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Unternehmensnachfolge: optimale Steuergestaltung

Steuern sparen bei der Unternehmensnachfolge

Wer als Unternehmenseigentümer oder Gesellschafter erwägt, sein Geschäft oder seine Anteile zu übertragen, sieht sich zahlreichen Überlegungen gegenübergestellt: Soll die Übergabe innerhalb der Familie oder an externe Personen wie Käufer erfolgen, auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis, zu Lebzeiten oder posthum gemäß Testament? Die Planung einer Unternehmensnachfolge ist ein komplexes Unterfangen, das umfassendes Fachwissen aus verschiedenen Bereichen erfordert. Sobald ein erster Entwurf für das Wie und Wann der Nachfolge steht, muss dieser Entwurf auch den Anforderungen des Steuerrechts genügen.

1. Unternehmensnachfolge frühzeitig planen

Unternehmensnachfolge frühzeitig planen

Unsplash: @ Federico Giampieri

Wer ein Unternehmen leitet, trägt nicht nur für sich selbst Verantwortung: Der Erhalt von Arbeitsplätzen und Planungssicherheit für das Unternehmen sind essenziell. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig strategische Entscheidungen zu treffen, um die langfristige Stabilität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Die frühzeitige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist unerlässlich, um die Position eines Unternehmens am Markt zu halten. Eine erfolgreiche Übergabe bringt eine Vielzahl an steuerrechtlichen Herausforderungen mit sich, die sowohl für den aktuellen Inhaber als auch für den designierten Nachfolger anspruchsvoll sind.

Zu den Gründen für eine frühzeitige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge gehört auch die Absicherung der Unternehmensliquidität und der Schutz vor unvorhergesehenen steuerlichen Belastungen. Um die Liquidität des Unternehmens zu schonen und die Steuerlast sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer zu minimieren, können verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Dazu zählen etwa Steuerfreibeträge und die Regelverschonung. Die erste Herausforderung dürfte für viele Unternehmerinnen und Inhaber aber die Art der Unternehmensnachfolge sein.

Wichtig:

Durch die Komplexität des Steuerrechts und die Vielzahl an individuellen Faktoren, die bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle spielen, ist die frühzeitige Beratung durch einen Experten für Steuerrecht unerlässlich.

2. Verschiedene Arten der Unternehmensnachfolge

Die Wahl der passenden Nachfolgevariante ist ein entscheidender Schritt im Nachfolgeprozess und sollte alle betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Grundsätzlich lassen sich 3 Hauptarten der Unternehmensnachfolge unterscheiden:

Familieninterne Nachfolge

Dass das Unternehmen in der Familie bleibt und testamentarisch oder schon zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation übergeben wird, ist für viele die ideale Form der Unternehmensnachfolge. Vorteile bei der Unternehmensübergabe innerhalb der Familie sind sicherlich die Fortführung der familiären Traditionen und Werte. Außerdem ermöglicht sie eine langfristige Planung.

Allerdings stellt diese Art der Nachfolge Familienmitglieder auch vor Herausforderungen. Die Übernahme eines Familienunternehmens ist nicht nur eine Frage der Erbfolge, sondern auch der persönlichen Bereitschaft und Qualifikation des designierten Eigentümers. Welchen Einfluss auf die Angelegenheiten des Betriebs sollen andere Familienmitglieder nach der Übernahme durch die nächste Generation haben?

Unternehmenseigentum und -führung werden getrennt 

In einigen Fällen wird das Unternehmensmanagement externen Fachkräften übertragen, während das Eigentum in der Familie verbleibt. Diese Methode ist ideal, wenn die Familie das Vermögen behalten, aber nicht in das tägliche Geschäft involviert sein möchte. Sie fördert professionelle Unternehmensführung und neutrale Entscheidungen, setzt jedoch großes Vertrauen in die angestellten Manager voraus.

