Airbnb und Finanzamt: Wie der Datenaustausch Sie betreffen kann
Die Vermietung von Wohnungen über Airbnb ist längst keine Randerscheinung mehr. Während diese Einkommensquelle für viele eine attraktive Möglichkeit darstellt, rücken Airbnb-Vermieter zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Ein aktuelles Urteil aus Irland hat Airbnb dazu verpflichtet Daten direkt an deutsche Finanzämter zu übermitteln. Wer seine Einnahmen bisher unvollständig in der Steuererklärung angegeben hat, riskiert nun hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen. Doch wie genau erfolgt diese Datenübermittlung zwischen Airbnb und dem Finanzamt und wie können betroffene Vermieter darauf reagieren? Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Fakten und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie rechtzeitig handeln können.
Inhaltsverzeichnis:
1. Der Informationsaustausch: Was Airbnb dem Finanzamt mitteilt
Durch ein internationales Gruppenersuchen vor einem irischen Gericht wurde Airbnb verpflichtet, rückwirkend detaillierte Vermietungsdaten deutscher Nutzer offenzulegen. Zu den übermittelten Informationen gehören persönliche Daten der Vermieter, Details zu den vermieteten Objekten und die Höhe der Einnahmen. Diese Daten werden zentral ausgewertet und an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.
Doch nicht nur diese internationalen Ermittlungen setzen Vermieter unter Druck. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine EU-weite Meldepflicht für Plattformen wie Airbnb. Als privater Vermieter werden Sie automatisch beim Finanzamt gemeldet, wenn Sie im Jahr mehr als 2.000 Euro Einnahmen erzielen und mehr als 30 Vermietungsvorgänge über die Plattform abwickeln. Die erste Meldung dieser Daten durch Plattformbetreiber wie Airbnb erfolgt spätestens am 31. Januar 2024.
Folgende Daten müssen von Airbnb an das Finanzamt übermittelt werden:
-
- Vor- und Nachname
- Wohnsitz
- Steuer-ID
- Geburtsdatum
- Höhe der gutgeschriebenen Vergütungen
- Anzahl der Transaktionen
- Einbehaltene Gebühren, Provisionen oder Steuern
Wichtig zu wissen:
Die übermittelten Datensätze reichen bis ins Jahr 2014 zurück. Dies ermöglicht es den Finanzbehörden, auch lang zurückliegende Einnahmen zu prüfen und bisher nicht deklarierte Einkünfte aufzuspüren. Vermieter, die ihre steuerlichen Pflichten bislang vernachlässigt haben, sollten sich bewusst sein, dass die Behörden mit diesen Informationen nun einen präzisen Abgleich ihrer Steuererklärungen vornehmen können.
2. Airbnb und Finanzamt: Welche Abgaben werden fällig
Die Vermietung einer Wohnung innerhalb Deutschlands über Airbnb führt in der Regel zu steuerpflichtigen Einnahmen, die von den Vermietern ordnungsgemäß deklariert werden müssen. Abhängig von der Häufigkeit, der Dauer und der Art der Vermietung sind dabei unterschiedliche steuerliche Regelungen zu berücksichtigen:
Einkommensteuer
Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen gelten steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gilt eine Freigrenze von 520 Euro pro Jahr (§ 21 Abs. 3 EStG). Das bedeutet, dass Einnahmen, die diese Grenze überschreiten, in voller Höhe steuerpflichtig sind – und zwar nicht nur der Betrag, der die Freigrenze übersteigt. Allerdings können bei der Berechnung des steuerpflichtigen Überschusses abziehbare Kosten, wie Betriebskosten, anteilige Abschreibungen oder Zinsen für ein Immobiliendarlehen, gegengerechnet werden.
Umsatzsteuer
Neben der Einkommensteuer kann auch die Umsatzsteuer relevant werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Falls Vermieter mit ihren Einnahmen die Grenze von 22.000 Euro Umsatz pro Jahr überschreiten (Kleinunternehmerregelung, § 19 Abs. 1 UStG), sind sie umsatzsteuerpflichtig. Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen (bis zu sechs Monate) unterliegen dabei dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).
Praxistipp
In einigen deutschen Städten wird eine Übernachtungssteuer, auch „Citytax“ genannt, erhoben. Diese Steuer liegt in der Regel zwischen 5 % und 7 % des Übernachtungspreises und ist von den Gästen zu zahlen. Als Vermieter sind Sie jedoch für die ordnungsgemäße Abführung an die Stadt oder Gemeinde verantwortlich. Airbnb bietet inzwischen oft die Möglichkeit, diese Abgabe direkt über die Plattform zu erheben und weiterzuleiten. Prüfen Sie dennoch, ob die Citytax korrekt abgeführt wurde, da die Verantwortung letztlich bei Ihnen liegt.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Konsequenzen der kurzfristigen Vermietung finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Steuern bei Ferienwohnungen: Das sollten Vermieter wissen“, der detailliert auf die Besonderheiten und Herausforderungen dieses Bereichs eingeht.
3. Risiken und Strafen bei unvollständigen oder fehlenden Angaben
Wer seine steuerlichen Pflichten bei der Vermietung über Airbnb nicht beachtet, setzt sich erheblichen Risiken aus – sowohl finanziell als auch strafrechtlich. Die Folgen unvollständiger oder fehlender Angaben in der Steuererklärung können gravierend sein.
