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Verdeckte Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer

Wenn Sie zunächst mit dem Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung nichts anzufangen wissen, erfahren Sie hier alles, was Sie darüber wissen sollten. Wer schon ein oder mehrmals Geld oder Leistungen von seiner GmbH erhalten hat, die fremde Dritte nicht ohne Weiteres erhalten können und damit Vorteile nutzt, der kann bereits mit der verdeckten Gewinnausschüttung in Berührung gekommen sein. Diese Begünstigungen sind verboten und werden vom Finanzamt bestraft. Lesen Sie hier, wie Sie sich korrekt verhalten.

1. Verdeckte Gewinnausschüttung: Was bedeutet das?

Verdeckte Gewinnausschüttung: Was bedeutet das?

Unsplash: @ David Tyemnyak

Von einer verdeckten Gewinnausschüttung, im Folgenden kurz vGA genannt, spricht man, wenn das Vermögen einer Gesellschaft gemindert wird, oder die Vermögensvermehrung der Gesellschaft verhindert wird. Diese Minderung oder Verhinderung basiert auf dem zugrunde liegenden Gesellschaftsverhältnis und wäre anders nicht möglich.

Entweder werden Ausgaben getätigt, die den Gesellschaftern (m, w, d) zugutekommen, ohne dass dafür eine entsprechende Leistung erbracht wurde, oder die Gesellschafter erhalten Leistungen von der Gesellschaft, für die kein oder ein zu geringes Entgelt gezahlt wird.

Die vGA mindert so die Höhe des Einkommens der Gesellschaft, ist aber erst auf den zweiten Blick erkennbar. Eine offene GA dagegen, beruht auf einem klar nachzuvollziehenden Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft. Zu einer vGA gehören alle Vorteile, die eine Gesellschaft (GmbH) einem Gesellschafter zukommen lässt und die gleichermaßen den Gewinn der Gesellschaft verringern. Dazu können alle Vorteile gehören, die eine Person auf Kosten der Firma erhält.

Merkmale: 

      • Der Gewinn der Firma wird minimiert.
      • Ein Gewinnanstieg der Firma wird verhindert.
      • Gesellschafter erhalten Vorteile, die sie nur aufgrund ihrer Position erhalten.

Die vGA ist eine Besonderheit, die nur bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Steuerrecht existiert. Eine klare Definition der vGA findet man nicht im Körperschaftsteuergesetz. Hier kann man lediglich einen Hinweis lesen, dass sich eine solche GA auf das zu versteuernde Einkommen auswirken kann (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die anzuwendende Definition hat sich erst aus zahlreichen Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte entwickelt.

2. Wann handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttung?

Macht eine Gesellschaft Gewinn und wird dieser Gewinn so verwendet, dass er nicht mehr klar erkennbar ist, steht die Vermutung im Raum, dass es sich um eine vGA handeln könnte. Das Finanzamt vermutet eine vGA, wenn das Handeln der Gesellschaft zugunsten ihrer Gesellschafter Auswirkungen auf das Eigenkapital der Firma hat und ein solches Handeln wirtschaftlich nicht logisch nachvollzogen werden kann.

Dieses Handeln wird durch das Gesellschaftsverhältnis begründet und verhindert, dass Vermögen vermehrt wird, oder es verringert das Vermögen der Gesellschaft. Dabei betrachtet das Finanzamt, wie Einkommen erzielt und wie Einkommen verwendet wird. Neben den oben genannten Tatbeständen der Gewinnminderung oder der Verhinderung eines Gewinnanstiegs, ist für die Steuerbehörde ebenfalls interessant, dass für derartige Zahlungen keine im Vorfeld geschlossenen schriftlichen Verträge vorliegen.

Dieses Vorgehen ist insofern nicht rechtens, als es nach § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes keine Handlungen in der Art geben darf, dass diese auf die beschriebene Weise zu einer Einkommensminderung bei einer GmbH führen. Stellt das Finanzamt allerdings derartige Handlungsweisen fest, wird es prüfen, ob nicht eigentlich das Einkommen der GmbH zu erhöhen wäre. Ist dies der Fall, muss das Einkommen der GmbH korrigiert werden. Dies führt zu einer Korrektur der zu zahlenden Steuern.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen geschehen kann, dass in Ihrer Gesellschaft der Straftatbestand einer vGA vorliegt, ohne dass Sie das je beabsichtigt hatten. Verdeckte Gewinnausschüttungen haben viele Gesichter. Erkennt das Finanzamt einen solchen Tatbestand an, ist es unerheblich, ob Sie selbst das so sehen oder gewollt haben.