Gibt es bereits qualifizierte Führungskräfte oder Mitarbeiter im Betrieb, die das Unternehmen erfolgreich weiterführen können, kann das Unternehmen natürlich auch (anteilig) an sie übergeben werden. Häufig werden Familienunternehmen auch auf eine Stiftung übertragen, um die Unternehmenskontinuität und die Verfolgung langfristiger Ziele sicherzustellen. Dieses Modell kann die Unabhängigkeit des Betriebs wahren und gleichzeitig die Einflüsse der Familie im Sinne der Stifter erhalten.

Verkauf des Unternehmens 

Ein Unternehmensverkauf ist eine weitere Option, besonders wenn eine familieninterne oder externe Führungsnachfolge nicht realisierbar ist. Der Verkauf kann an externe Investoren, Wettbewerber oder sogar die eigenen Mitarbeiter im Rahmen eines Management-Buy-Outs erfolgen. Auf Unternehmensbörsen wie „nexxt-change“ können Unternehmen etwa mit Gründern und Gründerinnen in Kontakt kommen.

Der Unternehmensverkauf stellt eine Alternative dar, wenn eine interne Nachfolge nicht möglich ist, und bietet die Möglichkeit zur Kapitalfreisetzung und neuen strategischen Ausrichtungen. Auf Gründerplattformen und Nachfolgebörsen wie „nexxt-change“ können auch angehende Gründer und etablierte Unternehmer effizient zusammengeführt werden, um eine solide Basis für die Zukunft des Unternehmens und innovative Geschäftsideen zu gründen.

Jede dieser Varianten hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung, um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Auswahl der passenden Nachfolgevariante hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Unternehmensgröße, der Branchensituation, der finanziellen Lage des Unternehmens und den persönlichen Zielen und Werten der beteiligten Personen.

3. Unternehmensnachfolge: Welche Steuerarten sind relevant?

Relevante Steuerarten bei der Unternehmensnachfolge

Unsplash: @ Jon Tyson

Bei der Unternehmensnachfolge spielen zahlreiche steuerliche Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle. Diese können sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer von Bedeutung sein. Die sorgfältige Berücksichtigung dieser Aspekte ist entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren und eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

Erbschaftssteuer 

Die Erbschaftsteuer besteuert die Übertragung von Besitztümern und Vermögen einer verstorbenen Person an die Nachkommen. Bei der Übertragung von Unternehmen kann sie ins Gewicht fallen, wobei es Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen gibt.

Schenkungsteuer 

Analog zur Erbschaftsteuer wird die Schenkungsteuer auf die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten erhoben. Dies kommt ins Spiel, wenn Unternehmenseigentümer das Geschäft vor ihrem Tod an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin abgeben möchten. Die Freibeträge der Schenkungsteuer entsprechen denen der Erbschaftsteuer, erneuern sich jedoch alle 10 Jahre.

Grunderwerbsteuer 

Diese Steuer fällt an beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien und kann relevant werden. Die Grunderwerbsteuer spielt dann eine Rolle, wenn die Übernahme des Unternehmens auch den Transfer von Grundstücken oder Immobilien umfasst. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Bayern setzt als Bemessungsgrundlage 3,5 % an

Ertragssteuern 

Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer: Diese Steuern sind relevant bei der Unternehmensnachfolge, insbesondere bei Personengesellschaften aufgrund steuerspezifischer Eigenheiten. Vermögen, das den Gesellschaftern persönlich gehört, aber im Unternehmen eingesetzt wird (Sonderbetriebsvermögen), kann steuerliche Folgen nach sich ziehen. Beispielsweise kann die Vermietung einer Immobilie an das Unternehmen zur Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven führen, sofern nicht das gesamte Vermögen übertragen wird.

4. Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft

Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft sind bestimmte Beträge, bis zu denen Vermögen ohne die Zahlung von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer übertragen werden kann. Um die Steuerlast für Unternehmen und Nachfolgerinnen und Nachfolger so gering wie möglich zu halten, sollten die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft in die Konzeption einbezogen werden:

Verwandtschaftsgrad Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner 500,000 € I
Kinder 400,000 € I
Enkel 200,000 € I
Eltern/Großeltern (Erbschaft) 100,000 € I
Eltern/Großeltern (Schenkung) 20,000 € I
Geschwister, Nichten, Neffen 20,000 € II
Schwiegerkinder 20.000 € II
Lebensgefährten 20,000 € III
Übrige Personen 20,000 € III

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenkenden bzw. Verstorbenen und dem Beschenkten bzw. Erben variieren. Wenn der Wert der Schenkung oder des Erbes die Freibeträge überschreitet, wird der übersteigende Betrag entsprechend besteuert.

Außerdem sind die Freibeträge begrenzt und erneuern sich nicht alle Jahre, sondern alle 10 Jahre. Auch deshalb lohnt es sich, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu planen. Die Steuerfreibeträge sollen die Übertragung von Vermögen innerhalb von Familien erleichtern und sicherstellen, dass kleinere Vermögenswerte steuerfrei weitergegeben werden können, um familiäre Vermögenswerte zu schützen und die Unternehmensnachfolge zu fördern.

5. Unternehmensnachfolge: Schenkung zu Lebzeiten

Unternehmensnachfolge - Schenkung zu Lebzeiten

Unsplash: @ Olivia Bollen

Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Lebenswerk zu Lebzeiten in vertrauensvolle Hände legen möchten, wählen oft die Schenkung als Mittel zur Nachfolgeplanung. Das wird auch als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Durch die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge können Inhaber den Generationswechsel aktiv mitgestalten und sorgen für Notfälle vor.

Eine Schenkung zu Lebzeiten hat steuerlich Vorteile gegenüber einer Erbschaft. Personen, die ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, haben die Möglichkeit, die Steuerlast schrittweise zu reduzieren. Obwohl die Steuersätze für Schenkungen und Erbschaften fast identisch sind, bietet die Schenkung den Vorteil, dass der Freibetrag alle 10 Jahre erneut genutzt werden kann. Im Gegensatz dazu steht bei einer Erbschaft nur eine einmalige Inanspruchnahme des Freibetrags zur Verfügung. Dies bedeutet, dass durch Schenkungen mehr Unternehmensanteile steuerfrei übertragen werden können als über ein Testament.

Inhaber, die ihr Unternehmen zu Lebzeiten verschenken möchten, müssen einen sogenannten Schenkungsvertrag ausarbeiten. Bei der Erstellung dieses Vertrags sind vertragliche Rücktrittsrechte von großer Bedeutung. Diese Rücktrittsrechte ermöglichen es den Inhabern, die Schenkung rückgängig zu machen, falls dies erforderlich sein sollte.

6. Die Regelverschonung bei der Unternehmensnachfolge

Die Regelverschonung bei der Unternehmensnachfolge

Unsplash: @ Kelly Sikkema

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Schenkung oder Erbschaft ein Teil oder sogar der gesamte Wert des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden. Hier spricht man von der Regelverschonung, bzw. „Verschonungsregelung“ und der Optionsverschonung. Diese Regelungen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung im Nachfolgeprozess zu reduzieren und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Erbschaftsteuerreform von 2016 hat festgelegt, dass die Anwendung sowohl der Regelverschonung als auch der Optionsverschonung zukünftig auf den Erwerb von begünstigtem Vermögen im Wert von bis zu 26 Millionen € beschränkt ist. Wenn der Wert des begünstigten Vermögens diese Grenze überschreitet, treten strengere Regelungen in Kraft, um eine Steuerbefreiung zu erlangen.

Regelverschonung

Bei der Regelverschonung bleibt der Wert des begünstigten Vermögens, darunter Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, grundsätzlich zu 85 % steuerfrei, was als „Verschonungsabschlag“ bekannt ist. Hierfür ist erforderlich, dass der Nachfolger den Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren weiterführt, was als „Behaltensfrist“ bezeichnet wird.

