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Bauleistungs­versicherung: So schützen Sie Ihr Bauvorhaben

So schützen Sie Ihr Bauvorhaben

Der Bau eines Hauses ist für viele Menschen die Erfüllung eines Traums. Damit daraus kein Albtraum wird, sollte man sich möglicher Risiken bewusst sein. Denn allzu oft kommt es anders, als man denkt. Tatsächlich tritt statistisch gesehen bei jedem zweiten Bauvorhaben ein Schadensfall ein. Gegen einige dieser Schäden kann man sich absichern. Was eine Bauleistungsversicherung ist und wie sinnvoll diese ist, erfahren Sie hier.

1. Was ist eine Bauleistungs­versicherung? 

Ein Bauunternehmen haftet gegenüber dem Bauherrn für Schäden am Bau durch unvorhersehbare Ereignisse. Der Bauherr trägt das Risiko von Schäden durch unabwendbare Ereignisse. Diese Regelungen finden sich in der VOB (Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B, § 7.
Eine Bauleistungsversicherung sichert den Rohbau eines Hauses in der Bauphase gegen unvorhersehbare Schäden ab.

Diese Schäden können durch Vandalismus, Unwetter und Konstruktions- oder Materialfehler verursacht werden: also Randalierer, die auf einer Baustelle wüten, Überschwemmungen während der Bauphase, zu weicher Estrich oder eine instabile Dachstuhlkonstruktion.

Für Bauherren ist die Bauherrenhaftpflicht eine Art Pflichtversicherung, die Schäden, die Dritte erleiden, abdeckt. Eine Bauleistungsversicherung kann eine gute Ergänzung sein. Um Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion abzusichern, käme dann noch die Feuerrohbauversicherung infrage, die meist bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Doch oftmals hat man in der Bauphase für das Projekt noch keine Wohngebäudeversicherung.

Bauleistungsversicherungen werden auch unter den Bezeichnungen Bauwesenversicherung oder Bauversicherung geführt. Eine Bauleistungsversicherung ist demnach für nahezu jede Person, die ein Haus baut oder bauen lässt, sinnvoll – gerade weil es sich um ein großes, kostspieliges Projekt handelt.

2. Was deckt eine Bauleistungs­versicherung alles ab?

Was deckt eine Bauleistungsversicherung alles ab?
pixabay: © matthewpriest

Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung fallen unter höhere Gewalt. Werden Bestandteile des Baus entwendet, ist es ein Fall von Diebstahl. Wird etwas durch Fahrlässigkeit oder Ungeschicktheit zerstört, weil bei der Ausführung der Arbeiten Fehler gemacht wurden, tritt auch die Bauleistungsversicherung ein. Hält der Baugrund selbst, die Bodenmasse, auf der das Bauvorhaben errichtet werden soll, unliebsame Überraschungen bereit, so ist auch dies versichert.

Grundsätzlich dienen Bauleistungsversicherungen dazu, folgende Schäden zu versichern:

          • höhere Gewalt
          • Diebstahl
          • Fahrlässigkeit
          • Vandalismus
          • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds

 

Beispiele zu den Leistungen einer Bauleistungsversicherung:

Elementarschäden: Ihr Rohbau wird nach einem Starkregen unterspült. Ein Sturm deckt das gerade fertiggestellte Dach ab. Der Beton hat den Frost nicht gut vertragen und springt auf.

 

Fahrlässigkeit/Unachtsamkeit/Missgeschick der Ausführenden: Versichert sind somit Ereignisse: Beim Entladen von Bauteilen werden Wände beschädigt. Baumaterial kippt um, weil es nicht ordentlich gelagert wurde. Ein Lkw rammt aus Versehen die frisch eingesetzten Gartenzaunpfeiler. Beim Entladen des Lkw fällt das neue Waschbecken herunter und geht zu Bruch.

 

Vandalismus: Randalierende Gruppen treiben ihr Unwesen auf der Baustelle. Spielende Kinder oder der Hund der Nachbarn betreten den noch frischen Estrich.

 

Fehler bei der Bauausführung: Die ausführenden Handwerker und Bauarbeiter haben den Plan falsch gelesen und eine Wand an einer falschen Stelle eingezogen. Diese muss dann wieder eingerissen werden.

 

Diebstahl: Die Ziegel für Ihr Dach wurden vom Baugrundstück gestohlen.

In den Beispielen wurde deutlich, dass Schäden durch verschiedene Personengruppen verursacht werden können. Ein entscheidender Vorteil der Bauleistungsversicherung besteht darin, dass diese nicht nur die Risiken des Bauherrn selbst, sondern auch die der Bauunternehmer, der Handwerker und der Sub- bzw. Nachunternehmer abdeckt.

