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Bauantrag richtig stellen: So klappt´s!

Bauantrag richtig stellen: Infos und Tipps zur erfolgreichen Baugenehmigung

Einige Hürden wurden bereits genommen. Ihr Neubau oder Umbau ist geplant und die Finanzierung steht. Los geht’s? Bevor es so weit ist, muss die Baugenehmigung erteilt werden. Dies ist in Deutschland notwendig, um nach öffentlich-rechtlichen Regelungen bauen zu können. Die Baugenehmigung wird beim Bauamt beantragt. Grundlage für die Genehmigung ist der offizielle Bauantrag. Liegt keine Genehmigung vor, darf (noch) nicht mit dem Bau begonnen werden. Wie man einen Bauantrag stellt, welche Kosten auf Sie zukommen und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

1. Was ist der Bauantrag und wozu dient er?

Was ist der Bauantrag und wozu dient er?

Pixabay: @ patricksommer

Nur mit einer offiziellen, schriftlichen Baugenehmigung dürfen Sie in Deutschland mit einem Bau oder Umbau beginnen. Für eine Baugenehmigung muss ein Bauantrag gestellt werden. Dafür benötigen Sie als Bauherr einen Entwurfsverfasser. Damit ist eine Person gemeint, die bauvorlagenberechtigt ist, ein Architekt oder Bauingenieur. Der Bauantrag wird als Teil des Baugenehmigungsverfahrens bei der zuständigen Baubehörde gestellt und umfasst zahlreiche Unterlagen.

Ein Bauantrag muss in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden (grüne, rote und gelbe Bauantragsmappe). Später bekommen Sie als Bauherr eine der Mappen zurück, eine Mappe verbleibt bei der Gemeinde und die dritte Mappe erhält die Bauaufsichtsbehörde. Für kleinere Bauvorhaben können auch Bautechniker, Maurer-, Zimmerer- und Betonbauhandwerksmeister als berechtigte Personen einen Bauantrag verantworten, bei größeren Vorhaben sind nur Architekten und Ingenieure antragsberechtigt. Wird der Bau genehmigt, muss binnen drei Jahren damit begonnen werden, sonst ist die Baugenehmigung nicht länger gültig.

Zusammengefasst:

      • Ein Bauantrag ist zwingend erforderlich. Ohne Bauantrag keine Baugenehmigung. Ohne Baugenehmigung darf nicht gebaut werden.
      • Der Bauantrag muss von einer bauvorlagenberechtigten Person unterzeichnet sein (Architekt, Ingenieur).
      • Der Bauherr kann den Bauantrag nicht allein stellen.
      • Eine erteilte Baugenehmigung verfällt nach 3 Jahren, sofern man nicht mit dem Bau begonnen hat.
      • Der Bauantrag muss in dreifacher Ausfertigung bei der Baubehörde eingereicht werden.
      • Für einen Bauantrag sind zahlreiche Unterlagen erforderlich.

2. Wofür braucht man einen Bauantrag?

Unter Umständen fragen Sie sich, ob Sie für Ihr Vorhaben wirklich einen Bauantrag benötigen, wenn es sich nicht um den Neubau eines Hauses handelt. Natürlich hängt es vom jeweiligen Bauvorhaben ab, ob Sie einen Bauantrag benötigen. Sollte ihr Vorhaben allerdings über das Aufstellen einen Starenkobels oder eine kleine Gartenlaube in einer Kleingartensiedlung hinausgehen, werden Sie in den meisten Fällen nicht um einen Bauantrag herumkommen.

Eine Baugenehmigung muss erteilt werden, bei:

      • der Errichtung eines Gebäudes
      • der Änderung eines Gebäudes
      • der Nutzungsänderung eines Gebäudes
      • dem Abbruch eines Gebäudes

Baurecht ist Ländersache. Nur die oben genannten Laube in einer Kleingartensiedlung fällt unter das Bundeskleingartengesetz. Da aber jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat, unterscheiden sich hier auch die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die geforderten Unterlagen. Erkundigen Sie sich, lesen Sie genau und vermeiden Sie in jedem Fall das Risiko eines Schwarzbaus. Bei einem Schwarzbau laufen Sie Gefahr, diesen wieder abreißen zu müssen.