Zusätzlich muss der neue Inhaber die sogenannte Lohnsummenregelung beachten. Das bedeutet, die Steuerbefreiung bleibt nur bestehen, wenn im Unternehmen über einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Besteuerungszeitpunkt (dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs) eine bestimmte Summe an Löhnen und Gehältern gezahlt wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der/die Erwerber/-in unmittelbar oder mittelbar am Unternehmen beteiligt wird.

Voraussetzungen für die Regelverschonung:

      • Behaltensfrist von 5 Jahren
      • Beachtung der Lohnsummenregelung
      • Betriebsvermögen < 26 Millionen
      • Erbbeteiligung

Wird die Behaltensfrist durch vorzeitige Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs verletzt, muss Erbschaftssteuer nachgezahlt werden. Auch bei Nichteinhaltung der Lohnsummenregelung wird eine Nachversteuerung fällig. Diese orientiert sich daran, um wie viel die Gesamtlohnsumme unterschritten wurde.

Optionsverschonung 

Der Nachfolger kann durch eine unwiderrufliche Erklärung auch eine hundertprozentige Steuerbefreiung für das begünstigte Vermögen beantragen. Dafür muss er die sogenannte Optionsverschonung beantragen. Auch im Optionsmodell sind die Steuerbefreiung und die Bedingungen für die Einhaltung der Behaltensfrist und einer Lohnsummenregelung abhängig.

Allerdings verlangt das Optionsmodell, dass der neue Inhaber den Betrieb mindestens 7 Jahre beibehält und die Konditionen der Lohnsummenregelung sind etwas strenger. Es ist erwähnenswert, dass die Lohnsummenregelung in beiden Modellen keine Rolle spielt, wenn der Betrieb entweder weniger als 5 Beschäftigte hat oder die Ausgangslohnsumme 0 € beträgt.

Voraussetzungen für die Optionsverschonung:

      • Behaltensfrist von 7 Jahren
      • Strengere Lohnsummenregelung
      • Betriebsvermögen < 26 Millionen
      • Erbbeteiligung

Übrigens:

Regelverschonung und Optionsverschonung werden nicht automatisch gewährt. Beide Modelle müssen beantragt und die Erfüllung der Voraussetzungen nachgewiesen werden.

7. Unternehmensnachfolge: Welche Steuerklasse gilt?

Bei der Zuordnung zu Steuerklassen ist die Klassifizierung des übertragenen Vermögens entscheidend: Handelt es sich um Betriebsvermögen, gilt für die Erben automatisch die Steuerklasse I unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Steuerklasse I hat gegenüber den Steuerklassen II und III den Vorteil, dass niedrigere Steuersätze und ein höherer Freibetrag gelten.

Wenn das übertragene Vermögen als Privatvermögen eingestuft wird, gelten die üblichen Bestimmungen zur Erbschaftsteuer, einschließlich der entsprechenden Steuerklassen. Die Steuerklasse hängt hier vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des übertragenen Vermögens ab. Welche Steuerklasse bei welchem Verwandtschaftsgrad gilt, haben wir für Sie in der Tabelle unter 4. abgebildet.

8. Die Ermittlung des Betriebsvermögens

Ermittlung des Betriebsvermögens bei der Unternehmensnachfolge

Unsplash: @ Amol Tyagi

Die Ermittlung des Betriebsvermögens ist für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wesentlich, da diese Steuern auf dem Wert des übertragenen Vermögens basieren. Betriebsvermögen, das entweder durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, stellt einen Teil dieses zu besteuernden Vermögens dar.

Die Ermittlung des Betriebsvermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt in einem mehrstufigen Prozess, der darauf abzielt, den realistischen Wert des Unternehmens oder der Unternehmensanteile zum Zeitpunkt der Übertragung festzustellen. Dabei erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden. Dazu zählen Wirtschaftsgüter (wie Immobilien, Maschinen, Vorräte, Forderungen) und Verbindlichkeiten (z. B. Kredite).

