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Kanzlei Mauss & Mauss
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86153 Augsburg

Tel: 0821 71007969
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MM Secure: Digitale Selbstanzeige strukturiert und diskret starten

Ihr Weg zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung
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Selbstanzeigen-Software: entwickelt und begleitet von den Steuerexperten der Kanzlei Mauss & Mauss

Die Kanzlei Mauss & Mauss begleitet Mandanten deutschlandweit bei der strafbefreienden Selbstanzeige mit einem interdisziplinären Team aus Steuerberatern und Anwälten für Steuerstrafrecht. MM Secure ist unsere eigens entwickelte Software, mit der Sie den Prozess der Selbstanzeige jederzeit diskret und unkompliziert von zu Hause aus starten können. Wir führen Sie Schritt für Schritt und strukturiert durch den gesamten Ablauf und prüfen Ihre Angaben. So behalten Sie in einer belastenden Situation die Kontrolle und verlieren keine wertvolle Zeit.

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Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Ein mächtiges Instrument, wenn man es richtig angeht

Steuerpflichtige, die dem Finanzamt gegenüber unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht haben, haben mit der strafbefreienden Selbstanzeige die Möglichkeit, einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Dieses einmalige Prinzip im deutschen Steuerstrafrecht ist jedoch nur wirksam, wenn noch keine offiziellen Ermittlungen in die Wege geleitet wurden. Unvollständige Angaben, falsch berechnete Nachzahlungsbeträge oder zu langes Zögern können die Straffreiheit vollständig zunichtemachen.

Mit MM Secure haben wir ein strukturiertes und sicheres Tool entwickelt, mit dem Sie den Prozess der Selbstanzeige ohne Wartezeiten starten können. Wir erhöhen Ihre Chancen auf eine wirksame Selbstanzeige und führen Sie Schritt-für-Schritt durch den Prozess, sodass keine Angaben vergessen werden und Sie den Überblick behalten.

Bringen Sie Ihre steuerliche Situation in Ordnung und korrigieren Sie fehlende oder inkorrekte Angaben!

Die erfahrenen Steuerexperten und Anwälte der Kanzlei Mauss & Mauss führen Sie sicher durch den gesamten Prozess der Selbstanzeige.

Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Anwalt-Notfallnummer: +49 (0) 15111721006

Was ist MM Secure?

MM Secure ist ein digitales Portal, mit dem die Kanzlei Mauss & Mauss den Ablauf Ihrer Selbstanzeige transparent macht. Ein typisches Beispiel: Das Finanzamt schreibt Sie an und bittet um Stellungnahme zu bislang nicht erklärten Kapitalerträgen aus einem ausländischen Depot, mit einer gesetzten Frist. Über MM Secure sehen Sie von Anfang an einen klaren Ablaufplan, wissen, welche Unterlagen noch fehlen, und behalten den Fortschritt Ihrer Selbstanzeige jederzeit im Blick.

Für den Einstieg registrieren Sie sich entweder direkt online oder vereinbaren zunächst ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei. Sie geben Ihre persönlichen Daten, den Anlass sowie Angaben zu den zu berichtigenden Sachverhalten an, etwa welche Einkünfte oder Einkunftsarten bislang nicht erklärt wurden. Ein ungefähres Ausmaß der nicht versteuerten Einnahmen können Sie angeben, sofern es Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr Ansprechpartner aus der Kanzlei bei Ihnen zurück.

MM Secure läuft nicht anonym, denn eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO setzt ein Mandatsverhältnis und Ihre eindeutige Identifikation gegenüber den Finanzbehörden voraus. Diskret ist der Prozess dennoch: Sie müssen dafür nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen, sondern klären alles bequem von zu Hause aus. Während des laufenden Verfahrens begleitet Sie MM Secure mit einem Fortschrittsstatus, einer Checkliste offener Unterlagen und der Möglichkeit, jederzeit Rückfragen zu stellen, bis zum abschließenden Termin zur Vollständigkeitserklärung.

Kanzlei Mauss: Rechtsberatung
Quelle: Adobe Stock Von: sebra

Ihre Vorteile mit MM Secure

Mit MM Secure gehen Sie Ihre Selbstanzeige strukturiert, schnell und mit klarem Überblick an.

