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Steuerhinterziehung anonym melden: Das müssen Sie wissen

Steuerhinterziehung anonym melden: Das müssen Sie wissen

Unsere Gesellschaft und ihre öffentlichen Einrichtungen werden mit Steuergeldern finanziert. Daher ist es ein Akt der Solidarität, Steuern zu zahlen. Einige Personen sehen das anders, hinterziehen Steuern, betrügen den Staat und unter Umständen andere rechtschaffene Bürger und Bürgerinnen. Was tun, wenn Sie dies bemerken? Können Sie diesen Verdacht melden und wenn ja: Ist das moralisch und ethisch vertretbar? Müssen Sie als Person in Erscheinung treten oder funktioniert das auch anonym? Und welche Rolle spielt das Online-Meldeportal in Baden-Württemberg?

Was ist Steuerhinterziehung und
welche Arten gibt es?

Sehr vereinfacht gesagt, liegt Steuerhinterziehung immer dann vor, wenn der Staat ihm zustehende Steuern vom Steuerschuldner nicht bekommt. Das kann durch die Nichtentrichtung (Steuern werden nicht gezahlt) oder durch die Nichtangabe von steuerrelevanten Umständen (Einnahmen, Erbschaft etc.) entstehen. Der Steuerschuldner möchte das Geld, welches ihm nicht zusteht, lieber für sich verwenden oder anderen Personen damit Vorteile verschaffen.

Die berüchtigten Auslandskonten könnten Ihnen hier in den Sinn kommen, ebenso wie das Thema Schwarzgeld. Bei der Steuerhinterziehung sind folgende Arten denkbar und bekannt:

      • Hinterziehung von Einkommenssteuern (z. B. durch Schwarzarbeit)
      • Lohnsteuerhinterziehung
      • Umsatzsteuerhinterziehung (tritt ebenfalls bei Schwarzarbeit ein)
      • Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer
      • Gewerbesteuerhinterziehung

Zum Thema Steuerhinterziehung finden Sie von uns, der Kanzlei Mauss und Mauss, bereits einen informativen Beitrag, der sich auch mit den Strafen bei Steuerhinterziehung auseinandersetzt.

Wenn Sie falsche oder nur teils richtige Angaben gegenüber dem Finanzamt respektive den Finanzbehörden machen, wenn Sie das Finanzamt bezüglich eines wichtigen Umstands (etwa der Erhalt einer größeren Geldsumme als Schenkung) in Unkenntnis lassen, wenn Sie schwarzarbeiten und deswegen keine Umsatzsteuer berechnen, wenn Sie gewerblich tätig sind, dies aber nie anmelden: All dies kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Grundsätzlich unterscheidet man hierbei, ob Sie Steuern durch Ihr aktives Handeln (falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde) oder durch Unterlassen (Sie verschweigen steuerrelevante Sachlagen) hinterziehen.

Warum Sie Steuerhinterziehung melden sollten?

Warum Sie Steuerhinterziehung melden sollten

Jeder Mensch profitiert von öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr, Infrastruktur, Straßen, Fuß- und Radwege, Schulen und Kinderbetreuungs-
angebote, Universitäten etc.). Diese Einrichtungen sowie deren Instandhaltung kosten Geld und können nur über Steuergelder finanziert werden. Wer seinen Teil als Bürger dieser Gesellschaft unrechtmäßig schuldig bleibt, betrügt nicht nur den Staat, sondern verrät auch seine

Mitmenschen. Eine solche Person verschafft sich Vorteile, die ihr nicht zustehen, verhält sich gegenüber ihren Mitmenschen unfair und macht es dem Staat schwerer, für seine Bürger und Bürgerinnen Sorge zu tragen. Die Hinterziehung von Steuern ist eine Straftat gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO). Es ist also grundsätzlich nicht falsch, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Steuerhinterziehung einer anderen Person zu melden, da sie sich gesellschaftlich unsolidarisch verhält.

Allerdings wollen die wenigsten Personen dies mit ihrem vollen Namen tun. Meist kennt man die Person, die sich der Steuerhinterziehung strafbar macht und befürchtet durch eine Meldung Nachteile. Der Gedanke, das Wissen über die Steuerhinterziehung einer anderen Person preiszugeben, kann z. B. schnell bei gescheiterten Beziehungen jeder Art (z. B. Geschäftsbeziehungen, romantische Beziehungen, Scheidung) eintreten.

