a

Kanzlei Mauss & Mauss
Werner-Haas-Straße 2
86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
Fax: 0821 71007960

Rechtsberatung: recht@kanzleimauss.de
Steuerberatung: steuer@kanzleimauss.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 17:00 Uhr

 

Copyright 2020 Kanzlei Mauss.
Alle Rechte vorbehalten.

0821 71007969

während unserer Bürozeiten

Instagram

Facebook

Suche
Info

Beweislast bei Schwarzarbeit

Beweislast bei Schwarzarbeit

Sicher haben Sie schon mal über Medien von empörenden Fällen zum Thema Schwarzarbeit erfahren: Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis arbeiten für einen Hungerlohn und unter schlechten Bedingungen – meistens auf der Baustelle. Aufgedeckt werden solche Fälle oft durch die Zollbehörde. Aber auch Grenzen, die die Gefälligkeit überschreiten, fallen unter Schwarzarbeit. Aber wer und wie muss Schwarzarbeit bewiesen werden? Reichen fehlende Rechnungen als Nachweis aus?

1. Wer muss Schwarzarbeit beweisen? 

Der Nachbar renoviert mit Freunden seine Wohnung. Fällt das noch unter Gefälligkeit oder handelt es sich schon um Schwarzarbeit? Immerhin werden Dienstleistungen ohne Bezahlung durchgeführt. Um diese Behauptung stützen zu können, sind Beweise zwingend erforderlich, die an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Das Thema Schwarzarbeit ist komplex. Neben der Selbstanzeige gehen einige Personen gegen den gesetzeswidrigen Umstand vor, um z. B. einen Vertrag als nichtig zu erklären.

Fallbeispiel: Ein Hauptunternehmer vergibt Aufträge an einen Subunternehmer. Der Subunternehmer stellt eine Rechnung an den Hauptunternehmer aus. Einen Teil der Summe erhält er nach mündlicher Absprache in bar. Diese Rechnungssumme taucht aber in keinem Schriftstück auf. Sollten die Arbeiten nicht sachgemäß ausgeführt worden sein, so kann sich der Hauptunternehmer beschweren. Für den Subunternehmer ist dies von Vorteil: Er beruft sich darauf, dass der Vertrag nichtig wäre, da Schwarzarbeit vorgelegen hätte. Die Beweislast liegt in diesem konkreten Fall bei dem Subunternehmer, weil dieser die Berufung eingelegt hat.

2. Merkmale von Schwarzarbeit

Wie erkenne ich Schwarzarbeit und welche Merkmale müssen berücksichtigt werden? Wenn folgende Kriterien einer Tätigkeit erfüllt sind, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Schwarzarbeit:

      • die Person arbeitet ohne Steuerkarte
      •  die Person wird in bar ausgezahlt, Quittungen und schriftliche Nachweise  über die Zahlung fehlen
      •  die Bezahlung liegt unter dem branchenüblichen Niveau

Werden Personen, die keine Arbeitserlaubnis besitzen, beschäftigt, ist dies ebenfalls ein Indiz für Schwarzarbeit. Hier muss allerdings zwischen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unterschieden werden. Defintionsgemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) handelt es sich um Schwarzarbeit, wenn jemand eine Tätigkeit ausübt und dabei gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstößt oder den Pflichten zur Mitteilung dieser Tätigkeiten gegenüber Behörden und Sozialträgern nicht nachkommt (z. B. Nichtanmeldung von Gewerbe oder Weglassen der Eintragung als Handwerker).

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei:

      • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seinen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben
      • als steuerpflichtige Person, seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, die sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergeben
      • als Empfänger von Sozialleistungen seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht nachkommt, die sich durch die Dienst- oder Werkleistungen ergeben
      • als Erbringer derartiger Leistungen nicht anzeigt, dass er einen Betrieb führt oder ein Gewerbe innehat (§ 14 Gewerbeordnung)
      • als Erbringer der oben genannten Leistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, aber nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 Handwerksordnung)

3. Muss Schwarzarbeit gemeldet werden?  

Im Blogbeitrag zum Thema Selbstanzeige bei Schwarzarbeit, wurden die Gründe der Strafbarkeit von Schwarzarbeit erläutert. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

      • dem Staat wird durch Schwarzarbeit ein immenser Schaden zugefügt
      • Schwarzarbeit schadet legal arbeitenden Unternehmen
      • Schwarzarbeiter sind nicht versichert

Ob Sie selbst Schwarzarbeit melden möchten, kann Ihnen allein ihr Gewissen beantworten. Natürlich mögen sich Assoziationen zum Denunziantentum in Ihre Gedanken schleichen. Aber dennoch können Sie mit der Meldung von Schwarzarbeit auch einiges dafür tun, Schaden abzuwenden.