Wie bei fast allen Versicherungen kommt es immer auf die individuell gestaltete Police an. Die Inhalte einer Bauleistungsversicherung können nicht beliebig erweitert werden, auch wenn einige Anbieter eventuell anfallende Gutachter- und Aufräumkosten, Arbeitsausfälle durch streikende Handwerksbetriebe und Ähnliches absichern. Ebenso wichtig wie der Blick auf die inkludierten Schadensfälle sind die Schäden, die eine Bauleistungsversicherung nicht abdeckt.

2. Was deckt eine Bauleistungsversicherung alles ab?

Was deckt eine Bauleistungsversicherung alles ab?
pixabay: © matthewpriest

Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung fallen unter höhere Gewalt. Werden Bestandteile des Baus entwendet, ist es ein Fall von Diebstahl.

Wird etwas durch Fahrlässigkeit oder Ungeschicktheit zerstört, weil bei der Ausführung der Arbeiten Fehler gemacht wurden, tritt auch die Bauleistungsversicherung ein. Hält der Baugrund selbst, die Bodenmasse, auf der das Bauvorhaben errichtet werden soll, unliebsame Überraschungen bereit, so ist auch dies versichert.

Grundsätzlich dienen Bauleistungsversicherungen dazu, folgende Schäden zu versichern:

          • höhere Gewalt
          • Diebstahl
          • Fahrlässigkeit
          • Vandalismus
          • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds

 

Beispiele zu den Leistungen einer Bauleistungsversicherung:

Elementarschäden: Ihr Rohbau wird nach einem Starkregen unterspült. Ein Sturm deckt das gerade fertiggestellte Dach ab. Der Beton hat den Frost nicht gut vertragen und springt auf.

Fahrlässigkeit/Unachtsamkeit/Missgeschick der Ausführenden: Versichert sind somit Ereignisse: Beim Entladen von Bauteilen werden Wände beschädigt. Baumaterial kippt um, weil es nicht ordentlich gelagert wurde. Ein Lkw rammt aus Versehen die frisch eingesetzten Gartenzaunpfeiler. Beim Entladen des Lkw fällt das neue Waschbecken herunter und geht zu Bruch.

Vandalismus: Randalierende Gruppen treiben ihr Unwesen auf der Baustelle. Spielende Kinder oder der Hund der Nachbarn betreten den noch frischen Estrich.

Fehler bei der Bauausführung: Die ausführenden Handwerker und Bauarbeiter haben den Plan falsch gelesen und eine Wand an einer falschen Stelle eingezogen. Diese muss dann wieder eingerissen werden.

Diebstahl: Die Ziegel für Ihr Dach wurden vom Baugrundstück gestohlen.

In den Beispielen wurde deutlich, dass Schäden durch verschiedene Personengruppen verursacht werden können. Ein entscheidender Vorteil der Bauleistungsversicherung besteht darin, dass diese nicht nur die Risiken des Bauherrn selbst, sondern auch die der Bauunternehmer, der Handwerker und der Sub- bzw. Nachunternehmer abdeckt.

Wie bei fast allen Versicherungen kommt es immer auf die individuell gestaltete Police an. Die Inhalte einer Bauleistungsversicherung können nicht beliebig erweitert werden, auch wenn einige Anbieter eventuell anfallende Gutachter- und Aufräumkosten, Arbeitsausfälle durch streikende Handwerksbetriebe und Ähnliches absichern. Ebenso wichtig wie der Blick auf die inkludierten Schadensfälle sind die Schäden, die eine Bauleistungsversicherung nicht abdeckt.

3. Was ist durch eine Bauleistungs­versicherung nicht versichert?

Was ist durch eine Bauleistungsversicherung nicht versichert?
Unsplash: © Marcel Knüpfer

Eine Bauleistungsversicherung kann Sie nicht gegen Schnee und Frost im Winter versichern, denn dies ist ein kalkulierbares Risiko – es liegt kein Elementarschaden vor. Auch Brand, Blitzschlag, Explosionen werden nicht durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Hier ist die Feuerrohbauversicherung am Zug. Auch bei Diebstahl ist Vorsicht geboten: Die meisten Bauleistungsversicherungen definieren Diebstahl als die Entwendung bereits fest verbauter Teile.

