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Neuer Mietspiegel für Augsburg: Was Mieter wissen sollten

Was Mieter über den neuen Augsburger Mietspiegel wissen müssen

Seit dem 01. Dezember 2023 gibt es einen neuen Mietspiegel für Augsburg. Dieser soll Markttransparenz auf dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt schaffen. Den Augsburger Vermieterinnen und Vermietern, genau wie Mieterinnen und Mietern, wird damit eine verbindliche Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe vorgelegt. Was genau in einem Mietspiegel festgelegt ist, wie er berechnet wird und was er mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze zu tun hat, haben wir für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Auswirkungen der neue Mietspiegel auf den Augsburger Wohnungsmarkt haben könnte und wie Sie eine mögliche Mieterhöhung prüfen.

1. Neuer Mietspiegel für das Stadtgebiet Augsburg: Was bedeutet das?

Was bedeutet der neue Mietspiegel für Augsburg?

Unsplash: @ Andreas Haimerl

Ein Mietspiegel ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung der typischen Mietpreise einer Gemeinde oder Stadt. Im Mietspiegel sind Daten zusammengestellt, die die Mietpreise ähnlich ausgestatteter Immobilien in einem bestimmten Gebiet (Stadtteil, Bezirk, Gemeinde) zeigen. Er wird also verwendet, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Ursprünglich wurde der Mietspiegel eingeführt, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten und unzulässigen Mieterhöhungen zu schützen. So kann er als Referenzwert beim Abschluss neuer Mietverträge genutzt werden oder Mietern helfen, sich gegen unangemessene Mieterhöhungen zu wehren. Der Mietspiegel soll auch helfen, Mietstreitigkeiten vor Gericht zu verhindern.

Aber auch Vermieterinnen und Vermieter profitieren vom Mietspiegel: Häufig wird er als Grundlage zur Rechtfertigung einer zulässigen Mieterhöhung verwendet. Die Obergrenzen für Mieterhöhungen können anhand des Mietspiegels berechnet werden. Bei Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt greift der Gesetzgeber durch Maßnahmen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze zusätzlich in die Erhöhung der Mietpreise ein.

Längst nicht alle Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. In einer Mietspiegelreform beschloss der Bundestag 2022, dass alle Städte ab 50.000 Einwohnern die Vergleichswerte in Form eines qualifizierten Mietspiegels zur Verfügung stellen müssen. Da Augsburg bereits seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt, wurde der erste Mietspiegel für die Stadt 2017 erstellt und seitdem regelmäßig erneuert.

Wo können Augsburger den Mietspiegel einsehen?

Auf der Webseite der Stadt Augsburg gibt es die Mietspiegel-Broschüre 2023 zum Download. Sie enthält detaillierte Informationen und Erklärungen zu den Faktoren, die den Vergleichsmietpreis beeinflussen. Mit dem interaktiven Online-Mietspiegel 2023inklusive Berechnungsfunktion, ist die ortsübliche Vergleichsmiete mühelos und schnell ermittelt: Beantworten Sie einfach Fragen zu Ihrer Wohnung und der Rechner ermittelt die Miethöhe.

2. Was versteht man unter der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Pixabay: @ Rudy and Peter Skitterians

Wenn Städte und Gemeinden einen Mietspiegel erstellen, berechnen sie die ortsübliche Vergleichsmiete. Gemeint ist damit die übliche Miethöhe in einem Gebiet bei ähnlicher Ausstattung der Mietwohnung oder des Miethauses. Neue Mietpreise bzw. Mieterhöhungen orientieren sich häufig an diesem Durchschnitt.

Für die Ermittlung des Mittelwerts der ortsüblichen Vergleichsmiete werden die neu vereinbarten oder erhöhten Miethöhen im betreffenden Gebiet in den vergangenen sechs Jahren herangezogen. Nur Wohnungen, deren Mietpreise gesetzlich festgelegt sind oder aufgrund einer Förderzusage bestimmt wurden, werden von diesem Vergleich ausgenommen.

Bei der Ermittlung der örtlichen Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung oder ein Haus an einem bestimmten Ort ist es von großer Bedeutung, dass die zum Vergleich herangezogenen Wohnungen in Bezug auf ihre Art, Größe, Ausstattung und Lage sowie energetischen Voraussetzungen vergleichbar sind.

