Gegen Sie wird im Zuge einer steuerlichen Angelegenheit ermittelt? Es wurde ein Steuerstrafverfahren (z.B. wegen Steuerhinterziehung) gegen Sie eingeleitet? Bewahren Sie Ruhe! Wir überprüfen deutschlandweit die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau, klären, welche Sachverhalte überhaupt strafrechtlich relevant sind und ziehen alle steuerrechtlichen Register, um Bußgelder zu minimieren und das Strafmaß zu senken. Unterstützt werden unsere Steuerexperten in Augsburg dabei von einem zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht.
Die Steuerfahndung führt Durchsuchungsmaßnahmen bei Ihnen durch?
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
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Weitere InformationenDie Steuerkanzlei Mauss in Augsburg bietet Ihnen bei der Betreuung im Zuge eines Steuerstrafverfahrens einen einmaligen Vorteil: Steuerexpertin Isabella Mauss arbeitete vor Ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin acht Jahre lang beim Finanzamt Augsburg als Steuerfahnderin.
Sie verfügt deswegen über umfassendes Insiderwissen, kennt die Abläufe in der Finanzbehörde, weiß, wie man auf einen Strafbescheid der Behörde richtig reagiert und an welchen Stellen man die Hebel ansetzten muss, um strafrechtliche Konsequenzen zu reduzieren oder zu verhindern. Die gegen einen Steuerpflichtigen in einer Betriebsprüfung oder Fahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten.
Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus wissen wir, dass eine erfolgreiche Verteidigung – bis hin zur Einstellung des Verfahrens – regelmäßig über die professionelle Prüfung und Entkräftigung des vom Finanzamt errechneten Prüfungsergebnisses führt – und so eine Strafmaßnahme durch die Finanzbehörden oft abgewendet werden kann.
Auf diesem Rechtsgebiet treffen die Kompetenzen eines erfahrenen Steueranwalts und Strafverteidigers als auch die eines versierten Steuerberaters und Steuerexperten zusammen. Frau Dipl.-Finw. (FH) Isabella Mauss und Herr Rechtanwalt Thomas Juppe bilden hier ein eingespieltes und mit sämtlichen Abläufen vertrautes Team.
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