Nur wenn Sie selbst darauf bestehen und die Police dahin gehend erweitern, ist auch lose herumliegendes Baumaterial versichert. Muss die Baufirma Insolvenz anmelden, haftet die Versicherung ebenfalls nicht. Schäden durch Bauleistungen, die – beispielsweise in Eigenregie durch Laien – entstanden sind, gehören auch nicht zu den versicherten Schadensfällen. Denn für Baumängel haftet der Bauunternehmer, nicht die Bauleistungsversicherung.

Im Schadensfall ist es oftmals nicht einfach, den Verantwortlichen zu identifizieren. Teils kommt es dabei zu Auseinandersetzungen, die Nerven, Zeit und Geld kosten. Mit der richtigen Bauleistungsversicherung können Sie in diesem Fall entspannter sein. Viele Bauleistungsversicherungen nehmen sich dem Schadenfall an, gleich, ob die entstandenen Schäden dem Bauherrn, dem Bauunternehmer oder dem Handwerker zuzuschreiben sind.

3. Was ist durch eine Bauleistungsversicherung nicht versichert?

Was ist durch eine Bauleistungsversicherung nicht versichert?
Unsplash: © Marcel Knüpfer

Eine Bauleistungsversicherung kann Sie nicht gegen Schnee und Frost im Winter versichern, denn dies ist ein kalkulierbares Risiko – es liegt kein Elementarschaden vor.

Auch Brand, Blitzschlag, Explosionen werden nicht durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Hier ist die Feuerrohbauversicherung am Zug. Auch bei Diebstahl ist Vorsicht geboten: Die meisten Bauleistungsversicherungen definieren Diebstahl als die Entwendung bereits fest verbauter Teile.

Nur wenn Sie selbst darauf bestehen und die Police dahin gehend erweitern, ist auch lose herumliegendes Baumaterial versichert. Muss die Baufirma Insolvenz anmelden, haftet die Versicherung ebenfalls nicht. Schäden durch Bauleistungen, die – beispielsweise in Eigenregie durch Laien – entstanden sind, gehören auch nicht zu den versicherten Schadensfällen. Denn für Baumängel haftet der Bauunternehmer, nicht die Bauleistungsversicherung.

Im Schadensfall ist es oftmals nicht einfach, den Verantwortlichen zu identifizieren. Teils kommt es dabei zu Auseinandersetzungen, die Nerven, Zeit und Geld kosten. Mit der richtigen Bauleistungsversicherung können Sie in diesem Fall entspannter sein. Viele Bauleistungsversicherungen nehmen sich dem Schadenfall an, gleich, ob die entstandenen Schäden dem Bauherrn, dem Bauunternehmer oder dem Handwerker zuzuschreiben sind.

4. Was kostet eine Bauleistungs­versicherung?

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?
pixabay: © Skitterphoto

Ob sich eine Versicherung in Einzelfall lohnt, ist mitunter Ansichtssache. Einige Banken vergeben ohne den Nachweis über eine Bauleistungsversicherung keine Kredite. Insofern besteht eine indirekte Pflicht, diese Versicherung abzuschließen. Die Leistungen sind gemeinhin mit der Höhe der zu zahlenden Prämie verknüpft. Zur Berechnung des Versicherungsbeitrags muss die Bausumme geschätzt werden.

Alle Kosten, Leistungen (auch die Eigenleistungen) vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung sollten in die Berechnung einfließen. Dagegen gehören der Grundstückspreis selbst und die Erschließungskosten nicht in die Berechnung.

Ein Bauvorhaben wird oftmals teurer als gedacht. Deshalb sollte man bei Abschluss der Bauleistungsversicherung lieber großzügig nach oben schätzen, als die Kosten des Bauvorhabens zu gering anzusetzen. Je nach Größe des Bauvorhabens kann die Versicherung zwischen 300 €
und 1.000 € kosten. Es bietet sich an, für die Berechnung der Versicherungskosten die Faustformel „1/1.000 der Bausumme“ heranzuziehen. Sie teilen also die Bausumme durch 1.000 und wissen dann ungefähr, welche Kosten Sie für eine Bauleistungsversicherung einplanen sollten.

Die Bauleistungsversicherung wird einmalig bezahlt. Wie bei der Autoversicherung oder bei einigen Haftpflichtversicherungen auch arbeiten die Bauleistungsversicherungen häufig mit Selbstbehalten zwischen 150 € und 2.500 € oder auch mindestens 10 % der Bausumme. Unter Umständen verteuert sich die Police, weil die Bauherrn Eigenleistungen erbringen möchten. Denn die Gefahr, dass hier etwas nicht ganz rund läuft, liegt bei Laien erfahrungsgemäß höher.

