a

Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

Rechtsberatung: recht@kanzleimauss.de
Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 17:00 Uhr

 

Copyright 2020 Kanzlei Mauss.
Alle Rechte vorbehalten.

0821 71007969

während unserer Bürozeiten

Instagram

Facebook

Suche
Info

CFDs und Steuern: Gute Nachrichten für Anleger

CFDs und Steuern: Gute Nachrichten für Anleger

pixabay: u_6af2f287zu

Der Handel mit CFDs (Contracts for Difference) ist für viele Anleger eine attraktive Möglichkeit, flexibel auf Kursentwicklungen zu spekulieren. Doch gerade in steuerlicher Hinsicht sorgte in den letzten Jahren die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften für Unsicherheit und Frust. Nun gibt es endlich Klarheit: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die umstrittene Regelung abgeschafft. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein, nachdem Klagen und Debatten über Jahre hinweg anhängig waren. Dieser Beitrag erklärt nicht nur die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung, sondern beleuchtet auch die Grundlagen von CFDs und Steuern, die Zusammensetzung der Steuerlast und wichtige Hinweise für Anleger, die bei ausländischen Brokern handeln. Ebenso zeigen wir Ihnen, wie Sie steuerlich optimieren können und warum diese Änderungen Anlegern Hoffnung geben.

1. Was sind CFDs und wie werden sie besteuert?

CFDs, oder auch Differenzkontrakte, sind Finanzderivate, die es Anlegern ermöglichen, auf die Kursentwicklung eines Basiswertes zu spekulieren, ohne diesen physisch zu besitzen. Das bedeutet, Sie können von steigenden wie auch von fallenden Kursen profitieren – ein attraktives Merkmal, das viele Anleger anspricht.

Doch wie CFDs und Steuern zusammenhängen, ist für viele Anleger unklar. Gewinne aus dem CFD-Handel unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer, die in Deutschland einen festen Satz von 25 % hat. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, was die tatsächliche Steuerlast etwas erhöht.

Für private Anleger werden CFDs steuerlich als Kapitalerträge behandelt. Anders als bei anderen Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Aktien, gab es jedoch Besonderheiten bei der Verlustverrechnung, auf die wir später noch eingehen.

2. CFDs und Steuern: So setzen Sie sich zusammen

Steuern

Pixabay: Megan_Rexazin_Conde

Wenn Sie Gewinne aus dem CFD-Handel erzielen, wird die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, in der Regel automatisch von Ihrer Bank oder Ihrem Broker einbehalten und in zutreffender Höhe ans Finanzamt abgeführt – vorausgesetzt, der Broker sitzt in Deutschland. Doch zusätzlich zur Abgeltungssteuer gibt es noch weitere Steuerabgaben:

 

 

Solidaritätszuschlag: Dieser beträgt derzeit 5,5 % der Abgeltungssteuer.

Kirchensteuer: Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, fällt zusätzlich Kirchensteuer an. Diese variiert je nach Bundesland und beträgt 8 % oder 9 % der Abgeltungssteuer.

Beispiel:

Angenommen, Sie erzielen einen Gewinn von 1.000 Euro aus dem CFD-Handel. So setzt sich die Steuer zusammen:

Kapitalertragsteuer: 250 Euro (25 % von 1.000 €)

Solidaritätszuschlag: 13,75 Euro (5,5 % von 250 €)

Kirchensteuer: 22,50 Euro (9 % von 250 €, wenn Sie in einem Bundesland mit 9 % Kirchensteuer wohnen)

Nach Abzug aller Steuern verbleiben Ihnen 713,75 Euro vom Gewinn.

3. Steuerpflicht bei Brokern im Ausland

Viele Anleger entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, wie besseren Handelsbedingungen oder niedrigeren Gebühren, für einen ausländischen Broker. Dabei lauern jedoch steuerliche Fallstricke, die nicht ignoriert werden sollten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Abgeltungssteuer wird nicht automatisch abgeführt
    Im Gegensatz zu deutschen Brokern wird die Abgeltungssteuer bei ausländischen Brokern in der Regel nicht automatisch abgezogen. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Gewinne in der Steuererklärung anzugeben.
  2. Unterschiedliche Steuergesetze in verschiedenen Ländern
    Je nach Herkunftsland des Brokers gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. In einigen Ländern werden CFD-Gewinne direkt beim Broker besteuert. Es ist daher wichtig, sich über die Steuerpflicht im jeweiligen Land zu informieren.
  3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
    Falls ein DBA zwischen dem Land des Brokers und dem Land des Anlegers besteht, können sich steuerliche Auswirkungen auf die Besteuerung der CFD-Gewinne ergeben. Prüfen Sie, ob und wie ein solches Abkommen die Steuerlast beeinflusst.
  4. Erstattung von Quellensteuern
    In den meisten Fällen wird auf Gewinne aus dem CFD-Handel im Ausland eine Quellensteuer erhoben. Wenn dies der Fall ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung dieser Quellensteuern im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).

