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Kanzlei Mauss & Mauss
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Selbstanzeige, aber richtig!

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Selbstanzeige: Ihr Weg zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung

Straffrei trotz Steuerhinterziehung: Bei falschen Angaben in der Steuererklärung macht sich der Steuerpflichtige strafbar, unabhängig von Fahrlässigkeit oder Absicht. Der Gesetzgeber bietet Steuerhinterziehern mit einer Selbstanzeige ein mächtiges Tool, um straffrei zu bleiben.

Voraussetzung für eine Selbstanzeige: Es sind noch keine Ermittlungen in Gange und die Selbstanzeige wird korrekt erstellt. Die Kanzlei Mauss erstellt für Mandanten zu 100% wirksame Selbstanzeigen und bietet in dem Zuge auch eine digitale Lösung zur Abwicklung für Mandanten an.

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Sicher und effektiv zur Selbstanzeige!

So funktioniert die Selbstanzeige-Software

1

Registrierung

Melden Sie sich schnell und unkompliziert bei der Software an.

2

Dateneingabe

Laden Sie alle nötigen Informationen bequem und sicher hoch.

3

Überprüfung

Unsere Experten prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen Feedback.

4

Einreichung

Reichen Sie Ihre Selbstanzeige direkt über die Software ein.

5

Statusverfolgung

Behalten Sie den Überblick über den Bearbeitungsstand.

Sie möchten mehr erfahren über die Selbstanzeige-Software der Steuerkanzlei Mauss?
Sie wünschen eine persönliche Beratung durch unsere Steuer-Experten?

Nehmen Sie gleich Kontakt auf!

Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965

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Warum eine Selbstanzeige mit der Kanzlei-Mauss?

Vorteile, die für Sie den Unterschied machen

hohe Steuerrecht-Expertise

jahrzehntelange Erfahrung im gesamten Steuerrecht

persönlicher Ansprechpartner

Ihr Anwalt begleitet Sie durch den gesamten Prozess

360-Grad-Service

Beratung, Korrespondenz mit den Finanzbehörden, erfolgreiche Abwicklung

Individualität

Analyse Ihrer Situation und Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie

100 % Erfolgsquote

Bei über 1500 erstellten Selbstanzeigen 100 % wirksam und rechtssicher

Sicherheit

Wir verhindern formale oder inhaltliche Fehler, durch die Sie belangt werden könnten

Deutschlandweit

Überregional tätiges Kanzlei-Team, schnell persönlich bei Ihnen vor Ort

Diskretion und Vertrauen

Ihre Informationen sind bei uns in sicheren Händen

Spezialisierung

Rechtsbeistand durch Steueranwalt und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht

Extrameile für Sie

Wir sorgen z. B. auch für die Abholung von Bankunterlagen aus dem Ausland

Professionalität

Unser Expertenteam im Steuerrecht sichert Ihre erfolgreiche Selbstanzeige

Professionalität

Unser Expertenteam im Steuerrecht sichert Ihre erfolgreiche Selbstanzeige

Selbstanzeige beim Finanzamt richtig melden

Mit Rechtsexpertise zur Straffreiheit

Werden in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht oder steuerlich relevante Sachverhalte vor dem Finanzamt verschwiegen, macht sich der Steuerpflichtige strafbar – und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die Falschangaben grob fahrlässig oder absichtlich getätigt wurden. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige – obwohl eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung) begangen wurde, einer Bestrafung durch die Steuerbehörden entgehen: vorausgesetzt, die Selbstanzeige wird richtig durchgeführt.