Sie können Steuerhinterziehung anonym melden. Vielleicht möchten Sie gleich zum Telefon greifen, um mit unterdrückter Rufnummer beim Finanzamt anzurufen und Ihren Nachbarn „anzuschwärzen“. Doch bewahren Sie zuallererst Ruhe. Denn auch hier gibt es zahlreiche Fehler, die die meldende Person begehen kann. Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll. Denn schließlich wollen Sie niemand zu Unrecht verdächtigen oder sich gar selbst in Schwierigkeiten bringen.

Können Sie sich etwa sicher sein, dass Sie sich vielleicht nicht der Beihilfe schuldig gemacht haben? Wie sieht es bei Ihnen selbst aus? Könnte die Person, die Sie melden wollen, gegebenenfalls auch etwas über Ihre möglicherweise eigenen Verfehlungen wissen? Diese Fragen sollten Sie vorher mit einem Anwalt klären.

Steuerhinterziehung anonym melden:
Was benötigen Sie?

Sie sind fest entschlossen, das von Ihnen beobachtete Fehlverhalten einer anderen Person zu melden? Sie möchten bei der Meldung der Steuerhinterziehung anonym bleiben? Wie gehen Sie vor und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen für eine Meldung von Steuerhinterziehung

Folgende Bedingungen sollten erfüllt sein, damit Sie Steuerhinterziehung anonym melden können:

  • Die Informationen, die Sie bereitstellen möchten, sollten so exakt wie möglich
  • Der Name und die Anschrift der Steuer hinterziehenden Person sollten Ihnen bekannt sein.
  • Sie sollten den Sachverhalt der Steuerhinterziehung genau beschreiben können.
  • Der Zeitraum, in welchem die Steuerhinterziehung stattgefunden hat, sollte Ihnen bekannt sein.
  • Gibt es eventuell Zeugen für die von Ihnen anonym gemeldete Steuerhinterziehung?
  • Liegen Ihnen vielleicht sogar Schriftstücke und Unterlagen vor, die Sie zum Beweis der Steuerhinterziehung bereitstellen könnten?

Je mehr Details dem Finanzamt, der Polizei oder der Steuerbehörde bekannt sind, umso konkreter können die Behörden ermitteln. Sollten Sie keine Beweise haben oder vorlegen können, so sind stichhaltige Anhaltspunkte wichtig, die Sie bei der anonymen Meldung einer Steuerhinterziehung anführen können. Sollten Sie die gemeldete Person zu Unrecht beschuldigen, begehen Sie selbst eine Straftat (§ 164 StGB).

Bei welchen Stellen meldet man anonym eine Steuerhinterziehung?

Eine anonyme Meldung zu einer Steuerhinterziehung nimmt grundsätzlich jede Steuer- oder Finanzbehörde entgegen. Grundsätzlich richten kann man sich mit der anonymen Anzeige an die Bundesbehörden oder an die jeweiligen Behörden der Bundesländer.

Folgende Behörden nehmen anonyme Steuerhinweise entgegen:

  1. das Bundeszentralamt für Steuern
  2. die Landesfinanzämter
  3. das Bundesfinanzministerium
  4. die Finanzministerien der Bundesländer

Im Idealfall wendet sich der anonyme Melder an das Länder-Finanzamt, das für den Verdächtigen zuständig ist. Ist nicht bekannt, welches Land für den möglichen Steuerhinterzieher zuständig ist, sollte sich der Tippgeber an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und dort seine Angaben melden.

Wie gehen Sie bei einer anonymen Meldung von Steuerhinterziehung vor?

Es liegen Ihnen relevante Informationen vor, die eine Person als Steuersünder entlarven? Dann können Sie Kontakt mit einer entsprechenden Behörde aufnehmen, um die Steuerhinterziehung der Person anonym zu melden. Grundsätzlich kann die Meldung formlos vonstattengehen. Sie können telefonisch Kontakt aufnehmen, eine Mail schreiben oder Sie verfassen einen Brief und senden diesen per Post. Folgende Schritte sollten Sie beachten:

5.1 Homepage der Finanzverwaltung / des Landesamts für Steuern besuchen

Bevor Sie eine Steuerhinterziehung melden, sollten Sie sich über alles Wissenswerte zur Anzeige informieren und relevante Formulare einholen. Diese Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des jeweiligen Landesamts für Steuern oder der zuständigen Finanzverwaltung.  Der Kontakt zum Finanzamt oder der Polizei sollte immer in der Stadt erfolgen, in welcher die Person, die Sie der Steuerhinterziehung verdächtigen, wohnt oder in welcher diese Person ihr Unternehmen hat.

