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Kanzlei Mauss & Mauss
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86153 Augsburg

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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Beratung bei steuerlichen Themen rund um Erbschaft und Schenkung
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Steueroptimierte Nachlassgestaltung

Vermeiden Sie hohe Steuerbelastungen durch den Fiskus bei Erbe oder Schenkung. Unsere Steuerkanzlei und Anwaltskanzlei berät Sie über geeignete Möglichkeiten, Ihr Erbe oder Ihre Schenkung steuerlich optimal zu gestalten.

Kanzlei Mauss: Erbschaftssteuererklärung
Quelle: Adobe Stock Von: Stockfotos-MG

Wir reduzieren Ihre Steuerlast bei Erbe und Schenkung

Während jedes Erbe der Erbschaftsteuer unterliegt, greift bei Schenkungen die Schenkungssteuer. Dabei kann je nach Familienverhältnissen und Art des Vermögens die Steuerlast unterschiedlich hoch ausfallen: Je höher die Steuerlast, umso höher auch das Risiko, beispielsweise Immobilien im Rahmen einer Erbschaft veräußern zu müssen oder Familienbetriebe nicht fortführen zu können. Doch Steuerabzüge können in vielen Fällen deutlich reduziert bzw. sogar vermieden werden! Unser Team aus Steuerexperten ist für Sie in unserer Steuerkanzlei in Augsburg vor Ort.

Ihnen steht in nächster Zeit ein Erbe oder eine größere Schenkung ins Haus?

Vermeiden Sie hohe Steuerabgaben durch die richtigen Steuermaßnahmen. Wir beraten Sie!

Kontaktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter der Nummer: 0821 71007969

Freibeträge richtig anrechnen

Bei der Minderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer spielen Freibeträge die wichtigste Rolle. Je nach Vermögen gelten unterschiedliche Steuersätze und je nach Verwandtschaft verschiedene Freibeträge. Dabei verhalten sich die Beträge bei Erbe und Schenkung beinahe deckungsgleich. Während beispielsweise bei Enkelkindern mit Steuerklasse 1 und einem Steuersatz von 7 bis 30 Prozent der Freibetrag bei 200.000 Euro liegt, können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bei selber Steuerklasse und gleichem Steuersatz einen Freibetrag von 500.000 Euro verbuchen.

Erbschaft- und Schenkungssteuer­erklärungen

Unser Team aus erfahrenen Steuerexperten betreut Sie rund um die Themen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. In dem Zuge erstellen wir auch Ihre Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen – immer mit dem Hintergrund, Ihre Steuerlast bestmöglich zu senken. Darüber hinaus ist prinzipiell in allen Steuerfragen Vorsicht geboten. Denn werden falsche oder unvollständige Angaben macht, macht sich eventuell der Steuerhinterziehung schuldig. Wir informieren Sie umfassend, damit Sie Ihr Erbe oder Ihre Schenkung sicher und in möglichst voller Höhe antreten können.

Kanzlei Mauss: Schenkungsvertrag
Quelle: Adobe Stock Von: Thomas Francois
Erbrecht Augsburg: Anwälte für Erbe und Testament
Quelle: Adobe Stock Von: LIGHTFIELD STUDIOS

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Unsere Leistungen

    • Analyse der individuellen Vermögenssituation
    • professionelle Beratung zu Übertragungsmöglichkeiten
    • Beratung zu Freibeträgen, Schenkungen, Aufteilungen
    • Erstellen von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
    • Erbschaft- und Schenkungssteuerexperten für die Region Augsburg

Ihnen steht in nächster Zeit ein Erbe oder eine größere Schenkung ins Haus?

Vermeiden Sie hohe Steuerabgaben durch die richtigen Steuermaßnahmen. Wir beraten Sie!

Kontaktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter der Nummer: 0821 71007969