Lärmbelästigung durch Nachbarn: Das können Mieter tun
Lärm belastet, lässt Stress entstehen und macht krank. Wenn man dem Lärm der Nachbarn in den eigenen vier Wänden ausgesetzt ist, kann der Geduldsfaden schon mal reißen. Sie möchten ausschlafen, doch der Nachbar mäht den Rasen. Die Kinder, die in der Wohnung über ihnen trampeln, scheinen sich direkt in ihrem Kopf zu befinden und die gute Laune der WG nebenan ist nicht ansteckend, wenn jeden zweiten Abend eine Party stattfindet. Mehr als 60 % der Nachbarschaftskonflikte drehen sich um „Lärm“. Was Sie tun können, wenn die Nachbarn zu laut sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
2. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wann ist es Ruhestörung?
3. Lärmbelästigung: Das sagt der Gesetzgeber
4. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was Mieter dulden müssen
5. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Beispiele
6. Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn
7. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Anzeige wegen Ruhestörung
8. Was tun bei Lärmbelästigung durch Nachbarn
9. Lärmbelästigung durch Nachbarn im Mietshaus
10. Gartenparty und Rasenmäher: Lärm im Garten
11. Lärmbelästigung durch Renovierung in der Nachbarwohnung
12. Fazit: Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn Rechtslage genau prüfen
1. Wann ist Lärm Belästigung?
Schreiende Babys, bellende Hunde, ausgedehntes Geigenspiel, arbeitende Handwerker, streitende Familien. Was zum Leben dazugehört, kann für Nachbarn belastend sein. Da die Schmerzgrenze bei jedem anders ausfällt, führt die Interpretation von Lebensgeräuschen als Lärm immer wieder dazu, dass sich Nachbarn streiten. Wann aber ist ein hörbares Geräusch Lärm und wann handelt es sich um eine Belästigung?
Dazu müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:
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- die Lautstärke des Lärms, der als Ruhestörung wahrgenommen wird
- die Dauer der Lärmbelästigung
- der Zeitpunkt, an welchem der Lärm vernehmbar ist
- die Art der Ruhestörung an sich
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Wenn ein fieberndes Kind mitten in der Nacht brüllt, so ist der Zeitpunkt des Auftretens der Ruhestörung mit Sicherheit ärgerlich, die Art der Ruhestörung zeigt aber, dass leider auch diese Situationen zum Leben dazugehören. Das leise Summen des Epiliergeräts der Nachbarin, welches von Badezimmer zu Badezimmer übertragen wird, ist unter Umständen für empfindliche Gemüter störend, fällt aber nicht unter eine Lärmbelästigung, da weder die Lautstärke noch die Dauer ausreichen, um darin eine Belästigung zu sehen bzw. vielmehr zu hören.
Die Faustregel besagt zwar, dass eine Lärmbelästigung dann vorliegt, wenn der Lärm der Nachbarn so laut und so stark ist, dass man selbst die eigene Wohnung dauerhaft nicht mehr nutzen kann. Tatsächlich kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Geräusche, die zum täglichen Leben gehören, können zwar von einigen Personen als Lärm empfunden werden, fallen aber nicht in die Kategorie der Lärmbelästigung. Menschen und Tiere lassen sich nicht wie Maschinen steuern, ab- oder abschalten.
Kann man hier mit einer vernünftigen Argumentation nichts erreichen, weil weder ein schreiendes Baby noch ein bellender Hund sich an Ruhezeiten halten werden, kann eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung schwer durchgesetzt werden. Für jeden Einzelfall muss außerdem beachtet werden, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt, denn die Regelungen für Mieter von Neu- und Altbauten unterscheiden sich.
Einzelfall: nachts duschen
Ein Mieter duscht nach 22:00 Uhr. Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt. Wenn es sich aber um eine Person handelt, die erst um diese Uhrzeit von der Arbeit nach Hause zurückkehrt und körperlich schwer gearbeitet hat, dann ist es erlaubt.
2. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wann ist es Ruhestörung?
Unzulässiger Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geregelt. Auf eine solche Ordnungswidrigkeit steht eine Geldbuße von bis zu fünftausend Euro. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ohne einen berechtigten Anlass und in einem unzulässigen oder vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt. Gemeint ist Lärm, welcher die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit anderer schädigt.
Das wirft einige Fragen auf:
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- Was ist ein berechtigter Anlass?
- Welches Ausmaß von Lärm ist genau unzulässig?
- Wann ist Lärm vermeidbar?
- Was ist eine erhebliche Belästigung?
- Wann genau wird die Gesundheit anderer geschädigt?
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Der schwerhörige ältere Herr empfindet die Lautstärke des Fernsehers als normal oder angenehm, während dem Violinisten mit absolutem Gehör in der Wohnung nebenan das Trommelfell zu platzen droht. Wie kann man sich sicher sein, dass eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung durch die Nachbarn nicht fruchtlos bleibt, und welche Rolle spielt das persönliche Empfinden einer Einzelperson? Die sogenannte Lärmstufentabelle bietet einige Anhaltspunkte zur Beurteilung von Lärm. Weiterhin geben die allgemeingültigen Ruhezeiten den Rahmen vor. Diese werden durch den Gesetzgeber vorgegeben oder in der Hausordnung geregelt.
3. Lärmbelästigung: Das sagt der Gesetzgeber
Tatsächlich sagt auch der Gesetzgeber nichts Genaues. Es existieren keine einheitlichen Regelungen und jedes Bundesland definiert die Ruhezeiten ein wenig anders. So kann es in Bayern zu einem bösen Nachbarschaftsstreit führen, wenn am Samstag um 12.15 Uhr der Rasenmäher läuft, während das unter Umständen in NRW kein Problem wäre.
Nahezu deckungsgleiche Ruhezeiten sind die Mittagsruhe, die Nachtruhe und die Pflicht, sich an Sonn- und Feiertagen „ruhiger“ zu verhalten. Bei Mehrfamilien- und Miethäusern sind oft die Hausordnungen aufschlussreich. Sollten die Ruhezeiten hier nicht explizit aufgelistet werden, so gelten die im jeweiligen Bundesland vorgegebenen Ruhezeiten. In Bayern sind das die Mittagsruhe zwischen 12 und15 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.
Zu diesen Zeiten sollte man leiser musizieren, keine Partys veranstalten, keine laute Musik hören und auf geräuschintensive Haushaltstätigkeiten wie Staubsaugen und Wäsche waschen (bei alten Waschmaschinen) verzichten. Man darf sich selbstverständlich nach wie vor bewegen und unterhalten, sollte nur ein wenig auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Vorgabe lautet Zimmerlautstärke. Aber wie wird Zimmerlautstärke definiert?
Ein Richtwert besagt, dass tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel als Zimmerlautstärke gelten. Da kaum jemand über einen professionellen Schallpegelmesser verfügt, sind alltagstaugliche Richtlinien wichtig. Wenn etwas nur in dem Zimmer zu hören ist, in welchem die Tätigkeit stattfindet, spricht man von Zimmerlautstärke. Selbst wenn im Sommer Geräusche wegen offener Fenster lauter zu hören sind, wird aus Geräuschen keine Lärmbelästigung.
Samstagnachmittag, 15:30 Uhr. Die Stereoanlage des Nachbarn läuft und er singt kräftig mit. Über ihnen findet ein Kindergeburtstag statt und die Nachbarn unter ihnen renovieren gerade, hämmern und bohren, während das Ehepaar auf der anderen Seite lautstark und mit Ausdauer einen (weiteren) Konflikt austrägt. Jetzt wird es knifflig, denn die Grenzwerte für Nachbarschaftslärm sind gesetzlich nicht geregelt.
4. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was Mieter dulden müssen
Ihre Geduld mit den Ihrer Meinung nach lärmenden Nachbarn ist am Ende? Überlegen Sie sich das gut, denn es gibt Dinge, die Mieter dulden müssen.
Was ist erlaubt und was nicht?
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- Kinder sollten lernen, sich an Ruhezeiten zu halten und Rücksicht auf andere zu nehmen. Von Babys kann man das noch nicht verlangen.
- Tiere sollten sich auch während der Ruhezeiten ruhig verhalten, doch leider lassen sich Tiere manchmal noch schwerer erziehen als Kinder. Hier sagt der Gesetzgeber, dass der Nachbar eine halbe Stunde Geduld aufbringen sollte, erst danach ist eine Beschwerde angebracht.
- Ihre Nachbarn dürfen auch streiten, allerdings bevorzugt tagsüber. Wer während der Nachtruhe stundenlang lautstarke Auseinandersetzungen führt, macht sich strafbar.
- Musik wird von Gerichten nicht so gern gesehen, vor allem, wenn diese aus einer Stereoanlage kommt. Zimmerlautstärke ist in Ordnung.
- Selbst musizieren ist erlaubt, wenn es innerhalb der täglichen Obergrenzen bleibt. Wenn man selbst ein Instrument erlernt, darf man täglich 2 Stunden üben.
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5. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Beispiele
Wenn Sie das, was ihr Nachbar als Musik definiert und Sie als Lärm empfinden, deutlich in Ihren Räumlichkeiten hören können, wenn das Hundegebell gar nicht mehr aufhört oder die Wandschränke nachts angebohrt werden, wenn Partys gefeiert werden, deren Endzeit weit jenseits des Beginns der Nachtruhe liegen, dann sieht auch das Gericht in derartigen Verhaltensweisen eine Lärmbelästigung als gegeben an.
Im Gegensatz dazu verbietet das Gericht nicht jede Tätigkeit, deren Geräuschemission über Zimmerlautstärke liegt, wenn es dabei um sozialadäquate Tätigkeiten geht. Zu diesen Tätigkeiten gehörten Maßnahmen der Körperhygiene, aber auch der hörbare Geschlechtsverkehr der Nachbarn. Hier ist sozial kompatible Zurückhaltung und Rücksichtnahme gefragt, ganz verzichten müssen sie nicht.
Die Gerichte entschieden in der Vergangenheit, dass eine Lärmbelästigung vorlag, wenn
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- der Nachbar tagsüber lautstark Musik hört
- die Nachbarn regelmäßig schreiend stritten, die Türen knallten oder Gegenstände warfen
- der Hund gar nicht mehr zu bellen aufhörte
- Maschinen nachts liefen und zu hören waren
- eine Party gefeiert wurde. Leider gilt auch eine angekündigte Party als Lärmbelästigung. In der Mietwohnung feiern, ohne ein Bußgeld oder eine Beschwerde zu riskieren, können Sie nur, wenn die Nachbarn sich daran nicht stören.
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Kikeriki!
Besonders in ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu nachbarschaftlichen Beschwerden wegen krähenden Hähnen, die in Tageszeitungen als kuriose Fälle beschrieben werden. Oftmals nimmt ein Hahn seine Weck-Pflicht besonders ernst oder aber er ist ein echter Frühaufsteher. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte 2008 in einem derartigen Fall entschieden, dass ein Hahn mit besonders lautem Organ zwar die nächtliche Ruhezeit in einem schallisolierten Stall verbringen muss, werktags aber ganztägig und Sonn- und Feiertags außerhalb der Mittagsruhe im Freien krähen darf.
6. Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn
Ist in Ihrer Wohnung keine Ruhe mehr zu finden, mindert sich auch die Lebensqualität. Da die Miete ein Entgelt für die zu erwartende Lebensqualität ist, können Mieter bei Lärmbelästigung eine Mietminderung verlangen. Wird dem Vermieter eine Ruhestörung mitgeteilt, so muss er handeln. Zunächst sollte er auf die Hausordnung verweisen, und ggf. auch eine Abmahnung an den Verursacher der Lärmbelästigung senden.