  • Klarer Ablaufplan: Sie wissen von Anfang an, welcher Schritt als Nächstes ansteht, und behalten den Fortschritt Ihrer Selbstanzeige jederzeit im Blick.
  • Sofortiger Start: Ihre Selbstanzeige beginnt ohne Zeitverzögerung, unabhängig von freien Terminen für ein Erstgespräch.
  • Schnelle Rückmeldung: Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr fester Ansprechpartner aus der Kanzlei bei Ihnen zurück.
  • Eingehaltene Fristen: Das Tempo richtet sich nach Ihrer individuellen Frist. Bei mehreren Wochen gehen wir strukturiert und in Ruhe vor, bei kurzen Fristen bündeln wir alle Kapazitäten und halten den Termin dennoch ein. Für die Bearbeitung benötigen wir jedoch grundsätzlich mindestens 24 Stunden, fehlende Dokumente können noch später nachgereicht werden.
  • Verlässliche Struktur statt Kapazitätsengpass: Wir erhalten mehrere neue Anfragen für Selbstanzeigen pro Woche. Dieses Aufkommen lässt sich nur mit einem standardisierten Prozess fristgerecht bewältigen. MM Secure schafft diese Struktur, ohne die individuelle Fallstrategie zu vernachlässigen.
  • Deutschlandweit und aus dem Ausland nutzbar: Entscheidend ist allein die steuerpflichtige Situation in Deutschland, nicht Ihr Wohnort.
  • Erwiesene Erfolgsbilanz: Über 5000 Selbstanzeigen haben wir bereits erfolgreich begleitet, bei einer Erfolgsquote von 100 Prozent. Das liegt daran, dass wir nur Fälle zur Selbstanzeige bringen, die auch die entsprechenden Voraussetzungen einhalten. Ist keine Selbstanzeige mehr möglich, besprechen wir Ihre weiteren Möglichkeiten.
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100 % Erfolgsquote bei über 5000 erstellten Selbstanzeigen

Wir wissen was zu tun ist

Gehen Sie bei einer Selbstanzeige auf Nummer sicher! Damit Sie durch formale oder inhaltliche Fehler nicht doch noch von der Steuerbehörde für hinterzogene Beträge belangt werden können. Unser Steuerrecht-Expertenteam bringt Ihre Selbstanzeige auf den Weg: zu 100 % wirksam und rechtssicher.

Schritt-für-Schritt zur wirksamen Selbstanzeige

Wie läuft der Prozess ab?
Der Weg zu Ihrer wirksamen Selbstanzeige folgt bei MM Secure einem klar definierten Ablauf:

  1. Einstieg: Sie registrieren sich direkt online im Portal oder vereinbaren zunächst ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei, ganz wie es Ihnen lieber ist.
  2. Erste Angaben: Sie teilen uns Ihre persönlichen Daten, den Anlass sowie die zu berichtigenden Sachverhalte mit, etwa welche Einkünfte oder Einkunftsarten bislang nicht erklärt wurden und ob bereits fehlerhafte oder gar keine Erklärungen eingereicht wurden. Das ungefähre Ausmaß der nicht versteuerten Einnahmen können Sie angeben, sofern es Ihnen bereits bekannt ist.
  3. Rückmeldung: Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr fester Ansprechpartner aus der Kanzlei bei Ihnen.
  4. Analyse und Fristsetzung: Wir bewerten Ihre Situation und legen gemeinsam den entscheidenden Stichtag für die Einreichung fest.
  5. Mandatierung: Mit Erteilung des Mandats übernehmen wir verbindlich die Verantwortung für Ihren Fall.
  6. Checkliste: Sie erhalten eine Übersicht der noch fehlenden Unterlagen und reichen diese über MM Secure ein.
  7. Klärung offener Fragen: Über das Portal stellen Sie jederzeit Rückfragen, offene Punkte klären wir direkt mit Ihnen.
  8. Vollständigkeitserklärung: Zum Abschluss erhalten Sie einen Termin, an dem Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben bestätigen.
  9. Erstellung und Einreichung: Wir erstellen Ihre Selbstanzeige und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ein.

MM Secure beschleunigt die Organisation Ihres Falls, ersetzt aber nicht die fachliche Prüfung. Jede Angabe wird von unserem Team manuell kontrolliert, denn eine wirksame Selbstanzeige verlangt lückenlose und rechtlich korrekte Angaben nach dem Vollständigkeitsgebot des § 371 AO. Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und ehemaligen Finanzbeamten kennt sowohl die Perspektive der Mandanten als auch die Arbeitsweise der Finanzverwaltung. Diese Kombination aus digitaler Struktur und persönlicher Prüfung ermöglicht es uns, auch bei hohem Fallaufkommen kurze Fristen einzuhalten und jeden Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten.