In Städten oder Gemeinden, die einen Mietspiegel erstellen, kann die ortsübliche Vergleichsmiete leicht ermittelt werden. Anhand von Tabellen oder online, durch einen interaktiven Fragebogen, können die verschiedenen Faktoren einbezogen und ein Mittelwert berechnet werden. Ausgehend von der Basismiete werden Ausstattung, Lage etc. durch prozentuale Auf- und Abschläge bewertet.

Und wenn es keinen Mietspiegel gibt?

Gibt es in einem Ort keinen Mietspiegel, können Vermieter und Mieter die Vergleichsmiete selbst berechnen. Dabei müssen drei Wohnungen verglichen werden, die der betreffenden möglichst ähnlich sind. Genau wie beim Erstellen des Mietspiegels, spielen hier Faktoren wie Größe, Raumanzahl, Lage und Ausstattung eine Rolle.

Weitere Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, sind: Ein Gutachten bei einem Sachverständigen einholen oder die Miete mithilfe einer Mietdatenbank zu berechnen. Letztere ist eine fortlaufende Datensammlung zu Miethöhen, die von der Stadt oder von Interessenverbänden der Mieter oder Vermieter geführt wird. Die einfachste Methode, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist aber – falls vorhanden – der Mietspiegel.

3. Mietspiegel Augsburg: Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet?

Wie berechnet sich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Unsplash: @ Kelly Sikkema

Im neuen Mietspiegel stellt die Stadt Augsburg einige Tabellen zur Verfügung, anhand derer die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt werden kann. Ausgehend von einer Basismiete werden die Art, Größe, Lage und Ausstattung einer Immobilie darin möglichst konkretisiert. Diese Faktoren fließen als Zu- und Abschläge in Prozent in die Rechnung ein.

Basismiete plus Summe aller Zu- und Abschläge ergibt schließlich die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Berechnungsschritte sind der offiziellen Mietspiegel-Broschüre 2023 der Stadt Augsburg entnommen und wurden mit Erklärungen versehen.

Kurzum:

      • Basismiete pro m² Wohnfläche
      • Haustyp und Wohnungsausstattung
      • Baujahr
      • Modernisierungsgrad
      • Wohnbereich
      • Konkrete Wohnlage
      • Summe und Vergleichsmiete

Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, Schritt für Schritt:

1. Schritt: Basismiete pro m² Wohnfläche

Grundlage für die Berechnung ist die Basismiete, also ein Preis pro Quadratmeter, der Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung nicht berücksichtigt. Diese „Nettomiete“ beträgt in Augsburg im Schnitt 9,28 € pro m². Welcher Basispreis für welche Wohnfläche genau gilt, können Sie der Tabelle 1 in der Mietspiegel-Broschüre entnehmen.

2. Schritt: Haustyp und Wohnungsausstattung

Als Erstes verbuchen Sie Zu- und Abschläge in Prozent, die sich auf die Art des Hauses und die Ausstattung der Wohnung beziehen. Wohnen Sie etwa in einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte, notieren Sie sich einen Zuschlag von +7 %. Eine Wohnung in dem Reihenhaus fällt mit ­­ +2 % weniger ins Gewicht und Mehrfamilienhäuser sind wertfrei.

Analog dazu werden jetzt die verschiedenen Ausstattungsmerkmale verbucht. Hat Ihre Wohnung bspw. eine Fußbodenheizung, werden +2 % aufgeschlagen. Fehlt die Gegensprechanlage in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohnungen, bedeutet das einen Abschlag von -4 %. Natürlich werden hier nicht alle möglichen Ausstattungsmerkmale berücksichtigt, sondern solche, die sich am ehesten vergleichen lassen.

3. Schritt: Baujahr

Als Nächstes wird die Beschaffenheit des Wohnraums bewertet. Beim Baujahr gilt wenig überraschend: je neuer das Gebäude ist, in dem Sie wohnen, desto mehr wird in Prozent aufgeschlagen. Die Spanne reicht hier vom Bau in den 50er- bis 70er-Jahren, der mit -5 % verbucht wird, bis zu Gebäuden ab Baujahr 2018, die einen Zuschlag von +21 % bedeuten.

4. Schritt: Modernisierungsgrad

Auch Modernisierungsmaßnahmen sind ein Faktor bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Komplett fehlende Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden, die vor 1980 erbaut wurden, führen zu Abschlägen. Welchen Modernisierungsgrad Ihr Gebäude hat, ist davon abhängig, wie viele Maßnahmen zur Modernisierung in Ihrer Immobilie durchgeführt wurden.