Bei Zweifeln, ob eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erteilt wird, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Ein Architekt oder Bauingenieur kann am besten beurteilen, ob ein Bauvorhaben Gefahr läuft, von der Baubehörde nicht genehmigt zu werden. Hier empfiehlt es sich vorab eine Bauvoranfrage zu stellen. Bei Bauvorhaben ohne Besonderheiten gibt es auch das sogenannte einfache Baugenehmigungsverfahren. Oft fällt der Bau normaler Einfamilienhäuser unter dieses vereinfachte Verfahren.

3. Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Unsplash: @ Jana Schnipelson

Die Gebühren, die für einen Bauantrag zu entrichten sind, gehören untrennbar zum Bauvorhaben dazu. Üblicherweise rechnet man mit 0,5 % bis 1 % der Bausumme. Je größer der Bau, desto höher sind die Kosten für den Antrag. Die Baubehörde sendet den Bescheid über die Kosten zu. Eine Mindestgebühr von 100 bis 200 € wird auch erhoben, wenn es sich um ein kleines Bauvorhaben handelt.

Zu den kommunal geregelten Bauprojekten gehören:

      • Carport
      • Solarenergieanlage
      • Terrasse
      • Gartenhaus
      • kleine Vorbauten ohne Aufenthaltsmöglichkeit (z. B. Pizzaofen, Hundehütte)

Ob die Gemeinde etwa den Bau eines Carports ohne Baugenehmigung erlaubt, hängt meist von der Größe des gebauten Objekts ab. Entscheidend sind die Wandhöhen und die Größe der Bodenfläche. Manchmal sind Carports mit Flachdach genehmigungsfrei, während für einen Carport mit Spitzdach eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde, welche Auflagen in Ihrem Fall gelten. Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie in jedem Fall Ihre Nachbarn über den geplanten Bau unterrichten.

Für jedes Vorhaben eine eigene Verordnung?

In der Liste oben finden Sie den Carport, nicht aber die Garage. Der Bau von Garagen ist in Deutschland durch die Garagenverordnung geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigene Garagenverordnung, in der geklärt wird, wann der Bau einer Garage genehmigungspflichtig ist oder nicht. In Bayern sind Garagen mit einer Fläche von maximal 50qm nicht genehmigungspflichtig.

4. Wer stellt den Bauantrag?

Wer stellt den Bauantrag?

Unsplash: @ Daniel Mccullough

Der Bauantrag wird nicht vom Bauherrn, sondern von einem bauvorlageberechtigten Experten erstellt. Bauvorlageberechtigt sind Architekten oder Bauingenieure mit einer entsprechenden Berechtigung der Ingenieurkammer. Vor dem Recht gelten sie als kompetent genug, einen solchen Antrag erstellen zu können. Bei kleinen Bauvorhaben gilt unter Umständen auch die Unterschrift eines Handwerksmeisters.

Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Unterschiede können in einer Übersicht zu den verschiedenen Bauverordnungen der Länder nachgeschlagen werden.

Ist der Bauantrag fertig und alle Unterlagen beisammen, wird dieser von der bauvorlagenberechtigten Person (Architekt, Ingenieur, Handwerksmeister) und dem Bauherrn unterschrieben. Durch die Unterschriften sind die Unterzeichner zu den Antragstellern geworden. Den fertigen Bauantrag reicht der Bauherr selbst bei der zuständigen Behörde ein.

Kann der Bauantrag auch ohne Architekten gestellt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, einen Bauantrag ohne Architekten zu stellen. Nicht aber ohne bauantragsberechtigte Person. Ganz ohne Fachpersonal werden Sie nicht auskommen. Sie benötigen in jedem Fall eine Person, die den Bauantrag stellen darf. Oft ist es ratsam, den Architekten von Anfang an einzubinden.

5. Wie wird der Bauantrag gestellt?

Der Bauantrag wird bei der Gemeinde eingereicht, in welcher auch das Baugrundstück liegt. Hat diese Gemeinde selbst keine Bauaufsichtsbehörde, wird der Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet. Der Bauantrag muss immer schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt bzw. der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Oft nimmt das Landratsamt in seiner Funktion als Bauaufsichtsbehörde Bauanträge entgegen. Seit dem 01.01.2023 ist das Einreichen eines Bauantrags in Bayern auch digital über das Bayern-Portal möglich.