Gegebenenfalls muss der Bauherr die Kosten für die Bauleistungsversicherung nicht allein tragen: Da die Bauleistungsversicherung auch Bauunternehmer und Handwerker schützt, ist eine Beteiligung dieser Personengruppen an der Versicherungsprämie teils üblich. Abgerechnet wird am Ende: Wenn der Bau fertiggestellt ist, wird die tatsächliche Bausumme mit der geschätzten Bausumme verglichen. Hat man hier großzügig nach oben geschätzt, werden zu viel gezahlte Beiträge normalerweise am Ende des Versicherungszeitraums rückerstattet.

In jedem Fall lohnt sich der gründliche Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsangebote. Auch unabhängiger Expertenrat ist in der Entscheidungsphase Gold wert, denn Versicherungsmakler werden immer ihre eigenen Produkte in den Mittelpunkt stellen.

4. Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?
pixabay: © Skitterphoto

Ob sich eine Versicherung in Einzelfall lohnt, ist mitunter Ansichtssache. Einige Banken vergeben ohne den Nachweis über eine Bauleistungsversicherung

keine Kredite. Insofern besteht eine indirekte Pflicht, diese Versicherung abzuschließen. Die Leistungen sind gemeinhin mit der Höhe der zu zahlenden Prämie verknüpft. Zur Berechnung des Versicherungsbeitrags muss die Bausumme geschätzt werden. Alle Kosten, Leistungen (auch die Eigenleistungen) vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung sollten in die Berechnung einfließen. Dagegen gehören der Grundstückspreis selbst und die Erschließungskosten nicht in die Berechnung.

Ein Bauvorhaben wird oftmals teurer als gedacht. Deshalb sollte man bei Abschluss der Bauleistungsversicherung lieber großzügig nach oben schätzen, als die Kosten des Bauvorhabens zu gering anzusetzen. Je nach Größe des Bauvorhabens kann die Versicherung zwischen 300 €
und 1.000 € kosten. Es bietet sich an, für die Berechnung der Versicherungskosten die Faustformel „1/1.000 der Bausumme“ heranzuziehen. Sie teilen also die Bausumme durch 1.000 und wissen dann ungefähr, welche Kosten Sie für eine Bauleistungsversicherung einplanen sollten.

Die Bauleistungsversicherung wird einmalig bezahlt. Wie bei der Autoversicherung oder bei einigen Haftpflichtversicherungen auch arbeiten die Bauleistungsversicherungen häufig mit Selbstbehalten zwischen 150 € und 2.500 € oder auch mindestens 10 % der Bausumme. Unter Umständen verteuert sich die Police, weil die Bauherrn Eigenleistungen erbringen möchten. Denn die Gefahr, dass hier etwas nicht ganz rund läuft, liegt bei Laien erfahrungsgemäß höher.

Gegebenenfalls muss der Bauherr die Kosten für die Bauleistungsversicherung nicht allein tragen: Da die Bauleistungsversicherung auch Bauunternehmer und Handwerker schützt, ist eine Beteiligung dieser Personengruppen an der Versicherungsprämie teils üblich. Abgerechnet wird am Ende: Wenn der Bau fertiggestellt ist, wird die tatsächliche Bausumme mit der geschätzten Bausumme verglichen. Hat man hier großzügig nach oben geschätzt, werden zu viel gezahlte Beiträge normalerweise am Ende des Versicherungszeitraums rückerstattet.

In jedem Fall lohnt sich der gründliche Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsangebote. Auch unabhängiger Expertenrat ist in der Entscheidungsphase Gold wert, denn Versicherungsmakler werden immer ihre eigenen Produkte in den Mittelpunkt stellen.

5. Wer zahlt die Versicherungsprämie einer Bauleistungs­versicherung?

Der Versicherungsnehmer zahlt die Versicherung. Dabei kommt es auch auf die individuellen Vereinbarungen an: Als Versicherungsnehmer können Sie die beteiligten Personen und Unternehmen einbinden und so die Kosten verteilen oder umlegen.

Zur Info: Eine Bauleistungsversicherung deckt keinen Brandfall ab

 Sollte Ihr Bauvorhaben durch Feuer Schaden nehmen, so ist es durch eine reine Bauleistungsversicherung nicht versichert. Wenn Sie diesen Fall abdecken möchten, ist eine Feuerrohbauversicherung notwendig!

6. Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer
pixabay: © terimakasih0

Einiges kann sich auch nach Beginn des Bauvorhabens ändern: Der Bau wird erweitert, es finden Änderungen der Bauweise statt, der Zeitplan ändert sich oder Verträge werden modifiziert, ergänzt, erweitert. Bei der Fülle an To Dos kann es vorkommen, dass man vergisst, Änderungen auch der Versicherung mitzuteilen. Diese Versäumnisse können sich im schlimmsten Fall auf den Versicherungsschutz und die Leistungen der Versicherung im Schadensfall auswirken.

Bedenken Sie also während der gesamten Bauzeit, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht haben und im Zweifel auch schriftlich belegen können sollten, dass die Versicherung über alle Änderungen informiert wurde. Dies kommt besonders dann zum Tragen, wenn sich die Änderungen auf die Haftung der Versicherung auswirken könnten.

Informieren Sie die Versicherung umgehend und schriftlich über folgende Punkte:

      • nachträgliche Erweiterungen des Bauvorhabens
      • wesentliche Änderungen der Bauweise
      • wesentliche Änderungen des Bauzeitenplans
      • wesentliche Änderungen des Bauvertrages
      • eine Unterbrechung der Bauarbeiten

6. Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer
pixabay: © terimakasih0

Einiges kann sich auch nach Beginn des Bauvorhabens ändern: Der Bau wird erweitert, es finden Änderungen der Bauweise statt, der Zeitplan ändert sich oder Verträge

werden modifiziert, ergänzt, erweitert. Bei der Fülle an To Dos kann es vorkommen, dass man vergisst, Änderungen auch der Versicherung mitzuteilen. Diese Versäumnisse können sich im schlimmsten Fall auf den Versicherungsschutz und die Leistungen der Versicherung im Schadensfall auswirken. Bedenken Sie also während der gesamten Bauzeit, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht haben und im Zweifel auch schriftlich belegen können sollten, dass die Versicherung über alle Änderungen informiert wurde. Dies kommt besonders dann zum Tragen, wenn sich die Änderungen auf die Haftung der Versicherung auswirken könnten.

Informieren Sie die Versicherung umgehend und schriftlich über folgende Punkte:

      • nachträgliche Erweiterungen des Bauvorhabens
      • wesentliche Änderungen der Bauweise
      • wesentliche Änderungen des Bauzeitenplans
      • wesentliche Änderungen des Bauvertrages
      • eine Unterbrechung der Bauarbeiten

7. Was tun, wenn der Bau teurer wird?

Weiter oben im Text wurde bereits erwähnt, dass die Kalkulation der veranschlagten Gesamtsumme großzügig sein sollte. Dies mag die Versicherungsprämie zunächst ein wenig verteuern, ist aber aus mehrerlei Gründen sinnvoll. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Hausbau teurer wird als gedacht. Erhöht sich die Bausumme nachträglich, muss dies umgehend dem Versicherer mitgeteilt werden, da dieser sonst im Schadensfall seine Leistungen kürzen darf.

Zur Info:
Selbstbeteiligung auch bei einer Bauleistungsversicherung
Der Versicherungsnehmer wird bei jedem Schadensfall in Form einer Selbstbeteiligung auch zur Kasse gebeten. Weil die Selbstbeteiligung sehr unterschiedlich gestaffelt sein kann, ist es wichtig, alles sauber zu kalkulieren und Risiken abzuwägen. Denn ein Bau, der sich verzögert, eine Bausumme, die höher wird und dazu noch ein Schadensfall mit einer hohen Selbstbeteiligung sind alles andere als wünschenswert.

Geringe Selbstbeteiligungen kommen eher bei höheren Versicherungsprämien zum Tragen und umgekehrt. Oftmals ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall während des Rohbaus höher, als im Falle eines Schadens in der Ausbau-Phase. Wie bei anderen Versicherungen auch gilt die Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Auch diese Unterteilung kann unter Umständen problematisch sein: Grundsätzlich müssen drei Kriterien erfüllt sein, um von einem einzigen Schadensfall zu sprechen: Zeit, Ort und Ursache.

Haben mehrere Schäden die gleiche Ursache, ereigneten sich zur gleichen Zeit und am gleichen Ort, kann man von einem Schadensfall sprechen. Ein Schaden um 11:15 Uhr und ein weiterer um 11:30 Uhr, das sind wahrscheinlich zwei Schadensfälle, die zweimal die Selbstbeteiligung fällig werden lassen.

