Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
Im Steuerrecht spielt die Selbstanzeige eine wichtige Rolle, um straffrei nachträglich unrichtige oder unvollständige Angaben zu korrigieren. Dabei sorgt die sogenannte Ablaufhemmung dafür, dass die Verjährungsfrist der Steuerfestsetzung pausiert. Das bedeutet, dass die Zeit, in der die Verjährung eigentlich eintreten würde, also die Festsetzungsfrist, angehalten wird, bis über die Selbstanzeige entschieden wurde. ...
Mehr lesen