Eine Lärmbelästigung kann einen Mangel der Mietsache darstellen und somit einen Grund für eine Mietminderung darstellen. Dies wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 536 „Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln“ behandelt.
Um eine Mietminderung geltend zu machen, muss ein bestimmtes Vorgehen eingehalten werden.
Zunächst muss dem Vermieter der Grund für die verlangte Mietminderung mitgeteilt werden. Der Mangel an der Mietsache sollte nun durch den Vermieter in einer angemessenen Frist behoben werden.
Dies kann, wie bereits oben erwähnt, durch eine Kontaktaufnahme mit dem Lärmverursacher geschehen, in welcher dieser auf die Hausordnung hingewiesen wird, er gebeten wird, sein Verhalten anzupassen und ihm bei Nichtbefolgung eine Abmahnung oder die Kündigung angedroht werden.
Wenn Sie in ihrer Wohnung nicht mehr (durch)schlafen können, weil die Nachtruhe regelmäßig gestört wird, oder wenn das konzentrierte Arbeiten nicht mehr möglich ist, da Sie tagsüber das Gefühl haben, neben einer Disco zu wohnen, kann dies ein Grund für eine Mietminderung sein. Natürlich können Sie nicht wegen singender Vögel, spielender Kinder oder einer Straßenbahn, die an ihrer Wohnung vorbeifährt, eine Mietminderung durchsetzen. Wenn die spielenden Kinder allerdings über Stunden mit dem Fußball das scheppernde Garagentor traktieren oder ihre streitenden Nachbarn regelmäßig das gesamte Porzellan zertrümmern, müssen Sie das nicht hinnehmen.
Fragen Sie sich im Vorfeld einer Beschwerde, ob der Lärm dem allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko zuzurechnen ist, oder zu den ortsüblichen Gegebenheiten zählt. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen eine Wohnung neben einer bekannten „Feiermeile“ beziehen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass hier gefeiert wird. Als lärmempfindlicher Mensch lohnt es sich, die künftige Nachbarschaft genau unter die Lupe zu nehmen.
Zur Info: Das können Sie als Mieter tun
Als Mieter können Sie eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung nur unter folgenden Bedingungen durchsetzen:
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- wenn die Lärmbelästigung objektiv vorhanden ist,
- wenn dem Vermieter diese Belästigung bekannt ist,
- wenn er Zeit hatte, sich darum zu kümmern und dies entweder unterlassen hat, oder sich an der Lärmquelle nichts verändert.
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Einheitliche Urteilssprüche existieren dazu leider nicht, da nahezu jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss. So ist auch der Grad der möglichen Mietminderung sehr unterschiedlich.
7. Lärmbelästigung durch Nachbarn: Anzeige wegen Ruhestörung
Sollten alle beschriebenen Vorgehensweisen nicht zum gewünschten Erfolg führen, persönliche Gespräche mit dem Lärmverursacher fruchtlos bleiben und die Störungen weiterhin bestehen, so kann eine Anzeige wegen Ruhestörung gestellt werden. Diese Anzeige ist bei wiederholten Störungen, aber auch bei akuten Lärmbelästigungen möglich. Man stellt sie bei der Polizei oder informiert das Ordnungsamt.