8. Bauleistungs­versicherung nach ABN und ABU

Bauleistungsversicherungen werden grundsätzlich in zwei Klassen unterteilt. Diese Klassen beziehen sich auf die Bedingungswerke ABN und ABU:

ABN ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“. ABU ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“. Die Bezeichnung Bauwesenversicherung ist der alte Begriff für die Bauleistungsversicherung.

1. „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“ (ABN)

ABN: Bei dieser Variante deckt die Versicherung bei einem Neubau oder Umbau von Immobilien alle Bauleistungen ab. Diese Variante ist demnach besonders für Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer geeignet. Bei einer Bauleistungsversicherung nach ABN spricht man von einer Absicherung des Bauherrenrisikos bzw. des Unternehmerrisikos.

2. „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU)

ABU: In dieser Variante der Bauleistungsversicherung sind neben den Bauleistungen auch die Baunebenleistungen versichert. Versichert werden hier nicht nur Hoch- und Tiefbauarbeiten, sondern auch Straßen- und Tunnelbau. Diese Variante ist für Unternehmen gedacht, zumal er sich mit der Zusatzklausel der Nummer 6364 erweitern lässt, sodass auch das Auftraggeberrisiko inbegriffen ist.

9. Wann endet die Bauleistungs­versicherung?

Wann endet die Bauleistungsversicherung?
pixabay: © Congerdesign

Wie lange sind Sie während der Bauphase versichert und was gilt es zu beachten? Der Beginn der Versicherungslaufzeit und somit Ihres Versicherungsschutzes stellt meist kein größeres Problem dar. Er beginnt, sobald die Baustelle eingerichtet wird. Doch auch das Ende des Versicherungsschutzes wird vertraglich festgehalten.

Verzögert sich das Bauvorhaben und ist es zu dem vorher vereinbarten Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, muss eine Laufzeitverlängerung der Versicherung beantragt werden. Dies hat durch den Versicherungsnehmer zu erfolgen. Bestenfalls sollte der Versicherungsnehmer durch den Versicherer rechtzeitig vor Ablauf des vereinbarten Zeitpunkts gefragt werden, ob gegebenenfalls eine Verlängerung nötig wird.

Zu beachten ist ebenfalls, dass es nach den Versicherungsbedingungen ABU auch möglich ist, dass die Haftung der Versicherung bereits vor dem vereinbarten Zeitpunkt endet. Dieser Fall kann eintreten, wenn die Bauleistung oder Teile davon abgenommen wurden oder als abgenommen gelten (Teil B 3 12 Nr. 5 VOB).

Sind die ABN Grundlage der Versicherung, endet der Versicherungsschutz spätestens

a) mit der Bezugsfertigkeit oder
b) nach Ablauf von 6 Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
c) mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsnahme (beispielsweise beim Bau von Klärwerken,  ..städtischen Kindergärten etc.)

Die Versicherung wird immer den frühesten Zeitpunkt für das Ende der Haftungsübernahme wählen. Spätestens wenn die Bauleistungen abgenommen ist, endet der Versicherungsschutz. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, verlängert dies den vereinbarten Versicherungsschutz nicht.
Um auch gegen diese Eventualitäten gewappnet zu sein, kann eine Nachhaftung in den Vertrag eingeschlossen werden. Die Nachhaftung umfasst auch eine Phase der Gewährleistungszeit, maximal allerdings 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit besteht dann weiterhin Versicherungsschutz, wenn auch nur begrenzt.

9. Wann endet die Bauleistungsversicherung?

Wann endet die Bauleistungsversicherung?
pixabay: © Congerdesign

Wie lange sind Sie während der Bauphase versichert und was gilt es zu beachten? Der Beginn der Versicherungslaufzeit und somit Ihres Versicherungsschutzes stellt

meist kein größeres Problem dar. Er beginnt, sobald die Baustelle eingerichtet wird. Doch auch das Ende des Versicherungsschutzes wird vertraglich festgehalten. Verzögert sich das Bauvorhaben und ist es zu dem vorher vereinbarten Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, muss eine Laufzeitverlängerung der Versicherung beantragt werden. Dies hat durch den Versicherungsnehmer zu erfolgen. Bestenfalls sollte der Versicherungsnehmer durch den Versicherer rechtzeitig vor Ablauf des vereinbarten Zeitpunkts gefragt werden, ob gegebenenfalls eine Verlängerung nötig wird.

Zu beachten ist ebenfalls, dass es nach den Versicherungsbedingungen ABU auch möglich ist, dass die Haftung der Versicherung bereits vor dem vereinbarten Zeitpunkt endet. Dieser Fall kann eintreten, wenn die Bauleistung oder Teile davon abgenommen wurden oder als abgenommen gelten (Teil B 3 12 Nr. 5 VOB).