4. Wo wird Schwarzarbeit gemeldet?

Wo wird Schwarzarbeit gemeldet?
Pixabay: @ schorschel1982 [Polizist]

Sollten Sie sich nun entschlossen haben, Schwarzarbeit zu melden, können Sie sich an die Polizei oder die Zollbehörde wenden. Die Hauptzollämter bekämpfen im Arbeitsbereich Finanzkontrolle die Schwarzarbeit. Hinweise können Sie an das zuständige Zollamt weiterleiten. Persönliche Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Eine anonyme Meldung ist ebenso möglich.

Die Behören gehen jeder Anzeige wegen Schwarzarbeit nach. Wichtig: Sollten Sie vorsätzlich falsche Angaben machen, so handeln Sie gesetzeswidrig. Deswegen empfiehlt es sich, handfeste Beweise zu liefern:

      • Was genau wurde beobachtet?
      • Wo wurde es beobachtet?
      • Was bringt Sie dazu, zu denken, es könne sich um Schwarzarbeit handeln?
      • Um welche Firma handelt es sich?
      • Über welchen Zeitraum fanden Ihre Beobachtungen statt?

4. Wo wird Schwarzarbeit gemeldet?

Wo wird Schwarzarbeit gemeldet?
Pixabay: @ schorschel1982 [Polizist]

Sollten Sie sich nun entschlossen haben, Schwarzarbeit zu melden, können Sie sich an die Polizei oder

die Zollbehörde wenden. Die Hauptzollämter bekämpfen im Arbeitsbereich Finanzkontrolle die Schwarzarbeit. Hinweise können Sie an das zuständige Zollamt weiterleiten. Persönliche Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Eine anonyme Meldung ist ebenso möglich. Die Behörden gehen jeder Anzeige wegen Schwarzarbeit nach. Wichtig: Sollten Sie vorsätzlich falsche Angaben machen, so handeln Sie gesetzeswidrig. Deswegen empfiehlt es sich, handfeste Beweise zu liefern:

      • Was genau wurde beobachtet?
      • Wo wurde es beobachtet?
      • Was bringt Sie dazu, zu denken, es könne sich um Schwarzarbeit handeln?
      • Um welche Firma handelt es sich?
      • Über welchen Zeitraum fanden Ihre Beobachtungen statt?

5. Was fällt unter Schwarzarbeit

Schwarzarbeit findet häufig im Bau- oder Fleischverarbeitungsgewerbe statt. Aber auch im privaten Bereich: Meistens bei Personen, die im Haushalt mithelfen (Garten- oder Hausarbeit, Kinderbetreuung, Haushaltsführung). Diese Personen können keine Arbeitserlaubnis vorlegen. Immer dann, wenn eine Person regelmäßig einer Arbeit nachgeht und dafür entlohnt wird, ohne dass die Behörden davon wissen, liegt Schwarzarbeit vor.

Nachbarschaftshilfe ist nicht immer mit Schwarzarbeit gleichzusetzen: Wenn Sie ihren Freunden einmalig beim Umzug oder der Renovierung helfen oder gelegentlich auf das Kind von Bekannten aufpassen, so ist dies nicht immer mit Schwarzarbeit gleichzusetzen. Wichtig ist hierbei der Aspekt der Gewinnaussicht. 50 € und eine Flasche Wein, weil Sie Ihren Freunden beim Umzug geholfen haben? Das ist ein wahrer Freundschaftsdienst gewesen und fällt somit nicht unter Schwarzarbeit.

6. Folgen von Schwarzarbeit

Folgen von Schwarzarbeit
Unspalsh: @ Bradyn Trollip

Neben dem Schaden, der dem Staat sowie anderen Arbeitgebern zugefügt wird, begeben Sie sich auch selbst in Gefahr und schaden ebenso anderen Steuerzahlern. Die Gefahr für sich selbst ist dabei nicht das alleinige Risiko, das bei der Entdeckung befürchtet werden muss. Vielmehr hat sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit noch Weiteres zu befürchten:

      • Arbeitsunfall: Sollte einer Person, die schwarz beschäftigt war, dabei etwas passieren, kann die Krankenkasse die Zahlung der Behandlungskosten verweigern. Unter Umständen muss dann der Geschädigte selbst, oder aber auch der Auftraggeber für die Behandlung, die Rehabilitation oder die lebenslange Rente aufkommen.
      • Pfusch: Als Auftraggeber haben Sie Arbeiten in Ihrem Haus schwarz vergeben und jetzt steht ihre Küche unter Wasser? Durch die Schwarzarbeit haben sie keinerlei Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz.
      • Kündigung: Arbeiten Sie als angestellter Arbeitnehmer nebenbei schwarz, droht Ihnen unter Umständen die Kündigung Ihres regulären Arbeitsverhältnisses.

