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Privatinsolvenz: Alles Wichtige zum Ablauf, Chancen und Risiken

Privatinsolvenz: Was gibt es zu beachten?

Unsplash: @ Scott Graham

Eine Privatinsolvenz klingt zwar kompliziert und einschüchternd, kann aber genau der richtige Schritt sein, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Dieser Schritt steht dabei allen Privatpersonen und Verbrauchern offen, solange diese nicht selbstständig sind. Offiziell wird die Privatinsolvenz übrigens Verbraucherinsolvenz genannt. Im Jahr 2023 haben geschätzte 66.200 Privatinsolvenzen davon gebraucht gemacht. In diesem umfassenden Beitrag erfahren Sie, was ein Privatinsolvenzverfahren überhaupt bedeutet, welche Schritte dafür notwendig sind, was es zum Ablauf zu wissen gibt, und welche Chancen und Risiken es birgt.

1. Was versteht man unter einer Privatinsolvenz?

Was ist eine Privatinsolvenz?

Unsplash: @ Kelly Sikkema

Grundlegend ist die Privatinsolvenz ein vereinfachter rechtlicher Prozess, der überschuldeten Privatpersonen helfen soll: Mit dem Ziel, die Schuldner in einem festgelegten Zeitraum von ihrer Schuldenlast zu befreien und die Gläubiger möglichst zufriedenzustellen. Zuständig ist ein Insolvenzgericht mit dazugehörigem Insolvenzverwalter (genannt Treuhänder). Das Verfahren dahinter soll das noch vorhandene Vermögen und Einkommen so verwerten, dass es gleichmäßig an die Gläubiger verteilt werden kann. Das Verbraucherinsolvenzverfahren greift auch dann, wenn nicht alle Schulden zurückbezahlt werden können. In dem Falle gibt der Gesetzgeber den Betroffenen durch eine gerichtlich erteilte Restschuldbefreiung die Chance, zu einem schuldenfreien Leben zurückzukehren.

Wer hilft bei einem Privatinsolvenzverfahren? 

Damit Schuldner bei einem privaten Insolvenzverfahren optimal beraten und vorbereitet sind, gibt es mehrere Anlaufstellen. Zum einen können Sie sich an Anwaltskanzleien wie unsere wenden. die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert haben. Zum anderen gibt es Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen, Kommunen und Sozialämtern. Der Vorteil von Insolvenzanwälten liegt hierbei bei der klaren Organisationsstruktur. Beratung und Vertretung bei einem Insolvenzverfahren kommen aus einem Haus.

2. Welche Voraussetzung gibt es für eine Privatinsolvenz?

Damit ein Verbraucherinsolvenzverfahren (umgangssprachlich Privatinsolvenzverfahren) beantragt werden kann, bedarf es drei grundlegender Voraussetzungen:

  1. Es muss sich um eine Privatperson bzw. einen privaten Verbraucher handeln.
  2. Die private Person muss seine zahlungsunfähig nachweisen.
  3. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss nachweislich gescheitert sein.

Ein Privatinsolvenzverfahren bzw. ein Verbraucherinsolvenzverfahren kommt, wie schon der Name vermuten lässt, für zahlungsunfähige Verbraucher und Privatpersonen infrage. Als zahlungsunfähige Privatpersonen können Arbeitnehmer und Rentner sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I und II zählen. Auch ehemalige Selbstständige können unter bestimmten Umständen darauf zurückgreifen. Dabei darf es erstens keine offenen Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen geben und zweitens weniger als 20 Gläubiger geben. Sonst kommt für einen ehemalig Selbstständigen nur eine Regelinsolvenz in Betracht. Weitere Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz sind:

Was ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch? 

Bevor eine Privatinsolvenz mit dazugehörigem Verfahren angemeldet werden kann, muss es einen gescheiterten Versuch für eine außergerichtliche Einigung gegeben haben. Dazu ist ein Anwalt oder ein Schuldnerberater hilfreich, der mit allen Gläubigern in Verhandlung tritt und den Versuch bescheinigt. Durch einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans werden alle Schulden sowie Einkommens- und Vermögensquellen aufgelistet. Eine Einigung mit den Gläubigern wäre hier die einfachste Lösung für die verschuldete Person, denn so fallen keine weiteren Kosten an. Jedoch scheitert der Einigungsversuch meist am Verzicht auf einen Teil der Schulden vonseiten der Gläubiger.

Gibt es einen bestimmten Schuldenbetrag für eine Privatinsolvenz? 

Für die Einleitung einer Verbraucherinsolvenz gibt es keinen festgelegten Mindestschuldenbetrag. Wichtig ist, dass die verschuldete Person zahlungsunfähig ist oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass der Mensch seine fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann oder dazu nicht mehr in der Lage sein wird. Entscheidend ist also die finanzielle Situation des Schuldners und nicht die Höhe der Schulden.