3. Wie wird eine verdeckte Gewinnausschüttung besteuert?

Wie wird verdeckte Gewinnausschüttung besteuert?

Pixabay: @ Viarami

Einkommen muss versteuert werden. Verdeckte Gewinnausschüttungen verringern das zu versteuernde Einkommen und führen demnach zu einer Steuerhinterziehung. Auch die vGA unterliegt dem Abgeltungssteuergesetz. Um den Sachverhalt einordnen zu können, wird zur Beurteilung der steuerlichen Lage der sogenannte Fremdvergleich vorgenommen.

Das Finanzamt wird prüfen, ob das Gesellschaftsverhältnis das Vorgehen, welches nun unter die Lupe genommen werden soll, überhaupt erst ermöglicht hat. Dazu wird es sich die Hintergründe ansehen und nach einem zivilrechtlich wirksamen Rechtsgeschäft suchen. Gibt es kein zivilrechtlich wirksames Rechtsgeschäft, liegt immer eine vGA vor. Ist eines vorhanden, wird das Vorgehen in Bezug auf 3 Möglichkeiten untersucht:

  1. Ist das Finanzamt der Überzeugung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (kein Gesellschafter) genauso gehandelt hätte, liegt keine vGA vor.
  2. Hätte man ein solches Geschäft nicht abgeschlossen, wenn dadurch eine gesellschaftsfremde Person Einkommen oder Vorteile erzielt hätte, spricht dies bereits für eine vGA.
  3. Hätte man die Leistungen des Rechtsgeschäfts bei gesellschaftsfremden Dritten zu günstigeren Konditionen bekommen, handelt es sich um eine vGA. Allerdings nur im Hinblick auf die Mehrkosten, die einen unangemessenen Teil darstellen.

Die Besteuerung einer vGA bei natürlichen Personen als Gesellschafter ist deckungsgleich zur Besteuerung der übrigen Ausschüttungen. Die durch ein solches Vorgehen erzielten Einkünfte werden nach dem Einkommenssteuergesetz zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) hinzugezählt.

Die vGA unterliegen weiterhin dem Abgeltungssteuersatz von 25 %, können aber auch nach dem Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 d EStG) teilweise steuerbefreit sein. Die vGA können auch als Betriebseinnahmen gesehen werden, wenn die GmbH-Beteiligung vom Gesellschafter in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Dies kann beispielsweise bei Betriebsaufspaltungen der Fall sein.

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden auch bei Körperschaften als Gesellschafter exakt identisch wie andere Ausschüttungen betrachtet. Im Gegensatz zu der Besteuerung natürlicher Personen werden hier die Ausschüttungen dann von der Besteuerung freigestellt, wenn die vGA das Einkommen der Gesellschaft nicht gemindert hat.

4. Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttung

Eine vGA kann Varianten haben. Um Ihnen ein besseres Verständnis zu ermöglichen, hier einige Beispiele:

      • Ein Gesellschafter ist Geschäftsführer der Gesellschaft und erhält ein unangemessen hohes Gehalt. Ein solch hohes Gehalt würde man einem Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter wäre, höchstwahrscheinlich nicht zahlen.
      • Das Gehalt eines Gesellschafters scheint auf den ersten Blick, was die Höhe betrifft, in Ordnung zu sein, allerdings ist die Umsatzvergütung, die die Person erhält, ungewöhnlich hoch.
      • Ein Gesellschafter erhält von seiner Gesellschaft ein Darlehen. Der Zinssatz ist sehr niedrig oder das Darlehen wird gar zinslos gewährt. Solche Vergünstigungen würde man anderen Personen wohl eher nicht zukommen lassen.
      • Ein Gesellschafter gewährt seiner Gesellschaft Kredit, aber die Zinsen sind horrend.
      • Eine Gesellschaft vermietet eine Wohnung an einen Gesellschafter. Die Miete ist extrem niedrig.
      • Eine Gesellschaft führt unentgeltlich Arbeiten am Privathaus eines Gesellschafters durch.
      • Ein Gesellschafter erwirbt Waren von der Gesellschaft und zahlt dafür einen auffällig geringen Preis.
      • Die privaten Einkäufe werden mit der Firmenkreditkarte gezahlt.
      • Der Firmenwagen darf auch privat genutzt werden. Ein Vertrag, der dies regelt, ist allerdings nicht geschlossen worden.
      • Ein Gesellschafter bedient sich am Warenlager für Büromaterial für die schulischen Bedarfe seiner Kinder. Die Gesellschaft weiß davon und verbucht die Entnahmen als Aufwendungen.
      • Ein Gesellschafter verkauft Güter oder Wertpapiere an seine eigene Gesellschaft. Der Preis hierfür ist nicht nachvollziehbar.
      • Zu Beginn des Geschäftsjahres wird für einen Gesellschafter ein niedriges Gehalt festgelegt, weil man nicht weiß, wie das Geschäftsjahr laufen wird und vorsichtig sein möchte. Im Verlauf des Jahres stellt sich heraus, dass es ein sehr erfolgreiches Jahr werden wird. Nun passt der Gesellschafter sein Gehalt nachträglich an.
Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttung

Unsplash: @ Jp Valery

Aber das ist doch „normal“, werden Sie sich unter Umständen bei einigen Dingen denken. Wenn man aus der Existenz der Gesellschaft Vorteile zieht, die einer anderen Person nicht offenstehen und dies auch nur deswegen meint, machen zu können, weil man ja Gesellschafter ist, ist dieses Verhalten in vielen Fällen grenzwertig. Wenn diese Privilegien genutzt werden, so müssen diese rechtlich einwandfrei geregelt sein und nicht zur Vorteilnahme genutzt werden.

5. Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Weil man die eigene Gesellschaft nicht dafür nutzen darf, sich privat zu bereichern, während man gleichermaßen die Gesellschaft in gewisser Weise schädigt, oder eben auch „nur“ ihren Gewinn auf dem Papier niedriger aussehen lässt, als dieser tatsächlich war, schaut das Finanzamt in diesen Fällen genau hin.

Alles auf Anfang und dann wird neu gerechnet – so könnte man das Vorgehen zusammenfassen. Jede unrechtmäßige Betriebsausgabe muss rückgängig gemacht werden, die Steuern sind nachzuzahlen, der Gewinn der Gesellschaft muss ordnungsgemäß neu berechnet werden, die Gesellschafter müssen ihre Einkünfte umqualifizieren. Unter Umständen wird die Abgeltungssteuer fällig.

Selbst wenn man den Vorwurf einer Straftat nur sekundär betrachtet, so ist der bürokratische Aufwand, der Ärger, den man mit der Richtigstellung hat und die Zeit, die im Nachgang an eine vGA aufgewendet werden muss, enorm. Ratsam ist es in jedem Fall, durch ein korrektes Vorgehen ein solches Prozedere zu vermeiden.

Die Folgen für die Kapitalgesellschaft 

Eigentlich wäre das Vermögen der Gesellschaft ja gering, eben weil man so viele Ausgaben hatte. Waren die Ausgaben aber der vGA zuzuordnen, wird die Vermögensminderung nicht anerkannt, sondern die Höhe dem Gewinn der Gesellschaft außerhalb der Bilanz zugerechnet. Dann ergibt sich naturgemäß eine neue Summe, die dann zur Berechnung der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und des Solidaritätszuschlags als Grundlage dient. Zudem muss die Gesellschaft (GmbH) die weiteren Mitgesellschafter informieren (Informationspflicht), denn eine vGA kann dazu führen, dass sich ein Rückzahlungsanspruch der GmbH ergibt.

Die Folgen für den Gesellschafter

Da der Gesellschafter durch eine vGA im Grunde Einkünfte aus Kapitalvermögen hatte, muss für diese Einkünfte die Abgeltungssteuer bezahlt werden. Wurden die Gewinnausschüttungen zwar erfasst, aber als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit deklariert, werden die Einkünfte nun in Kapitaleinkünfte umgewandelt. Ein Gesellschafter kann dabei die Angaben allerdings nachträglich ändern, wenn beispielsweise eine vGA in der GmbH festgestellt wurde. Hier gilt § 32a KStG, der die Hemmung der Verjährung behandelt.

