Lohnsteuer-Außenprüfung: Empfehlungen aus der Praxis

pixabay: This_is_Engineering
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Lohnsteuer sowie Kirchensteuer vom Bruttolohn Ihrer Mitarbeiter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Eine Lohnsteuer-Außenprüfung dient der Überprüfung, ob diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. In diesem Beitrag erläutern wir den Ablauf einer solchen Prüfung und geben fundierte Empfehlungen aus der beratenden Praxis. Ziel ist es, Sie als Unternehmer auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen und Strategien zur Risikominimierung aufzuzeigen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann nicht nur finanzielle Belastungen reduzieren, sondern auch steuerrechtliche Konsequenzen vermeiden. Wir orientieren uns an bewährten Verfahrensabläufen und häufigen Prüfungsschwerpunkten, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten.
1. Grundlagen der Lohnsteuer-Außenprüfung

pixabay: Mohamed_hassan
Eine Lohnsteuer-Außenprüfung ist eine behördliche Kontrolle durch das Finanzamt, die sich auf die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer konzentriert. Sie umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren und wird auf Basis von Risikoanalysen oder routinemäßig durchgeführt. Besonders betroffen sind Unternehmen mit hohen Personalkosten oder Auffälligkeiten in den Lohnsteueranmeldungen. Selbst kleinere Betriebe oder Freiberufler mit wenigen Beschäftigten können geprüft werden, da das Finanzamt auf Vollständigkeit und Genauigkeit der Abrechnungen achtet. Fehler in diesen Bereichen können zu Nachzahlungen, Zinsen und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Verfahren führen. Aus beratender Sicht empfehlen wir, frühzeitig einen Steuerberater einzubeziehen, um die Prüfung professionell zu begleiten und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.
2. Ablauf der Prüfung: Von der Ankündigung bis zum Abschluss
a) Prüfungsanordnung
Eine Lohnsteuer-Außenprüfung beginnt mit einer schriftlichen Prüfungsanordnung, die den Prüfungszeitraum, die betroffenen Steuerarten sowie den Prüfungsbeginn und den Namen des Prüfers angibt. In der Regel wird vorab der Termin für den Prüfungsbeginn telefonisch abgestimmt, der bei begründeten Hindernissen – wie Krankheit des Lohnbuchhalters oder dringenden Geschäftsangelegenheiten – auch verschoben werden kann. Der Prüfungsort ist grundsätzlich der Betrieb, kann jedoch auch in den Räumen Ihres Steuerberaters oder selbst in den Räumlichkeiten des Finanzamts verlegt werden. Eine Prüfung beim Steuerberater ist Gegenfalls sinnvoll, wenn die entsprechenden Unterlagen dort vorliegen.
b) Vorbesprechung
Zu Beginn findet eine Vorbesprechung statt, in der der Prüfer sich vorstellt und auf Verlangen von Ihnen seinen Dienstausweis vorlegt muss. Diese Phase dient der Klärung von Abläufen und der Darstellung des Unternehmens. Es ist ratsam, hier auf Besonderheiten hinzuweisen und den Steuerberater hinzuzuziehen, um sachliche Diskussionen zu führen. Alle Angaben unterliegen dem Steuergeheimnis, sodass keine Weitergabe an Unbeteiligte zu befürchten ist. Dennoch sollten Äußerungen bedacht sein, da offene Fragen zu sensiblen Themen wie Betriebsausflügen oder Firmenfahrzeugen weitere Untersuchungen auslösen können.
c) Prüfung
Im Rahmen einer Prüfung wird der Prüfer insbesondere die folgenden Unterlagen einsehen: Lohnabrechnungen, Lohnkonten, Arbeitsverträge, Personalakten sowie relevante Buchhaltungsunterlagen. Bei etwaigen Unklarheiten wird sich der Prüfer in der Regel direkt an den Arbeitgeber wenden. Sollte der Arbeitgeber nicht erreichbar sein oder keine Stellungnahme abgeben, ist es dem Prüfer gestattet, sich auch an die Arbeitnehmer zu wenden, ohne den Arbeitgeber hierüber zwingend informieren zu müssen.