Sie benötigen meist drei Ausfertigungen des Bauantrags, in dem alle relevanten Formulare beinhaltet sind. Nur, wenn die Gemeinde auch die Funktion der Bauaufsichtsbehörde übernimmt, sind zwei Ausfertigungen ausreichend. Reichen Sie den Bauantrag vollständig ein, um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Der Antrag muss vom Bauherrn und dem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden.

Dann wird der Antrag geprüft. Dazu beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen, deren Zustimmung rechtlich vorgeschrieben ist, bzw. deren Stellungnahme die untere Bauaufsichtsbehörde für die Genehmigungsfähigkeit benötigt. Das kann, je nach Lage des Grundstücks, die Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde sein.

Zusammengefasst:

      • Der Bauantrag muss schriftlich dort eingereicht werden, wo sich das zu bebauende Grundstück befindet.
      • Es werden meist drei Ausführungen benötigt.
      • Alle relevanten Unterlagen und die Unterschriften des Bauherrn und der bauvorlagenberechtigten Person sind zwingend erforderlich.
      • In einigen Gemeinden kann der Bauantrag auch digital gestellt werden. Hier gibt es teilweise bereits Formularvorlagen, die auszufüllen sind.

6. Welche Unterlagen müssen in den Bauantrag?

Welche Unterlagen müssen in den Bauantrag?

Unsplash: @ Sven Mieke

Die Liste der benötigten Unterlagen finden Sie in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) des jeweiligen Bundeslandes. Teilweise werden benötigte Bauantragsformulare von den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie zum Nachlesen die BauVorlVO für Bayern. Die Anträge müssen in dreifacher Ausfertigung und unterschrieben vom Bauherrn und der zuständigen bauvorlagenberechtigten Person eingereicht werden.

Grundsätzlich benötigen Sie deutschlandweit folgende Unterlagen:

      • Lageplan des Grundstücks oder Flurkarte
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung
      • Gutachten zur Statik
      • Angaben zu Brandschutz, Wärme- und Schallschutz

7. Bauantrag stellen: Diese Bauvorlagen brauchen Sie für einen Bauantrag in Bayern

Exemplarisch erläutern wir anhand der in Bayern geforderten Unterlagen kurz, was genau gemeint ist. Auf der Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie verschiedene Antragsformulare zum Download. Neben dem entsprechenden Antragsformular sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Lageplan des Grundstücks (Angabe von Räumen, Schnitt, Maßstab der Anlage usw.): Wie groß ist das Bauvorhaben, wie sieht der Plan aus? Hier ist ein maßstabsgetreuer Plan erforderlich.
      • Höhenplan: Welche Höhen werden mit dem Bauvorhaben erreicht (alle Höhen sind erforderlich (Giebel, Anbauten, Kaminhöhen etc.)?
      • Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Das Liegenschaftskataster enthält die flächendeckenden Angaben für Flurstücke und Gebäude. Die Informationen sind in der Flurkarte dargestellt und werden neben dieser sichtbaren Form zudem beschrieben.
      • Bauzeichnungen des Architekten mit Grundrissen, Raumbezeichnungen und Ansichten. Im Grunde also der Plan, den Sie vom Architekten erhalten.
      • Baubeschreibung: Sie ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Bauvertrags. Hier wird der Umfang der Leistungen durch den Bauträger beschrieben. Durch die Baubeschreibung wird klar, welches Bauvorhaben realisiert werden soll.
      • Gutachten zur Statik: Nachweis der Standsicherheit des Gebäudes.
      • Nachweise zur Sicherheit: Brandschutz, sowie Wärme- und Schallschutz. Wie das Statik-Gutachten dienen auch diese Unterlagen dem Nachweis der Sicherheit.
      • Kostenaufstellung des Bauprojekts: Teilweise sind die Kosten bereits in der Baubeschreibung enthalten.
      • Berechnung der versiegelten Grundstücksflächen: Versiegelte Flächen sind Flächen, an denen das Regenwasser nicht mehr im Boden versickern kann. Der Boden ist an diesen Stellen dicht. Diese Informationen sind wichtig, um die Abwasserkosten berechnen zu können.

8. Wie viel kostet ein Bauantrag?

Wie viel kostet ein Bauantrag?

