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Mietkaution: das gilt für Mieter und Vermieter

Das sollten Mieter und Vermieter beachten

Unsplash: @ Jakub Żerdzicki

Sie ist nicht verpflichtend, dient aber als etablierterer Schutzmechanismus und kann zum Streitthema werden: die Mietkaution. Sie ist ein wichtiger Bestandteil jedes Mietvertrags und soll vermietende Personen während der Nutzung ihrer Immobilie absichern. Bei ordnungsgemäßer Nutzung bekommen Mieter die Kaution in voller Höhe zurücküberwiesen. Doch so einfach läuft der Prozess nicht immer ab. Mietkautionen können für Unsicherheiten und Missverständnisse zwischen Mietern und Vermietern sorgen. Erfahren Sie bei uns, wie hoch die Kaution sein darf, wie sie angelegt werden muss, wann Sie sie zurückfordern können und was sie sonst noch zum Thema wissen müssen.

1. Was ist eine Mietkaution und wofür dient sie?

Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlen. Sie schützt den Vermieter vor möglichen finanziellen Verlusten, die durch Schäden an der Mietwohnung, ausstehende Mietzahlungen oder andere Ansprüche entstehen könnten. Für Mieter bedeutet die Kaution oft eine erhebliche finanzielle Belastung, daher ist es umso wichtiger, genau zu wissen, wofür die Kaution verwendet wird und wie man sie erfolgreich zurückerhält.

2. Rechtliches zur Mietkaution: Was sagt das Gesetz?

Was schreibt das Gesetz vor bei Mietkautionen?

Pixabay: @ Felix Wolf

Über die rechtliche Grundlage bei Mietkautionen informiert zu sein, ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter sinnvoll. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Mietkaution sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. § 551 BGB bestimmt, dass die Kaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen darf. Zusätzlich verpflichtet das Gesetz den Vermieter, die Kaution strikt getrennt von seinem Vermögen anzulegen, damit sie im Insolvenzfall geschützt ist.

Wussten Sie schon?

Eine Mietkaution ist kein Muss.

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Kaution von der Mietpartei zu verlangen. Die Entscheidung liegt demnach ganz beim Vermieter. Nur die maximale Höhe ist vom Gesetz vorgegeben, kann jedoch auch weniger betragen. Fallen nach dem Auszug der Mietpartei jedoch Kosten für den Vermieter an und wurde keine Kaution vereinbart, kann dieser nicht direkt auf die Mietsicherheit der Kautionssumme zurückgreifen.

3. Höhe und Fälligkeit der Mietkaution: Was muss beachtet werden?

Die Höhe der Mietkaution ist im Mietvertrag festgelegt und darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht übersteigen. Fällig wird die Kautionszahlung beim Antritt des Mietverhältnisses und nicht, wie oft angenommen, direkt nach der Vertragsunterschrift. Dazu haben Mieter das Recht, die Summe in drei gleich großen Monatsraten zu begleichen. Diese Regelung gibt Mietern finanzielle Flexibilität, ohne dass Vermieter auf ihre Sicherheitsleistung verzichten müssen. Die erste Ratenzahlung sollte bei Antritt des Mietvertrags erfolgen, die zwei anderen im Anschluss.

Was, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt?

Ist im Mietvertrag eine Mietkaution festgeschrieben und der Mieter kommt der Zahlung nicht nach, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten. Wird die ausgemachte Kautionssumme nach zwei Monaten immer noch nicht bezahlt, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Wenn der Mieter mit der Zahlung von mindestens zwei Monatskaltmieten im Rückstand steht, ist dafür keine Abmahnung nötig.

Kann eine Mietkaution im Nachhinein erhöht oder verlangt werden?

Eine nachträgliche Erhöhung der Mietkautionssumme ist nicht möglich. Es zählt die Summe, die im unterschriebenen Vertrag ausgemacht wurde. Auch wenn sich die Miete erhöhen sollte, bleibt die Kautionssumme gleich. Wird die Kaution nicht im Mietvertrag erwähnt, kann sie auch nicht im Nachhinein vom Mieter verlangt werden.

4. Mietkautionen: Was gilt bei Anlage und Zins?

Wie werden Mietkautionen angelegt?