6. Betriebsprüfung: Finanzamt deckt vGA

Prüfung durch das Finanzamt

Pixabay: @ Alexander Fox

Innerbetriebliche Verfahren, die als vGA angesehen werden können, werden meist im Zuge einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt entdeckt. Identifiziert die eine vGA, die das steuerpflichtige Einkommen von Gesellschaftern oder den Gewinn der Gesellschaft minderte, müssen derartige Verfahrensweisen rückgängig gemacht werden. Auf die Gesellschaft kommen hohe Nachzahlungen zu.

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt Anklage wegen versuchter Steuerhinterziehung erheben. Es gibt häufig ähnlich geartete Fälle, die die Prüfenden aufmerksam werden lassen und zur Aufdeckung vGA führen: Immer dann, wenn nahe Angehörige der Gesellschafter in irgendeiner Form von der Gesellschaft profitieren oder wasserdichte vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist die Aufmerksamkeit der Finanzbehörde geweckt.

Nahe Angehörige: 

Wenn das Finanzamt in den Geschäftsunterlagen der Gesellschaft auf Vereinbarungen stößt, die in dieser Form unter sich fremden Personen, die in einer reinen Geschäftsbeziehung stehen, nicht üblich wären, liegt der Verdacht einer vGA nahe.

Beispielhaft sind hier Zahlungen oder Vermögensminderungen zu nennen, die zugunsten einer verwandten Person oder eines Angehörigen gehen: Ein leibliches Kind eines Gesellschafters ist in der Gesellschaft angestellt. Das Gehalt für die Tätigkeit liegt allerdings wesentlich höher als das eines anderen Arbeitnehmers in einer vergleichbaren Stellung. Die Summe, um die das Gehalt den als üblich anzunehmenden Betrag übersteigt, beziffert den Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.

Vertragliche Vereinbarungen: 

Ebenso hellhörig werden die Finanzbehörden, bei unklaren Vertragsverhältnissen oder Vertragsverhältnissen, die im Nachhinein zugunsten eines Gesellschafters geändert werden.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Ein Beispiel

Ein Gesellschafter mit mehr als 50 % Beteiligung an der GmbH beschließt, sein eigenes Gehalt zu erhöhen. 5.000 € mehr pro Monat und das ab Januar des laufenden Jahres. Entweder die Person vergisst hierbei ganz, diese Vereinbarung schriftlich und rechtlich wasserdicht zu formulieren und zu protokollieren, oder aber es geschieht im Verlauf des Jahres erst später, gilt aber rückwirkend.

Unter Umständen weist der Steuerberater auf die fehlende vertragliche Vereinbarung hin, worauf der Gesellschafter im August „noch schnell“ die Vereinbarung aufsetzt, die aber schon seit Januar gilt. Da es für die Monate Januar bis Juli (7 Monate) aber keine vertragliche Vereinbarung gab, liegt in Bezug auf die Gehaltserhöhung hier eine vGA vor (35.000 €).

Unklare Gewinnermittlung:

Doch selbst, wenn die Fälle nicht so offen auf der Hand liegen, kann das Finanzamt überzeugt sein, dass eine vGA stattgefunden hat. Immer, wenn die Gewinnermittlung der Gesellschaft nicht klar nachzuvollziehen ist und die Besteuerungsgrundlagen somit durch das Finanzamt angezweifelt werden können, wird die Behörde den Gewinn des Unternehmens schätzen. Der geschätzte, daraus resultierende, zusätzliche Gewinn wird dann automatisch als vGA berechnet und die Gewerbesteuern sowie die Körperschaftssteuer erhöhen sich.

Gewinnschätzung nicht gleichbedeutend mit vGA:

Die Schätzung des Gewinns einer Gesellschaft ist nicht immer automatisch mit dem Vorwurf einer vGA verbunden. So entschied der Bundesfinanzhof am 24.06.2014, dass Differenzen in der Gewinnermittlung, die zu Nachkalkulationen führen und eine höhere Gewinnsumme in der Berechnung ergeben, nicht zwingend als vGA zu beurteilen sind (BFH, Urteil vom 24.6.2014, VIII R 54/10).

7. Offene Gewinnausschüttung oder Vorabausschüttung

Offene Gewinnausschüttung und Vorabausschüttung

Unsplash: @ Leon Seibert

Was versteckt und durch die Finanzbehörden entdeckt wird, weckt Argwohn. Das klingt logisch und nachvollziehbar. Im Zuge dessen ist es auch verständlich, dass die offene Gewinnausschüttung, die klar erkennbar und vertraglich einwandfrei fixiert ist, eine anerkannte Alternative darstellt. Hier kann beispielsweise bereits der Gewinn des laufenden Geschäftsjahres ausgeschüttet werden.