5. Schritt: Wohnbereich

Als Nächstes kommen Zu- und Abschläge, je nach Lage der Wohnung in bestimmten Wohnbereichen. Abschläge gibt es beim Wohnbereich nicht. Je zentraler die Lage, desto mehr Zuschlag wird berechnet. Die Bewertung der Wohnbereiche wurde durch einen Gutachterausschuss ermittelt und kann in der Mietspiegel-Broschüre detailliert nachvollzogen werden.

6. Schritt: konkrete Wohnlage

Auch die kleinräumige Wohnlage, also die direkte Umgebung der Wohnung, spielen bei der Ermittlung der Miethöhe eine Rolle. Ob Ihre Wohnung in einer sehr guten (+4 %), einer guten (+2 %), einer mittleren (0 %) oder einer Wohnlage mit vereinzelten Nachteilen (-3 %) liegt, wird an Kriterien wie fußläufigen Einkaufsmöglichkeiten oder dem Lärmpegel festgemacht.

7. Schritt: Summe und Vergleichsmiete

Wenn alle Kriterien und Merkmale beachtet wurden, wird die Summe der prozentualen Zu- und Abschläge ermittelt. Diese Summe wird mit dem Basismietpreis verrechnet und man erhält die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete.

Eine schnelle Methode, um die Vergleichsmiete für Ihre Mietwohnung oder Ihr Haus zu ermitteln, ist der kostenlose interaktive Online-Mietspiegel der Stadt Augsburg. Hier werden Sie durch einen Fragebogen geführt, an dessen Ende Ihr individueller Vergleichsmietpreis berechnet wird. Dies ist ziemlich interessant, selbst wenn Sie nicht mit einer Mieterhöhung rechnen.

Achtung:

Der Mietspiegel sieht eine „Zwei-Drittel“-Spannbreite bei der Vergleichsmiete vor. Die ortsübliche Vergleichsmiete stellt einen Durchschnittswert dar, wobei Abweichungen von etwa + / – 20 Prozent möglich sind. Innerhalb dieses Bereichs sind Abweichungen jedoch stets zu begründen. In der Mietspiegel-Broschüre der Stadt Augsburg sind Wohnwertmerkmale aufgelistet, die zur Begründung der Ausnahme herangezogen werden können.

4. Mietspiegel 2023: Wo liegt der durchschnittliche Mietpreis in Augsburg aktuell?

Wo liegt der durchschnittliche Mietpreis für Augsburg?

Unsplash: @ hoch3media

Auf Grundlage des neuen Mietspiegels lassen sich die aktuellen Quadratmeterpreise für Mietwohnungen und Miethäuser in Augsburg nachvollziehen. Natürlich fließen in die genaue Berechnung verschiedene Faktoren ein. Anhand der Angebotspreise auf Immobilienportalen lässt sich aber der durchschnittliche Mietpreis pro m² für Augsburg berechnen.

Im Stadtgebiet Augsburg liegt der durchschnittliche Mietpreis für Wohnungen aktuell bei 13,36 €/m². Für Häuser liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei 12,66 €. Das ergibt eine Preissteigerung um durchschnittlich 3,09 % für Häuser und um etwa 2,62 % für Wohnungen im Vergleich zum letzten Jahr.

5. Berechnungsbeispiel für die ortsübliche Vergleichsmiete in Augsburg

Hier berechnen wir beispielhaft die durchschnittliche Vergleichsmiete für eine Wohnung in der Augsburger Innenstadt. Die Mietwohnung hat folgende Merkmale:

      • 40m² Wohnfläche
      • Baujahr 1971
      • Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen
      • mindestens ein Wohnraum, Küche oder Bad ohne fest installierte Heizungsversorgung; keine Gegensprechanlage in einem Mehrfamilienhaus mit mind. 3 Wohnungen
      • Baujahr 1981
      • Fenster durch Wärmeschutzfenster ersetzt; Wärmeerzeuger erneuert
      • Innenstadt
      • hoher Geräuschpegel; Einkaufsmöglichkeiten, Grünanlagen und allgemein übliche Geschäfte sind maximal 400m entfernt
Basismiete / m² 40m² 9,94 € / m²
Haustyp und Wohnungsausstattung