Hier suchen Sie sich über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern das richtige Finanzamt heraus. Rufen Sie dann gegebenenfalls auch die Internetseite des Finanzamts auf, denn oftmals bieten die Finanzämter bereits fertige Formulare zur Meldung an. Diese können gegebenenfalls auch online ausgefüllt werden.

5.2 Konkrete Informationen zusammentragen

Wie bereits weiter oben beschrieben, sollten die von Ihnen gemachten Angaben zur Steuerhinterziehung so exakt und genau wie möglich sein. Wir fassen noch einmal zusammen, was Ihre anonyme Anzeige der Steuerhinterziehung beinhalten sollte:

  • Name und Anschrift der beschuldigten Person
  • konkreter Sachverhalt oder zumindest stichhaltige Anhaltspunkte
  • Zeitraum, über welchen die Steuerhinterziehung stattgefunden haben soll
  • Nennung von Zeugen (auch hier sind Namen und Anschriften sinnvoll)
  • Bereitstellung von Unterlagen, die Ihren Verdacht belegen

5.3 Sachverhalte dem zuständigen Finanzamt melden

Haben Sie alle Angaben parat, können Sie Ihren Verdacht grundsätzlich bei diesen Stellen melden:

  • Finanzamt
  • Finanzministerium des Bundeslandes
  • Polizei
  • Bundeszentralamt für Steuern

Für die Behörden ist es von Vorteil, wenn Sie sich an das richtige und zuständige Finanzamt wenden. Doch selbst wenn Sie sich in der Auswahl des Finanzamts geirrt haben sollten, ist dies nicht weiter schlimm: Jedes Finanzamt muss Ihre Anzeige annehmen und an die richtige Stelle übermitteln.

Wie reagiert das Finanzamt auf eine anonyme Anzeige?

Wie reagiert das Finanzamt auf eine anonyme Anzeige?

Hat die zuständige Finanzbehörde Kenntnis über die Vermutung, dass sich eine Person der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, werden zunächst die eingereichten Informationen und Beweismittel geprüft: Den Anhaltspunkten wird nachgegangen. Dabei sind die relevanten Behörden exzellent vernetzt. Der Zoll arbeitet mit dem Finanzamt, das Finanzamt mit den Sozialversicherungsträgern, die Bauämter mit dem Zoll und wiederum umgekehrt zusammen.

Die Verfahrensherrschaft liegt dabei meist beim zuständigen Finanzamt, kann aber auch an die zuständige Staatsanwaltschaft übergehen. Je genauer Ihre Schilderung, umso eher und schneller werden die Behörden tätig. Hier können die Ermittler*innen direkt nachfragen. Erscheint der von Ihnen geäußerte Verdacht einer Steuerhinterziehung glaubwürdig, so werden die Behörden einen genauen Blick auf den Beschuldigten werfen.

Die Prüfung umfasst dann auch die steuerliche Vergangenheit der beschuldigten Person. Es werden von den oben aufgeführten vernetzten Behörden Information eingeholt.

Zur Info: Das Finanzamt geht allen Hinweisen nach

Die Behörden sind verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen. Dabei werden namentliche Meldungen etwas schneller verfolgt als anonyme Meldungen. Bei anonymen Meldungen dauert es etwas länger, bis das Finanzamt reagiert. Bei namentlichen Meldungen eines Verdachts auf Steuerhinterziehung geht es etwas schneller.

Wo kann ich Steuerhinterziehung online melden?

Die anonyme Meldung einer Steuerhinterziehung kann grundsätzlich formlos erfolgen. Auf dem Webportal des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn wird jedoch ein Steuerhinterziehung-Meldeformular bereitgestellt, in dem der Hinweisgeber alle nötigen Felder zum Ausfüllen bereits vorfindet.

So finden Sie das Formular und so nutzen Sie es:

1. Klicken Sie auf der Seite links auf den Punkt „Verwaltung“ und dann auf den Ordner „Allgemeine Verwaltung“
2. Das Steuerhinterziehung-Meldeformular trägt die Bezeichnung „010158 – Mitteilung über Steuerstraftaten nach § 116 der Abgabenordnung (AO)“
3. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es entweder an das Bundeszentralamt für Steuern oder das zuständige Landes-Finanzamt
4. Das Formular können Sie per Post, als Fax oder als pdf-Datei in einer E-Mail verschicken

Welche Folgen kann eine falsche Meldung haben?

Welche Folgen kann eine falsche Meldung haben?