Unsplash: @ Austin Distel

Vermieter oder Mieter, wer die Mietkaution anlegt, ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Regel wird dies allerdings vom Vermieter übernommen. Dabei ist es nicht nur wichtig, die Kaution rechtzeitig zu erhalten, sondern diese auch ordnungsgemäß anzulegen. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem insolvenzgeschützten Kautionskonto angelegt werden. Entstehen bei der Anlage Zinsen, stehen diese der Mietpartei zu. Vermieter sollten darauf achten, die Anlageform genau zu dokumentieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Gibt es zusätzliche Anlagemöglichkeiten bei der Mietkaution

Neben der klassischen Variante eines Mietkautionskontos gibt es noch weitere Anlagemöglichkeiten, die allerdings immer mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Diese Optionen kommen für Mieter infrage, die die Kautionssumme zu besseren Konditionen verzinsen wollen.

      • Tagesgeldkonto: Hier sind die Zinsbeträge zwar deutlich höher als beim normalen Kautionskonto, jedoch ist die Umwandlung für Kautionszwecke aufwendiger und komplizierter.
      • Aktien: Bei dieser unüblichen Variante muss auf Kursschwankungen geachtet werden, was den Sicherheitsaspekt für den Vermieter schmälert.

Zum Hinweis:

Keine Sorge bei Eigentümerwechsel oder Todesfall des Vermieters.

Wechselt der Eigentümer der Mietimmobilie, werden die Rechte und Pflichten automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Das gilt auch für die Verwaltung und Rückzahlung der Kaution und deren Zinsen. Stirbt der Vermieter, müssen sich Mieter keine Sorgen um den Verbleib des Kautionskontos machen. In jedem Fall wird ein Rechtsnachfolger bestimmt, der das Konto erbt und sich um die Rückzahlung kümmern muss.

5. Rückzahlung der Mietkaution: Wann und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Einer der heikelsten Momente für Mieter ist die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses. Doch wann genau muss der die Kaution zurückzahlen? In der Regel hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, um eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen festzustellen und abzurechnen. Diese Frist kann sich auf zwölf Monate verlängern, wenn die letzte Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Dabei darf der Vermieter nur die Summe einbehalten, die zur Deckung berechtigter Ansprüche erforderlich ist. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass beim Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt und unterschrieben wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

6. Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Wann können Mietkautionen einbehalten werden?

Pixabay: @ Wilfried Wende

Vermieter dürfen die Mietkaution nur unter bestimmten Umständen einbehalten – dazu zählen beispielsweise verursachte Schäden am Mietobjekt, fehlende Schönheitsreparaturen oder ausstehende Mietzahlungen.

Auch offene Nebenkosten können ein Grund sein, die Kaution nur teilweise zurückzuhalten. Wichtig ist, dass der Vermieter seine Ansprüche detailliert und nachvollziehbar begründet, wie viel er von der Kaution einbehalten will. Dazu hat er sechs Monate Zeit. Danach können entdeckte Schäden nicht mehr mit der Kaution beglichen werden.

Häufige Streitfälle bei der Mietkaution

Folgende Schäden können zum Rechtsstreit und zum Einbehalt der Mietkaution führen:

      • Schäden am Mietobjekt durch Vorsatz oder fahrlässiges Verhalten
      • Brandlöcher in Böden
      • große Anzahl kaputter Fliesen oder abgerissene Tapeten
      • Schäden durch Tierhaltung
      • kaputte oder beschädigte Fenster
      • Bohrlöcher in Fliesen, Fenstern und Türen

7. Unberechtigter Einbehalt der Mietkaution: Ihre Rechte als Mieter

Wenn der Vermieter die Mietkaution unrechtmäßig einbehält, sollten Mieter nicht zögern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung ist der erste Schritt, indem eine klare Frist gesetzt wird. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, können Mieter rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Mietrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten, um die Rückzahlung durchzusetzen und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Fälle, die Vermieter nicht beanstanden dürfen

Normale Abnutzungserscheinungen an der Mietimmobilie dürfen Vermieter nicht beanstanden und von der Mietkaution abziehen. Dazu zählen unter anderem:

      • eine begrenzte Zahl an Bohrlöchern in den Wänden
      • eine kleine Zahl an leicht beschädigten Fliesen
      • Abnutzungsspuren am Teppich oder anderen Böden
      • normale Abnutzungserscheinungen bei Sanitäranlagen

Wie lange können Mieter Einspruch einlegen und die Rückzahlung verlangen?