Mindestens ein Wohnraum, Küche oder Bad ohne fest installierte Heizungsversorgung;

Keine Gegensprechanlage in einem Mehrfamilienhaus mit mind. 3 Wohnungen

-2 %

 

 

-4 %

Baujahr 1971 -5 %
Modernisierungsgrad Modernisierungsgrad 1 +2 %
Wohnbereich Wohnbereich 4 +11 %
Konkrete Wohnlage Gute Wohnanlage +2 %
Summe Zu- und Abschläge +4 %

Die Summe der Zu- und Abschläge beträgt für die oben beschriebene Wohnung +4 %. Die Basismiete von 9,94 € / m² + 4 % ergeben eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² von 10,34€. Insgesamt ergibt das eine durchschn. örtl. Vergleichsmiete von 413,60€ für die Beispielwohnung.

Berücksichtigt man die mögliche Preisspanne von + / – 20 %, ergibt das einen Quadratmeterpreis von 8,27 € – 12,42 €. Insgesamt liegt der Mittelwert der Vergleichsmiete für unsere Wohnung also zwischen 330,88 € und 496,32 €.

6. Mietspiegelarten: einfacher oder qualifizierter Mietspiegel 

Es gibt sowohl einfache als auch qualifizierte Mietspiegel. Nur letztere sind rechtlich bindend und haben als Grundlage für Mieterhöhungen vor Gericht Bestand.

Einfacher Mietspiegel

Unter dem einfachen Mietspiegel versteht man eine zusammengefasste Darstellung der üblichen Mietpreise vor Ort. Diese Zusammenfassung wird normalerweise von den Einwohnern einer Stadt oder Gemeinde selbst erstellt und von der zuständigen Behörde anerkannt. Die Grundlage für den einfachen Mietspiegel liegt im Landesrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 558c Abs. 1 BGB).

Qualifizierter Mietspiegel

Gemäß § 558d BGB wird ein qualifizierter Mietspiegel als solcher anerkannt, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und entweder von der zuständigen Landesbehörde oder von Vertretungen der Vermieter und Mieter anerkannt ist. Bei der Erstellung des Mietspiegels werden Interessenvertretungen auf dem Wohnungsmarkt in einem Arbeitskreis einbezogen.

In Augsburg erfolgt die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels durch den Stadtrat. Er muss alle vier Jahre neu erstellt werden. Um die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederzugeben, muss der qualifizierte Mietspiegel außerdem alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. In Augsburg gibt es qualifizierte Mietspiegel für die Jahre 2017, 2019, 2021 und 2023.

7. Der Mietspiegel als Grundlage für Mieterhöhungen

Der Mietspiegel als Grundlage für Mieterhöhungen

Pixabay: @ Kalhh

Der neue Mietspiegel für Augsburg ist für viele Mieter eher eine schlechte Nachricht. Vermieter nutzen den aktuellen Mietspiegel typischerweise als Begründung für eine Mieterhöhung. Laut § 558a BGB muss eine Mieterhöhung dem Mieter in Textform erklärt und begründet werden. Begründen lässt sich eine Mieterhöhung entweder durch Modernisierungsmaßnahmen oder durch den Mietspiegel.

Vermieter können die Miete also bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, wenn der Mietspiegel zeigt, dass die Preise für vergleichbare Wohnungen innerhalb der letzten sechs Jahre gestiegen sind. Für diese Art der Mieterhöhung gelten allerdings Grenzen: Vermieter können nur dann die Zustimmung zur Erhöhung der Miete verlangen, wenn seit der letzten Mieterhöhung 15 Monate vergangen sind.

Übrigens:

Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist ausgeschlossen, wenn im Mietvertrag eine Index- oder Staffelmiete vereinbart wurde. Auch, wenn sich beide Parteien vertraglich darauf geeinigt haben, auf eine Mieterhöhung zu verzichten, ist das Anheben der Miete zur durchschn. örtl. Vergleichsmiete unzulässig.

8. Mietspiegel und Mietpreisbremse

In Ballungsgebieten hinkt das Angebot an bezahlbarem Wohnraum der Nachfrage weit hinterher. Als Entlastung sieht der Bund für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt Maßnahmen vor, die den Anstieg der Mieten verlangsamen sollen: die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.