Danach folgt die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach dem Zustand des Wirtschaftsguts bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Wenn der Verkehrswert nicht direkt aus Verkäufen abgeleitet werden kann, kommen anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz, wie das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Die Bewertung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel dem Todestag oder dem Tag der Schenkung. Der Wert des Betriebsvermögens wird am Stichtag ermittelt, basierend auf den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt. Falls der Wert für mehrere Personen festgestellt wird, wie bei einer Erbengemeinschaft, erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung.

9. Steuern sparen bei der Unternehmensnachfolge: 5 Tipps

Um die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal zu gestalten, haben wir hier 5 Tipps für Sie zusammengefasst:

  1. Der Zeitpunkt
    Der Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge sollte sorgfältig gewählt werden, um steuerliche Belastungen zu minimieren und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen und potenzielle Risiken zu vermeiden.
  2. Unternehmensbewertung
    Die Durchführung einer sorgfältigen Unternehmensbewertung ist ein entscheidender Schritt in der Nachfolgeplanung. Die Bewertung ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Unternehmenswerts, was wiederum bei der Entwicklung einer geeigneten Übergabestrategie und der Festlegung eines angemessenen Kaufpreises hilft.
  3. Schrittweise Übertragung
    Um die Nachfolgeplanung attraktiver zu gestalten, können verschiedene steuerliche Vergünstigungen genutzt werden. Dazu gehören erbschafts- und schenkungsteuerliche Freibeträge, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen und die Möglichkeit, Steuervorteile durch rechtzeitige Schenkungen oder den Verkauf von Unternehmensanteilen zu nutzen. Bei einer frühzeitigen Planung können Schenkungsfreibeträge mehrfach in Anspruch genommen werden, da sie alle 10 Jahre erneut genutzt werden können. Eine schrittweise Übertragung kann auch im Kontext eines Unternehmensverkaufs eine sinnvolle Strategie sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen und den Übergang für Käufer und Verkäufer zu erleichtern.
  4. Regel- oder Optionsverschonung nutzen
    Die Regelverschonung stellt eine attraktive Möglichkeit zur Reduzierung der Steuerlast bei der Übertragung von Betriebsvermögen an die nächste Generation dar, unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Das Vermögen muss für mindestens 5 Jahre (bzw. 7 Jahre bei Optionsverschonung) im Unternehmen verbleiben und produktiv genutzt werden. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist es möglich, bis zu 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei zu übertragen.
  5. Unternehmensnachfolge mit Experten planen
    Eine Unternehmensnachfolge ist ein komplizierter Prozess, bei dem aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht unzählige Gesichtspunkte zu beachten sind. Bei der Vorbereitung der Übergabe Ihres Unternehmens sollten Sie unbedingt auf das Fachwissen von Experten setzen. Eine intensive Koordination zwischen den beteiligten Fachberatern, einschließlich der Experten im Steuer- und Zivilrecht, ist dabei unerlässlich.

10. Fazit: Unterstützung bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge

Die steuerliche Gestaltung spielt eine zentrale Rolle bei der strategischen Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte und vorausschauende steuerliche Konzeption, die eine Vielzahl von Steuerbereichen abdeckt, ist entscheidend für den Erfolg des Übergabeprozesses. Die zuvor genannten Szenarien stellen nur einen Teil der zu berücksichtigenden Aspekte dar. Die professionelle Begleitung durch eine renommierte Kanzlei im Bereich Steuerrecht kann maßgeblich dazu beitragen, die steuerliche Belastung sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die nachfolgende Generation zu reduzieren. Unser Team aus versierten Steuerrechtsexperten unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen dabei, eine maßgeschneiderte, effiziente und rechtssichere Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge zu gewährleisten.

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