Es wird daher dringend empfohlen, eine bevollmächtigte Person (z.B. Steuerberater) zu benennen, die als Ansprechpartner für die Fragen des Prüfers zur Verfügung steht. Diese Person sollte aufmerksam und umsichtig auf die Anfragen des Prüfers reagieren und gegebenenfalls erkennen, welche Intentionen hinter den gestellten Fragen stehen könnten. Sollte keine bevollmächtigte Person benannt werden, besteht das Risiko, dass der Prüfer direkt mit Arbeitnehmern in Kontakt tritt, die möglicherweise unüberlegte oder ungenaue Auskünfte erteilen.
Hinweis: Dem Prüfer ist es sogar gestattet, auch ehemalige Mitarbeiter zu kontaktieren, was insbesondere bei einer nicht auf gegenseitig erfolgten Trennung potenzielle Risiken mit sich bringen kann.
d) Zwischenbesprechungen
Zwischenbesprechungen ermöglichen die Klärung offener Punkte und die Vorlage ergänzender Belege. Bereits in Vorbesprechungen sollten Sie mit den Prüfer vereinbaren, dass er Ihnen die Beanstandungen mitteilt. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt Stellung zu den Beanstanden zu Beziehung bzw. bei Unklarheiten entsprechende Informationen zu liefern.
e) Tatsächliche Verständigung
Bei komplexen oder unklaren steuerlichen Sachverhalten bietet sich die Möglichkeit, mit dem Finanzamt eine tatsächliche Verständigung zu treffen. Diese dient der Klärung und einvernehmlichen Regelung von Unklarheiten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und aufwendige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Sollten im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Verstöße festgestellt werden, können diese zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren führen. Bei Sachverhalten, die erhebliche Ermittlungsschwierigkeiten bereiten, wird allerdings den Finanzbehörden die Möglichkeit eingeräumt, in Absprache mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung in Form einer tatsächlichen Verständigung zu finden. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die tatsächliche Verständigung ermöglicht die Bereinigung festgestellter Mängel bis zum aktuellen Zeitpunkt. Dadurch wird verhindert, dass das Finanzamt denselben Sachverhalt erneut prüft und möglicherweise erneute beanstandet. Sie trägt zur Vermeidung aufwendiger Ermittlungen und rechtlicher Auseinandersetzungen bei und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
f) Schlussbesprechung
Die Prüfung endet mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Schlussbesprechung, die am Betrieb, Finanzamt oder beim Steuerberater stattfinden kann. Die vom Prüfer festgestellten Beanstandungen sind dem Arbeitgeber frühzeitig vor der Schlussbesprechung mitzuteilen. Späteres hier ist es essenzielle Ihren Steuerberater einzuschalten, um sich auf die kommende Schlussbesprechung vorzubereiten und eine Argumentationsgrundlage für die entscheiden Beanstandungen zurechtzulegen.
In der Schlussbesprechung werden die Feststellungen des Prüfers erörtert und es besteht die Gelegenheit, strittige Punkte zu klären. Dem Arbeitgeber steht es zwar frei, auf die Schlussbesprechung zu verzichten; dies ist jedoch nicht ratsam, da ein Verzicht dem Steuerberater die Möglichkeit nimmt, die vom Prüfer erhobenen Beanstandungen fundiert anzugehen und gegebenenfalls zu verhandeln oder zu relativieren.
g) Prüfungsbericht
Nach Abschluss der Lohnsteuer-Außenprüfung erhalten Sie den Prüfungsbericht. Dieser enthält eine detaillierte Darstellung etwaiger Unstimmigkeiten, inklusive einer Erläuterung der korrekten Vorgehensweise sowie der ordnungsgemäßen Berechnung der Lohnsteuer.
Hinweis: Die von Ihnen eingereichten Lohnsteuer-Anmeldungen stehen während des Prüfungszeitraums grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dies bedeutet, dass Sie geänderte Anmeldungen einreichen können und das Finanzamt ebenfalls Änderungen vornehmen darf. Stellen Sie sicher, dass nach Abschluss der Prüfung der Nachprüfungsvorbehalt für den geprüften Zeitraum ausdrücklich aufgehoben wird, um eine erneute Überprüfung bereits geprüfter Sachverhalte zu vermeiden.