Die Mietpreisbremse strebt an, den Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Hier kommt der Mietspiegel ins Spiel: In Städten ohne Mietspiegel, welcher die übliche örtliche Vergleichsmiete darstellt, gestaltet sich die Durchsetzung dieser Regelung bislang oft als praktisch unmöglich.

Doch damit nicht genug: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt nahe, dass die Mietpreisbremse ohne flächendeckende Mietspiegel sogar verfassungswidrig sein könnte. Mietspiegel stärken also die Wirksamkeit der Mietpreisbremse.

9. Mietspiegel und Kappungsgrenze

Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Unsplash: @ Benjamin Brunner

Um zu verhindern, dass Vermieter bei jedem neuen Mietspiegel die Miete erhöhen, wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Kappungsgrenze eingeführt. Diese Regelung begrenzt die Mietsteigerung auf höchstens 20 Prozent innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. In Städten mit akutem Wohnraummangel kann diese Grenze auf 15 Prozent reduziert werden.

So funktioniert die Kappungsgrenze:

Ein Mieter lebt seit 15 Jahren in seiner Wohnung im Antonsviertel in Augsburg und zahlt eine Kaltmiete von 7 € pro Quadratmeter. Laut dem neuen Mietspiegel für Augsburg liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine vergleichbare Wohnung im Antonsviertel jedoch bei 12,60 €.

Wegen der Kappungsgrenze darf der Vermieter die Miete nicht einfach an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Da in Augsburg eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 % gilt, darf der Vermieter die Miete zunächst um maximal 1,05 € (15 Prozent) anheben. Innerhalb der drei Jahre (36 Monate) darf die Miete auch schrittweise angehoben werden, allerdings auch um insgesamt höchstens 15 %.

10. Augsburger Mietspiegel: Diese Bedingungen gelten für eine Neuvermietung

Seit einigen Jahrzehnten zeichnet sich in Augsburg ein Trend ab: Immer mehr Menschen wollen in Schwabens Hauptstadt wohnen. Zusammengenommen mit der Wohnungsknappheit hat das dazu geführt, dass Augsburg seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Deshalb gilt im Stadtgebiet die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen.

Der Mietspiegel trägt nicht zur Lösung des Wohnungsmangels bei. Stattdessen werden andere Maßnahmen ergriffen, um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen. In Augsburg gelten spezifische gesetzliche Regelungen, um die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen zu deckeln und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Da der Wohnungsmarkt in Augsburg als angespannt gilt, greift im gesamten Stadtgebiet die Mietpreisbremse. Bei einer Neuvermietung darf deshalb die neue Miete nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Um diese Regelungen wirksam zu machen, ist der qualifizierte Mietspiegel von 2023 erforderlich.

Bei der Mietpreisbremse gilt wie so oft: Ausnahmen bestätigen die Regel. So wird sie nicht bei der Erstvermietung von Neubauten angewendet, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden. Von der Regel ausgenommen sind außerdem Wohnungen, die nach einer umfassenden Sanierung erstmals vermietet werden.

11. Mietspiegel Augsburg: Was gilt bei Mieterhöhungen?

Welche Rahmenbedingungen gelten bei Mieterhöhungen in Augsburg?

Unplash: @ Jungwoo Hong

Da Augsburg ein Ballungsgebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ist, gilt im gesamten Stadtgebiet die reduzierte Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren dürfen die Mieten nur um maximal 15 Prozent erhöht werden. Diese Regelung verhindert, dass die Mieten in Gebieten mit knappem Wohnraum exorbitant steigen.

Als Obergrenze für eine Mieterhöhung gilt auch in Augsburg die ortsübliche Vergleichsmiete, die anhand des Mietspiegels berechnet werden kann. Liegt die Miete, die ein Mieter für seine Wohnung zahlt, allerdings unter dem ermittelten Durchschnitt, gibt die reduzierte Kappungsgrenze vor, dass der Mietpreis nicht zwangsläufig bis zur Vergleichsmiete angehoben werden darf.

Die Miete darf nur um maximal 15 % in 36 Monaten angehoben werden. Außerdem muss die Miete zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein.