Die Polizei ist bei einer akuten Ruhestörung zu rufen, das Ordnungsamt wird eher bei langandauernden Ruhestörungen tätig. Die aufgrund einer Ruhestörung verständigte Polizei muss sich selbst ein Bild der Lage machen und wird demnach in jedem Fall vorbeikommen. Sehen Sie sich gezwungen, diesen Schritt zu gehen, kann auch hier das Lärmprotokoll hilfreich sein. Wenn Sie mit ihren Empfindungen nicht allein sind, weil ihre Nachbarn ihrerseits unter der Ruhestörung leiden, kann das zur objektiven Einschätzung der Sachlage beitragen. Sprechen Sie also auch mit ihren Nachbarn darüber, wie Sie den Lärm empfinden.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzuziehen der Behörden die Situation oftmals verhärtet, statt entspannt. Der Verursacher des Lärms wird sich vielleicht seiner Schuld nicht bewusst sein, sonst hätte er aus Rücksichtnahme und Anstand die Lärmbelästigung eingeschränkt oder vermieden. So wird sich der Lärmverursacher höchstwahrscheinlich ungerecht behandelt fühlen und seinerseits mit Ärger reagieren. Bevor Sie die Polizei oder das Ordnungsamt benachrichtigen, empfiehlt es sich, zuerst Kontakt zum Lärmverursacher zu suchen und die Sache, wenn möglich, so aus der Welt zu schaffen.
8. Was tun bei Lärmbelästigung durch Nachbarn
In vielen Fällen hilft die Kommunikation. Suchen Sie zunächst in jedem Fall das direkte Gespräch zum Lärmverursacher. Erklären Sie diesem, warum und wieso sein Verhalten Ihre Ruhe stört und was Sie sich wünschen. Lassen Sie Verständnis walten, aber bitten Sie auch um Verständnis für Ihre Empfindungen. Unter Umständen ist dem Verursacher nicht bewusst, dass sich sein Verhalten störend auf die Nachbarn auswirkt. Sollte das Gespräch nicht fruchten, kontaktieren Sie den Vermieter. Teilen Sie ihm schriftlich, unter Umständen unter Zuhilfenahme eines Musterbriefs, die Situation mit.
Ein Brief an den Vermieter sollte Folgendes beinhalten:
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- Lage der Wohnung, Wohnungsnummer, Anwesen
- Anzeige der Ruhestörung und Verursacher der Ruhestörung
- Art der Ruhestörung; Zeiten; gegen welche Punkte der Hausordnung wird verstoßen?
- Protokoll der bisher unternommenen Schritte, um das Problem selbst zu beheben
- Lärmprotokoll
- Fristsetzung und Ankündigung der möglichen weiteren Schritte
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Sollte dies erfolglos bleiben und der Vermieter nichts unternehmen, haben Sie die Möglichkeit bei Polizei oder Ordnungsamt Anzeige zu erstatten. Für den Frieden im Mietshaus oder in der Nachbarschaft empfiehlt es sich allerdings, das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls eine Kompromisslösung zu finden.
Beachten Sie:
Wollen Sie als Mieter gegen die Lärmbelästigung eines Nachbarn vorgehen, müssen Sie die Ruhestörung beweisen. Dazu führen Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll. In einem solchen Protokoll wird das Datum, die Dauer, der Beginn und das Ende der Ruhestörung, sowie die Art der Ruhestörung und der Verursacher vermerkt. Vergessen Sie auch nicht, die Auswirkung der Ruhestörung zu protokollieren (Kind kann nicht schlafen, Sie selbst können nicht schlafen, keine Konzentration möglich etc.). Sollten sich noch andere Mietparteien von den Geräuschemissionen gestört führen, so werden diese als Zeugen mit Unterschrift dem Lärmprotokoll zugefügt.
9. Lärmbelästigung durch Nachbarn im Mietshaus
Wer in einem Mietshaus wohnt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese enge Wohnsituation von allen Beteiligten Toleranz und Rücksichtnahme verlangt. Wenn Familien mit kleinen Kindern im selben Haus wohnen, wie junge Leute, die gerne Party machen, eventuell aber auch ruhebedürftige, ältere Leute unter den Mietern sind, kann man nicht davon ausgehen, dass alles immer zur absoluten persönlichen Zufriedenheit verläuft. Das ist als normal zu erachten.