6. Folgen von Schwarzarbeit

Folgen von Schwarzarbeit
Unspalsh: @ Bradyn Trollip

Neben dem Schaden, der dem Staat sowie anderen Arbeitgebern zugefügt wird, begeben Sie sich auch selbst in

Gefahr und schaden ebenso anderen Steuerzahlern. Die Gefahr für sich selbst ist dabei nicht das alleinige Risiko, das bei der Entdeckung befürchtet werden muss. Vielmehr hat sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit noch Weiteres zu befürchten:

      • Arbeitsunfall: Sollte einer Person, die schwarz beschäftigt war, dabei etwas passieren, kann die Krankenkasse die Zahlung der Behandlungskosten verweigern. Unter Umständen muss dann der Geschädigte selbst, oder aber auch der Auftraggeber für die Behandlung, die Rehabilitation oder die lebenslange Rente aufkommen.
      • Pfusch: Als Auftraggeber haben Sie Arbeiten in Ihrem Haus schwarz vergeben und jetzt steht ihre Küche unter Wasser? Durch die Schwarzarbeit haben sie keinerlei Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz.
      • Kündigung: Arbeiten Sie als angestellter Arbeitnehmer nebenbei schwarz, droht Ihnen unter Umständen die Kündigung Ihres regulären Arbeitsverhältnisses.

7. Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen

Leider kommt es vor, dass sich regulär angestellte Personen krankmelden, um während dieser Zeit schwarzzuarbeiten. Hier potenzieren sich die Schäden. In derartigen Verdachtsfällen werden nicht selten sogar Detekteien beauftragt.

Fallbeispiel: Mitarbeiter A meldet sich zum wiederholten Male für längere Zeit krank. „Rücken“ – diffuse Beschwerden an der Wirbelsäule – zwingen die Person dazu, sich auszuruhen. Der Arbeitgeber erfährt zufällig, wie dieser Patient im Baumarkt gesehen wurde, wo er große Mengen an Baumaterialien einkaufte und selbst in einen privaten Anhänger verlud. Sollte sich nicht der Patient zu Hause auskurieren und weshalb benötigt er eine so hohe Menge an Baumaterialien? Ein professioneller Detektiv kann helfen, Beweise für Schwarzarbeit und Lohnfortzahlungsbetrug heranzuschaffen.

8. Schwarzarbeit anonym melden

Schwarzarbeit anonym melden
Pixabay: @ B_A [Anonymous]

Beim zuständigen Hauptzollamt können Sie ganz einfach mittels eines Formulars, bei welchem die Angabe von Vor- und Nachname nicht verpflichtend sind, Schwarzarbeit anzeigen. Pflichtfelder sind hierbei lediglich die Postleitzahl und Ihre Nachricht. Bedenken Sie allerdings, dass Sie über konkrete Verdachtsmomente verfügen sollten.

8. Schwarzarbeit anonym melden

Schwarzarbeit anonym melden
Pixabay: @ B_A [Anonymous]

Beim zuständigen Hauptzollamt können Sie ganz einfach mittels eines Formulars, bei welchem

die Angabe von Vor- und Nachname nicht verpflichtend sind, Schwarzarbeit anzeigen. Pflichtfelder sind hierbei lediglich die Postleitzahl und Ihre Nachricht. Bedenken Sie allerdings, dass Sie über konkrete Verdachtsmomente verfügen sollten.

9. Finanzielle Verluste durch Schwarzarbeit

Allein an Steuergeldern verliert der Fiskus pro Jahr in etwa 1 Milliarde Euro. Auch wenn Sie selbst ein gespaltenes Verhältnis zu Steuergeldern besitzen, bleibt der Verlust an Unternehmen hängen: Allein in Deutschland kämpfen diese wegen Schwarzarbeit mit Umsatzeinbußen von bis zu 300 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sozialversicherungen, die weniger Einnahmen generieren, als sie könnten, müssen infolge dieser Entwicklung Beiträge erhöhen, ihre Leistungen senken und Renten kürzen.

10. Fazit

Schwarzarbeit hat weitreichende Folgen. Die Tragweite erschließt sich häufig erst bei genauerer Betrachtung. In jedem Fall sollte die Rechtslage, die Konsequenzen und die Umstände genau unter die Lupe genommen werden. Hier helfen Ihnen professionelle Anwälte.

Sie sind auf der Suche nach einer professionellen Beratung rund um das Thema Beweislast bei Schwarzarbeit?

Sie haben noch offene Fragen? Wir beraten Sie jederzeit rechtssicher! Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.