Sicherheit und Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns sicher

Alle über MM Secure eingereichte Unterlagen werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union verwahrt. Damit unterliegt die gesamte Verarbeitung durchgehend der Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO verpflichtet uns zudem zu angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, wozu ausdrücklich auch die Verschlüsselung personenbezogener Daten zählt. Ihre Angaben werden zudem nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihres Mandats und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Zusätzlich zur technischen Absicherung lebt die Kanzlei Mauss & Mauss eine ausgeprägte Diskretions- und Wissensschutzkultur. Ihr Fall wird ausschließlich innerhalb Ihres zuständigen Teams besprochen, ohne dass Informationen darüber hinaus geteilt werden. Gerade in einer existenziellen Ausnahmesituation soll diese Zurückhaltung Ihnen die Sicherheit geben, dass Ihre Angelegenheit vertraulich behandelt wird, unabhängig davon, wie viele Personen an Ihrem Fall mitwirken.

Ihre MM Secure-Ansprechpartner in der Kanzlei Mauss & Mauss

Immer an Ihrer Seite

Ab dem Moment, in dem Sie sich für MM Secure entscheiden, begleitet Sie ein fester Ansprechpartner durch den gesamten Prozess. Sie sprechen also nicht mit wechselnden Kontakten, sondern mit einer Person, die Ihren Fall von Anfang an kennt. Im Hintergrund arbeitet zusätzlich unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und ehemaligen Finanzbeamten zusammen, sodass jede Selbstanzeige sowohl steuerlich als auch strafrechtlich fundiert bearbeitet wird.

Bei MM Secure stehen Sie zu keinem Zeitpunkt allein da. Das Tool organisiert Ihren Fall, erinnert an fehlende Unterlagen und macht den Fortschritt sichtbar, die fachliche Prüfung übernimmt jedoch immer ein Mensch aus unserem Team. MM Secure erleichtert die Zusammenarbeit und beschleunigt die Bearbeitung, es ersetzt aber weder die persönliche Betreuung noch die rechtliche und steuerliche Kontrolle jeder einzelnen Angabe. So verbinden wir die Geschwindigkeit einer digitalen Struktur mit der Sorgfalt einer klassischen Mandatsbearbeitung.

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Isabella Mauss: Steuerberaterin | Geschäftsführerin

  • Diplom-Finanzwirtin
  • 8 Jahre tätig als Steuerfahnderin
  • seit 2014 selbstständig
  • Gründung einer Steuerberatungs-gesellschaft
  • Mitglied der Bundessteuerberaterkammer
  • DATEV-Partner
  • Zertifizierte Expertin für Steuerstrafrecht (Wire)
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Thomas Juppe: Anwalt für Strafrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Staatsexamen 2008, 2. Staatsexamen 2010
  • 2010 bis 2013 Rechtsanwalt in einer Kanzlei für allgemeines Strafrecht
  • seit 2013 Rechtsanwalt in der Kanzlei Mauss in Augsburg
  • seit 2018 zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • seit 2019 Fachanwalt für Steuerrecht
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Peter Mauss: Anwalt für Baurecht und Immobilienrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, Bonn und Augsburg
  • Referendariat am Landgericht Ingolstadt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • vier Jahre Anstellung als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei in Augsburg
  • Erstreiten einer BGH-Grundsatzentscheidung 2002, seither Problemlöser für Immobiliengeschädigte
  • seit 2014 selbstständig als Anwalt mit der Kanzlei Mauss in Augsburg
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Max Michl: Steuerassistent | Experte für Steuerstrafrecht

  • Duales Studium zum Diplom-Finanzwirt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Steuerinspektor bei dem Finanzamt Dillingen
  • Austritt aus der Finanzverwaltung
  • Steuerassistent bei der Kanzlei Mauss & Mauss
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Ilyias Achkik: Steuerassistent | Experte für Steuerstrafrecht

  • Duales Studium zum Diplom-Finanzwirt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Steuerinspektor beim Finanzamt München Abt. III
  • Austritt aus der Finanzverwaltung
  • Steuerassistent bei der Kanzlei Mauss & Mauss
  • Dozent für Steuerrecht bei der IHK Schwaben

Sie haben noch Fragen zur Selbstanzeige oder anderen steuerlichen Themen?

