Selbstanzeige, aber richtig!
Straffrei trotz Steuerhinterziehung: Bei falschen Angaben in der Steuererklärung macht sich der Steuerpflichtige strafbar, unabhängig von Fahrlässigkeit oder Absicht. Der Gesetzgeber bietet Steuerhinterziehern mit einer Selbstanzeige ein mächtiges Tool, um straffrei zu bleiben.
Voraussetzung für eine Selbstanzeige: Es sind noch keine Ermittlungen in Gange und die Selbstanzeige wird korrekt erstellt. Die Kanzlei Mauss erstellt für Mandanten zu 100% wirksame Selbstanzeigen und bietet in dem Zuge auch eine digitale Lösung zur Abwicklung für Mandanten an.
Sicher und effektiv zur Selbstanzeige!
Melden Sie sich schnell und unkompliziert bei der Software an.
Laden Sie alle nötigen Informationen bequem und sicher hoch.
Unsere Experten prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen Feedback.
Reichen Sie Ihre Selbstanzeige direkt über die Software ein.
Behalten Sie den Überblick über den Bearbeitungsstand.
Nehmen Sie gleich Kontakt auf!
Anwaltliche Soforthilfe über unsere 24h-Notfallnummer: 0821 71007965
Warum eine Selbstanzeige mit der Kanzlei-Mauss?
Mit Rechtsexpertise zur Straffreiheit
Werden in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht oder steuerlich relevante Sachverhalte vor dem Finanzamt verschwiegen, macht sich der Steuerpflichtige strafbar – und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die Falschangaben grob fahrlässig oder absichtlich getätigt wurden. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige – obwohl eine Straftat (z. B. Steuerhinterziehung) begangen wurde, einer Bestrafung durch die Steuerbehörden entgehen: vorausgesetzt, die Selbstanzeige wird richtig durchgeführt.