Unsplash: @ Ibrahim Boran

Die Gebühren, die für einen Bauantrag zu entrichten sind, gehören untrennbar zum Bauvorhaben dazu. Üblicherweise rechnet man mit 0,5 % bis 1 % der Bausumme. Je größer der Bau, desto höher sind die Kosten für den Antrag. Die Baubehörde sendet den Bescheid über die Kosten zu. Eine Mindestgebühr von 100 bis 200 € wird auch erhoben, wenn es sich um ein kleines Bauvorhaben handelt.

Die Prozentspanne von 0,5 %-1 % ist eine Faustformel, mit der man gut rechnen kann. Die genaue Berechnungsformel der Behörde ist etwas komplizierter, da diese auch den nicht bebauten Raum berücksichtigt. Die Formel lautet: (Umbauter Raum in Kubikmetern x Bauwert in Euro pro Kubikmeter) x 0,5. Zum einen ist die Größe des Bauvorhabens entscheidend, aber auch Genehmigungen für technische Anlagen und Garagen können die Kosten für die Baugenehmigung zusätzlich erhöhen.

Gut zu wissen: Sollten Sie für Ihr Bauvorhaben das vereinfachte Genehmigungsverfahren nutzen können, so fallen die Kosten deutlich geringer aus. Die zuständige Behörde setzt die Kosten fest. Beim vereinfachten Genehmigungsverfahren spricht man nicht von einem Bauantrag, sondern von der sogenannten Bauanzeige.

9. Bei Unsicherheiten: die Bauvoranfrage

In einigen Fällen kann es Sinn ergeben, eine Bauvoranfrage zu stellen, um etwaige Unsicherheiten schon vor dem Bauantrag aus dem Weg räumen zu können. Egal, ob Ihnen das Grundstück, welches bebaut werden soll, gehört, oder Sie es erst kaufen wollen, mit einer Bauvoranfrage können Sie sich über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vorab informieren. Die erforderlichen Unterlagen gleichen in weiten Teilen denen für den Bauantrag. Lesen Sie in unserem Beitrag alles Wichtige zur Bauvoranfrage.

Zwar ersetzt eine Bauvoranfrage nicht den Bauantrag, ihre Angaben sind für die Behörde aber rechts-verbindlich. Das heißt, die Baugenehmigungsbehörde muss bei dem nachfolgenden Bauantrag die Ergebnisse aus dem Vorbescheid übernehmen. Die Kosten für eine Bauvoranfrage sind niedriger als die Gebühren für den Bauantrag. Im Zweifel kann es also günstiger sein, eine Bauvoranfrage zu stellen, als den Bauantrag nicht genehmigt zu bekommen.

10. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?

Sie müssen in jedem Fall mit mehreren Monaten rechnen, bis Sie Bescheid über Ihren Bauantrag bekommen. Sollten Sie wichtige Unterlagen vergessen haben, weil Sie nicht wussten, dass Sie diese benötigen, führt dies zu weiteren Verzögerungen. Solange der Bauantrag nicht genehmigt ist, dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen. Überprüfen Sie vor dem Einreichen des Antrags, ob alle Formulare ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen beigefügt sind.

11. Was bedeutet die „Nachbarbeteiligung“ beim Bauantrag?

Was ist die Nachbarbeteiligung beim Bauantrag?

Unsplash: @ Nick Night

Zum einen regelt der Bebauungsplan und die Bauordnung, was in welchem Gebiet gebaut werden kann, zum anderen können auch Nachbarn unter Umständen ihrem Bau nicht angetan sein und diesen vielleicht sogar verhindern, wenn sie Einspruch gegen ihr Bauvorhaben einlegen. Der Einspruch der Nachbarn kann zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen. Deswegen ist es wichtig, sich mit den Nachbarn schon vor Baubeginn gut zu stellen.

Wenn das Gesetz ihr Bauvorhaben zulässt, muss es genehmigt werden. Auch wenn es Ihrem Nachbarn nicht gefallen sollte, hat er keinen Einfluss auf ihr genehmigtes Bauvorhaben. Sobald allerdings die kleinste gesetzliche Abweichung vorliegt (Der Zaun reicht 5 cm zu weit zum Nachbarn etc.), müssen die Nachbarn zustimmen. Wird ein Verstoß gegen geltendes Recht erst später offenkundig und betrifft dieser einen oder mehrere Nachbarn, so können sich diese wehren oder den Schaden abwehren.