Was aber gilt bei Partys und Feiern?
Grundsätzlich ist es schön, wenn Menschen das Leben feiern. Es wird gelacht, gegessen, getrunken, getanzt, was mitunter einen hohen Geräuschpegel schafft. Lassen Sie, wenn möglich, Gnade vor Recht ergehen, auch wenn es „einmal“ etwas lauter wird. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie es still ertragen müssen, wenn jede Nacht in der Nachbarwohnung durchgefeiert wird. Suchen Sie auch hier zunächst das Gespräch. Hilft das nicht, kann die in dieser akuten Situation hinzugerufene Polizei unter Umständen die Musikanlage beschlagnahmen, aber auch nur, wenn die vorgetragenen Bitten der Ordnungshüter ihrerseits nicht gefruchtet haben.
Rücksichtnahme darf man allerdings auch von den Feiernden erwarten. Diese sollten versuchen, ab 22:00 Uhr die Lautstärke zu verringern und nicht vergessen, dass es andere Menschen im gleichen Haus gibt, die einen anderen Alltag haben, für den sie fit sein müssen. Einmal im Jahr können Sie sich allerdings getrost den Anruf bei der Polizei sparen. An Silvester gelten bzgl. der Lärmbelästigung Sonderregelungen. Sollten Sie selbst einen stillen Jahresausklang bevorzugen und kein Verständnis für die Party in der Nachbarwohnung aufbringen wollen, so ist ein Hinzuziehen der Polizei an Silvester selten Erfolg versprechend.
Knarrende Dielen im Altbau:
Nicht wirklich laut, aber ungeheuer nervenaufreibend können knarrende Dielenböden in Altbauten sein. Und nicht selten befinden sich die knarrenden Dielen in der eigenen Wohnung. Derartige Holzgeräusche gelten rechtlich allerdings nicht immer als Mangel. Ein Urteil des BGH besagt, dass Mieter diese Dielengeräusche hinnehmen müssen.
Ein Mieter hatte sich über seinen knarrenden Parkettboden beschwert. Wer in einen unsanierten Altbau einzieht, muss sich darüber im Klaren sein, dass derartige Geräusche entstehen können und dort auch als normal anzusehen sind (AZ: VIII ZR 281/03). Entspricht der Schallschutz einer Wohnung den Normen, die zu der Zeit galten, als das Haus erbaut wurde, muss der Mieter diese Geräusche hinnehmen, ob sie nun aus der eigenen oder einer Nachbarwohnung kommen.
10. Gartenparty und Rasenmäher: Lärm im Garten
Gartenparty, Laubbläser, Rasenmäher, Kinder im Planschbecken. Auch im Garten kann es mitunter laut werden. Grundsätzlich sind die bereits erwähnten Ruhezeiten auch im Freien einzuhalten. Es macht in jedem Fall Sinn, sich die ortsüblichen Ruhezeiten anzusehen, da diese mitunter sehr unterschiedlich ausfallen können.
In manchen Wohngebieten beträgt die Dauer der Mittagsruhe bis zu 3 Stunden (12-15 Uhr). In dieser Zeit und vor 7 und nach 20 Uhr sollten Gartengeräte nicht betrieben werden. Auch ein Mähroboter hat sich daran zu halten.
Kinder dürfen zu jeder Zeit draußen spielen. Es ist allerdings abzuwägen, ob Spielen immer mit Schreien gleichzusetzen ist und wie die Spielarten gestaltet werden. Die allseits beliebten Bobbycars können einen unsagbaren Lärm verursachen. Wenn eine ganze Schar von Kindern mit Bobbycars auf gepflastertem Boden umherfährt, ist die Lärmbelästigung nicht abzustreiten. Wenn die Mittagsruhe dadurch gestört wird, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den Eltern suchen.