Kurz: Diese Rahmenbedingungen gelten für Mieterhöhungen in Augsburg 

      • reduzierte Kappungsgrenze: Mieterhöhung um maximal 15 % in 3 Jahren
      • örtliche Vergleichsmiete gilt als Obergrenze für Mieterhöhungen
      • zwischen Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen

12. Mieterhöhung nach Mietspiegel in Augsburg: Was Mieter tun können

Wie Mieter eine Mieterhöhung prüfen können

Unsplash: @ Le Duc

Ohne die Zustimmung eines Mieters können Vermieter keine Mieterhöhung festlegen. Im Vertrag wurde sich schließlich auf eine bestimmte Miete geeinigt, deren Höhe keine Vertragspartei einfach ändern kann. Das gibt Ihnen als Mieter die Chance, die Mieterhöhung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. anzufechten

Jede Mieterhöhung muss von Vermietern begründet werden. Dabei wird typischerweise auf die ortsübliche Vergleichsmiete Bezug genommen, die im aktuellen Mietspiegel festgelegt ist. Der Mietspiegel legt jedoch keine allgemein verbindlichen Grenzen fest. Genau wie die Vermieterseite können auch Mieter Abweichungen innerhalb der Spannbreite von 20 Prozent begründen.

Jeder, der sich auf den Mietspiegel beruft, kann zum Beispiel darauf hingewiesen werden, dass die betreffende Wohnung als Sonderfall angesehen wird, der Zu- oder Abschläge bei der Festlegung des Mietpreises rechtfertigt. Eigenleistungen des Mieters, wie die Installation einer Zentralheizung oder eines Badezimmers auf eigene Kosten, können etwa bei der Einstufung der Wohnung im Mietspiegel nicht berücksichtigt werden.

Für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gelten außerdem Fristen und Grenzen, die Vermieter einhalten müssen. Um eine Erhöhung der Miete wegen des neuen Mietspiegels für Augsburg zu prüfen, stellen Sie sich folgende Fragen:

      • Übersteigt die Mieterhöhung die Obergrenze im Mietspiegel? Wenn ja, wie wurde dies begründet?
      • Wurde bei der Berechnung der Mieterhöhung die reduzierte Kappungsgrenze von maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren beachtet?
      • Hat der Vermieter die geltenden Fristen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete eingehalten? Diese Art der Mieterhöhung ist frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erlaubt.
      • Wurde im Mietvertrag eine Index- oder Staffelmiete vereinbart? Die Miete darf nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete angeglichen werden, wenn im Mietvertrag eine Zeit-, Staffel- oder Indexmiete vereinbart ist.

Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung haben, die Ihr Vermieter durchsetzen will, sollten Sie nun Widerspruch dagegen einlegen. Ein qualifizierter Fachanwalt für Mietrecht kann Sie dabei unterstützen, die Mieterhöhung auf Herz und Nieren zu prüfen und diese anzufechten. Können sich die Parteien nicht einigen, muss die zulässige Miete von einem Gericht festgelegt werden.

Wenn Sie als Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmen, oder die Frist für eine Zustimmung verstreichen lassen, wird der Vermieter wahrscheinlich versuchen, sie gerichtlich durchzusetzen. Hierfür reicht er eine Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Gericht prüft daraufhin, ob die geforderte Mieterhöhung rechtlich begründet ist.

Falls die Forderung gerechtfertigt ist, wird ein Zustimmungsurteil erlassen, das entweder eine vollständige Mieterhöhung oder eine teilweise Erhöhung vorsieht. In diesem Fall muss der Mieter die Miete ab dem angegebenen Erhöhungszeitpunkt nachzahlen. Falls jedoch die Aufforderung zur Mieterhöhung unberechtigt war, bleibt die Miete unverändert. Unter bestimmten Umständen kann gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt werden.

Gut zu wissen:

Mieter haben nach Ankündigung einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, haben Sie das Recht, Ihr Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten zu beenden.

13. Fazit: Mieterhöhung prüfen lassen!

Mieterinnen und Mieter in Augsburg sehen sich seit Jahren mit teils stark steigenden Mietpreisen konfrontiert. Plötzlich für dieselbe Wohnung viel tiefer in die Tasche greifen zu müssen, kann große finanzielle Not verursachen. Sollten Sie in den kommenden Wochen eine Mieterhöhung aus dem Briefkasten fischen, in der sich Ihr Vermieter auf den neuen Augsburger Mietspiegel beruft, prüfen Sie die Erhöhung zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Mietrecht in Augsburg stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, Mieterhöhungen zu prüfen und ggf. Widerspruch dagegen einzulegen.

Sie möchten eine Mieterhöhung von einem Fachanwalt für Mietrecht aus Augsburg prüfen lassen?

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