Bei der offenen Gewinnausschüttung bzw. einer Vorabausschüttung wird wie folgt verfahren: Im Normalfall wird am Schluss abgerechnet. Was ein wenig einfach formuliert klingt, erweist sich doch als nachvollziehbar. Erst wenn ein Geschäftsjahr abgeschlossen ist und man den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn der GmbH sauber berechnet hat, kann die Ausschüttung der Gewinne erfolgen. GmbH-Gesellschafter haben aber auch die Möglichkeit, Gewinne auszuschütten, bevor der Jahresüberschuss festgestellt worden ist. Sie können hier vom erwarteten Jahresüberschuss ausgehen und eine Vorabausschüttung vereinbaren und veranlassen.

Damit das Finanzamt ein solches Verfahren allerdings auch zweifelsfrei als offene Gewinnausschüttung anerkennt, ist es wichtig, dass ein ordnungsgemäßer Vorweg-Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.

Kriterien, die für einen ordnungsgemäßen Beschluss sprechen:

      • Es wurde eine sorgfältige kaufmännische Beurteilung des voraussichtlich zu erwartenden Jahresgewinns der Gesellschaft vorgenommen.
      • Es liegen aussagekräftige Unterlagen vor, die die Berechnung nachvollziehbar machen (eine förmliche Zwischenbilanz ist nicht notwendig).
      • Die Auszahlung der Gewinne aus dem Gesellschaftsvermögen muss so vonstattengehen, dass das Stammkapital nicht beeinträchtigt wird.

Das Wichtigste zur offenen Gewinnausschüttung und Vorabausschüttungen:

Gewinne werden ausgezahlt, obwohl das Geschäftsjahr noch nicht zu Ende ist bzw. obwohl das Jahresergebnis noch nicht vorliegt. Diese Ausschüttungen betreffen nicht den Gewinn der Vorjahre, sondern die zu erwartenden Gewinne des aktuellen Geschäftsjahres.

Obwohl es für diese Vorabausschüttung keine ausdrückliche Regelung im GmbH-Gesetz gibt, gilt sie als allgemein anerkannt. Eine Aktiengesellschaft kann erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres eine Vorabausschüttung beschließen, eine GmbH auch während des laufenden Wirtschaftsjahres.

8. Verdeckte Gewinnausschüttung: Gesellschafter-Geschäftsführer

Verdeckte Gewinnausschüttung und Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt

Unsplash: @ Money Knack

Es ist verlockend, sich als Gesellschafter sein Gehalt selbst festlegen zu können. Allerdings sollte man auch hier äußerste Sorgfalt walten lassen, damit das Finanzamt bei Gesellschafter-Geschäftsführern bzw. bei deren Gehältern, keine vGA vermutet oder identifiziert. Das Finanzamt sieht eine vGA in Bezug auf die Gehälter von geschäftsführenden Gesellschaftern dann als gegeben an, wenn:

      • die Gesamtvergütung ungewöhnlich hoch ist. Die Gesamtvergütung setzt sich aus Gehalt und Tantieme zusammen. Wenn eine andere Person in dieser Position kaum so viel verdienen könnte, handelt es sich um eine vGA. Der Teil des Gehalts, der fremdunüblich ist, definiert die Höhe der vGA.
      • die Gesamtvergütung zwar als angemessen anzuerkennen ist, die Person, die dieses Gehalt bezieht, aber nicht die dazugehörige Leistung erbringt (Nichterbringung der vertraglich getroffenen Vereinbarungen).
      • eine nah-verwandte Person in der Kapitalgesellschaft angestellt wird und ein Gehalt bekommt, welches über die Maße hoch erscheint (fremdunübliches Gehalt: So viel würde man einer Person, die nicht mit den Gesellschaftern verwandt wäre, nicht bezahlen).
      • es ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer versäumt, höhere Gehaltszahlungen oder höhere Tantieme im Vorhinein zu vereinbaren.