Diese sogenannten Nachbarschaftliche Abwehransprüche sollen in jedem Fall verhindert werden. Denn sobald die direkte Nachbarschaft von einem Baurechtsverstoß Kenntnis hat, hat diese nicht nur das Abwehrrecht, sondern sogar eine Abwehrpflicht.

In Bayern wird die Nachbarbeteiligung in § 66 BayBO geregelt. Es ist demnach Aufgabe des Bauherrn, die Nachbarbeteiligung einzuholen. Die Nachbarn müssen mittels Unterschrift dem Bauvorhaben zustimmen. Mit der Nachbarbeteiligung soll auch erreicht werden, dass der Bauherr möglichst zügig eine Baugenehmigung erhält, die rechtssicher und bestandskräftig ist. Deswegen ist im Bauantrag anzugeben, ob die Nachbarn zugestimmt haben. Trifft der Bauherr hier falsche Aussagen, ist der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt.

Unser Tipp: Gute Nachbarschaft ist wichtig. Sehen Sie es als Akt der Höflichkeit an, Ihre Nachbarn zu informieren und sich die Zustimmung zu ihrem Bauvorhaben einzuholen, auch wenn Sie diese nicht benötigen. Sicher ist sicher!

12. Baugenehmigung erhalten: Wie lange ist die Baugenehmigung gültig?

Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

Unsplash: @ Billy Freeman

Endlich halten Sie ihre Baugenehmigung in den Händen. Doch genau jetzt hatten Sie nicht damit gerechnet. Müssen Sie nun ab morgen alles stehen und liegen lassen und sich sofort in den Bau/ den Umbau stürzen? Sie haben Zeit, doch eine Baugenehmigung hat ein Verfallsdatum! In Bayern verliert die erteilte Baugenehmigung ihre Gültigkeit, wenn nicht binnen vier Jahren nach Erteilung dieser mit dem Bau begonnen wird.

Man kann die Dauer der erteilten Genehmigung verlängern lassen, muss dies allerdings extra beantragen. Soll die Geltungsdauer der erteilten Baugenehmigung verlängert werden, wird der Verlängerungsantrag in gleicher Weise wie der ursprüngliche Bauantrag geprüft. Sollten sich im Verlauf der abgelaufenen Frist die Rechtsgrundlagen geändert haben, wird der Antrag auf Verlängerung nach den neuen gesetzlichen Richtlinien beurteilt.

Beachten Sie: Das Eingangsdatum des Antrags auf Verlängerung genügt zur Fristwahrung nicht. Bedenken Sie die Bearbeitungsfristen! Es ist möglich, dass Sie den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung rechtzeitig eingereicht haben, und dennoch die erteilte Baugenehmigung erlischt. Dies passiert, wenn die Behörde erst nach Ablauf der Geltungsdauer über den Antrag auf Verlängerung entscheidet. Dann wird die erteilte Baugenehmigung (vorübergehend) unwirksam und Sie müssen warten, bis Sie eine neue Baugenehmigung erhalten. Beantragen Sie Verlängerung demnach frühzeitig und rechnen Sie die langen Bearbeitungszeiten ein.

13. Bauantrag abgelehnt – was nun?

Bauantrag abgelehnt – Was nun?

Unsplash: @ Nik

Sie erhalten einen negativen Bescheid der Behörde. Ihr Bauantrag wurde abgelehnt. Sie sehen ihre Zukunftspläne in Rauch aufgehen. Doch auch bei einem abgelehnten Bauantrag ist noch nichts alles verloren. Auch ein abgelehnter Bauantrag bedeutet nicht zwingend, dass die Ablehnung endgültig sein muss. In allen Bundesländern, außer in Bayern und NRW, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Ein Widerspruch muss binnen 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung schriftlich erfolgen und auch binnen diesem Zeitraum bei der Behörde eingegangen sein.

Ein Widerspruch muss argumentativ wasserdicht belegt werden. Prüfen Sie den Widerspruchsbescheid sorgfältig, betrachten Sie sich die Ablehnungsgründe und tragen Sie Belege und Beweise zusammen, welche zeigen, dass die Ablehnungsgründe falsch sind. Haben Sie alles zusammengetragen, so stellen Sie sicher, dass die Behörde ihre Unterlagen auch erhält. Dazu geben Sie diese am besten persönlich ab oder nutzen ein Einschreiben mit Rückschein. Sollten Sie nicht alle Belege binnen vier Wochen einholen können, legen Sie zunächst Widerspruch ein, ohne diesen zu begründen, teilen aber mit, dass die Belege nachgereicht werden. Somit agieren Sie fristwahrend.