3. Häufige Prüfungsschwerpunkte und potenzielle Fallstricke
Jeder Prüfer legt individuelle Schwerpunkte fest, die auf Erfahrungen und Risiken basieren. Typische Prüfungsbereiche sind:
-
- Arbeitsverhältnisse von Gesellschafter-Geschäftsführern
- Beschäftigungsverhältnisse mit Ehepartnern oder Verwandten
- Arbeitnehmerüberlassung
- Sonderzahlungen, Sachleistungen und Vergünstigungen
- Nutzung von Dienstfahrzeugen, Führung von Fahrtenbüchern und Reisekostenabrechnungen
- Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit
Im Rahmen der Lohnkontenabstimmung treten in der Praxis häufig Unstimmigkeiten auf. Dabei ist sicherzustellen, dass die Summe der versteuerten Bruttolöhne mit den gebuchten Lohnkosten übereinstimmt. Abweichungen können auf steuerfreie Zahlungen hindeuten. Ebenso ist es insbesondere bei Kapitalgesellschaften unerlässlich, entsprechende Vereinbarungen vorab schriftlich zu dokumentieren, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Überprüfung dieser Aspekte ist vor einer Außenprüfung zwingend erforderlich.
4. Empfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung
Eine effektive Vorbereitung minimiert Risiken. Führen Sie eine interne Überprüfung durch, um Lohnabrechnungen und Belege zu prüfen. Stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, ob Korrekturen notwendig sind, und organisieren Sie Unterlagen systematisch.
Briefen Sie Mitarbeiter, um unvorsichtige Äußerungen zu vermeiden, und delegieren Sie Befragungen an fachkundige Personen. Nutzen Sie Vorbesprechungen und vereinbaren Sie regelmäßige Zwischenbesprechungen für Transparenz.
Während der Prüfung ist es entscheidend, kooperativ mit den Prüfer zusammen zuarbeiten, jedoch stets wachsam zu bleiben. Sobald der Prüfer Ihnen die festgestellten Beanstandungen mitteilt, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Dies ermöglicht ihm, sich ausreichend auf die abschließende Besprechung vorzubereiten. Ein versierter Steuerberater weiß, wie er die Beanstandungen des Prüfers in der Schlussbesprechung gezielt ansprechen und gegebenenfalls auf ein Minimum reduzieren kann. Unsere Kanzlei begleitet seit vielen Jahren Mandanten erfolgreich bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und verfügt über umfassende Expertise in diesem Bereich. Gerne unterstützen wir auch Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.
5. Fazit: Proaktive Maßnahmen für steuerliche Sicherheit

pixabay: Mohamed_hassan
Die Lohnsteuer-Außenprüfung ist ein essenzieller Bestandteil der steuerlichen Compliance für Unternehmen jeder Größe. Eine sorgfältige Vorbereitung, die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters und die systematische Organisation von Unterlagen sind entscheidend, um Risiken wie Nachzahlungen, Zinsen oder gar Bußgelder zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollten Arbeitgeber auf häufige Prüfungsschwerpunkte wie beispielsweise der Lohnabrechnungen, Sachleistungen, Dienstfahrzeuge oder Arbeitsverhältnisse mit Gesellschafter-Geschäftsführern richten. Durch transparente Kommunikation mit dem Prüfer, klare Absprachen in Vorbesprechungen und die Möglichkeit einer tatsächlichen Verständigung können Unklarheiten geklärt und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Eine proaktive Herangehensweise und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten gewährleisten nicht nur die Einhaltung steuerlicher Vorgaben, sondern auch langfristige Rechtssicherheit.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und unterstützt Sie kompetent bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um steuerliche Herausforderungen zu meistern und Ihr Unternehmen optimal abzusichern. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Sie haben eine Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung erhalten?
Dann lassen Sie sich diskret von unseren erfahrenen Anwälten beraten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