Sie haben sich über Ihren Nachbarn geärgert, weil der schon wieder ein neues Auto hat oder mit seinem fantastischen Urlaub angegeben hat? Sie neiden Ihrem Expartner/ Ihrer Expartnerin den exklusiven Lebenswandel und fragen sich, wie er/ sie sich das auf einmal leisten kann? Sie vermuten ein Steuerdelikt könnte dahinter stecken und jetzt reicht es Ihnen, dass allem Anschein nach nur Sie sich korrekt verhalten? Vorsicht!

Auch eine anonyme Anzeige einer vermeintlichen Steuerhinterziehung sollten Sie nie überstürzt, aufgewühlt oder aus einer Laune heraus tätigen. Eine Falschanzeige kann rechtliche Konsequenzen für Sie haben. Sie machen sich hier unter Umständen der Ehrverletzung, der Beleidigung, der falschen Verdächtigung einer anderen Person oder der Verleumdung schuldig. Sie begehen eine Straftat, weil Sie durch die unüberlegte Anzeige der vermeintlichen Steuerhinterziehung einer anderen Person eine Straftat vortäuschen.

Zur Info: Steuerhinterziehung kann verjähren!

Auch als anonymer Hinweisgeber müssen Sie die Verjährungsfristen bei Steuerstraftaten beachten. Sie können sich lediglich auf Unregelmäßigkeiten der letzten zehn Jahre beziehen, wobei wiederum zu beachten ist, dass die Fristen zwischen fünf Jahren (Straf- und Steuerrecht) und 30 Jahren (Schwarzarbeit) liegen können. Deswegen auch hier nochmals der dringende Hinweis: Handeln Sie bei einer anonymen Anzeige von Steuerhinterziehung nicht überstürzt und lassen Sie sich beraten!

Kann ein Hinweisgeber selbst rechtlich belangt werden?

Große Gefühle können einem umsichtigen Vorgehen im Weg stehen. Oben wurden bereits die möglichen Tatbestände erwähnt, die Sie als Hinweisgeber treffen können, wenn Sie falsch liegen. Doch damit nicht genug. Sie sollten sich auch vorher überlegen, ob Sie sich unter Umständen nicht selbst strafbar gemacht haben, weil Sie etwa den ein oder anderen Lohn für Ihre Arbeit schwarz bekommen haben?

Ein solcher Tatbestand macht Sie zum Mitwisser. Dann gilt leider das Prinzip: Mitgefangen – Mitgehangen. Deswegen an dieser Stelle zum wiederholten Male: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie eine vermeintliche Steuerhinterziehung einer anderen Person beim Finanzamt oder der Polizei melden möchten.

Steuerhinterziehung anonym oder persönlich melden?

Steuerhinterziehung anonym oder persönlich melden?

Wenn Sie bereit sind, zu Ihren Angaben zu stehen und den Verdacht der Steuerhinterziehung gegen eine Person genauer geprüft haben, können Sie die Meldung an das Finanzamt auch mit Ihrem vollen Namen vornehmen. So erleichtern Sie den Behörden die Arbeit. Die Behörde kann direkt nachfragen, benötigt weniger Zeit und kann den Hinweisen schneller nachgehen.

Eine mit Namen gemeldete Steuerhinterziehung wird von den Finanzämtern deswegen bevorzugt. Dennoch sind beide Arten der Meldung einer Steuerhinterziehung – anonym oder persönlich – grundsätzlich gleichgestellt. Wichtig ist nur, dass eine Meldung die erforderlichen Mindestangaben zu einem Fall enthält.

Formulieren Sie deswegen Ihren schlüssigen Hinweis mit Augenmerk auf diese Punkte: Wem soll die Steuerhinterziehung angelastet werden (die Angabe „mein Nachbar“ reicht bei einem anonymen Hinweis nicht aus)? Was hat die Person Ihrer Meinung nach getan? Es ist z. B. nicht sinnvoll, gegenüber der Finanzbehörde ausschließlich den fulminanten Lebensstil des Angezeigten aufzuführen. Wann genau vollzog sich die Steuerhinterziehung? Angaben wie „in letzter Zeit“ oder „immer schon“, sind hier wenig sinnvoll. Gibt es Zeugen oder Unterlagen? Dann stellen Sie diese zur Verfügung.

Zur Info: Steuersünder anonym online melden in Bayern

In Bayern können Steuersünder anonym online gemeldet werden. Auf der Homepage der bayerischen Finanzämter findet man die Möglichkeit, anonym seine Hinweise zu hinterlassen. Hier wird ein Formular zur Verfügung gestellt, welches direkt am PC als Word-Dokument ausgefüllt und per Mail oder ausgedruckt per Post an das zuständige Finanzamt geschickt werden kann. Hier findet sich zudem eine Übersicht über die jeweiligen Finanzämter.