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
Bereits der Verdacht auf unrichtige Angaben zu Einkünften aus Airbnb-Vermietungen kann dazu führen, dass die Finanzbehörden ein Steuerstrafverfahren einleiten. Ein solches Verfahren ist nicht nur mit finanziellen Belastungen verbunden, sondern auch persönlich belastend, da es häufig mit Ermittlungen, Durchsuchungen und Vernehmungen einhergeht.
Hinterziehungszinsen auf nicht gezahlte Steuern
Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern berechnet das Finanzamt sogenannte Hinterziehungszinsen. Diese belaufen sich auf 6 % pro Jahr und können insbesondere bei hohen Beträgen oder lang zurückliegenden Steuervergehen eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen.
Geldauflagen und Geldstrafen
Für geringere Steuerhinterziehungsbeträge oder fahrlässiges Verhalten verhängen die Behörden häufig Geldauflagen oder Geldstrafen. Diese können je nach Schwere der Tat und Vermögenslage empfindliche Summen betragen.
Freiheits- und Bewährungsstrafen
Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung im größeren Umfang drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen hinterzogenen Beträgen oder wiederholten Verstößen, sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich. Allerdings werden Freiheitsstrafen für Ersttäter in vielen Fällen zur Bewährung ausgesetzt, was jedoch zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führt und gravierende berufliche sowie persönliche Folgen haben kann.
4. Strategien zur Fehlerkorrektur: Möglichkeiten der Selbstanzeige
Wenn bei der Steuererklärung Fehler gemacht wurden, insbesondere bei der Angabe von Einkünften aus der Airbnb-Vermietung, sollten diese nicht unbeachtet bleiben. Glücklicherweise gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Fehler zu korrigieren und mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu mildern: die Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO).
Die Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, unrichtige oder unvollständige Steuerangaben zu berichtigen und so strafrechtliche Konsequenzen einer Steuerhinterziehung zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Anzeige rechtzeitig erfolgt, bevor die Tat von den Behörden entdeckt oder Ermittlungen eingeleitet werden. Selbst wenn die Tat bereits bekannt ist, kann eine Selbstanzeige noch strafmildernd wirken und den Schaden begrenzen.
Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ein entscheidender Punkt ist, dass keine Sperrgründe vorliegen. Sperrgründe führen dazu, dass eine Selbstanzeige grundsätzlich ihre strafbefreiende Wirkung verliert. Zu den wichtigsten Sperrgründen zählen:
- Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung: Sobald das Finanzamt eine Steuerprüfung angekündigt hat, ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen.
- Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens: Wird der Betroffene über die Einleitung eines solchen Verfahrens informiert, entfällt die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.
- Erscheinen eines Amtsträgers: Wird ein Mitarbeiter der Finanzbehörde im Rahmen einer Prüfung oder Nachschau vor Ort aktiv, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
- Besonders schwere Fälle: Handelt es sich um einen besonders schweren Fall gemäß 370 Abs. 3 Nr. 2–5 AO, entfällt die strafbefreiende Wirkung ebenfalls. In diesen Fällen kann der Gesetzgeber jedoch eine Milderung durch Zahlung eines Strafzuschlags ermöglichen.
Das Gebot der Vollständigkeit
Neben der Vermeidung von Sperrgründen ist es entscheidend, dass die Selbstanzeige vollständig erfolgt. Das bedeutet, dass alle relevanten steuerlichen Angaben umfassend und korrekt offengelegt werden müssen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht nur zum Verlust der strafbefreienden Wirkung, sondern kann die Situation noch verschärfen.
5. Fazit: Frühzeitig handeln, Strafen vermeiden
Die steuerlichen Anforderungen für Airbnb-Vermieter sind komplex. Viele Vermieter geraten aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben in ihrer Steuererklärung ins Visier der Finanzbehörden. Durch den Datenaustausch zwischen Airbnb und dem Finanzamt werden Vermieter zunehmend schneller identifiziert, was die Dringlichkeit unterstreicht, Fehler in der Steuererklärung frühzeitig zu korrigieren.
Die Konsequenzen einer verspäteten oder unvollständigen Meldung Ihrer Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen sind ernst und reichen von hohen Nachzahlungen und Zinsen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Doch es gibt eine Lösung: Mit einer Selbstanzeige können Sie sich strafrechtlich absichern und mögliche Strafen zu vermeiden.
Wenn Sie Fehler in Ihrer Steuererklärung festgestellt haben oder bereits von den Finanzbehörden kontaktiert wurden, sollten Sie nicht zögern. Wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Juppe (Fachanwalt für Steuerrecht) und Frau Steuerberaterin Mauss, die Ihnen mit ihrer Expertise helfen können, von der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige zu profitieren.
Eine frühzeitige und fachkundige Beratung kann entscheidend dazu beitragen, unangenehme Folgen zu verhindern und Ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Sie haben weitere Fragen zur Ihren steuerlichen Pflichten als Airbnb-Vermieter?
Haben Sie Einkünfte aus Vermietung unvollständig oder fehlerhaft deklariert? Vermeiden Sie Strafen und kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!