3. Wie und wo wird eine Privatinsolvenz beantragt?

Wie wird eine Privatinsolvenz beantragt?

Unsplash: @ Gabrielle Henderson

Seit 2021 kann der Antrag auf ein Verbraucher­insolvenz­verfahren digital bekommen werden. Auf der Website des Bundesministeriums für Justiz gibt es die nötigen Formulare zum Download. Der Antrag wird im Anschluss an das zuständige Insolvenzgericht gesendet. Der Schuldnerberater oder Anwalt hilft hier bei allen nötigen Schritten

Welche Dokumente werden für einen Antrag auf Privatinsolvenz gebraucht?

Damit ein Privatinsolvenzverfahren eingeleitet werden kann, sind einige Dokumente notwendig:

      • Insolvenzantrag
      • Eine vollständige Liste mit allen Schuldforderungen und Gläubigern
      • Eine Liste mit allen Einkommens- und Vermögensquellen
      • Nachweis für gescheiterten Versuch der außergerichtlichen Einigung

Die Schuldenauflistung muss alle offenen Rechnungen, Kredite und sonstige Verbindlichkeiten enthalten. Im Vergleich dazu dient die Übersicht über die Einkommens- und Vermögensquellen. Darunter zählen Bankguthaben, Immobilien und Sachwerte. Hier ist es unabdingbar, vollständige Angaben zu machen. Andernfalls kann es zum späteren Abbruch des Verfahrens und der Restschuldbefreiung kommen.

Wussten Sie schon: Die Verfahrenskosten können gestundet werden

Können die Kosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht getragen werden, gibt es einen Anspruch auf Stundung. Die Verfahrenskosten trägt nämlich immer die Person, die es beantragt hat. Bei einer Stundung werden die Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Meist erst nach dem Abschluss des Verfahrens.

4. Wie ist der Ablauf einer Privatinsolvenz?

Der konkrete Ablauf eines Verfahrens lässt sich in verschiedene Schritte unterteilen.

Schritt 1: Der außergerichtliche Einigungsversuch und die Antragsstellung

Die einzelnen Schritte einer Privatinsolvenz

Unsplash: @ Patrick Perkins

Nachdem ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen wurde und dieser gescheitert ist, kann ein Verbraucherinsolvenzantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Ist der Insolvenzantrag vom Gericht geprüft und angenommen, kann erneut ein Einigungsversuch verlangt werden. Kommt es nicht dazu oder scheitert der zweite Versuch ebenfalls, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren mit der Wohlverhaltensphase.

Schritt 2: Wie läuft die Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz ab? 

Diese Phase müssen ganz bestimmte Pflichten erfüllt werden. In dieser Phase dürfen keine unangemessenen Schulden gemacht werden. Das wird alles vom Insolvenzverwalter geprüft. Zuerst wird dieser Insolvenzverwalter (auch genannt „Treuhänder“) jedoch bestimmt oder vorgeschlagen. Nachfolgend kümmert sich diese Person Abwicklung des Verfahrens. Hierzu zählen …

      • Die Einkommens- und Vermögensabgabe: Der pfändbare Teil Ihres Einkommens und Vermögens wird an den Insolvenzverwalter abgetreten. Dieser verwendet die Mittel zur Tilgung Ihrer Schulden bei den Gläubigern.
      • Die Informationspflicht: Sie müssen dem Insolvenzverwalter regelmäßig über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berichten und jede wesentliche Änderung von Wohnort und Job mitteilen.
      • Die Arbeitspflicht: Falls Sie erwerbslos sind, sind Sie verpflichtet, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Was passiert, wenn trotz Bemühungen kein Einkommen generiert wird?

Falls allen Bemühungen zum Trotz kein Job oder Einkommen möglich ist, gibt es trotzdem einen Anspruch auf Restschuldbefreiung nach dem Verfahren. Grundlage dafür ist jedoch die strikte Einhaltung der weiteren Pflichten. Zudem müssen die Bemühungen beim Insolvenzverwalter nachgewiesen werden.

Schritt 3: Am Ende kann eine Restschuldbereifung folgen 

Gibt es keine Probleme und Beanstandungen seitens des Insolvenzverwalters während der dreijährigen Wohlverhaltensphase, kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Dafür muss der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und geprüft werden. Bei der Prüfung wird nochmals die Einhaltung aller Pflichten während der Zeit des Verfahrens geprüft. Ist alles in Ordnung, wird die betroffene Person vom Rest der Schulden befreit. Davon ausgenommen sind Unterhaltsschulden, hinterzogene Steuern oder zinslose Darlehen, die während der Verfahrenszeit aufgenommen wurden.

Gut zu wissen: keine Mindestquote bei einer Restschuldbefreiung

Bei einer Restschuldenbefreiung gibt es keine Mindestschuldenquote mehr, die Privatpersonen gezahlt haben müssen. Das heißt, der Antrag auf Schuldbefreiung kann unabhängig von der beglichenen Schuldensumme gestellt werden. Vor dem 1. Oktober funktionierte das nur, wenn mindestens 35 % der Schulden beglichen wurden.