9. Firmenwagen, Arbeitszeit und Weiterbildung: Vorsicht bei diesen Merkmalen

Verdeckte Gewinnausschüttung und Firmenwagen

Unsplash: @ Obi pixel7propix

Verwandtschaftsverhältnisse einerseits, zu hohe Gehälter andererseits. Unklare Vereinbarungen oder solche, die erst im Nachgang fixiert wurden. Zugeschusterte Aufträge, Leistungen, für die horrend hohe Summen gezahlt werden – all diese Punkte können als vGA ausgemacht werden. Doch auch die Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrags bedürfen einer Prüfung, damit nicht etwa die Arbeitszeit oder ein Firmenwagen als vGA deklariert werden können.

Arbeitszeit als vGA

Eine GmbH und deren geschäftsführender Gesellschafter vereinbaren, dass ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Da hier Geldwertvorteile ausgemacht werden können, wittern die Prüfer der Finanzämter hinter einer solchen Vereinbarung grundsätzlich eine Methode der vGA.

Die Begründung lautet: Ein geschäftsführender Gesellschafter hat durch seine Position eine hohe Verantwortung und sollte, wann immer es geht, anwesend sein und sich um die Belange der Gesellschaft kümmern (Allzuständigkeit). Er ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten zum Wohle der Gesellschaft auch dann zu erledigen, wenn diese nicht mehr in die übliche Arbeitszeit fallen oder „Überstunden“ notwendig machen. Nimmt der Gesellschafter für seine Arbeit und die anfallenden Überstunden ein Arbeitszeitkonto in Anspruch, nutzt er damit Vorteile, die bares Geld wert sind. Somit liegt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH, Urteil v. 11.11.2015, Az. I R 26/15).

Firmenwagen als vGA 

Natürlich kann ein Geschäftsführer einen Firmenwagen nutzen. Auch die private Nutzung dieses Fahrzeugs ist ihm erlaubt. Damit man das Fahrzeug bzw. dessen Nutzung allerdings nicht als vGA betrachten kann, ist es wichtig, die Nutzung des Dienstwagens klar zu definieren. Wird der Geschäftsführer in Bezug auf die Nutzung des Firmenwagens wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt, vermeidet man die unerwünschte vGA. Das muss im Geschäftsführer-Vertrag festgehalten werden.

Eine etwaige private Nutzung des Firmenwagens muss klar und eindeutig geregelt sein. Es muss eindeutig formuliert werden, dass das zur Verfügung gestellte Fahrzeug auch am Wochenende, im Urlaub und außerhalb der Dienstzeiten privat genutzt werden kann. Für einen solchen Vertragsabschluss und auch bei einer Vertragsänderung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig.

Diese vertraglich vereinbarte private Nutzung des Firmenwagens hat zur Folge, dass der Geschäftsführer dahin gehend wie ein anderer Arbeitnehmer behandelt wird. Das bedeutet, dass die GmbH die Fahrzeugkosten gewinnmindernd absetzen kann. Der Geldwertvorteil wird nach der 1 %-Regelung bzw. nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Entweder es ist 1% des Neuwerts des Fahrzeugs zu versteuern oder die fahrzeugführende Person notiert alle Fahrten in ein Fahrtenbuch (Datum, Zeit, Anlass, Fahrtroute, besuchte Personen, gefahrene Kilometer).

Soll dieses Prozedere umgangen werden, muss ein Privatnutzungsverbot des Firmenwagens im Vertrag formuliert werden. Aber auch hier muss der Geschäftsführer beweisen, dass das Fahrzeug ausschließlich für Dienstzwecke genutzt wird. Dieser Beweis wird mittels der Führung eines Fahrtenbuchs erbracht.

Weiterbildung und Seminarkosten als vGA 

Der Geschäftsführer möchte etwas für seine Weiterbildung tun, bucht ein Seminar oder eine Weiterbildung und die Firma zahlt. Der durch die Weiterbildung nun kompetentere GF stellt seine neu erworbenen Fähigkeiten schließlich auch der Firma zur Verfügung. Klingt unproblematisch. Leider steckt auch hier der Teufel im Detail. Handelt es sich bei der Weiterbildung um ein Seminar zur Persönlichkeitsentwicklung, vermutet das Finanzamt eine vGA. Der Grund: ein solches Seminar wird als reines Privatvergnügen angesehen.