Wie anonym bleibt der Hinweisgeber?

Sie möchten anonym bleiben? Bei einer Online-Übermittlung wird Ihre IP-Adresse verschlüsselt. Die IP-Adresse ist die eindeutige Adresse Ihres Computers, die eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ermöglichen würde. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei der Verwendung von Office-Programmen (zum Beispiel Word), die sogenannten Metadaten verraten, auf welchem Computer die Datei erstellt wurde.

Die Metadaten können leicht herausgefunden werden. Jede übermittelte Datei enthält diese. Hängen Sie Ihrer Mail beispielsweise noch Fotos an, dann verraten die Metadaten hier eventuell den Ort der Aufnahme, der wiederum über die GPS-Koordinaten gefunden werden kann.

Kritik an Onlineportal für anonyme Meldungen

Kritik an Onlineportal für anonyme Meldungen

Jede Person muss für sich selbst entscheiden, wie Sie mit den zur Verfügung gestellten Online-Portalen zur anonymen Meldung vermeintlicher Steuersünder umgeht. Wie bei vielen Dingen, gibt es hier verschiedene Sichtweisen. Die einen nennen es die Förderung von Denunziantentum, andere sehen darin eine sinnvolle Hilfe für die gesamte Gesellschaft. Viele denken unter Umständen auch daran, dass es die „Kleinen“ trifft und eventuell große Unternehmen eher ungeschoren davonkommen könnten.

Fakt ist, dass jede Person –  ganz gleich, ob Großunternehmer oder Privatperson –  die ein Gewerbe nicht anmeldet, falsch handelt. In Baden-Württemberg wurde in jüngster Vergangenheit ein Hinweisgeberportal  gestartet, das die Meldung von vermeintlichen Steuersündern erleichtert. Gerade die Möglichkeit der anonymen Meldung hinterlässt einige mit einem unguten Gefühl. Das ist in gewisser Weise nachvollziehbar, da die Vorstellung, dass der eine Nachbarn den anderen bespitzelt, nicht besonders reizvoll ist.

Dabei ist die Aufregung um das Online-Portal im Nachbarbundesland verwunderlich, da auch in Bayern anonyme Anzeigen über das Internet schon lange möglich sind. Allerdings findet in Bayern keine offensive Werbung für diese Möglichkeit statt. Deswegen ist die Befürchtung einer Dauerbespitzelung etwas unberechtigt, da die Angaben, die der Hinweisgeber zu machen hat, doch recht konkret sein müssen.

Auch sollte sich der Hinweisgeber bewusst sein, dass auch er oder sie sich strafbar macht, wenn die Angaben falsch sind. Fast schon philosophisch mutet die Frage an, die sich aus diesen Überlegungen ergibt: Ist es schlimmer, eine Straftat zu begehen oder diese zu melden?

Fazit

Unser Sozialsystem basiert auf der Mitarbeit aller. Jede Person hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten arbeitender Personen gehört die Zahlung von Steuern. Die Steuergelder, die dem Staat zustehen, zu unterschlagen ist nicht richtig. In jeder Gesellschaft gibt es Personen, die viel und andere Personen, die wenig bis gar nichts für das Gemeinwohl tun.

Steuerhinterziehung kann dabei als unsolidarisch gesehen werden und gilt rechtlich als Straftat. Straftaten zu vermeiden oder diese aufzudecken ist für eine Gesellschaft wichtig. Es ist nicht per se verwerflich, diese Straftaten auch melden zu wollen. Bevor man diesen Schritt geht, sollte einem allerdings auch klar sein, welche Konsequenzen dies nach sich ziehen kann. Auch sollte man ehrenwert und ehrlich handeln, selbst wenn man eine vermeintliche Steuerhinterziehung anonym melden möchte.

Es ist immer ratsam, die Tragweite des eigenen Handelns abzuschätzen. Ist einer Person dies allein nicht möglich, so ist es ratsam, professionellen Rat in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Mauss ist eine auf das Steuerstrafrecht spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei. Mit hohen Kernkompetenzen im Bereich Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, und vielem mehr betreut die Kanzlei deutschlandweit Mandanten rund um einfache bis hin zu sehr komplexen steuerlichen Angelegenheiten.

Mit viel Persönlichkeit, hohem Engagement und umfassender Rechtsexpertise analysieren die Steueranwälte jeden Fall. Wir beraten Sie auch, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Person wegen Steuerhinterziehung zu melden. Wir betrachten die Gesamtsituation, beleuchten die Folgen und erläutern Ihnen die für Sie möglichen Konsequenzen.

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