Sind die ABN Grundlage der Versicherung, endet der Versicherungsschutz spätestens

a) mit der Bezugsfertigkeit oder
b) nach Ablauf von 6 Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
c) mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsnahme (beispielsweise beim Bau von Klärwerken,  ..städtischen Kindergärten etc.)

Die Versicherung wird immer den frühesten Zeitpunkt für das Ende der Haftungsübernahme wählen. Spätestens wenn die Bauleistungen abgenommen ist, endet der Versicherungsschutz. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, verlängert dies den vereinbarten Versicherungsschutz nicht.
Um auch gegen diese Eventualitäten gewappnet zu sein, kann eine Nachhaftung in den Vertrag eingeschlossen werden. Die Nachhaftung umfasst auch eine Phase der Gewährleistungszeit, maximal allerdings 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit besteht dann weiterhin Versicherungsschutz, wenn auch nur begrenzt.

10. Wie setzen sich die Versicherungs­summen zusammen?

Wie setzen sich die Versicherungssummen zusammen?
pixabay: © AbsolutVision

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Summe aller Kosten für die Erstellung des Gebäudes inklusive der Kosten für Baustoffe und Bauteile zusammen. Auch Außenanlagen wie Parkplätze gehören zum Bauvorhaben. Ebenfalls versichert werden kann die Inneneinrichtung, sofern sie eingebaut wird und zum Bau gehört, z. B. im Fall von Einbauschränken. Hinzu kommen die Lieferkosten für Bauleistungen und gegebenenfalls die Eigenleistungen.

Berechnung der Versicherungssumme nach ABU

Die Bausumme, die vertraglich festgelegt wurde, beinhaltet die Netto-Arbeitskosten, den Neuwert der bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten (etwa ein Gerüst) und Bauhilfsstoffe (Schalmaterial, Stützpfeiler und Ähnliches, was benötigt wird und nicht im Bau verbleibt).

Berechnung der Versicherungssumme nach ABN

Die Bausumme, die vertraglich festgelegt wurde, beinhaltet die kompletten Herstellungskosten inklusive aller Arbeitskosten, den Neuwert der bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.

10. Wie setzen sich die Versicherungssummen zusammen?

Wie setzen sich die Versicherungssummen zusammen?
pixabay: © AbsolutVision

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Summe aller Kosten für die Erstellung des Gebäudes inklusive der Kosten für Baustoffe und Bauteile zusammen.

Auch Außenanlagen wie Parkplätze gehören zum Bauvorhaben. Ebenfalls versichert werden kann die Inneneinrichtung, sofern sie eingebaut wird und zum Bau gehört, z. B. im Fall von Einbauschränken. Hinzu kommen die Lieferkosten für Bauleistungen und gegebenenfalls die Eigenleistungen.

Berechnung der Versicherungssumme nach ABU

Die Bausumme, die vertraglich festgelegt wurde, beinhaltet die Netto-Arbeitskosten, den Neuwert der bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten (etwa ein Gerüst) und Bauhilfsstoffe (Schalmaterial, Stützpfeiler und Ähnliches, was benötigt wird und nicht im Bau verbleibt).

Berechnung der Versicherungssumme nach ABN

Die Bausumme, die vertraglich festgelegt wurde, beinhaltet die kompletten Herstellungskosten inklusive aller Arbeitskosten, den Neuwert der bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.

11. Gibt es eine Bauleistungs­versicherung für Altbauten?

Eine Bauleistungsversicherung deckt im Normalfall nur Schäden an neuen Bauvorhaben ab. Was passiert, wenn ein Altbau saniert werden soll oder sich ein Neubau als Erweiterung an einen Altbau anschließt?

Es kann passieren, dass durch den Neubau die Substanz des Altbaus beschädigt wird oder bei einer Sanierung der Heizungsanlage ein Wasserschaden an der bestehenden Bausubstanz eintritt.
In beiden Fällen entsteht der Schaden am Altbau. Um diese etwaigen Schäden mitzuversichern, muss dies bei Abschluss der Versicherung beantragt werden. Es handelt sich dann um einen Einschluss der Klausel 55, 80 oder 81.

Bevor diese Klauseln eingeschlossen werden können, muss der Versicherungsnehmer allerdings prüfen, ob eine ausreichende Deckung über eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung gegeben ist. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.