Da auch Inhalte wie „Umgang mit schwierigen Mitarbeitern“, „Konfliktmanagement“, „Souveränes Auftreten“, „mehr Diplomatie bei schwierigen Verhandlungspartnern“, werden gemeinhin zum Oberthema der Persönlichkeitsentwicklung gezählt. Es muss belegt werden, dass die im Seminar/ in der Weiterbildung behandelten Inhalte zum Tätigkeitsfeld der GmbH passen. Zudem sollte das Seminar von einem qualifizierten Veranstalter durchgeführt werden.

Der geschäftsführende Gesellschafter sollte die Inhalte nachweislich im beruflichen Alltag ein- und umsetzen können. Außerdem sollte der Teilnehmerkreis der Weiterbildung weitgehend homogen sein (Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte etc.). All das muss mittels Belegen, Seminarunterlagen etc. nachgewiesen werden. Wer einen Business-Englisch Kurs einer renommierten Fachschule besucht, um sich auf eine Verhandlung mit Geschäftspartnern vorzubereiten, die ausschließlich Englisch sprechen, hat wahrscheinlich keine Probleme.

10. Was tun, um verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden?

Checkliste zum Vermeiden von verdeckter Gewinnausschüttung

Unsplash: @ Amy Hirschi

Sie kommen zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, der vGA bezichtigt zu werden, in jedem Fall höher liegt, als dass dem nicht so ist? Diese Gedanken sind nachvollziehbar, allerdings gibt es gute Vorgehensweisen, um ordentlich zu prüfen, ob irgendwo im Unternehmen eine vGA vorliegt und wenn ja, dies in Ordnung zu bringen.

Gehen Sie beim Jahresabschluss alle Punkte mittels dieser Checkliste durch:

      • Haben nahestehende Verwandte oder auch Freunde/Freundinnen oder EhepartnerInnen in irgendeiner Form vom Unternehmen profitiert? (Sie merken: vGA und Compliance-Vorwürfe können sich unter Umständen bedingen). Hat eine der genannten Personen irgendeine Zuwendung bekommen, die eine andere Person, die Ihnen als GF nicht so nahesteht, nicht bekommen würde? Oder hat die Person eine Sonderbehandlung erfahren, die sie gegenüber anderen privilegiert?
      • Wurden Darlehen in Anspruch genommen oder vergeben und entsprechen die Zinssätze dem, was man auch bei einer Darlehensvergabe/ Darlehensnahme außerhalb des Unternehmens erwarten würde?
      • Sind alle Vereinbarungen mittels schriftlicher Verträge dokumentiert? Mündliche Absprachen gelten nicht. Auch eine im Nachgang gestellte Rechnung ohne vorherigen Vertrag wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn der Verdacht im Raum steht, dass man sich gegenseitig Aufträge zugeschustert hat.
      • Die Gesellschaft vermietet Immobilien? Dann bitte in jedem Fall darauf achten, dass die Mieten den Marktpreisen entsprechen und die Miete kostendeckend angesetzt wurde. Der Bundesfinanzhof urteilte bei Verstößen gegen diese Richtlinien mehrfach, dass es sich dann um eine vGA handeln würde.
      • Betrachten Sie sich auch die Geschäftsführergehälter. Würde eine andere Person, die nicht Gesellschafter wäre, genau so viel bekommen?
      • Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Geschäftsführer, der ein Arbeitszeitkonto angelegt hat, um später Überstunden „abfeiern“ zu können? Leider ist das in dieser Position nicht möglich. Hier liegt eine vGA vor.

Jeder Vorgang, jeder Vertrag, jede Absprache muss genauestens geprüft werden. Nachdem 4 oder 6 Augen hier bekanntlich mehr als 2 sehen und ein Blick von außen immer auch den sprichwörtlichen nötigen Abstand mit sich bringt, ist es sinnvoll, hier einen Experten über Ihre Vereinbarungen blicken zu lassen.

11. Fazit

Selten kommt es vorsätzlich zu einer vGA. Sehr viel häufiger ist mit dem eigenen Vorgehen keinerlei böse Absicht verbunden, im Gegenteil. Ist der Tatbestand erfüllt, ist der Ärger groß. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die entsprechenden Vorgehensweisen, die Verträge und die schriftlichen Absprachen im Vorfeld prüfen zu lassen. Die vGA ist gesetzlich verboten, wir helfen Ihnen dabei, sich rechtlich korrekt und einwandfrei zu verhalten.

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