Falls Ihnen die Handhabung von CFDs und Steuern kompliziert erscheint, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Probleme zu verhindern.

4. Verluste verrechnen: Bisherige Möglichkeiten

Verlust

Pixabay: iXimus

Beim Handel mit CFDs können nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste entstehen. Diese Verluste können steuerlich genutzt werden, um die Steuerlast zu mindern. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, und zwar innerhalb des gleichen Verlustverrechnungskreises. Das bedeutet, dass Sie Verluste aus dem CFD-Handel mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften, wie CFDs, oder Stillhalterprämien ausgleichen können.

 

Ein wichtiger Punkt ist, dass Verluste aus Termingeschäften, zu denen auch CFDs zählen, seit 2021 nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG nur noch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden durften. Diese Verlustverrechnung ist betragsmäßig beschränkt. Überschreiten Ihre Verluste diesen Betrag, können sie nur in die Folgejahre vorgetragen werden.

Beispiel:

Ein Anleger erzielt in einem Jahr aus CFD-Trading folgende Ergebnisse:

Gewinne aus Termingeschäften (CFDs): 50.000 €

Verluste aus Termingeschäften (CFDs): 90.000 €

 

Obwohl der Anleger insgesamt einen wirtschaftlichen Verlust von 40.000 € gemacht hat, muss er 30.000 € Gewinne versteuern. Das liegt daran, dass die Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 € pro Jahr begrenzt ist. Der Anleger kann also nur 20.000 € seiner Verluste mit den 50.000 € Gewinnen verrechnen, was bedeutet, dass 30.000 € Gewinne versteuert werden müssen. Die restlichen 70.000 € Verluste kann er in die Folgejahre vortragen.

Dies verdeutlicht, wie die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in der Praxis zu einer Steuerpflicht führen kann, obwohl der Anleger insgesamt einen Verlust gemacht hat. Der verständliche Frust vieler Anleger über diese ungünstige steuerliche Regelung hat zu einer Musterklage geführt, die vom CFD Verband ins Leben gerufen wurde. Zunächst suchte der Verband nach Betroffenen und konnte eine Reihe von Klägern für die Klage gewinnen.

5. CFDs und Steuern: Das ändert sich

Clock

Pixabay: Megan_Rexazin_Conde

Die beschränkte Verlustverrechnung war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen und Klagen. Viele Anleger empfanden diese Regelung als ungerecht, da sie gerade bei spekulativen Anlageformen wie CFDs zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führen kann.

Doch durch das Jahressteuergesetz 2024 gibt es jetzt Licht am Ende des Tunnels:

 

Die Deckelung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 € entfällt für alle offenen Fälle.

Grund dafür ist, dass sich die diesbezügliche Rechtsauffassung durch eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen geändert hat. Ein entscheidender Schritt in diesem Prozess war die Klage eines Anlegers aus Rheinland-Pfalz, dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom Finanzgericht (FG) des Landes stattgegeben wurde. Das zuständige Finanzamt legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Am 7. Juni 2024 traf der BFH eine wegweisende Entscheidung: Die Beschwerde des Finanzamts wurde als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

Wichtig:

Diese Regelung zur Verlustverrechnung kann für alle Jahre angewendet werden, in denen noch kein Steuerbescheid ergangen ist, der bestandskräftig geworden ist. Sollte ein Steuerbescheid bereits bestandskräftig sein, bleibt dieser von der Änderung unberührt.

6. Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Ziel

Pixabay: Megan_Rexazin_Conde

Der CFD-Handel bleibt eine attraktive Möglichkeit für Anleger, auf Marktbewegungen zu spekulieren und potenziell hohe Gewinne zu erzielen. Doch die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, haben in der Vergangenheit immer wieder zu Frustration und Unsicherheit geführt. Die im Jahressteuergesetz 2024 beschlossene Abschaffung der Deckelung von 20.000 € für Verluste bei Termingeschäften stellt daher einen bedeutenden Fortschritt für viele Anleger dar.

Abgesehen von dieser wichtigen gesetzlichen Änderung gibt es jedoch weiterhin zahlreiche steuerliche Feinheiten zu beachten, weshalb CFDs und Steuern weiterhin komplex Thema bleiben. Anleger sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen und von den neuen Regelungen zu profitieren.

Sie haben weitere Fragen zu der steuerlichen Behandlung von CFDs?

Haben Sie mit CFDs oder anderen Finanzinstrumenten gehandelt und wollen von den Gesetzesänderungen profitieren?  – wir unterstützen Sie gerne!