12. Welche Versicherungen sind für Bauherren darüber hinaus sinnvoll?

Welche Versicherungen sind für Bauherren darüber hinaus sinnvoll?
pixabay: © Jarmoluk

Der Bauherr sollte sich bei Abschluss einer Bauleistungsversicherung Gedanken machen, ob sein Bauvorhaben angrenzende Gebäude in Mitleidenschaft ziehen könnte und ob gegebenenfalls die Bausubstanz von Altbauten mitversichert werden soll. Diese Überlegungen betreffen die Bauleistungsversicherung. Neben der Bauleistungsversicherung gibt es andere Versicherungen, die zusätzlich wichtig sein können.

Schäden durch Feuer werden durch eine Immobilienversicherung gedeckt. Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung hilft, wenn auf der Baustelle ein Stillstand droht. Voraussetzung für eine Ersatzleistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden auf dem Versicherungsort, der die Unterbrechung verursacht. Sie deckt einen eventuellen Mietausfall ab, bzw. Einschränkungen in der vorhergesehenen zeitlichen Nutzung. Die eingangs thematisierte Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Denken Sie aber auch an eine betriebliche Unfallversicherung, denn nicht nur der Bau, sondern auch die dort beschäftigten Personen müssen abgesichert werden.

12. Welche Versicherungen sind für Bauherren darüber hinaus sinnvoll?

Welche Versicherungen sind für Bauherren darüber hinaus sinnvoll?
pixabay: © Jarmoluk

Der Bauherr sollte sich bei Abschluss einer Bauleistungsversicherung Gedanken machen, ob sein Bauvorhaben angrenzende Gebäude in Mitleidenschaft

ziehen könnte und ob gegebenenfalls die Bausubstanz von Altbauten mitversichert werden soll. Diese Überlegungen betreffen die Bauleistungsversicherung. Neben der Bauleistungsversicherung gibt es andere Versicherungen, die zusätzlich wichtig sein können. Schäden durch Feuer werden durch eine Immobilienversicherung gedeckt. Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung hilft, wenn auf der Baustelle ein Stillstand droht. Voraussetzung für eine Ersatzleistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden auf dem Versicherungsort, der die Unterbrechung verursacht. Sie deckt einen eventuellen Mietausfall ab, bzw. Einschränkungen in der vorhergesehenen zeitlichen Nutzung. Die eingangs thematisierte Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Denken Sie aber auch an eine betriebliche Unfallversicherung, denn nicht nur der Bau, sondern auch die dort beschäftigten Personen müssen abgesichert werden.

13. Unterschied Bauleistungs­versicherung und Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Die Bauherrenhaftpflicht versichert Menschen, die Bauleistungsversicherung versichert die Sache. Wie der Name bereits vermuten lässt, deckt eine Bauherrenhaftpflicht Schäden ab, die Dritten aufgrund der Existenz der Baustelle zugefügt werden können. Als Bauherr haftet man für alle Unfälle, die andere Personen auf der Baustelle erleiden können: also Bauarbeiter, Unbefugte, Freunde und Bekannte.

Da eine Baustelle per se ein gefährlicher Ort ist, stellt sich vielfach die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Bauherrenhaftpflicht gar nicht. Vielmehr handelt es sich fast um eine Pflicht des Bauherren, eine derartige Versicherung abzuschließen. Als Bauherr trägt man die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Ohne Bauherrenhaftpflicht haftet man als Einzelperson für die Schäden. Natürlich ist es die Pflicht des Bauherren, dass alle Bauvorschriften eingehalten werden und die Baustelle ordentlich gesichert ist. Unfälle lassen sich jedoch nie ausschließen.

Eine Bauherrenhaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, was im Zuge der außerordentlich umfangreichen Regulierung vieler Lebensbereiche unlogisch erscheinen mag. Neben der Verantwortung sollten Sie auch das finanzielle Risiko bedenken, das Sie ohne Bauherrenhaftpflicht eingehen. Ein Unfall auf der Baustelle, der in Ihre Verantwortung fällt, kann finanziellen Ruin bedeuten.

14. Fazit

Der Bau eines Hauses ist ein Projekt, das umfangreicher Planung bedarf und bei dem viele Unwägbarkeiten eintreten können. Damit es bei Konflikten nicht zu Grabenkämpfen kommt, die Ihrem Bauvorhaben schaden, ist Expertise im Baurecht gefragt. Die Kanzlei Mauss ist an Ihrer Seite: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie mit jahrelanger Erfahrung im Baurecht. Wir helfen Ihnen bei Auseinandersetzungen zwischen Bauherr, Architekten und Bauunternehmen.
Deswegen: Sprechen Sie mit uns! Die Erstberatung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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