranche ist es meist im Interesse beider Konfliktparteien, Streitigkeiten in einem weniger öffentlichen Rahmen beizulegen. Bei öffentlichen Gerichtsverfahren können sensible Informationen weniger vertraulich behandelt werden. Mit einem Schiedsverfahren vermeiden die Parteien negative Publicity und können ihre Geschäftsinteressen besser schützen.
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Konflikte über Landesgrenzen hinaus:
Internationale Schiedssprüche lassen sich oft einfacher durchsetzen als Urteile von ordentlichen Gerichten. Das New Yorker Übereinkommen von 1958, das die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland regelt, wurde von über 150 Staaten ratifiziert. Im Gegensatz dazu können deutsche Urteile nicht überall durchgesetzt werden.
10. Diese Baukonflikte werden häufig durch Schiedsverfahren beigelegt

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Im Baubereich gibt es unzählige Konfliktquellen. Besonders bei großen Bauprojekten, an denen verschiedene Bauunternehmer und Subunternehmer beteiligt sind, werden Auseinandersetzungen oft in Schiedsverfahren beigelegt. Die häufigsten Anlässe für solche Verfahren umfassen Streitigkeiten wegen Baumängeln, Zahlungsstreitigkeiten und Konflikte wegen Verzögerungen am Bau.
Streitigkeiten wegen Baumängeln
Einer der häufigsten Streitpunkte im Baurecht, die zu Schiedsverfahren führen, sind Baumängel. Diese Mängel können strukturelle Probleme, Verwendung minderwertiger Materialien oder Nichterfüllung der technischen Spezifikationen des Bauplans umfassen. Derartige Mängel beeinträchtigen nicht nur die Funktionalität und Sicherheit des Bauwerks, sondern auch seinen Wert.
In Schiedsverfahren wird oft geprüft, ob die ausgeführten Arbeiten den vertraglichen Anforderungen und lokalen Baunormen entsprechen. Die Fachkenntnis und Erfahrung der Schiedsrichter spielen in diesem Bereich eine entscheidende Rolle, um den Umfang und die Ursachen der Mängel festzustellen und die Verantwortlichkeiten zu klären.
Zahlungsstreitigkeiten
Zahlungsstreitigkeiten entstehen häufig aus Differenzen über die Höhe der zu leistenden Zahlungen oder den Zeitpunkt der Zahlung. Solche Konflikte können aus unklaren Vertragsbedingungen, nachträglichen Änderungen am Bauvorhaben oder aus Verzögerungen bei der Fertigstellung von Bauleistungen resultieren.
Im Rahmen von Schiedsverfahren wird hier untersucht, ob die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und ob Zusatzarbeiten angemessen dokumentiert und vereinbart wurden. Zahlungsstreitigkeiten können sich erheblich auf die Liquidität der beteiligten Unternehmen auswirken, weshalb oft eine schnelle und faire Lösung durch Schiedsverfahren angestrebt wird.
Streitigkeiten wegen Verzögerungen am Bau
Verzögerungen sind im Bauwesen besonders problematisch und führen regelmäßig zu Schiedsverfahren. Die Gründe für Verzögerungen sind vielfältig und reichen von schlechten Wetterbedingungen über Lieferengpässe bis hin zu Fehlern in der Planung oder Ausführung.
In einem Schiedsverfahren wird bewertet, inwieweit solche Verzögerungen vertraglich abgedeckt sind und welche Partei die finanzielle Last der Verzögerungen zu tragen hat. Es wird geprüft, ob die vertraglichen Regelungen zur Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Fertigstellungstermine greifen. Auch die Ansprüche auf Verlängerung der Bauzeit können Inhalt des Schiedsverfahrens sein.
11. Fazit: Unterstützung bei der Streitbeilegung am Bau

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schiedsverfahren in der Baubranche eine effiziente und effektive Methode zur Beilegung von Streitigkeiten bieten. Die langwierigen und oft öffentlichen Prozesse eines herkömmlichen Gerichtsverfahrens können umgangen und staatliche Gerichte entlastet werden. Oft ist es im Interesse beider Parteien, den Streit so schnell wie möglich beizulegen, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
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