Laue Sommernächte, gute Gespräche, Musik und Tanz – was für eine gelungene Gartenparty! Das könnte der Nachbar anders sehen. Denn auch für Feste, Grillabende und Partys gelten die erwähnten Ruhezeiten. Selbst wenn man ein Fest ankündigt, ist dies nicht mit einer Erlaubnis gleichzusetzen. Nachbarn sollten sich verständnisvoll zeigen, wenn der Sommer mit Freunden genossen wird, die Feiernden sollten darauf Rücksicht nehmen, dass Nachbarn auch im Sommer und an einem Samstag-Abend eventuell ab 22 Uhr Ruhe haben möchten.
11. Lärmbelästigung durch Renovierung in der Nachbarwohnung
Werfen wir noch einen Blick auf die Sondersituation der Renovierungsarbeiten. Renovieren geht selten ohne Lärmbelastung durch Hämmern, Bohren, Boden verlegen, Fliesen abklopfen, Sägen vonstatten. Die Ruhezeiten sind auch hier einzuhalten. Auch wenn eine neue Mietpartei am Wochenende eingezogen ist, müssen Nachbarn es nicht erdulden, dass den gesamten Sonntag über gehämmert, gebohrt wird.
Etwas anders sieht die Sachlagen aus, wenn die Renovierungsarbeiten von einer Firma ausgeführt werden. Firmen, die vom Mieter oder vom Besitzer der Wohnung beauftragt wurden, dürfen werktags auch während der Ruhezeiten arbeiten und ihre Arbeiten bis 22 Uhr andauern lassen. Die Bauarbeiten dürfen auch bereits früh morgens um 06 Uhr beginnen. Profis können die Arbeiten dafür in der Regel sehr viel schneller erledigen.
Nur bei erheblicher Belastung durch Renovierungsarbeiten kann eine Mietminderung durchgesetzt werden. Diese erhebliche Belastung muss, wie in den übrigen genannten Fällen auch, dokumentiert werden. Selbst wenn der Vermieter selbst der Auftraggeber der Renovierungsarbeiten sein sollte, müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie sich durch den von ihm in Auftrag gegebenen „Lärm“ belästigt fühlen. Da Renovierungsarbeiten allerdings meist notwendig und zeitlich begrenzt sind, ist es hier wesentlich schwerer, eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung gelten zu machen.
12. Fazit
Im sozialen Miteinander entstehen Missverständnisse und es gibt Reibereien. Umgangssprachlich sagt man dann gerne „es menschelt“. Bevor also alle rechtlichen Register gezogen werden, sollte man stets darum bemüht sein, eine Einigung zu finden, die für alle Beteiligten tragbar ist und die vorzugsweise außergerichtlich stattfindet.
Allerdings muss man auch anerkennen, dass eine dauernde Lärmbelästigung nur schwer zu ertragen ist und krank machen kann. Gerade wenn keine Änderung des Verhaltens des Lärmverursachers abzusehen ist, führt oftmals kein Weg daran vorbei, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Sollten Sie unter der Lärmbelästigung ihrer Mitmenschen leiden, sodass ihre Lebensqualität in ihrer Wohnung gemindert ist, so können unsere Rechtsanwälte für Mietrecht dabei helfen, eine Mietminderung durchzusetzen.
Dazu ist zunächst eine genaue Betrachtung der Sachlage notwendig, nicht zuletzt, weil „Lärm“ von Person zu Person anders interpretiert und definiert werden kann. Deswegen an dieser Stelle der Rat: Holen Sie sich juristische Unterstützung ein, damit ein objektiver Blick auf die Situation gewährleistet ist.
Wir beraten Sie gerne!
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei
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- unterstützen wir Personen, die eine Mietminderung aufgrund von Lärmbelästigung durchsetzen möchten.
- setzen wir uns detailliert mit der individuellen Situation auseinander.
- beraten und unterstützen wir Sie im gesamten Ablauf
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Deswegen: Sprechen Sie mit uns! Die Erstberatung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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