Wichtig: Beginnen Sie nicht ohne Baugenehmigung mit dem Bau! Mit einem sogenannten Schwarzbau verstößt man in Deutschland gegen die Bauverodnung. Es drohen Strafen in Form von Bußgeldern oder der Rückbau, bzw. Abriss des Baus.

Gerade wenn es zu einer Ablehnung des Bauantrags kommt, ist es sinnvoll, sich erneut mit den Experten zusammenzusetzen oder auch sich anwaltliche Hilfe zu holen. Als Privatperson ist es nicht einfach zu verstehen, was die Behörden unter Umständen ablehnen könnten, was sie am Bau vielleicht auf eine andere Art gestaltet haben möchten, was sie prüfen und ob eine erfolgte Ablehnung rechtens war. In Bayern und NRW können Sie einer Ablehnung Ihres Bauantrags natürlich auch widersprechen. Allerdings ist damit immer auch ein Gerichtsverfahren verbunden. Spätestens, wenn der Sachverhalt vor Gericht landet, benötigen Sie anwaltliche Unterstützung.

14. Checkliste für einen erfolgreichen Bauantrag

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, braucht es mitunter ein bisschen Ausdauer. Mit dieser Checkliste können Sie sicher sein, nichts zu vergessen. Arbeiten Sie sorgfältig Punkt für Punkt ab und scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

  1. Sie lesen sich in die Landesbauordnung ein und studieren die Bauvorlagenverordnung. Planen Sie für diese Erstrecherche so viel Zeit wie nötig ein. Fragen Sie beim Bauamt nach, suchen Sie im Netz.
  2. Bei Unsicherheiten vereinbaren Sie einen Termin beim örtlichen Bauamt. Diese (informelle) Bauvoranfrage kann helfen, Unklarheiten zu beseitigen und Fehler zu vermeiden. In einem solchen Gespräch können Sie auch erfragen, welche Unterlagen exakt benötigt werden würden. Sollten Sie mit Ihrem Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweichen wollen, ist eine offizielle Bauvoranfrage sinnvoll, wenn es mit dem Bauantrag klappen soll.
  3. Planen Sie Zeit für Gespräche mit dem Bauingenieur oder Architekten Sie benötigen diese Fachexperten für die Unterschriften auf Ihrem Bauantrag. Klären Sie, wer welche Unterlagen beschaffen kann.
  4. Behalten Sie die Baunebenkosten im Blick und sparen Sie bei der Erstellung des Bauantrags nicht an der fachlichen Unterstützung.
  5. Beziehen Sie die Nachbarschaft mit ein. Auch dies sollte so früh wie möglich geschehen. Ein Ihnen wohlgesonnener Nachbar mag seine Unterschrift bereitwilliger geben, als ein Nachbar, dem Sie von oben herab begegnen, weil sie auf ihr „gutes Recht“ pochen.
  6. Prüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit (Bauantragsformular, Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen zu bebauten und unbebauten Grundstücksfläche, technische Nachweise, Sicherheitsnachweise, Angaben zur Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung, Angabe zur Verkehrserschließung und Telekommunikation, Nachweis der notwendigen Pkw-Stellplätze, eventuell ein Abweichungsantrag). Und dann vergessen Sie bitte nicht, zu unterschreiben.
  7. Können Sie hinter Punkt 1 bis 6 einen Haken machen, dann stellen Sie jetzt gerne Ihren Bauantrag. Viel Erfolg!

15. Fazit

Der Bauantrag ist mindestens so wichtig wie das spätere Fundament Ihres Baus. Auch wenn es sich um Ihren eigenen Bau oder Umbau handelt, ist es wichtig, sich fachlichen Rat zu holen. Ein Experte kennt die Herausforderungen und weiß, worauf beim Antrag zu achten ist. Viele Probleme können durch die Konsultation eines Experten im Vorfeld bereits vermieden werden. Doch auch wenn es nicht sofort rund läuft, ist der Rat eines Experten von unschätzbarem Wert. Wenn Ihr Bauantrag zunächst abgelehnt wird und Sie sich gezwungen sehen, einen passenden Rechtsbeistand zu finden, weiß ein Anwalt für Baurecht, was zu tun ist.

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