5. Insolvenzverfahren: Was zählt als Insolvenzmasse?

Was wird bei einer Privatinsolvenz gepfändet?

Unsplash: @ Markus Spiske

Alles bis zu einer Pfändungsgrenze von 1492 € (Stand 2024) zählt als Insolvenzmasse. Gibt es Unterhaltsforderungen, verändert sich diese Grenze. Alle Verdienste, die über 4573 € hinausgehen, sind voll pfändbar. Bei Erbschaften während dieser Zeit wird die Hälfte gepfändet. Bei Lottogewinnen sogar der ganze Gewinn. Über Pfändungsfreigrenzen können Sie sich auf der Website des Bundesministeriums für Justiz informieren.

6. Wie lange dauert es, bis eine Privatinsolvenz abgeschlossen ist?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert in der Regel drei Jahre. Dazu können allerdings gerichtliche und terminliche Wartezeiten kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Insolvenzverwalter auf Rückmeldung der Gläubiger warten muss. Das dreijährige Verfahren gibt es allerdings erst seit 2020. Der Bundestag beschloss am 01.10.2020 eine Gesetzesänderung, um die Dauer von maximal sechs auf drei Jahre zu halbieren. Diese Verkürzung gilt für alle eröffneten Verfahren nach diesem Datum. Bei den anderen bleibt die vorherige Dauer von maximal sechs Jahren bestehen.

Wussten Sie schon: Ein zweites Verfahren dauert länger

Ist im Leben ein zweites Insolvenzverfahren notwendig, dauert dies länger als das erste. Kam es schon einmal zu einer Restschuldbefreiung, dauert das Verfahren fünf statt drei Jahre. Diese Restschuldbefreiung muss per Antrag nach dem 30. September 2020 erteilt worden sein.

7. Nach der Privatinsolvenzverfahren: Wie lange werden die Schufa-Daten gespeichert?

Nach den abgeschlossenen Insolvenzverfahren muss eine Zeit auf die Kreditwürdigkeit geachtet werden. Nach Abschluss der Restschuldbefreiung dauert es rund sechs Monate, bis die Schufa die Informationen annulliert. Genau genommen kann erst danach von einem wirtschaftlichen Neustart gesprochen werden.

8. Welche Kosten entstehen bei einem Privatinsolvenzverfahren?

Bei einem Privatinsolvenzverfahren kommen zusätzliche Kosten auf die betroffene Person zu. Diese fallen für die Gerichtskosten, die Arbeit des Insolvenzverwalters und für den Anwalt oder Schuldnerberater an. Eine genaue Summe kann hier schwer genannt werden, da die Preise variieren. Falls die Mittel des Schuldners nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann allerdings ein Antrag auf Stundung gestellt werden.

9. Chancen und Risiken einer Privatinsolvenz

Die Chancen und Vorteile eines Insolvenzverfahrens 

      • Schuldenabbau und Neustartchance: Durch die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens wird der Privatperson am Ende ein wirtschaftlicher Neustart ermöglicht.
      • Rechtlicher Schutz vor Gläubigern: Während des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner vor Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger geschützt.
      • Schufa-Einträge werden rund 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Die Risiken und Nachteile eines Insolvenzverfahrens 

      • Drastisch eingeschränktes Konsumverhalten: Darunter zählen z. B. Ratenkäufe oder eine Kreditkarte.
      • Zusätzliche Kosten: Durch das Gericht, den Insolvenzverwalter und die Beratung fallen weitere Kosten an.
      • Information für den Arbeitsgeber: Durch den pfändungsfreien Anteil des Arbeitseinkommens erfährt auch der Arbeitgeber durch die Insolvenz, was oft mit Scham behaftet ist.

10. Unser Fazit zur Privatinsolvenz: früh genug anfangen

Die Chancen einer Privatinsolvenz

Unsplash: @ Japheth Mast

Das Privatinsolvenzverfahren ermöglicht überschuldeten Verbrauchern, in circa drei Jahren schuldenfrei zu werden und einen wirtschaftlichen Neustart zu beginnen. Ein umfassendes Verständnis des Verfahrens und professionelle rechtliche Unterstützung sind dabei allerdings entscheidend. Wird ein Insolvenzverfahren in Betracht gezogen, sollte sich möglichst früh darum gekümmert werden. Bis alle nötigen Dokumente gesammelt und erstellt sowie alle Anträge bearbeitet sind, vergeht häufig eine gewisse Zeit. Zudem ist es sinnvoll, sich rechtliche Unterstützung von einer fachkundigen Anwaltskanzlei für Steuerrecht zu holen, um alles so problemlos wie möglich zu erledigen.

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