Wenn nach der Frist von sechs Monaten noch keine Kaution vom Vermieter zurückgezahlt wurde, können Mieter ihre Rechte geltend machen. Danach kann die Kaution vom Vermieter nur noch für nicht beglichene Nebenkostenabrechnungen hinzugezogen werden. Mieter hingegen haben anschließend drei Jahre Zeit, ihre Forderungen an den Vermieter durchzusetzen und sich die Kautionssumme erstatten zu lassen.

8. Alternative zur Barkaution: Miet­kautions­bürg­schaften oder Kautions­versicherun­gen?

Welche Alternativen gibt es zur Mietkaution?

Unsplash: @ Charsten Winegeart

Die gängigste Methode bei der Mietkaution ist die Barkaution. Diese wird nicht unbedingt in „Bar“ gezahlt, sondern auf ein extra eröffnetes Mietkautionskonto überwiesen. Doch es gibt auch Alternativen zu diesem Vorgang. Auch Mietkautionsbürgschaften oder Kautionsversicherungen gelten bei Mietern und Vermietern als flexible Lösungen. Diese Alternativen können besonders für Mieter attraktiv sein, die ihre Liquidität schonen möchten.

So funktioniert das Mietkautionsbürgschafts-Modell

Bei einer Bürgschaft gibt es im Gegensatz zur Mietkaution keine direkte Zahlung für den Vermieter. Eine dritte Partei bürgt in diesem Fall für den Mieter, falls es zu Kostenansprüchen nach der Mietdauer kommt. Als „Dritte“ fungieren in der Regel Banken oder Familienmitglieder. Bei Bank-Bürgschaften fallen dabei jährliche Gebühren an, die als Kosten auf den Mieter zukommen. Dies ist bei Familienmitgliedern oft nicht der Fall. Allerdings muss eine Mietbürgschaft erst dem Vermieter vorgeschlagen werden, der diese jedoch nicht annehmen muss.

Ist eine Mietkautionsversicherung die notwendige Wahl?

Sind angehende Mieter nicht liquide genug, um die Mietkaution zu zahlen, kann eine Mietkautionsversicherung die richtige Lösung sein. Auch hier gilt es zuvor, die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Mietkaution und Schadensansprüche seitens des Vermieters werden dann beim Auszug von dem ausgewählten Versicherungsunternehmen übernommen. So bürgt das Unternehmen für den Mieter und dient dem Vermieter als Mietsicherheit. Dafür wird monatlich oder jährlich eine bestimmte Versicherungsprämie an den ausgewählten Versicherer überwiesen. Diese Prämie muss gezahlt werden, egal ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.

Wussten Sie bereits?

Die Forderung nach Bürgschaft und Kaution ist nicht rechtens.

Kautionsforderungen von mehr als drei Monatskaltmieten verstoßen gegen das Gesetz. Zudem sind Forderungen von Kautionen und zusätzlicher Bürgschaft ungültig. Laut Gesetz reicht eine gezahlte Kautionssumme oder eine Bürgschaft als Versicherung für den Vermieter aus.

9. Typische Fehler bei der Mietkaution und wie Sie diese vermeiden

Was sind die häufigsten Fehler bei Mietkautionen?

Pixabay: @ ndemello

Fehler im Umgang mit der Mietkaution sind keine Seltenheit und können für beide Seiten unangenehme Folgen haben. Zu den häufigsten Fehlern gehören eine unzureichende Dokumentation von Schäden, die Missachtung der gesetzlichen Fristen zur Rückzahlung oder eine falsche Anlage der Kaution durch den Vermieter. Mieter und Vermieter sollten sich deshalb gut über ihre Rechte und Pflichten informieren und von Beginn an klare Absprachen treffen.

Eine sorgfältige Dokumentation – zum Beispiel durch ein ausführliches Übergabeprotokoll – kann hier bereits viele Probleme vermeiden.

10. Fazit zur Mietkaution: Informieren und Nachfragen

Die Mietkaution ist mehr als nur eine Formalität – sie kann sowohl für Mieter als auch Vermieter zu einem zentralen Thema im Mietverhältnis werden. Deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu kennen und genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Eine gründliche Vorbereitung und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen können viele Konflikte von vornherein vermeiden. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Sie haben als Mieter oder Vermieter Fragen zur Mietkation?

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