Die Steuerexperten der Kanzlei Mauss & Mauss sind spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht und sind gerne für Sie da.

Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Anwalt-Notfallnummer: +49 (0) 15111721006

Häufig gestellte Fragen zur Selbstanzeige mit MM Secure

Was ist MM Secure?

MM Secure ist eine von der Kanzlei Mauss & Mauss eigens entwickelte Software, die den Prozess der Selbstanzeige begleitet. Unser digitales Portal ermöglicht es Ihnen, den Prozess strukturiert und von zu Hause aus zu starten und mitzuverfolgen. Sie erhalten einen klaren Ablaufplan, sehen jederzeit den Fortschritt Ihres Falls und werden von einem festen Ansprechpartner der Kanzlei Mauss & Mauss begleitet, bis Ihre Selbstanzeige vollständig und fristgerecht eingereicht ist.

Welche Daten und Unterlagen benötigt MM Secure von mir?

Zu Beginn benötigen wir Ihre persönlichen Daten, den Anlass sowie Angaben zu den zu berichtigenden Sachverhalten, etwa welche Einkünfte bislang nicht erklärt wurden. Im weiteren Verlauf reichen Sie zusätzlich eingereichte Steuererklärungen, Steuerbescheide und Belege über die nicht versteuerten Einnahmen ein. Fehlen Ihnen einzelne Unterlagen, erstellen wir die Selbstanzeige dennoch fristgerecht, die fehlenden Nachweise reichen Sie dann nach.

Ist eine anonyme Selbstanzeige über MM Secure möglich?

Nein, eine anonyme Selbstanzeige ist rechtlich nicht möglich, da eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO Ihre eindeutige Identifikation gegenüber den Finanzbehörden voraussetzt. MM Secure ist jedoch diskret: Sie müssen dafür nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen, sondern klären den gesamten Ablauf bequem von zu Hause aus.

Was kostet MM Secure?

Die Nutzung von MM Secure ist im Mandat inklusive und verursacht keine gesonderten Kosten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Komplexität Ihres Falls sowie danach, wie kurzfristig die Frist ist, die eingehalten werden muss.

Wie lange dauert der gesamte Prozess einer Selbstanzeige?

Das hängt von Ihrer individuellen Frist ab. Bleiben Ihnen mehrere Wochen, gehen wir strukturiert und gründlich vor, bei einer Frist von wenigen Stunden bündeln wir alle Kapazitäten. Nachdem Sie uns das Mandat erteilt haben, benötigen wir grundsätzlich mindestens 24 Stunden für die Bearbeitung.

Was macht eine Selbstanzeige unwirksam?

Eine Selbstanzeige wird vor allem dann unwirksam, wenn sie unvollständig ist, zu spät eingeht oder nicht alle steuerlich relevanten Sachverhalte erfasst. Auch formale Fehler können dazu führen, dass die gewünschte strafbefreiende Wirkung entfällt. Entscheidend ist daher, dass die Angaben vollständig, nachvollziehbar und rechtlich sauber aufbereitet werden. Genau an dieser Stelle ist strukturierte fachliche Begleitung besonders wichtig.

Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen?

Ja, in den meisten Fällen führt eine Selbstanzeige zu einer Steuernachzahlung, in bestimmten Konstellationen ergibt sich jedoch keine Nachzahlung. Ziel ist nicht, entstandene Steuern zu vermeiden, sondern strafrechtliche Risiken zu reduzieren und die steuerliche Lage zu bereinigen. Wir prüfen im Vorfeld genau, welche Beträge im Raum stehen, und streben stets das steuerlich günstigste Ergebnis für Sie an.

Kann ich eine Selbstanzeige auch ohne Anwalt oder Steuerberater erstellen?

Theoretisch ist das möglich, praktisch raten wir jedoch dringend davon ab, da schon kleine Fehler die strafbefreiende Wirkung gefährden können. Misslungene Selbstanzeigen landen in der Praxis häufig ohnehin bei uns, eine nachträgliche Korrektur ist dann zwar manchmal noch möglich, aber deutlich schwieriger. Mit MM Secure stoßen Sie den Prozess selbstständig an, während unser Team an den entscheidenden Punkten prüft und begleitet.